>> de | en | fr  N° 063-2010 / 23.11.2010
 

ANWENDUNG DER FLEXIBLEN REGELUNG
FÜR DIENSTFREIE TAGE FÜR 2011

In Anwendung der flexiblen Regelung für dienstfreie Tage steht es dem Personal frei, am Gründonnerstag (21. April), am Karfreitag (22. April) und/oder am Tag nach Himmelfahrt (3. Juni) zu arbeiten.

Der Jahresurlaub erhöht sich um die Zahl der dienstfreien Tage, an denen gearbeitet wurde (um 1, 2 oder 3 Tage).

Die Mitarbeiter, die an diesen Tagen arbeiten möchten, sollten, durch ihren Referatsleiter, den Verantwortlichen für Personalfragen ihrer Generaldirektion/ihres Dienstes/ihres Amtes im Voraus benachrichtigen.

Jede Abteilung überprüft die Anwesenheit der betroffenen Beamten an diesen Daten und lässt dem Verantwortlichen für Personalfragen ihrer Generaldirektion/ihres Dienstes/ihres Amtes so bald wie möglich und spätestens am 31.07 die Liste der Beamten und Bediensteten zukommen, die tatsächlich an diesen Tagen gearbeitet haben. In der Liste werden die Namen, Personalnummern und die jeweiligen Daten angegeben; dabei wird präzisiert, ob es sich um einen halben oder vollen Tag handelt.

Die Kommission behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen den dienstlichen Erfordernissen entsprechend zu ändern

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   Verfasser: HR.B1.001