Informations Administratives 03.05.2002 | N° 35-2002 COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION |
Sommaire |
Am 12. Februar 2002 hat die Kommission neue Leitlinien für die Mobilität innerhalb der Kommission angenommen. Diese bilden einen gut definierten Rahmen für eine zusammenhängende, transparente und objektive Mobilitätspolitik. Zunächst wird daran erinnert, dass die Mobilität innerhalb der Kommission auf Prinzip der Freiwilligkeit beruht. Der einzelne Beamte hat also normalerweise keine Verpflichtung zur Mobilität. In dieser Hinsicht darf ihre Einführung durch die Leitlinien und der dort genannten Referenzzeiträume nicht so interpretiert werden, dass die Kommission eine strukturierte und forcierte Mobilität durchführen wolle. Im Gegenteil, diese Zeiträume sollen den Beamten erlauben, zu bestimmten Zeiten seiner Laufbahn eine Bilanz seiner beruflichen Entwicklung vorzunehmen und daraus die logischen Konsequenzen zu ziehen. Eine einzige Ausnahme schränkt diese Regel der Freiwilligkeit ein. Für die Beamten, die auf einem Posten beschäftigt sind, der von ihrer Generaldirektion als « sensibel » betrachtet wurde, ist die Mobilität zwingend. Daher müssen sie auf einen anderen Dienstposten wechseln, wenn das Ende des Referenzzeitraumes erreicht ist. Um die Mobilität zu vereinfachen ist eine ganze Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen worden, von der Veröffentlichung einer freien Stelle bis zu dem Zeitpunkt zu dem der Beamte seine neue Stelle antritt:
Um mehr über die Einzelheiten der Maßnahmen in Zuge der Mobilität zu erfahren, wenden Sie sich bitte an: http://www.cc.cec/home/admref/de/pdf/decision.pdf | |
Sommaire | |
Direction A : Politique du personnel Editeur : Personnel et Administration Direction C.4 : Logistique et Services |