FACHGREMIUM FÜR FINANZIELLE UNREGELMÄSSIGKEITEN
Allgemeine Erklärung zum Schutz
personenbezogener Daten
Das Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten wurde 2003
eingesetzt. Die Aufgabe des unabhängigen Fachgremiums besteht darin,
festzustellen, ob finanzielle Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind und
welche Konsequenzen diese gegebenenfalls haben könnten (Artikel 66 Absatz
4 der Haushaltsordnung). Eine Unregelmäßigkeit wurde definiert als
„Verstoß gegen eine Bestimmung der Haushaltsordnung oder Bestimmungen über
die finanzielle Abwicklung und die Kontrolle von Vorgängen infolge von
Handlungen oder Unterlassungen eines Beamten oder sonstigen Bediensteten“
(Art. 74 der Durchführungsbestimmungen).
Im Rahmen seiner Tätigkeit werden dem Fachgremium Fälle finanzieller
Unregelmäßigkeiten entweder von der Anstellungsbehörde (d.h.
Schlussfolgerungen aus Berichten des Untersuchungs- und Disziplinaramts
der Kommission (IDOC) oder OLAF) oder einem nach Artikel 60 Absatz 6 der
Haushaltsordnung handelnden Mitarbeiter zur Stellungnahme vorgelegt. Die
Schlussfolgerungen des Fachgremiums werden der Anstellungsbehörde mit
einer Kopie an die betreffende(n) Person(en) übermittelt.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 über den Datenschutz werden die von
einer Auswertung betroffenen Mitarbeiter über die beim Fachgremium
eingegangenen Angaben unterrichtet. Sie haben Zugang zu den sie
betreffenden Daten und können diese berichtigen. Der Europäische
Datenschutzbeauftragte (EDPS) hat sich anerkannt erklärt, dass diese
Rechte bei laufenden Untersuchungen (von OLAF oder IDOC) eingeschränkt
sind.
Die Inanspruchnahme dieser Rechte muss bei Herrn E. Brandt beantragt
werden, dem für die Datenkontrolle Verantwortlichen, der zum Sekretär des
Fachgremiums für finanzielle Unregelmäßigkeiten ernannt wurde.
Diese Daten werden bis zu fünf Jahre nach der Stellungnahme des
Fachgremiums zu der Frage, ob finanzielle Unregelmäßigkeiten vorliegen und
welche Konsequenzen diese haben, aufbewahrt.
Die Mitarbeiter können sich jederzeit an den Europäischen
Datenschutzbeauftragten unter folgender Anschrift wenden:
edps@edps.europa.eu.
Auskünfte über den Schutz personenbezogener Daten (Verordnung 45/2001)
Auskünfte über das Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten im
Verfahrenshandbuch der Kommission. |