>> de | en | fr | N° 28-2008 / 28.05.2008 | |
ERSTATTUNG AUSSERORDENTLICHER KOSTEN FÜR DEN SCHULBESUCH Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die Beschäftigten der Gemeinschaftsorgane und –institutionen (Beamten, Bediensteten auf Zeit, Vertragsbediensteten und Hilfskräften) mit Kindern im schulpflichtigen Alter. Es wird daran erinnert, dass die Kommission sich gegebenenfalls an bestimmten Kosten beteiligt, die durch den Grund- und Sekundarschulbesuch Ihrer Kinder entstehen, wenn diese
Bevor ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt wird, ist zunächst zu
prüfen, ob alle anderen Ansprüche im Rahmen der Erziehungszulage oder
gegebenenfalls im Rahmen der Beihilfen für Behinderte oder der
Krankenversicherung voll ausgeschöpft wurden.
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Verfasser: ADMIN C1 |