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ANMELDUNG DER SCHÜLER FÜR DAS SCHULJAHR 2005/2006

EUROPÄISCHE SCHULEN - Februar 2005

Die Direktoren der drei Europäischen Schulen:

Brüssel I : Uccle, Herr Kari KIVINEN,
Brüssel II : Woluwé-Saint-Lambert, Herr Dimitri SFINGOPOULOS
Brüssel III : Ixelles, Herr Peter HILMERSSON

bitten die Eltern, die ihre Kinder für den Schulbeginn im September 2005 anmelden möchten, ihren Aufnahmeantrag zwischen Montag, dem 4. April und Freitag, dem 29. April 2005 einzureichen.

Nach dem 29. April 2005 werden nur noch Anträge von Familien entgegengenommen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Brüssel wohnten.

Öffnungszeiten der Sekretariate: von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, außer Mittwochnachmittag.

  1. AUFTEILUNG DER SCHÜLER AUF DIE DREI SCHULEN

    Sekretariaten der drei Schulen:
     
    BRÜSSEL I: 46, Avenue du Vert Chasseur - 1180 BRUXELLES
    Sekretärin: Frau Hélène EVRARD (Tel.: 02/373.86.05)
    Tel: 02/373.86.11 - Fax: 02/375.47.16
    E-mail : helene.evrard@eursc.org
     
    BRÜSSEL II: 75, Avenue Oscar Jespers - 1200 BRUXELLES
    Sekretärin: Frau Evelyne DEWEER
    Tel: 02/774.22.11 - Fax: 02/774.22.43
    E-mail : evelyne.deweer@eursc.org
     
    BRÜSSEL III: 135, Boulevard du Triomphe - 1050 BRUXELLES
    Sekretärin: Frau Reile RAMAEKERS (reile.ramaekers@eursc.org)
    Frau Maggie VAN DEN OSTENDE
    (maggie.van_den_ostende@eursc.org)
    Tel: 02/629.47.00 - Fax: 02/629.47.92

    Die Schulen antworten auf die Anträge in den Monaten Juni und Juli erst, wenn alle erforderlichen Dokumente in der Akte vorhanden sind.
     

  2. FÜR DIE ANMELDUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE:
     
    1. Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Aufnahmeantrag
      Diese Aufnahmeanträge sind erhältlich im «Bureau d'Accueil et d'Information» (ADMINFO) der Europäischen Kommission sowie beim «Service du Personnel» oder dem «Service Social» der Organe der Europäischen Union. Auch in den Sekretariaten der Schulen stehen sie zur Verfügung.

      Die Eltern werden gebeten, für Schüler, die von anderen Schulen kommen, alle erbetenen Auskünfte zu erteilen und besonders sehr deutlich in der Sprache des Herkunftslandes die bisher besuchten Klassen aufzuführen sowie die zweite gewählte Sprache und den Stand der Sprachkenntnisse ihrer Kinder anzugeben.
       
    2. Eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Originals.
       
    3. Ein Formular über das Arbeits-/Dienstverhältnis der Eltern, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. Dieses unbedingt erforderliche Dokument wird jedem Aufnahmeantrag beigefügt. Es dient zur Berechnung des Schulgelds.
       
    4. Das Endjahreszeugnis des Schuljahres 2003/2004 mit den Resultaten des Schuljahres. Das letzte Zeugnis des Schuljahres 2004/2005 der von dem Kind aktuell besuchten Schule. Dieses Zeugnis muss genaue Angaben über die vom Kind im vergangenen/laufendem Schuljahr erzielten Noten sowie gegebenenfalls den Vermerk darüber enthalten, ob das Kind die für die Versetzung in die nächste Klasse geforderten Bedingungen erfüllt oder nicht. Dieses Dokument ist nicht für die Einschreibung in den Kindergarten und der 1. Klasse der Primärstufe erforderlich.
       
    5. Ein Foto neueren Datums im Passbildformat.

    Alle diese Dokumente sind unbedingt erforderlich, denn die Aufnahme gilt erst dann als vollzogen, wenn sie in der Akte des Schülers abgelegt sind (Art. 46 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen). Sie werden bei Verlassen der Schule zurückgegeben.
     

