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Administratives
21.06.2002
N° 54-2002
COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION
Sommaire  

ZU ARBEITSPLATZBESCHREIBUNGEN



  1. Die Leitlinien für Arbeitsplatzbeschreibungen

    Am 19. Februar 2002 hat die Kommission die "Leitlinien für Arbeitsplatzbeschreibungen" angenommen. Sie berücksichtigen die Erfahrungen, aus der Pilotphase der Arbeitsplatzbeschreibungen, die von der Kommission am 24. Mai 2000 durchgeführt wurde um die Aktion 19 des Weißbuches über die Reform der Kommission in Kraft zu setzen.

    Die Arbeitsplatzbeschreibungen definieren die unterschiedlichen Tätigkeiten, die vom Personal der Kommission ausgeübt werden und die dazugehörenden Anforderungen . In diesem Sinn leiten sie den Stelleninhaber in der täglichen Ausübung seiner Funktion. Sie erleichtern gleichermaßen die Einführung des künftigen Systems der Bewertung der Laufbahnentwicklung (Career Development Report - CDR).

    Sie spielen sie eine wichtige Rolle bei der Mobilität und der Personalauswahl; denn sie bilden den Bezugsrahmen, der es den Mitarbeitern und den Managern erlaubt, die Vergleichbarkeit zwischen dem Profil einer Person und dem einer Stelle einzuschätzen. In diesem Sinn könnten sie die Basis darstellen, auf der das derzeitige System der Stellenangebote ersetzt werden kann.

    Schließlich werden allgemein zugängliche und zuverlässige Arbeitsplatzbeschreibungen die unterschiedlichen Tätigkeiten und die dazugehörenden Anforderungen beschreiben, die vom Personal der Kommission ausgeübt werden. Zusätzlich erlauben sie Stärken und Schwächen der Qualifikationen des einzelnen zu identifizieren.. So können Maßnahmen der Fortbildung und der beruflichen Orientierung vorgeschlagen werden. Damit können Stelleninhaber ihren persönlichen Plan zur Laufbahnentwicklung besser definieren

  2. Modell einer Arbeitsplatzbeschreibung in der Kommission

    Das Modell der Arbeitsplatzbeschreibung beruht auf der Arbeit, die von der GD ADMIN in Zusammenarbeit mit den Personalreferaten aller Generaldirektionen und Diensten seit Mai 2001 durchgeführt wurde. Es erlaubt, Daten zu den drei folgenden Aspekten zu sammeln und zu strukturieren:

    Das Profil des Arbeitsplatzes: es beschreibt die Bezeichnung des Dienstpostens, seine allgemeine Zweckbestimmung, seine Funktionen und die wichtigsten Aufgabenbereiche sowie seine Position in der Organisation;
    Die Umgebung des Dienstpostens: sie liefert wichtige Informationen über Arbeitsbedingungen (Größe der Einheit, Anforderungen in der Zukunft, Arbeitsklima usw..). Sie bezieht sich auf den Dienstposten und beeinflusst die unmittelbaren Arbeitsbedingungen des Inhabers;
    Die Anforderungen des Dienstpostens, beschreiben das Profil (Bildung und Ausbildung, Erfahrung, Kenntnisse usw..) das der Inhaber des Postens besitzen muss um die betreffende Tätigkeit und zufriedenstellend auszuüben.

  3. Umsetzung

    Die Arbeitsplatzbeschreibungen werden eingeführt durch:

    • Die Referatsleiter, für die Stellen in ihrem Referat (stellvertretender Referatsleiter, Leiter eines Sektors, Verwaltungsräte, Assistenten, Sekretäre usw.

    • Die Direktoren, für die Stellen deren Inhaber ihnen direkt unterstellt sind (Referatsleiter, Berater usw.)

    • Die Generaldirektoren, für die Stellen, deren Inhaber ihnen direkt unterstellt sind (stellvertretende Generaldirektoren, Direktoren, Hauptberater, Referatsleiter, Berater, Assistenten, Sekretäre usw.

    • Die Kabinettchefs für die Mitglieder des Kabinetts und deren Personal

    Die Arbeitsplatzbeschreibungen sollen bis Ende September fertiggestellt sein. Sie sollen mit den derzeitigen Arbeitsplatzinhabern besprochen und ihnen nach deer Fertigstellung mitgeteilt werden. Von diesem Zeitpunkt an werden sie für das gesamte Personal der Kommission via Internet zugänglich sein.

    Für die Umsetzung dieser Aufgabe bietet die GD ADMIN den Dienststellen eine angemessene Unterstützung einschließlich eines « help-desk ». Seine Dienste gewährleisten Bildungs- und Informationsmaßnahmen für die Personalreferate, damit sie in der Lage sind, die Führungskräfte und das Personal auf diese Aufgabe vorzubereiten.

  4. Mittel für die Umsetzung

    Die Arbeitsplatzbeschreibungen werden mit Hilfe des Systems für Arbeitsplatzbeschreibungen" (Job Information System bzw. JIS) definiert, eingeführt, verwaltet, aktualisiert und angewandt. Sie werden durch die Anwendung eines Informationsprogramm unterstützt, das Bestandteil des künftigen Systems zur Datenverwaltung für die Personalverwaltung der Kommission (SYSPER 2) ist.

    Die Anwendung des JIS wird vor End Juni für die gesamte Kommission geöffnet, damit die Eingabe der Daten für die Arbeitsplatzbeschreibungen bis Ende September 2002 möglich ist.

    "Bibliotheken" mit dem einschlägigem Vokabular sowie eine benutzerfreundliche Schnittstelle werden diese Aufgabe und die Übertragung von Informationen aus anderen Modulen von SYSPER 2 erleichtern.

    Ebenso wird die Verknüpfung zwischen dem JIS und dem künftigen Bewertungssystem des Personals (Career Development Report - CDR) durch die Wechselwirkung zwischen den Anwendungen JIS und CDR in SYSPER2 ermöglicht. Das erlaubt die jährliche Bewertung der Aufgabenerledigung, der Arbeitsweise und des Verhaltens des Personals im Zusammenhang mit den Anforderungen des Dienstpostens.

    Der volle Wortlaut der « Leitlinien für Arbeitsplatzbeschreibungen ist veröffentlicht in: http://www.cc.cec/home/admref/de/pdf/guidelines.pdf


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Auteur : Personnel et Administration
Direction A.7 Orientation professionnelle et développement, formation

Editeur : Personnel et Administration
Direction C.4 : Logistique et Services

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