BEKANNTMACHUNG INTERNER AUSWAHLVERFAHREN
BEAMTE (W/M) DER FUNKTIONSGRUPPE
ADMINISTRATION AD8 (COM/INT/OLAF/08/AD8)
BEAMTE (W/M) DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION AD10
(COM/INT/OLAF/08/AD10)
MIT DEM SPEZIALGEBIET BETRUGSBEKÄMPFUNG
Die Europäische Kommission führt Zulassungstests und zwei interne
Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen zur
Ernennung von Beamtinnen und Beamten mit dem Spezialgebiet
Betrugsbekämpfung (Besoldungsgruppen AD8 und AD10) durch.
Hierzu ist die gemäß Artikel 1 Absatz 3 von Anhang III des Statuts
veröffentlichte Bekanntmachung des internen Auswahlverfahrens
(Anhang1) zu konsultieren.
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über den nachstehenden Link.
Die
Frist für die elektronische Anmeldung endet am 20 Mai 2009 um 12.00 Uhr
(mittags) Brüsseler Zeit.
Die Kommission veröffentlicht die Auswahlverfahren COM/INT/OLAF/09/AD8 und
COM/INT/OLAF/09/AD10 gleichzeitig. Die Prüfungen im Rahmen dieser
Auswahlverfahren finden unter Umständen gleichzeitig statt. Die Bewerber
dürfen sich nur zu einem der beiden internen Auswahlverfahren anmelden;
andernfalls ist ihre Bewerbung ungültig.
Zu beachten: Die Wahl des internen Auswahlverfahrens ist zum Zeitpunkt der
elektronischen Anmeldung festzulegen und kann aus organisatorischen
Gründen nach Anmeldeschluss nicht mehr geändert werden.
Weiterführende Angaben finden sich in der
Anmeldeanleitung
(Anhang 2) sowie auf der Website „Competitions/selections“
der PersAdmin, die eine Rubrik
Häufig gestellte Fragen
enthält. Dort finden sich auch genaue Hinweise zur ordnungsgemäßen
Einreichung von Bewerbungen.
COM/INT/OLAF/09/AD8:
Beginnen Sie hier Ihre elektronische Anmeldung
COM/INT/OLAF/09/AD10:
Beginnen Sie hier Ihre elektronische Anmeldung
Über den Fortgang des internen Auswahlverfahrens, zu dem Sie sich
angemeldet haben, können Sie sich informieren, indem Sie Ihre
EPSO-Konto konsultieren. Zu beachten: Individuelle Informationen, die
sich auf die Teilnahme an den Zulassungstests und den verschiedenen
Prüfungen des Auswahlverfahrens beziehen, sind nur über die EPSO-Konten
der Bewerber abrufbar.
Jeder Schriftwechsel im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren erfolgt über
das Sekretariat, das mit dem internen Auswahlverfahren befasst ist. Bitte
setzen Sie sich nur dann mit dem Sekretariat des internen
Auswahlverfahrens in Verbindung, wenn Ihnen die oben angeführten
Referenzunterlagen nicht weiterhelfen. |