  3. SCHÜLER, DIE BEREITS IN DIE SCHULE AUFGENOMMEN SIND

    Die Schüler, welche die Schule bereits im Schuljahr 2004/2005 besuchten, sind automatisch für das Schuljahr 2005/2006 eingeschrieben.
    Die Kinder, die gegenwärtig die letzte Klasse des Kindergartens besuchen und welche die Altersbedingungen erfüllen, werden automatisch in das erste Schuljahr aufgenommen.
     
  4. AUFNAHMEALTER
     
    1. Kindergarten

      Um in den Kindergarten aufgenommen werden zu können muss das entsprechende Kind das Alter von 4 Jahren bis Ende des Jahres 2005 erreicht haben.
       
    2. Erste Klasse der Grundschule

      Um in die erste Klasse der Grundschule aufgenommen zu werden, muss das Kind in dem Kalenderjahr, in dem die Einschulung erfolgt, sechs Jahre alt werden.
       
    3. Höhere Klassen

      Die Aufnahme unterliegt den gleichen Altersbedingungen, wobei die der Klasse entsprechenden Jahre hinzuzurechnen sind.
       
  5. AUFBAU DER SCHULEN

    1. BRÜSSEL I - Uccle, Avenue du Vert Chasseur, 46, 1180 BRUXELLES

    Stellvertretender Direktorin für den Kindergarten/Grundschule:
    Frau Rosemarie CLERGET (Sekretariat: 02/373.87.15)

    Stellvertretender Direktor für die höhere Schule:
    Herr Giancarlo MARCHEGGIANO (Sekretariat: 02/373.86.19/54)

    Die Europäische Schule Brüssel I umfasst acht Sprachsektionen: eine dänische, deutsche, englische, französische, italienische, polnische, spanische und ungarische und dies vom Kindergarten bis zur letzten Klasse der Sekundarstufe.

    Im Schuljahr 2005/2006 wird es die ungarische und polnische Sprachsektion vom Kindergarten bis zur 6. Sekundarklasse geben.

    Die Europäische Schule Brüssel I wird slowenische und maltesische Schüler aufnehmen.


    2. BRÜSSEL II - Woluwé-St-Lambert, Avenue Oscar Jespers, 75, 1200 BRUXELLES

    Stellvertretender Direktor für Kindergarten/Grundschule:
    Herr Dieter HOLTHUSEN (Sekretariat: 02/774.22.11/09)

    Stellvertretender Direktor für die höhere Schule:
    Herr Francis McGURK (Sekretariat: 02/774.22.35)

    Die Schule Brüssel II umfasst acht Sprachsektionen: eine deutsche, englische, finnische, französische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und dies vom Kindergarten bis zur letzten Klasse der Sekundarstufe.

    Die Europäische Schule II wird estnische, lettische und litauische Schüler aufnehmen.

    3. BRÜSSEL III - Ixelles, Boulevard du Triomphe, 135, 1050 BRUXELLES

    Stellvertretende Direktorin für den Kindergarten/Grundschule:
    Frau Codj BUSINARO (Sekretariat: 02/629.47.63/72)

    Stellvertretende Direktorin für die höhere Schule:
    Frau Toula VASSILACOU (Sekretariat: 02/629.47.09/10)

    Die Schule Brüssel III umfasst sieben Sprachsektionen: eine deutsche, englische, französische, griechische, niederländische, spanische und tschechische vom Kindergarten bis zur letzten Klasse der Sekundarstufe.

    Ab dem Schuljahr 2005/2006 wird diese Schule eine Tschechische Sektion für den Kindergarten und die Primärstufe haben.

    Die Europäische Schule III wird slowakische und zyprerische Schüler aufnehmen.
     
  6. DATUM DES SCHULBEGINNS

    Der Schulbeginn ist auf Dienstag, den 6. September 2005 festgesetzt.
     
  7. ERREICHBARKEIT DER SEKRETARIATE

    Während der Sommerferien sind die Sekretariate der drei Schulen erreichbar bis einschließlich 29. Juli 2005. Im Monat August werden sie nur an den folgenden Tagen offen sein:

    BRÜSSEL I: vom 22. bis 26. August, von 9 bis 14.30 Uhr und vom 29. August bis 2. September 2005, von 9 bis 16 Uhr
    BRÜSSEL II: vom 16. bis 31. August 2005, von 9 bis 12 Uhr.
    BRÜSSEL III: vom 16. bis 31. August 2005, von 9 bis 12 Uhr

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   Verfasser: ADMIN D4