BEURTEILUNGSVERFAHREN 2007
(1)
Beurteilungszeitraum: 1. Januar 2006 – 31. Dezember
2006
Das Verfahren für den Beuteilungszeitraum, der sich mit dem
Kalenderjahr 2006 deckt, ist das fünfte Verfahren nach dem neuen
Beurteilungssystem vom April 2002.
Für dieses Beurteilungsverfahren gelten wiederum die Allgemeinen
Durchführungsbestimmungen der Kommission vom 23. Dezember 2004 zu
Artikel 43 des Statuts.
Nachstehend werden die für die Beurteilung geltenden Kriterien, die
Änderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die einzelnen Phasen der
Beurteilung beschrieben.
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Jedes Jahr beurteilt die Kommission die Leistungen ihres Personals.
Jeder Beurteilte erhält einen Bericht, die so genannte Beurteilung
der beruflichen Entwicklung (BBE). Die BBE wird mit Hilfe der
DV-Anwendung Sysper2 erstellt. Ein Muster des Beurteilungsbogens
kann unter
http://www.cc.cec/pers_admin/appraisal/forms_en.html abgerufen
werden.
Wer muss beurteilt werden?
- Alle Beamten und Bediensteten auf Zeit, die 2006 mindestens
einen Monat lang ununterbrochen im aktiven Dienst standen oder
im dienstlichen Interesse abgeordnet waren.
- Ausnahmen:
- Stelleninhaber(2) , die
2006 endgültig aus den Gemeinschaftsorganen ausgeschieden
sind oder die 2007 endgültig ausscheiden, werden nur
beurteilt, wenn sie ihrem Beurteilenden ausdrücklich
mitteilen, dass sie dies wünschen.
- Beamte und Bedienstete auf Zeit, die die Funktion eines
Generaldirektors oder Direktors bzw. eine gleichwertige
Funktion innehaben, werden nach gesonderten Bestimmungen
beurteilt und sind von dem jährlichen Verfahren nicht
betroffen.
Welchen Zeitraum betrifft das neue Beurteilungsverfahren?
Bezugszeitraum für die Beurteilung ist der Zeitraum zwischen dem 1.
Januar 2006 und dem 31.Dezember.2006.
Was wird beurteilt?
Es werden drei Aspekte beurteilt:
- Die Leistung, für die zwischen null und zehn Punkte
vergeben werden: Für jeden Stelleninhaber sind individuelle
Zielvorgaben sowie Beurteilungskriterien festgelegt worden; die
Leistung ist daran zu messen, inwieweit diese Ziele unter
Berücksichtigung des Arbeitsumfelds verwirklicht worden sind.
- Die Befähigung, für die der Stelleninhaber zwischen
null und sechs Punkte erhält. Die GD ADMIN hat mit Unterstützung
des zuständigen Paritätischen Ausschusses Beurteilungskriterien
ausgearbeitet, die für alle Dienste der Kommission gelten. Diese
Kriterien sind von allen Diensten anzuwenden. Allerdings können
weitere Kriterien hinzukommen, mit denen spezifische Aspekte der
einzelnen Generaldirektionen berücksichtigt werden. Bei
Führungskräften müssen auch die Managementqualitäten sowie die
Fähigkeit zur Personal- und Finanzverwaltung beurteilt werden.
- Die dienstliche Führung, für die zwischen null und
vier Punkte vergeben werden. Die Beurteilung der dienstlichen
Führung deckt Aspekte wie Fähigkeit zur Teamarbeit, Motivation
und Dienstleistungskultur ab. Die Beurteilung muss aufgrund
gemeinsamer Kriterien erfolgen, die für alle Dienste gelten und
zu denen gegebenenfalls spezifische, von der Generaldirektion
ausgearbeitete Kriterien hinzugefügt werden können.
http://www.cc.cec/pers_admin/appraisal/2007_exercise_en.html#3.
Falls nicht für alle wahrgenommenen Aufgaben für das Jahr 2006
Ziele festgelegt werden konnten, werden zur Vervollständigung
der Leistungsbeurteilung Gegebenheiten herangezogen, von denen
der Stelleninhaber Kenntnis hat, beispielsweise die
Stellenbeschreibung oder laufende Planungen.
