Zulassung in Belgien von Kraftfahrzeugen, die eingeführt
oder bereits in einem Mitgliedstaat zugelassen wurden
I. Regelung
Die königliche Verordnung zur Zulassung von Kraftfahrzeugen vom 20. Juli
2001 (http://verkeerweb.be/npl/nplFr/nplFr2_5.html)
legt in Kapitel 1 Abschnitt 2 Artikel 3 Absatz 1 fest, dass Personen mit
Wohnsitz in Belgien die Fahrzeuge, die sie in Belgien in Verkehr zu
bringen gedenken, in dem in Artikel 6 genannten Kraftfahrzeugregister
einschreiben, selbst wenn diese Fahrzeuge bereits im Ausland zugelassen
sind.
Wohnsitz in Belgien bedeutet, dass diese Personen unter anderem die
Bedingung erfüllen müssen, im Einwohnerregister einer belgischen Gemeinde
eingetragen zu sein.
Dies bedeutet, dass die Beamten und Bediensteten ihr Fahrzeug anmelden
müssen, sobald sie im Besitz eines besonderen Personalausweises (CIS) oder
eines Personalausweises der Gemeinde sind, da sie dann im
Einwohnerregister eingetragen sind.
Das Fahrzeug muss spätestens nach 6 Monaten angemeldet werden.
Wird der Fahrer von der Polizei kontrolliert, kann es sein, dass sein
Fahrzeug beschlagnahmt wird und er, allein aufgrund der Tatsache, dass er
im nationalen Register eingetragen ist und sein Fahrzeug mit ausländischem
Kennzeichen fährt, eine Geldstrafe zahlen und ein
Zollabfertigungsverfahren einleiten muss.
II. Anmeldeverfahren
Für die Anmeldung ist der Besitz eines belgischen Personalausweises (z.
B. des CIS) erforderlich.
Sie müssen sich mit Ihrem Fahrzeug und den Papieren Ihres
Herkunftslandes (Zulassungsschein, Kaufrechnung, Beleg über die
Versicherung in den 6 Monaten vor Ihrem Dienstantritt in Belgien) bei
folgender Stelle melden:
DOUANE REGIONALE DE BRUXELLES (Tour et Taxis) Rue de
l’Entrepôt 11 (Erdgeschoss) Büro 2 - 1020 BRÜSSEL
Herr VAN GERWEN (Tel. 02/421 38 29 oder 32)
Geöffnet von 8 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr (Voranmeldung nicht
erforderlich)
Dieses Büro händigt Ihnen einen „Zulassungsantrag“ mit einer „Vignette
705“ aus und versieht das Formular im Feld „W“ mit seinem Stempel.
Danach ist der Zulassungsantrag bei der Dienststelle Vorrechte SC 11 3/24
(zwischen 9 und 12 Uhr) einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Intranetseite:
http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/car_fr.html
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