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Administratives
20.12.2001
N° 106-2001
COMMISSION, BRUXELLES
Sommaire  

ZULASSUNG EINES KRAFTFAHRZEUGS IN BELGIEN


Gemäß dem Königlichen Erlass vom 20. Juli 2001, der am 8. August 2001 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde und am 1. Oktober 2001 in Kraft getreten ist, sind für die folgenden Verwaltungshandlungen durch den Erwerb einer Steuermarke im Voraus die nachstehend aufgeführten Gebühren zu entrichten:
Seit dem 01.10.2001Ab dem 01.01.2002
1.Reservierung einer personalisierten Aufschrift mit fünf Zeichen35 000 BEF874 EUR
2.Reservierung einer personalisierten Aufschrift mit sechs Zeichen25 000 BEF620 EUR
3.Neuer Antrag oder Zulassung eines neuen Fahrzeugs unter Beibehaltung des Kennzeichens2 500 BEF62 EUR
4.Duplikat eines beschädigten Kennzeichens1 000 BEF25 EUR
5.Abschrift der Zulassungsbescheinigung1 000 BEF25 EUR
6.Zulassung mit Duplikat des Kennzeichens3 500 BEF87 EUR
7.Wiederzulassung desselben Fahrzeugs mit demselben Eigentümer1 000 BEF25 EUR

Ein zugelassenes Fahrzeug kann mit dem Einverständnis des Inhabers der Zulassung auf den Namen des Ehepartners, des gesetzlich Zusammenwohnenden oder eines seiner Kinder zugelassen werden. In diesem Fall wird das Kennzeichen beibehalten, und der Vorgang gilt steuerlich als gewöhnliche Zulassung (neuer Antrag).

Die Beamten und sonstigen Bediensteten werden darauf hingewiesen, dass die auf Euro lautende Steuermarke ab dem 15. Dezember 2001 erhältlich ist, aber erst ab dem 1. Januar 2002 verwendet werden kann.

Bis zu diesem Datum ist die auf Belgische Franken lautende Steuermarke zu verwenden.



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ADMIN/B/3


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Auteur : Personnel et Administration
Direction B.3 Gestion des droits individuels

Editeur : Personnel et Administration
Direction C : Ateliers de reproduction

Page créée le 17/12/2001 11:54:56, dernière modification le 11/01/2002 8:35:37