Es ist zu beachten, dass die Verdienste von Beamten, die 2006
befördert worden sind, unter Bezugnahme auf die Verdienste der
Beamten gewürdigt werden, die bereits den Dienstgrad besitzen,
in den die Beförderung erfolgt ist. Das kann zur Folge haben,
dass bei der Beurteilung der Verdienste ein im Vergleich zum
Vorjahr gleich gebliebenes Leistungsniveau in der höheren
Besoldungsgruppe zu einem anderen Ergebnis führt.
Welche Bestimmungen gelten für das Verfahren?
Für die jährlichen Beurteilungen des Jahres 2006 und für die 2007 zu
erstellenden Zwischenbeurteilungen sind die von der Kommission am
23. Dezember 2004 angenommenen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen
zu Artikel 43 des Statuts maßgeblich.
Für die in den Außendienst der Kommission eingewiesenen
Bediensteten, für die aus Forschungsmitteln des Gesamthaushaltsplans
besoldeten Bediensteten und für die zur Personalvertretung
abgeordneten Bediensteten gelten gesonderte Bestimmungen.
http://www.cc.cec/pers_admin/appraisal/2007_exercise_en.html#7.
- ÄNDERUNGEN GEGENÜBER DEM VORJAHR
Wie unter Punkt III angegeben, wird der Durchschnittswert der
Gesamtnoten in den einzelnen Besoldungsgruppen für das
Beurteilungsverfahren 2006 auf 14,65 festgelegt.
Am Formular für die Beurteilung der beruflichen Entwicklung und
dementsprechend auch in der DV-Anwendung Sysper2 wurde eine Änderung
vorgenommen. Sie betrifft die Beurteilung des Potenzials im Rahmen
des Leistungsnachweisverfahrens und des Bescheinigungsverfahrens.
- Leistungsnachweisverfahren: Die Beamten, die
Mitglieder der Funktionsgruppe AST ohne Laufbahnbeschränkung
sind (ex B* Beamte) und sich für dieses Verfahren bewerben
möchten, müssen bei der Selbstbeurteilung den Beurteilenden
auffordern, die Rubrik "Potenzial" auszufüllen.
Dieser Rubrik wurde eine Frage hinzugefügt, die insbesondere
jene Beamten betrifft, die nicht imstande waren, Funktionen auf
der Ebene der Funktionsgruppe "Administration" wahrzunehmen. Der
Beurteilende kann gegebenenfalls angeben, bei welcher
Gelegenheit der Stelleninhaber den Nachweis dafür erbracht hat,
dass er aufgrund seiner Leistung, seiner Befähigung und seiner
dienstlichen Führung befähigt ist, Aufgaben der Funktionsgruppe
Administration überzeugend wahrzunehmen.
- Der Unterabschnitt "Potenzial" in der Beurteilung ist
nur auszufüllen, wenn der Stelleninhaber in seiner
Selbstbeurteilung ausdrücklich darum ersucht.
- Die Beurteilenden müssen anhand eines Abrollmenüs
angeben, welche Aufgaben der Funktionsgruppe Administration
der Stelleninhaber 2006 überwiegend wahrgenommenen hat. Der
Beurteilende kann auch angeben, bei welcher Gelegenheit der
Stelleninhaber den Nachweis dafür erbracht hat, dass er
aufgrund seiner Leistung, seiner Befähigung und seiner
dienstlichen Führung befähigt ist, Aufgaben der
Funktionsgruppe Administration überzeugend wahrzunehmen.
- Der gegenzeichnende Beamte entscheidet anhand der
Bemerkungen des Beurteilenden, ob der Stelleninhaber sein
Potenzial nachweisen konnte, Aufgaben der Funktionsgruppe
Administration überzeugend wahrzunehmen.
Aufrechterhaltung der Beurteilung und
Leistungsnachweisverfahren Wird die Beurteilung des
Vorjahres aufrechterhalten, gilt dies gleichermaßen für die
Rubrik "Potenzial": Es wird davon ausgegangen, dass ein Beamter,
dem im Vorjahr das Potenzial für die Wahrnehmung von Ausgaben
der Funktionsgruppe Administration zuerkannt wurde, dieses
Potenzial 2006 ebenfalls unter Beweis gestellt hat; ist das
Gegenteil der Fall, wird bei der Aufrechterhaltung der
Beurteilung davon ausgegangen, dass der Beamte auch 2006 nicht
imstande war, dieses Potenzial unter Beweis zu stellen.
