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Administratives
02.09.2002
N° 73-2002
INTERINSTITUTIONS, BRUXELLES
Sommaire  

MITTEILUNG AN DAS PERSONAL


Betrifft : Regionalsteuer der Region Brüssel-Hauptstadt


Die Bediensteten werden auf Folgendes hingewiesen:

Mit der Regionalsteuer der Region Brüssel-Hauptstadt werden die öffentlichen Dienste finanziert, die in den Zuständigkeitsbereich der Region fallen.

Die Rundfunk- und Fernsehgebühr ist mit Wirkung vom 1. Januar 2002 abgeschafft worden und die Regionalsteuer, die 2001 50,32 EUR betrug, wurde 2002 auf 165 EUR erhöht.

Da es sich um eine Pauschalsteuer handelt, die die von den Gemeinschaften gezahlten Gehälter, Löhne und anderen Bezüge weder direkt noch indirekt betrifft, können sich die Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaftsorgane nicht auf ihren Status berufen, um eine Befreiung geltend zu machen. Von der Zahlung der Regionalsteuer ausgenommen sind lediglich Haushaltsvorstände, die die besonderen Bedingungen für eine Befreiung gemäß der für Brüssel geltenden Regelung erfüllen.


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Auteur : Personnel et Administration
Direction B.3 Gestion des droits individuels

Editeur : Personnel et Administration
Direction C.4 : Logistique et Services

Page créée le 29/08/2002 9:01:19, dernière modification le 29/08/2002 9:01:24