>> de | en | fr  N° 24-2006 / 11.05.2006
 

Luxemburg, den 31. März 2006

SCHLUSSFOLGERUNG 247/06

DER VERWALTUNGSLEITER, ANGENOMMEN AUF
DER 245. SITZUNG VOM 30. MÄRZ 2006

Betrifft: Aufhebung der Schlussfolgerungen der Verwaltungsleiter, die infolge der Reform des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften überholt sind

Mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften(1) wurden die einschlägigen Bestimmungen mit Wirkung vom 1. Mai 2004 grundlegend geändert.

Aus diesem Grund sind zahlreiche Schlussfolgerungen der Verwaltungschefs überholt.

Aus Gründen der Klarheit und der Rechtssicherheit werden die im Anhang aufgelisteten Schlussfolgerungen der Verwaltungsleiter aufgehoben.

Diese Schlussfolgerung wird am 1. April 2006 wirksam.

Für das Kollegium der Verwaltungsleiter

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FOOTNOTES

(1) ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

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   Verfasser: ADMIN B1