- Bescheinigungsverfahren Die Beamten der
Funktionsgruppe AST, die dieses Verfahren betrifft (Beamte der
Laufbahngruppen ex C* und ex D*), müssen im Rahmen des
Beurteilungsverfahrens nicht mehr um die Beurteilung ihres
Potenzials nachsuchen. Beginnend mit dem
Bescheinigungsverfahren, welches Mitte 2007 eröffnet wird,
werden alle für die Bewerbung notwendigen Informationen –
inklusive der Informationen bezüglich des Potenzials – auf dem
Bewerbungsbogen für das Bescheinigungsverfahren erfragt. Im
Falle einer Aufrechterhaltung der letzten Beurteilung wird die
Rubrik "Potenzial" demzufolge bei dem Bescheinigungs¬verfahren,
welches Mitte 2007 eröffnet wird, nicht berücksichtigt.
- ABLAUF DES BEURTEILUNGSVERFAHRENS
In den meisten Generaldirektionen wird das Beurteilungsverfahren für
das Jahr 2006 am 15. Januar 2007 eingeleitet. Die jährlichen
Beurteilungen der beruflichen Entwicklung sollten in der Regel bis
Ende April abgeschlossen sein. Für das Personal des Außendienstes
sind gesonderte Verfahren und Fristen vorgesehen.
Die Kontingente der Prioritätspunkte, die den Generaldirektionen im
Beförderungsverfahren zugebilligt werden, werden auf der Grundlage
der zum 15. Juni 2007 abgeschlossenen jährlichen Beurteilungen der
beruflichen Entwicklung berechnet.
- Wer nimmt die Aufgaben des beurteilenden Beamten, des
gegenzeichnenden Beamten und des Berufungsbeurteilenden wahr?
Beurteilender ist in der Regel der Referatsleiter des
Stelleninhabers, gegenzeichnender Beamter der Direktor und
Berufungsbeurteilender der Generaldirektor.
Die Beurteilung wird von dem am 31.Dezember 2006 amtierenden
Referatsleiter erstellt. Die Aufgaben des gegenzeichnenden
Beamten und des Berufungsbeurteilenden werden von dem Direktor
und dem Generaldirektor wahrgenommen, die in dem Zeitpunkt, in
dem sie in dem Verfahren tätig werden müssen, zuständig sind.
- Die einzelnen Phasen des Beurteilungsverfahrens
Die Beurteilungen werden in der DV-Anwendung Sysper 2 erstellt.
Stelleninhaber, die dauerhaft keinen Zugang zu Sysper 2 haben,
können sich jedoch anderer Formen der schriftlichen
Kommunikation bedienen.
Das Beurteilungsverfahren umfasst die folgenden Phasen:
- Statistiken über die vorangegangenen Beurteilungs-
und Beförderungsverfahren (siehe Punkt IV)
- Voraussichtlicher Durchschnittswert der Gesamtnoten
in den einzelnen Besoldungsgruppen
Der Durchschnittswert der Gesamtnoten in den einzelnen
Besoldungsgruppen, den jede Generaldirektion anhand der
vorherigen Beurteilungsverfahren feststellen sollte, wird für
das Beurteilungsverfahren 2006 auf 14,65 festgelegt.
Bei diesem voraussichtlichen Durchschnittswert handelt es sich
weder um eine Anweisung noch um einen Wert, der die
Beurteilungsbefugnis und die Unabhängigkeit des Beurteilenden
einschränkt, wenn dieser die einzelnen Bediensteten anhand der
geltenden Kriterien bewertet.
- Festlegung der Beurteilungskriterien
Der Sinn der Beurteilungskriterien besteht darin, die
Beurteilung innerhalb einer Generaldirektion zu harmonisieren,
den Dialog zwischen Beurteilendem und Beurteiltem zu erleichtern
und eine bessere Vergleichbarkeit der vorgenommenen
Beurteilungen sicherzustellen.
