ERSETZUNG DES FORMULARS 276 EUR DURCH DAS FORMULAR HIS
276 (BEFREIUNG VON DER KAPITALERTRAGSTEUER - EXONERATION DU PRECOMPTE
MOBILIER).
Vorliegende Verwaltungsmitteilung betrifft die Beamten und sonstigen
Bediensteten mit Dienstort in Belgien, die aufgrund des Artikels 14 des
Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen ihren steuerlichen Wohnsitz
in einem anderen Mitgliedstaat behalten haben und vom „précompte mobilier“
freigestellt werden möchten (beim „précompte mobilier“ handelt es
sich um eine Quellensteuer, die von den belgischen Finanzbehörden für die
belgische Staatskasse auf in Belgien angefallene Sparerträge belgischen
Ursprungs(1) erhoben wird).
Ab dem 1.2.2006 wird das Formular 276 EUR (Befreiung vom „précompte
mobilier“) durch das Formular HIS 276 ersetzt.
Dieses neue Formular, das jeder Beamte oder sonstige Bedienstete der EG,
der diese Befreiung beantragen möchte, auszufüllen hat, wird von der
zuständigen Dienststelle des Organs validiert und ist höchstens drei Jahre
lang gültig; Bediensteten im Sinne der „Beschäftigungsbedingungen“ wird
das Formular für die Laufzeit ihres Vertrages ausgestellt. Das validierte
Formular ist zusammen mit der Anlage beim betreffenden Finanzinstitut
einzureichen.
Die bereits validierten und den Banken vorgelegten 276-EUR-Formulare
bleiben für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 01.02.2006 (Datum der
Einführung des neuen Formulars HIS 276) gültig; soweit sich die
betreffenden Angaben nicht geändert haben (nicht mehr im aktiven Dienst,
von Belgien weggezogen oder Adressenänderung).
Wie schon das alte 276-EUR-Formular zur Befreiung vom belgischen
„précompte mobilier“ hat die Verwendung des HIS-276-Formulars zur Folge,
dass der steuerliche Wohnsitz des betreffenden Beamten oder sonstigen
Bediensteten außerhalb Belgiens bestätigt wird; dies bedeutet, dass die
Quellensteuer zugunsten des Steuerwohnsitzstaates (prélèvement pour l’Etat
de résidence fiscale -PER(2) -) gemäß
der Sparertragsrichtlinie (Richtlinie 2003/48/EG des Rates) erhoben wird
(siehe
http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/savingaccount_fr.html).
Das Formular HIS 276 und die dazugehörige Anlage sowie weitere Auskünfte
können auf der Sonderseite zum „précompte mobilier“ abgerufen werden.
__________________
Footnotes
(1) Es handelt sich also um Sparerträge, die auf Konten bei
belgischen Banken und auf in Belgien emittierte Schuldtitel anfallen.
(2) Es sei denn, dass der Beamte/Bedienstate sich fuer die
Ausstellung einer Bescheinigiung des Finanzamts im Land seines
steuerlichen Wohnsitzes entschieden hat.
(3) Dieser Link ist nur über die Website des Rates zugänglich
(4) Dieser Link ist nur über die Website des Ausschusses der
Regionen zugänglich
|