Nutzung des Internets und der elektronischen Mail
Die Nutzung der Informationstechnologieausstattung (IT-Ausstattung) der
Europäischen Kommission, insbesondere die Nutzung von E-Mail und Internet,
ist grundsätzlich auf den dienstlichen Gebrauch beschränkt. Jedoch
ist es gestattet, sowohl E-Mail als auch Internet gelegentlich für
private Zwecke zu nutzen, solange diese Nutzung nicht den
Interessen der europäischen Gemeinschaften zuwiderläuft und ein
angemessenes Maß nicht übersteigt.
In diesem Zusammenhang sollten die Bediensteten der Kommission es
unterlassen, E-Mails mit privatem Inhalt an eine Vielzahl von
Adressaten oder wahllos zu versenden sowie zur breit gestreuten
Weiterleitung einer Nachricht aufzufordern. Diese Beschränkung findet
unabhängig vom Inhalt der jeweiligen Nachricht (z. B. Unterhaltung,
wohltätige Zwecke, politische Kampagnen oder kommerzielle Anzeigen etc.)
Anwendung. Sie dient dem Schutz der Server-Kapazitäten und der
Sicherstellung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes.
Sowohl hinsichtlich der Nutzung von E-Mail als auch des Internets hat sich
jeder Angehörige des Kommissionspersonals "bei der Ausübung seines Amtes
und in seinem Verhalten ausschließlich von den Interessen der
Gemeinschaften leiten zu lassen" (Artikel 11 (1) des Statuts) und
"sich jeder Handlung und jedes Verhaltens, die dem Ansehen seines Amtes
abträglich sein könnten" zu enthalten (Artikel 12 des Statuts).
Diese Pflichten dienen in erster Linie dazu, sicherzustellen, dass Beamte
sowie sonstige Bedienstete der Kommission einen würdigen Eindruck in der
Öffentlichkeit vermitteln, der mit dem in besonderem Maße einwandfreien
und achtbaren Verhalten einhergeht, das vom Personal der Kommission
erwartet werden kann.
Obwohl das gesamte Kommissionspersonal das Recht auf freie
Meinungsäußerung wie in Artikel 17a (1) des Statuts gewährleistet,
genießt, wird darauf hingewiesen, dass das E-Mailsystem der Kommission
weder vorsätzlich noch fahrlässig entgegen den Interessen der
Gemeinschaften genutzt werden darf, insbesondere in einer Weise, die von
irgend einer anderen Person, Organisation oder Firma als
beleidigend, störend oder anstößig empfunden werden könnte. Ein
derartiger Missbrauch kann zu einer Verwaltungsuntersuchung und sogar zu
einer Disziplinarmaßnahme führen.
Die sich aus dem Dienstinteresse ergebenden Grenzen der
Meinungsäußerungsfreiheit gelten ungeachtet der Anzahl der Adressaten
sowie unabhängig davon, ob die Nachricht an interne oder externe Akteure
gesandt wird. Kommentare, Bemerkungen oder Ausdrücke beleidigenden,
störenden oder anstößigen Inhalts dürfen weder direkt gegenüber der
betreffende Person noch gegenüber Dritten geäußert werden, da derartige
Äußerungen nicht durch das Recht der freien Meinungsäußerung aus Artikel
17a (1) des Statuts gerechtfertigt sind.
Da die Server der Kommission sowohl direkt vom Arbeitsplatz aus als auch
per Fernzugriff von außerhalb genutzt werden können, wird darauf
hingewiesen, dass E-Mails oder andere Nachrichten, die über den Server der
Kommission versandt werden, normalerweise die E-mail-Adresse des Absenders
bei der Kommission mit der Endung cec.eu.int bzw. ec.europa.eu angeben und
hierdurch eine Verbindung zur Kommission hergestellt wird.
Hinsichtlich der Nutzung des Internets wird darauf hingewiesen,
dass der Server der Kommission für den Zugang zu Webseiten mit anstößigen,
rassistischen, diskriminierenden, explizit sexuellen, obszönen,
pornografischen oder ähnlich untunlichen Inhalten nicht genutzt werden
darf. Gleiches trifft auf Fälle zu, in denen der private Gebrauch ein
angemessenes Maß übersteigt. Auch dieser Missbrauch kann zu einer
Verwaltungsuntersuchung und zu einer Disziplinarmassnahme führen.
Darüber hinaus behält sich die Kommission in diesem Zusammenhang vor, den
Zugang zu bestimmten Webseiten oder Kategorien von Webseiten zu sperren.
Die Anstellungsbehörde beabsichtigt, Verstöße gegen die oben genannten
Regeln und Leitlinien zur Nutzung der IT-Ausstattung strenger zu
verfolgen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Optim@il Top 15 Leitlinien für
einen effizienten E-Mail-Gebrauch in der Europäischen Kommission
(verfügbar auf der folgenden Webseite:
http://www.cc.cec/home/dgserv/digit/everybody/e_mail/use_email/brochure/index_en.htm);
die Verwaltungsmitteilung
Nr. 88-2002 vom
29.10.2002 zur zulässigen Verwendungsweise des E-Mail-Systems der
Kommission (siehe
http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2002/d154.htm) und die
Bestimmungen und Bedingungen zur Nutzung des Internets und der
elektronischen der Kommission (siehe
http://www.cc.cec/home/dgserv/sg/internet/index.cfm?lang=en&page=cond)
hingewiesen.
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