Wie bereits weiter oben ausgeführt, hat die GD ADMIN mit
Unterstützung des Paritätischen Begleitausschusses für
Beurteilung und Beförderung gemeinsame Kriterien zur Beurteilung
von Befähigung und dienstlicher Führung aufgestellt. Diese
gemeinsamen Kriterien müssen beim Ausfüllen der beiden
entsprechenden Unterabschnitte zugrunde gelegt werden.
Allerdings können spezifische Kriterien der Generaldirektion
hinzugefügt werden.
Die gemeinsamen Kriterien können abgerufen werden unter:
http://www.cc.cec/pers_admin/appraisal/2007_exercise_en.html#3
- Selbstbeurteilung
Der Stelleninhaber muss nach Aufforderung durch den
Beurteilenden innerhalb von acht Arbeitstagen eine
Selbstbeurteilung erstellen. Dem Stelleninhaber wird
nachdrücklich empfohlen, in dieser entscheidenden Phase von den
Beurteilungskriterien auszugehen.
Der Stelleninhaber muss in seiner Selbstbeurteilung angeben, ob
er in die Personalvertretung gewählt oder von dieser benannt
oder entsandt wurde. Wenn das der Fall ist, muss er die
Selbstbeurteilung in zwei gesonderte Abschnitte aufteilen, damit
der Beurteilende die Ad-hoc-Gruppe ausschließlich mit dem Teil
befasst, der sich auf Tätigkeiten bezieht, die der
Stelleninhaber als gewählter, benannter oder entsandter
Personalvertreter ausgeübt hat.
Dies gilt nicht für Beamte, die während ihrer gesamten oder der
Hälfte ihrer Arbeitszeit für ihre Aufgaben als Personalvertreter
freigestellt werden. Für diese Beamten gelten andere
Bestimmungen (unter anderem wird ihre Beurteilung von der
Ad-hoc-Gruppe erstellt).
- Förmliches Gespräch
Der Beurteilende führt spätestens zehn Arbeitstage nach Abgabe
der Selbstbeurteilung mit dem Stelleninhaber ein Gespräch über
die Beurteilung der Leistungen des Stelleninhabers im Bezugsjahr
2006, über die Festlegung der Zielvorgaben und über die
Erstellung eines Fortbildungsplans, der sich mindestens auf das
Jahr 2007 erstreckt.
Dieses Gespräch muss stets auf der Grundlage der
Selbstbeurteilung und der für die Generaldirektion festgelegten
Beurteilungskriterien erfolgen.
Der Beurteilende muss dem Stelleninhaber einen Hinweis auf die
Gesamtnote geben, die er ihm zu erteilen beabsichtigt; dabei
gibt er eine Notenspanne mit einer Bandbreite von höchstens
einem Punkt an.
Die Zielvorgaben für 2007 müssen mit dem Arbeitsprogramm der
Generaldirektion und des Referats in Einklang stehen.
Der Beurteilende hört die Ad-hoc-Gruppe, wenn der Stelleninhaber
in seiner Selbstbeurteilung Tätigkeiten angibt, die er als
gewählter, benannter oder entsandter Personalvertreter ausgeübt
hat.
Im Anschluss an den Dialog mit der Ad-hoc-Gruppe erstellt der
Beurteilende den Entwurf der Beurteilung, der die Stellungnahme
der Ad-hoc-Gruppe berücksichtigt.
- Die beiden Konzertierungsphasen
Wenn die Beurteilenden in einer Direktion für die jeweilige
Besoldungsgruppe mindestens zwei Drittel der
Beurteilungsentwürfe erstellt haben, stimmt sich der
gegenzeichnende Beamte mit den beurteilenden Beamten ab, um die
Leistungen zu vergleichen und die vorgeschlagenen Gesamtnoten zu
harmonisieren.
Der Generaldirektor wiederum stimmt sich mit den
gegenzeichnenden Beamten ab, um diese Überprüfung auf der Ebene
der gesamten Generaldirektion durchzuführen.
