>> de | en | fr  N° 28-2008 / 28.05.2008
 

ERSTATTUNG AUSSERORDENTLICHER KOSTEN FÜR DEN SCHULBESUCH

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die Beschäftigten der Gemeinschaftsorgane und –institutionen (Beamten, Bediensteten auf Zeit, Vertragsbediensteten und Hilfskräften) mit Kindern im schulpflichtigen Alter. Es wird daran erinnert, dass die Kommission sich gegebenenfalls an bestimmten Kosten beteiligt, die durch den Grund- und Sekundarschulbesuch Ihrer Kinder entstehen, wenn diese

  • aus zwingenden pädagogischen Gründen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden müssen, nicht zum Besuch einer Europäischen Schule zugelassen sind oder die Schule verlassen müssen
    oder
  • aus Gründen des Dienstortes eines Elternteils keine Europäische Schule besuchen können.

Bevor ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt wird, ist zunächst zu prüfen, ob alle anderen Ansprüche im Rahmen der Erziehungszulage oder gegebenenfalls im Rahmen der Beihilfen für Behinderte oder der Krankenversicherung voll ausgeschöpft wurden.

Die Frist für die Einreichung der Anträge für das Schuljahr 2007/2008 ist der 15. September 2008.

Das Antragsformular sowie nähere Informationen zu den Kriterien, nach denen die Anträge geprüft werden, und den verlangten Nachweisen können über IntraComm abgerufen werden:

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   Verfasser: ADMIN C1