>> de | en | fr  N° 8-2006 / 01.02.2006
 

ERSETZUNG DES FORMULARS 276 EUR DURCH DAS FORMULAR HIS 276 (BEFREIUNG VON DER KAPITALERTRAGSTEUER - EXONERATION DU PRECOMPTE MOBILIER).

Vorliegende Verwaltungsmitteilung betrifft die Beamten und sonstigen Bediensteten mit Dienstort in Belgien, die aufgrund des Artikels 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat behalten haben und vom „précompte mobilier“ freigestellt werden möchten (beim „précompte mobilier“ handelt es sich um eine Quellensteuer, die von den belgischen Finanzbehörden für die belgische Staatskasse auf in Belgien angefallene Sparerträge belgischen Ursprungs(1) erhoben wird).

Ab dem 1.2.2006 wird das Formular 276 EUR (Befreiung vom „précompte mobilier“) durch das Formular HIS 276 ersetzt.
Dieses neue Formular, das jeder Beamte oder sonstige Bedienstete der EG, der diese Befreiung beantragen möchte, auszufüllen hat, wird von der zuständigen Dienststelle des Organs validiert und ist höchstens drei Jahre lang gültig; Bediensteten im Sinne der „Beschäftigungsbedingungen“ wird das Formular für die Laufzeit ihres Vertrages ausgestellt. Das validierte Formular ist zusammen mit der Anlage beim betreffenden Finanzinstitut einzureichen.

Die bereits validierten und den Banken vorgelegten 276-EUR-Formulare bleiben für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 01.02.2006 (Datum der Einführung des neuen Formulars HIS 276) gültig; soweit sich die betreffenden Angaben nicht geändert haben (nicht mehr im aktiven Dienst, von Belgien weggezogen oder Adressenänderung).

Wie schon das alte 276-EUR-Formular zur Befreiung vom belgischen „précompte mobilier“ hat die Verwendung des HIS-276-Formulars zur Folge, dass der steuerliche Wohnsitz des betreffenden Beamten oder sonstigen Bediensteten außerhalb Belgiens bestätigt wird; dies bedeutet, dass die Quellensteuer zugunsten des Steuerwohnsitzstaates (prélèvement pour l’Etat de résidence fiscale -PER(2) -) gemäß der Sparertragsrichtlinie (Richtlinie 2003/48/EG des Rates) erhoben wird (siehe http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/savingaccount_fr.html).

Das Formular HIS 276 und die dazugehörige Anlage sowie weitere Auskünfte können auf der Sonderseite zum „précompte mobilier“ abgerufen werden.
 

Bei der Kommission: http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/withholding_fr.html
Beim Rat: (3) http://domus/dga_1/DOC/D_FR_evalmedic.doc
Beim Europäischen Parlament: http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/withholding_fr.html
Beim EWSA: http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/withholding_fr.html
Beim Ausschuss der Regionen: (4) http://cdrnet.cor.eu.int/PA/III/PA_3_5_4.htm
Beim EDPS : http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/withholding_fr.html

__________________
Footnotes

(1) Es handelt sich also um Sparerträge, die auf Konten bei belgischen Banken und auf in Belgien emittierte Schuldtitel anfallen.
(2) Es sei denn, dass der Beamte/Bedienstate sich fuer die Ausstellung einer Bescheinigiung des Finanzamts im Land seines steuerlichen Wohnsitzes entschieden hat.
(3) Dieser Link ist nur über die Website des Rates zugänglich
(4) Dieser Link ist nur über die Website des Ausschusses der Regionen zugänglich

top

   Verfasser: ADMIN B3