- Fertigstellung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung
Nach diesen Konzertierungen stellen der beurteilende und der
gegenzeichnende Beamte die Beurteilung der beruflichen
Entwicklung fertig. Die Beurteilung wird dem Stelleninhaber zur
Kenntnis gebracht. Dieser kann innerhalb von fünf Arbeitstagen
die Beurteilung ohne Bemerkungen annehmen, er kann sie mit
Anmerkungen versehen und annehmen und er kann sie unter Angabe
einer Begründung ablehnen.
- Einspruchsmöglichkeiten
Lehnt der Stelleninhaber seine Beurteilung ab, so muss der
gegenzeichnende Beamte innerhalb von zehn Arbeitstagen ein
zweites Gespräch mit ihm führen. Der Stelleninhaber kann sich
durch einen anderen Beamten unterstützen lassen. Auf Bitte des
Stelleninhabers, des Beurteilenden oder des gegenzeichnenden
Beamten nimmt auch der Beurteilende an dem zweiten Gespräch
teil. Nach diesem Gespräch bestätigt der gegenzeichnende Beamte
binnen fünf Arbeitstagen die Beurteilung oder ändert sie ab. Die
Beurteilung wird dem Stelleninhaber zur Kenntnis gebracht;
dieser muss sie binnen zehn Arbeitstagen annehmen oder unter
Angabe von Gründen ablehnen.
Eine Ablehnung führt automatisch zur Befassung des Paritätischen
Evaluierungsausschusses. Der Ausschuss prüft den Einspruch
innerhalb von zehn Arbeitstagen. Er übernimmt weder die Rolle
des Beurteilenden, noch die Rolle des gegenzeichnenden Beamten,
sondern überprüft, ob das Verfahren eingehalten wurde und ob die
Beurteilung entsprechend den für die betreffende
Generaldirektion festgelegten Beurteilungskriterien erfolgt ist.
Die Zusammensetzung der Paritätischen Evaluierungsausschüsse
wird in den kommenden Wochen bekannt gegeben.
Die Stellungnahme des Paritätischen Evaluierungsausschusses wird
dem Stelleninhaber, dem Beurteilenden, dem gegenzeichnenden
Beamten und dem Berufungsbeurteilenden zur Kenntnis gebracht.
Wurde die Stellungnahme in einer Abstimmung angenommen, so sind
darin die Standpunkte anzugeben, die von der Mehrheit und der
Minderheit geäußert wurden. Der Berufungsbeurteilende bestätigt
innerhalb von fünf Arbeitstagen die Beurteilung oder ändert sie.
Wenn er von den Empfehlungen in der Stellungnahme des
Paritätischen Evaluierungsausschusses abweicht, muss er seine
Entscheidung begründen.
Damit gilt die Beurteilung als abgeschlossen und wird dem
Stelleninhaber zur Kenntnis gebracht. In dieser Verfahrensphase
kann der Stelleninhaber, der mit seiner Beurteilung nicht
einverstanden ist, gemäß Artikel 90 des Statuts Beschwerde bei
der Anstellungsbehörde einlegen.
- Sonderbestimmungen für Stelleninhaber, die derselben
Besoldungsgruppe angehören wie der Beurteilende
Ist der Referatsleiter in
dieselbe Besoldungsgruppe eingestuft
wie der Stelleninhaber, so nimmt der gegenzeichnende Beamte an
dem Gespräch teil, wenn der Stelleninhaber, der Beurteilende
oder der gegenzeichnende Beamte dies wünschen. Der
gegenzeichnende Beamte muss in der eigens dafür vorgesehenen
Rubrik des Beurteilungsformulars seine Bemerkungen eintragen.
Der Einspruch eines Stelleninhabers, der derselben
Besoldungsgruppe angehört wie der Beurteilende, wird vom
Paritätischen Evaluierungsausschuss besonders aufmerksam
geprüft. Ist der Paritätische Evaluierungsausschuss nach diesem
Einspruch nicht dazu in der Lage, eine Stellungnahme abzugeben
oder gibt er seine Stellungnahme nicht einstimmig ab, so muss
der Berufungsbeurteilende mit dem Stelleninhaber ein Gespräch
führen, bevor er die Beurteilung bestätigt oder abändert.
