DIGITALISIERUNG DER MEDIZINISCHEN AKTEN
Mitteilung in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch
die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr,
Amtsblatt L 008 vom 12/01/2001 (EG) Nr. 45/2001
Das Personal der Kommission wird darüber informiert, dass die Kommission
in Kürze beginnen wird, alle medizinischen Akten ihres Personals zu
digitalisieren und auf elektronischen Medien zu speichern
(Rechtsgrundlage: Artikel 33, 53, 60 und 78 des Statuts).
In Anbetracht der Natur der zu schützenden medizinischen Daten und ihrer
Verarbeitung und dem damit verbundenen Risiko wurden angemessene
organisatorische und technische Maßnahmen getroffen um ein geeignetes
Schutzniveau und die Vertraulichkeit dieser personenbezogenen Daten zu
gewährleisten. Die Digitalisierung der Akten und die Verarbeitung der
Daten war Gegenstand einer Meldung an den Datenschutzbeauftragten der
Europäischen Kommission zur Vorabkontrolle durch den Europäischen
Datenschutzbeauftragten.
Es wird daran erinnert, dass die Mitglieder des Personals das Recht haben,
Zugang zu den sie betreffenden Daten zu erhalten und diese berichtigen zu
lassen, indem sie sich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden
(den Direktor der Direktion für Sozial- und Gesundheitspolitik der
Generaldirektion für Personal und Verwaltung oder an den Verantwortlichen
für den jeweiligen medizinischen Dienst in Brüssel, Luxemburg oder Ispra).
Das Recht auf Zugang zu den medizinischen Akten und die Bedingungen dafür
wurde ebenso vom Kollegium der Verwaltungschefs der Institutionen
festgelegt (Schlussfolgerungen des CCA 221/04 vom 19. Feber 2004).
Das Personal wird später die Möglichkeit haben, online auf seinen
medizinischen Akt zuzugreifen. Die Modalitäten für diesen Zugang werden zu
einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Die Daten werden 30 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst aufbewahrt.
Das betroffene Personal hat das Recht, jederzeit den Europäischen
Datenschutzbeauftragten anzurufen (edps@edps.europa.eu). |