Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge
2009
- Der Rat hat beschlossen, den Vorschlag der Kommission, die Dienst-
und Versorgungsbezüge rückwirkend ab 1. Juli 2009 anzugleichen,
abzuändern und die in Anhang XI des Statuts festgelegte Methode nicht
anzuwenden(1) . Die
Europäische Kommission hat eine Nichtigkeitsklage gegen diese
Ratsverordnung am 22 Januar 2010 erhoben. Die Ratsverordnung sieht eine
Angleichung um 1,85% an Stelle der ursprünglich von der Kommission
berechneten 3,7% vor.
Für die Dienst- und Versorgungsbezüge in Belgien und Luxemburg gilt eine
Erhöhung um +1,85%. Diese Angleichung wird für die anderen
Dienstorte durch die Wirkung der Berichtigungskoeffizienten in
Verbindung mit den Wechselkursen unterschiedlich ausfallen.
Falls die Angleichung die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge
erfordert, so kann diese gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Anhangs XI des
Statuts auf einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten verteilt werden.
- Wie bereits in Artikel 66a des Statuts vorgesehen, hat sich der Satz für
die Sonderabgabe mit Wirkung vom 1. Januar 2009 um 0,43
Prozentpunkte (von 4,64% auf 5,07%) erhöht.
- Der Rentenbeitragssatz erhöht sich um 0,40 Prozentpunkte(2)
(von 10,9% auf 11,3%).
Wie schon in den Vorjahren steht Ihnen auf der Seite:
ein aktualisierter Gehaltsrechner zur Verfügung.
Die Übersicht über die Berichtigungskoeffizienten kann abgerufen werden
unter:
Die Gehaltstabellen können abgerufen werden unter:
Sollten Sie zu Ihrem konkreten Fall Fragen haben, wenden Sie sich bitte
an das PMO.
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Footnotes
(1) Verordnung (EG, Euratom) Nr.
1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 zur Angleichung der Dienst-
und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der
Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die
auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom
1. Juli 2009 (ABl. L 348 vom 23.12.2008, S. 10).
(2) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1295/2009
des Rates vom 23. Dezember 2008 zur Anpassung des Beitragssatzes zum
Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der
Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2009 (ABl. L 348 vom
23.12.2009, S. 17). |