>> de | en | fr  N° 35-2006 / 13.07.2006
 

FACHGREMIUM FÜR FINANZIELLE UNREGELMÄSSIGKEITEN

Allgemeine Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten

Das Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten wurde 2003 eingesetzt. Die Aufgabe des unabhängigen Fachgremiums besteht darin, festzustellen, ob finanzielle Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind und welche Konsequenzen diese gegebenenfalls haben könnten (Artikel 66 Absatz 4 der Haushaltsordnung). Eine Unregelmäßigkeit wurde definiert als „Verstoß gegen eine Bestimmung der Haushaltsordnung oder Bestimmungen über die finanzielle Abwicklung und die Kontrolle von Vorgängen infolge von Handlungen oder Unterlassungen eines Beamten oder sonstigen Bediensteten“ (Art. 74 der Durchführungsbestimmungen).

Im Rahmen seiner Tätigkeit werden dem Fachgremium Fälle finanzieller Unregelmäßigkeiten entweder von der Anstellungsbehörde (d.h. Schlussfolgerungen aus Berichten des Untersuchungs- und Disziplinaramts der Kommission (IDOC) oder OLAF) oder einem nach Artikel 60 Absatz 6 der Haushaltsordnung handelnden Mitarbeiter zur Stellungnahme vorgelegt. Die Schlussfolgerungen des Fachgremiums werden der Anstellungsbehörde mit einer Kopie an die betreffende(n) Person(en) übermittelt.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 über den Datenschutz werden die von einer Auswertung betroffenen Mitarbeiter über die beim Fachgremium eingegangenen Angaben unterrichtet. Sie haben Zugang zu den sie betreffenden Daten und können diese berichtigen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) hat sich anerkannt erklärt, dass diese Rechte bei laufenden Untersuchungen (von OLAF oder IDOC) eingeschränkt sind.

Die Inanspruchnahme dieser Rechte muss bei Herrn E. Brandt beantragt werden, dem für die Datenkontrolle Verantwortlichen, der zum Sekretär des Fachgremiums für finanzielle Unregelmäßigkeiten ernannt wurde.

Diese Daten werden bis zu fünf Jahre nach der Stellungnahme des Fachgremiums zu der Frage, ob finanzielle Unregelmäßigkeiten vorliegen und welche Konsequenzen diese haben, aufbewahrt.

Die Mitarbeiter können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten unter folgender Anschrift wenden: edps@edps.europa.eu.

Auskünfte über den Schutz personenbezogener Daten (Verordnung 45/2001)

Auskünfte über das Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten im Verfahrenshandbuch der Kommission.

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   Verfasser: ADMIN.016/pif