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Administratives
03.05.2002
N° 35-2002
COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION
Sommaire  

Leitlinien für die Mobilität


Am 12. Februar 2002 hat die Kommission neue Leitlinien für die Mobilität innerhalb der Kommission angenommen. Diese bilden einen gut definierten Rahmen für eine zusammenhängende, transparente und objektive Mobilitätspolitik.

Zunächst wird daran erinnert, dass die Mobilität innerhalb der Kommission auf Prinzip der Freiwilligkeit beruht. Der einzelne Beamte hat also normalerweise keine Verpflichtung zur Mobilität. In dieser Hinsicht darf ihre Einführung durch die Leitlinien und der dort genannten Referenzzeiträume nicht so interpretiert werden, dass die Kommission eine strukturierte und forcierte Mobilität durchführen wolle. Im Gegenteil, diese Zeiträume sollen den Beamten erlauben, zu bestimmten Zeiten seiner Laufbahn eine Bilanz seiner beruflichen Entwicklung vorzunehmen und daraus die logischen Konsequenzen zu ziehen.

Eine einzige Ausnahme schränkt diese Regel der Freiwilligkeit ein. Für die Beamten, die auf einem Posten beschäftigt sind, der von ihrer Generaldirektion als « sensibel » betrachtet wurde, ist die Mobilität zwingend. Daher müssen sie auf einen anderen Dienstposten wechseln, wenn das Ende des Referenzzeitraumes erreicht ist.

Um die Mobilität zu vereinfachen ist eine ganze Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen worden, von der Veröffentlichung einer freien Stelle bis zu dem Zeitpunkt zu dem der Beamte seine neue Stelle antritt:
  1. alle freien Stellen werden veröffentlicht. Das Stellenangebot beruht auf der Stellenbeschreibung und enthält alle Anforderungen, die für die Ausführung der Tätigkeit notwendig sind.

  2. die Beamten, die an einem Posten interessiert sind, müssen ein Bewerbungs-formular ausfüllen, dem sie ein Bewerbungsschreiben und ihren Lebenslauf beifügen (in dem Format, das durch die Empfehlung der Kommission über ein gemeinsames Format eines Lebenslaufs vorgeschlagen wurde).

  3. die Auswahl der Kandidaten wird nur aufgrund ihrer Qualifikationen und unter strenger Beachtung der Politik der Chancengleichheit erfolgen. Daher werden alle Beamten, die für einen Posten infrage kommen, zu einem Auswahlgespräch eingeladen, bei den genormte Fragebögen verwendet werden. Wenn ein Kandidat für einen Posten nicht ausgewählt wird, wird er darüber mündlich informiert, wobei ihm die Gründe für die Ablehnung genannt werden.

  4. um seinen Nachfolger einzuarbeiten, kann den Beamten erlaubt werden, vor dem Wechsel halbtags an ihrem neuen Posten zu arbeiten oder nach dem Wechsel zu einem Teil der Zeit an dem alten Arbeitsplatz zu arbeiten. Um den Übergang zu erleichtern bereitet jeder Beamte, der eine Stelle wechselt, eine « Übergangs-Akte » für seinen Nachfolger vor.

  5. die Integration eines Beamten in seiner neuen Einheit wird verbessert, indem man einen Kollegen benennen wird, der beauftragt ist, ihn bei der Integration in die neue Arbeitsumgebung zu unterstützen « Patenschaft ».
Die DG ADMIN wird demnächst genauere Angaben zu den Durchführungsbestimmungen machen und die Dokumenten oder Formularen besorgen die für eine gute Anwendung der in den Richtlinien genannten Maßnahmen als notwendig erachtet werden.

Um mehr über die Einzelheiten der Maßnahmen in Zuge der Mobilität zu erfahren, wenden Sie sich bitte an: http://www.cc.cec/home/admref/de/pdf/decision.pdf


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Auteur : Personnel et Administrtion
Direction A : Politique du personnel

Editeur : Personnel et Administration
Direction C.4 : Logistique et Services

Page créée le 29/04/2002 8:52:35, dernière modification le 29/04/2002 8:55:18