- STATISTIKEN ÜBER DIE VORANGEGANGENEN BEURTEILUNGS- UND
BEFÖRDERUNGSVERFAHREN
Detaillierte Statistiken über das Beurteilungs- und
Beförderungsverfahren 2006 sind als Anhänge beigefügt:
- Anhang II enthält die Beförderungsquoten (Anteil der
beförderten Beamten an der Zahl der Beamten der
Besoldungsgruppe).
- Anhang III gibt die Verteilung der Gesamtnoten nach
Besoldungsgruppen an.
- Anhang IV gibt Aufschluss über die Verteilung der
Prioritätspunkte der Generaldirektion, aufgeschlüsselt nach
Generaldirektionen und Besoldungsgruppen, aus denen eine
Beförderung möglich ist.
- Anhang V enthält Informationen über Dienstalter in der
Besoldungsgruppe, Alter und Laufbahnprofil der Beförderten.
- Anhang VI gibt Aufschluss über die Prioritätspunkte für
Tätigkeiten im Interesse des Organs, die in den einzelnen
Generaldirektionen verteilt wurden.
Folgendes ist zu beachten:
- Die für die Statistiken über die Gesamtnoten ausschlaggebende
Population bilden die Bediensteten, die zum 31. Dezember 2005 in
die betreffende Generaldirektion eingewiesen waren.
- Aus Gründen der Vertraulichkeit fehlen Statistiken über
Populationen, bei denen weniger als drei Personen der
betreffenden Besoldungsgruppe angehören oder bei denen die
Verteilung der Gesamtnoten darauf schließen lässt, welche Note
eine bestimmte Person erhalten hat. Beispiel: Haben in einer
Generaldirektion in einer bestimmten Besoldungsgruppe alle
Bediensteten dieselbe Gesamtnote erhalten, so kann jeder dieser
Besoldungsgruppe angehörende Bedienstete daraus schließen,
welche Note die anderen erhalten haben. Dasselbe gilt, wenn eine
Person die Note X erhalten hat und alle anderen die Note Y. Die
Person, die die Note X erhalten hat, kann auf die Gesamtnote der
anderen schließen.
- Die für die Statistiken über die Prioritätspunkte
ausschlaggebende Population bilden die Bediensteten, die zum 31.
Dezember 2005 in die betreffende Generaldirektion eingewiesen
waren und einer Besoldungsgruppe angehörten, die
Prioritätspunkte erhalten konnte.
- Die Statistiken über die im Beförderungsverfahren 2006
beförderten Beamten betreffen die aus Verwaltungsmitteln des
Gesamthaushaltsplans besoldeten Beamten, die aufgrund ihrer
Besoldungsgruppe im Jahr 2006 für eine Beförderung in die nächst
höhere Besoldungsgruppe in Frage kamen und die zum
31.Dezember.2005 in den Dienststellen der Kommission und in den
Ämtern (einschließlich OLAF) tätig waren.
- Das Beförderungsdienstalter der beförderten Beamten wird auf
den Tag genau berechnet, d.h. es wird die Zeit zwischen dem
Inkrafttreten der Beförderungen im Jahr 2006 und dem Zeitpunkt
des Eintritts in die Besoldungsgruppe berechnet.
- Die Standardabweichung von der durchschnittlichen Verweildauer
der beförderten Beamten in der betreffenden Besoldungsgruppe
gibt Aufschluss über die Streuung im Vergleich zum Durchschnitt:
je geringer die Standardabweichung, umso höher der Anteil der
beförderten Beamten mit einem Dienstalter nahe dem Durchschnitt.
- Die durchschnittliche Verweildauer in der Besoldungsgruppe
wurde ermittelt für die aus Verwaltungsmitteln des
Gesamthaushaltsplans besoldeten Beamten, die im
Beförderungsverfahren 2000-2004 befördert wurden. Für die
Besoldungsgruppen A*12, B*10, C*6 und D*4 wird als
durchschnittliche Verweildauer die Verweildauer aller
beförderten Beamten berücksichtigt, die im Beförderungsverfahren
2005 festgestellt wurde.
- Eine "normale Laufbahnentwicklung" ist gegeben, wenn das
Beförderungsdienstalter des beförderten Beamten der
durchschnittlichen Verweildauer 2000-2004 plus oder minus der
Standardabweichung entspricht.
