ERZIEHUNGSZULAGE 2005-2006
Der Antrag auf Erziehungzulage ist einzureichen
- von allen Beamten und Bediensteten auf Zeit, die während der
Übergangszeit für ihre Kinder eine degressive Erziehungszulage erhalten
(Anhang XIII des Statuts)
Änderungen ab 1. September 2005:
Kinder <11 Jahre: 47,84 Eur/Monat
Kinder >11 Jahre: 66,45 Eur/Monat
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- von den Beamten, Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten,
die die Erziehungszulage B (Erstattung der Anmeldegebühr/Fahrtkosten)
beantragen.
Besucht Ihr Kind eine nicht gebührenpflichtige Primar- oder
Sekundarschule (Europäische Schule oder eine andere Schule), so genügt
es, die erste Seite und Teil A auf der zweiten Seite des Vordrucks
auszufüllen, den Namen der Schule anzugeben und gegebenenfalls die
Belege für die Fahrtkosten beizufügen.
Besucht das Kind eine gebührenpflichtige Primar- oder Sekundarschule und
wird die Erstattung der Anmeldegebühr beantragt, so hat der
Beamte/Bedienstete die erste Seite und Teil A des Vordrucks auszufüllen
und von der Lehranstalt Teil B ausfüllen und unterschreiben zu lassen
(Original mit Stempel).
Die Belege für die Anmeldegebühr und die Fahrtkosten sind unbedingt
beizufügen.
NB: BETRIFFT ALLE KINDER, DIE IM SCHULJAHR 2005/2006 DAS 16. LEBENSJAHR
VOLLENDEN BZW. VOLLENDET HABEN ODER ÄLTER SIND:
Alle Beamten, Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten
(einschließlich derjenigen, deren Kinder eine Europäische Schule
besuchen) müssen dem Antrag auf Erziehungszulage unbedingt das Original
der Bescheinigung über den Besuch einer Lehranstalt beifügen, d.h. Teil
B auf der zweiten Seite des Vordrucks (mit Unterschrift und Stempel der
Schule).
Es wird kein Vorschuss auf die Fahrtkosten und die Anmeldegebühr
gezahlt, d.h. die Erziehungszulage B (nach der Statutsreform) wird nur
auf der Grundlage der dem Antrag auf Erziehungszulage beigefügten Belege
gezahlt.
Zulage A für Kinder bis zu höchstens 8 Jahren:
Änderung ab 1. September 2005: 32,12 Eur/Monat
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Weitere Informationen und die Vordrucke finden sich auf dem Intranet
unter « Personnel & Administration > Rémunération et pensions >
Allocations familiales >
L’allocation scolaire ». |