Luxemburg, den 31. März 2006
SCHLUSSFOLGERUNG 247/06
DER VERWALTUNGSLEITER, ANGENOMMEN AUF
DER 245. SITZUNG VOM 30. MÄRZ 2006
Betrifft: Aufhebung der Schlussfolgerungen der
Verwaltungsleiter, die infolge der Reform des Statuts der Beamten der
Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die
sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften überholt sind
Mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004
zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und
der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser
Gemeinschaften(1) wurden die
einschlägigen Bestimmungen mit Wirkung vom 1. Mai 2004 grundlegend
geändert.
Aus diesem Grund sind zahlreiche Schlussfolgerungen der Verwaltungschefs
überholt.
Aus Gründen der Klarheit und der Rechtssicherheit werden die im Anhang
aufgelisteten
Schlussfolgerungen der Verwaltungsleiter aufgehoben.
Diese Schlussfolgerung wird am 1. April 2006 wirksam.
Für das Kollegium der Verwaltungsleiter
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FOOTNOTES
(1) ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1. |