- Eine "schnelle Laufbahnentwicklung" ist gegeben, wenn das
Beförderungsdienstalter des beförderten Beamten unter der
durchschnittlichen Verweildauer 2000-2004 minus der
Standardabweichung liegt.
- Eine "langsame Laufbahnentwicklung" ist gegeben, wenn das
Beförderungsdienstalter des beförderten Beamten über der
durchschnittlichen Verweildauer 2000-2004 plus der
Standardabweichung liegt.
ANHANG I
LISTE DER FUNKTIONEN, DIE ÜBERWIEGEND VON MITGLIEDERN DER
FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION WAHRGENOMMEN WERDEN
Funktionen AD (43)
- Strategische Analyse
- Sozio-ökonomische Analyse
- Politische Analyse
- Wirtschaftliche Analyse
- Politikentwicklung
- Konzeption der Personalpolitik
- Politiküberwachung
- Politische Koordinierung
- Ausarbeitung von Rechtstexten
- Ausarbeitung von Durchführungsvorschriften und anderen
Regelungen
- Rechtliche Analyse und Beratung
- Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht,
Ahndung von Verstößen
- Interinstitutionelle Beziehungen
- Vertretung und Verhandlungen
- Außenbeziehungen
- Planung und Programmplanung
- Programm-Management
- Projekt- und Prozess-Management
- Qualitätsmanagement und Evaluierung
- IT-Systemverwaltung
- Technische Analyse und Beratung
- Leitung und Planung
- Personalführung auf Referatsebene
- Personalführung und -verwaltung
- Personalverwaltung:
Überwachung der Verfahren (Beurteilung,
Beförderung, Fortbildung, Leistung,
Dienstreisen) und Laufbahnmanagement
- Hilfe, Überprüfung und sprachliche Unterstützung
- Übersetzung
- Dolmetschen
- Koordinierung und interne Konsultation
- Koordinierung und dienststellenübergreifende Konsultation
- Horizontale Koordinierung
- Information, Kommunikation, Veröffentlichung
- Externe Kommunikation
- Interne Kommunikation
Ausarbeitung von Informationsberichten
und Planung von Informationssitzungen
(für die Mitglieder des Referats, der
Hierarchie, der Kommission …)
- Vertragsmanagement
- Haushalt und Finanzen
Überwachung und Kontrolle der Finanz-
und Haushaltsvorgänge des Referats, der
referatsinternen Mittelzuweisungen sowie
der Ausgabenproduktivität
- Haushalt und Finanzen
Validierung der Auszahlungsanträge,
Prüfung der Jahresberichte und des
Abschlusses von Maßnahmen
- Statistik
- Technische Hilfe
- Kontrolle und Prüfung
- Internes Audit
- Externes Audit
- Wissenschaftliche Arbeit und Laborforschung
|
ANHANG II BEFÖRDERUNGSVERFAHREN 2006
BEFÖRDERUNGSQUOTEN
ANHANG III BEURTEILUNGSVERFAHREN 2006
VERTEILUNG DER GESAMTNOTEN DER BEURTEILUNGEN FÜR DAS JAHR 2005
(BEAMTE)
ANHANG IV BEFÖRDERUNGSVERFAHREN 2006
VERTEILUNG DER PRIORITÄTSPUNKTE
ANHANG V BEFÖRDERUNGSVERFAHREN 2006
DIENSTALTER IN DER BESOLDUNGSGRUPPE, ALTER UND
LAUFBAHNPROFIL DER BEFÖRDERTEN BEAMTEN (Aus Verwaltungsmitteln des Gesamthaushaltsplans besoldete
Beamte)
ANHANG VI BEFÖRDERUNGSVERFAHREN 2006
VERTEILUNG DER PRIORITÄTSPUNKTE FÜR TÄTIGKEITEN IM INTERESSE DES
ORGANS, AUFGESCHLÜSSELT NACH GENERALDIREKTIONEN
_____________________
Footnotes
(1) Außer für die Beamten oder Bediensteten auf Zeit, die die
Funktion eines Generaldirektors bzw. eines Direktors oder eine
gleichwertige Funktion innehaben.
(2) Der Begriff Stelleninhaber bezieht sich gleichermaßen auf Beamten
und auf Bedienstete auf Zeit |