>> de | en | fr  N° 54-2010 / 22.09.2010
 

 In Drittländern geltende Berichtigungskoeffizienten

Artikel 12 und 13 des Anhangs X des Statuts

Der Rat hat am 26. August 2010 die Verordnung (EU) Nr. 768/2010 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2009 anwendbar sind, erlassen 1.

Die beigefügte Tabelle (auf Französisch) zeigt für jeden Dienstort, für den Monat Juli 2009, die neuen Kaufkraftparitäten, die entsprechenden Wechselkurse und die sich daraus ergebenden Berichtigungskoeffizienten.

Die von der zwischenzeitlichen Anpassung betroffenen Dienstorte werden später, nach einigen Monaten, in einer der nächsten Verwaltungsmitteilungen veröffentlicht werden.
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Footnotes

(1) Abl. L 228 vom 31.8.2010, S. 1.

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   Verfasser: RELEX K4