>> de | en | fr  N° 67-2009 / 28.10.2009
 

DIGITALISIERUNG DER MEDIZINISCHEN AKTEN

Mitteilung in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr, Amtsblatt L 008 vom 12/01/2001 (EG) Nr. 45/2001

Das Personal der Kommission wird darüber informiert, dass die Kommission in Kürze beginnen wird, alle medizinischen Akten ihres Personals zu digitalisieren und auf elektronischen Medien zu speichern (Rechtsgrundlage: Artikel 33, 53, 60 und 78 des Statuts).

In Anbetracht der Natur der zu schützenden medizinischen Daten und ihrer Verarbeitung und dem damit verbundenen Risiko wurden angemessene organisatorische und technische Maßnahmen getroffen um ein geeignetes Schutzniveau und die Vertraulichkeit dieser personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Die Digitalisierung der Akten und die Verarbeitung der Daten war Gegenstand einer Meldung an den Datenschutzbeauftragten der Europäischen Kommission zur Vorabkontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Es wird daran erinnert, dass die Mitglieder des Personals das Recht haben, Zugang zu den sie betreffenden Daten zu erhalten und diese berichtigen zu lassen, indem sie sich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden (den Direktor der Direktion für Sozial- und Gesundheitspolitik der Generaldirektion für Personal und Verwaltung oder an den Verantwortlichen für den jeweiligen medizinischen Dienst in Brüssel, Luxemburg oder Ispra). Das Recht auf Zugang zu den medizinischen Akten und die Bedingungen dafür wurde ebenso vom Kollegium der Verwaltungschefs der Institutionen festgelegt (Schlussfolgerungen des CCA 221/04 vom 19. Feber 2004).

Das Personal wird später die Möglichkeit haben, online auf seinen medizinischen Akt zuzugreifen. Die Modalitäten für diesen Zugang werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Die Daten werden 30 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst aufbewahrt.

Das betroffene Personal hat das Recht, jederzeit den Europäischen Datenschutzbeauftragten anzurufen (edps@edps.europa.eu).

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   Verfasser: ADMIN C2