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Administratives
08.08.2002
N° 67-2002
COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION
Sommaire  

MITTEILUNG AN DAS PERSONAL


Ein Beförderungsverfahren pro Jahr

Wie Sie wissen, tritt 2003 das neue Beförderungssystem in Kraft.

Ab diesem Jahr wird es nur mehr ein einziges Beförderungsverfahren pro Jahr geben, das die Beförderungen in eine höhere Laufbahn und die Beförderungen innerhalb einer Laufbahn umfasst.*

Obwohl die Beförderungen weiterhin zu den gleichen Terminen wie bisher, nämlich am 1. April, bzw. am 1. Januar, wirksam werden, laufen die Beförderungsverfahren gleichzeitig ab, und zwar nach
Abschluss der Beurteilungen der beruflichen Entwicklung ab März 2003.

Nach dem neuen Zeitplan werden die Beförderungsentscheidungen wahrscheinlich im Juli getroffen und rückwirkend in Kraft treten.

Daher wird das Verfahren für Beförderungen in eine höhere Laufbahn im Jahr 2003 nicht im September eingeleitet werden.

Genauere Informationen über den Verfahrensablauf werden zu einem späteren Zeitpunkt in der Form eines Zeitplans bekannt gegeben.

Die Behandlung der aus den Beförderungsverfahren 2002 übrig gebliebenen Kandidatinnen und Kandidaten

Das derzeitige Beförderungssystem berücksichtigt innerhalb der von der Rechtsprechung anerkannten Grenzen die aus den Beförderungsverfahren vorangegangener Jahre übrig gebliebenen Kandidatinnen und Kandidaten.

Wenn jemand im Vorjahr von seiner Generaldirektion vorgeschlagen oder sogar als verdienstvollster Beamter bewertet worden ist, so muss dies bei der Feststellung der Verdienste berücksichtigt werden.

Im neuen System werden diese Aspekte des Verdiensts dadurch berücksichtigt, dass die Punkte jährlich kumuliert werden.

Für den reibungslosen Übergang zum neuen System ist jedoch für 2003 ein spezieller Übergangsmechanismus vorgesehen (siehe die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 des Statuts).  http://www.cc.cec/home/admref/promotion/index_fr.html 

So sollen die Generaldirektionen über genügend zusätzliche Sonderpunkte verfügen, um 2003 die Beförderung der Beamten gewährleisten zu können, die sich im Jahr 2002 auf der Vorschlagsliste an einer Stelle befanden, die zwischen 100 und 150 % der Beförderungsmöglichkeiten** des Jahres 2002 entsprach.

Zum Beispiel erhielte eine Generaldirektion, die 2002 über 6 Beförderungsmöglichkeiten für eine bestimmte Besoldungsgruppe verfügte, im Jahr 2003 zusätzliche Punkte für die Kandidatinnen und Kandidaten, die an 7., 8. und 9. Stelle der Vorschlagsliste standen, sofern das Ergebnis der Abwägung der Verdienste bestätigt wird.

Diese Punktezuteilung geschieht unabhängig davon, ob sich jemand 2002 auf der Liste der verdienstvollsten Beamten befand oder nicht.

Die Berücksichtigung früherer Verdienste

Die angemessene Berücksichtigung früherer Verdienste wird durch Übergangsmaßnahmen im Rahmen der oben genannten Allgemeinen Durchführungsbestimmungen gewährleistet.

Diese Berücksichtigung wird durch den Aufbau des Systems notwendig, das darauf beruht, dass die Beamten während einer gewissen Anzahl von Jahren vor ihrer Beförderung Punkte sammeln, die den im Laufe der Zeit erworbenen Verdiensten entsprechen.

Die Generaldirektionen werden noch diesbezügliche Leitlinien erhalten.

Dem Personal werden zum gegebenen Zeitpunkt noch umfassendere Informationen zu diesem Thema erteilt.

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* Diese Unterscheidung wird es im Übrigen ab der Einführung der neuen Laufbahnstruktur nach Änderung des Statuts nicht mehr geben.
** Die theoretische Beförderungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Anwendung der Beförderungsquoten pro Besoldungsgruppe auf die Anzahl der für eine Beförderung in Frage kommenden Beamten.

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Auteur : Personnel et Administration
Direction A.6 Structure des carrières, évaluation et promotion

Editeur : Personnel et Administration
Direction C.4 : Logistique et Services

Page créée le 1/08/2002 9:19:37, dernière modification le 1/08/2002 9:28:05