>> de | en | fr  N° 32-2006 / 08.06.2006
 

Nutzung des Internets und der elektronischen Mail

Die Nutzung der Informationstechnologieausstattung (IT-Ausstattung) der Europäischen Kommission, insbesondere die Nutzung von E-Mail und Internet, ist grundsätzlich auf den dienstlichen Gebrauch beschränkt. Jedoch ist es gestattet, sowohl E-Mail als auch Internet gelegentlich für private Zwecke zu nutzen, solange diese Nutzung nicht den Interessen der europäischen Gemeinschaften zuwiderläuft und ein angemessenes Maß nicht übersteigt.

In diesem Zusammenhang sollten die Bediensteten der Kommission es unterlassen, E-Mails mit privatem Inhalt an eine Vielzahl von Adressaten oder wahllos zu versenden sowie zur breit gestreuten Weiterleitung einer Nachricht aufzufordern. Diese Beschränkung findet unabhängig vom Inhalt der jeweiligen Nachricht (z. B. Unterhaltung, wohltätige Zwecke, politische Kampagnen oder kommerzielle Anzeigen etc.) Anwendung. Sie dient dem Schutz der Server-Kapazitäten und der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes.

Sowohl hinsichtlich der Nutzung von E-Mail als auch des Internets hat sich jeder Angehörige des Kommissionspersonals "bei der Ausübung seines Amtes und in seinem Verhalten ausschließlich von den Interessen der Gemeinschaften leiten zu lassen" (Artikel 11 (1) des Statuts) und "sich jeder Handlung und jedes Verhaltens, die dem Ansehen seines Amtes abträglich sein könnten" zu enthalten (Artikel 12 des Statuts). Diese Pflichten dienen in erster Linie dazu, sicherzustellen, dass Beamte sowie sonstige Bedienstete der Kommission einen würdigen Eindruck in der Öffentlichkeit vermitteln, der mit dem in besonderem Maße einwandfreien und achtbaren Verhalten einhergeht, das vom Personal der Kommission erwartet werden kann.

Obwohl das gesamte Kommissionspersonal das Recht auf freie Meinungsäußerung wie in Artikel 17a (1) des Statuts gewährleistet, genießt, wird darauf hingewiesen, dass das E-Mailsystem der Kommission weder vorsätzlich noch fahrlässig entgegen den Interessen der Gemeinschaften genutzt werden darf, insbesondere in einer Weise, die von irgend einer anderen Person, Organisation oder Firma als beleidigend, störend oder anstößig empfunden werden könnte. Ein derartiger Missbrauch kann zu einer Verwaltungsuntersuchung und sogar zu einer Disziplinarmaßnahme führen.

Die sich aus dem Dienstinteresse ergebenden Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit gelten ungeachtet der Anzahl der Adressaten sowie unabhängig davon, ob die Nachricht an interne oder externe Akteure gesandt wird. Kommentare, Bemerkungen oder Ausdrücke beleidigenden, störenden oder anstößigen Inhalts dürfen weder direkt gegenüber der betreffende Person noch gegenüber Dritten geäußert werden, da derartige Äußerungen nicht durch das Recht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 17a (1) des Statuts gerechtfertigt sind.

Da die Server der Kommission sowohl direkt vom Arbeitsplatz aus als auch per Fernzugriff von außerhalb genutzt werden können, wird darauf hingewiesen, dass E-Mails oder andere Nachrichten, die über den Server der Kommission versandt werden, normalerweise die E-mail-Adresse des Absenders bei der Kommission mit der Endung cec.eu.int bzw. ec.europa.eu angeben und hierdurch eine Verbindung zur Kommission hergestellt wird.

Hinsichtlich der Nutzung des Internets wird darauf hingewiesen, dass der Server der Kommission für den Zugang zu Webseiten mit anstößigen, rassistischen, diskriminierenden, explizit sexuellen, obszönen, pornografischen oder ähnlich untunlichen Inhalten nicht genutzt werden darf. Gleiches trifft auf Fälle zu, in denen der private Gebrauch ein angemessenes Maß übersteigt. Auch dieser Missbrauch kann zu einer Verwaltungsuntersuchung und zu einer Disziplinarmassnahme führen. Darüber hinaus behält sich die Kommission in diesem Zusammenhang vor, den Zugang zu bestimmten Webseiten oder Kategorien von Webseiten zu sperren.

Die Anstellungsbehörde beabsichtigt, Verstöße gegen die oben genannten Regeln und Leitlinien zur Nutzung der IT-Ausstattung strenger zu verfolgen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Optim@il Top 15 Leitlinien für einen effizienten E-Mail-Gebrauch in der Europäischen Kommission (verfügbar auf der folgenden Webseite: http://www.cc.cec/home/dgserv/digit/everybody/e_mail/use_email/brochure/index_en.htm); die Verwaltungsmitteilung Nr. 88-2002 vom 29.10.2002 zur zulässigen Verwendungsweise des E-Mail-Systems der Kommission (siehe http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2002/d154.htm) und die Bestimmungen und Bedingungen zur Nutzung des Internets und der elektronischen der Kommission (siehe http://www.cc.cec/home/dgserv/sg/internet/index.cfm?lang=en&page=cond)  hingewiesen.

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   Verfasser: ADMIN.IDOC