ANWENDUNG DER FLEXIBLEN REGELUNG FÜR DIENSTFREIE TAGE FÜR
2007
In Anwendung der flexiblen Regelung für dienstfreie Tage steht es den
Beamten und Bediensteten frei, am Gründonnerstag (5. April), am
Karfreitag (6. April) und/oder am Tag nach Himmelfahrt (18.
Mai) zu arbeiten.
Der Jahresurlaub erhöht sich um die Zahl der dienstfreien Tage, an denen
gearbeitet wurde (um 1, 2 oder 3 Tage).
Die Beamten, die an diesen Tagen arbeiten möchten, stellen ihren Antrag
mindestens drei Wochen im voraus durch ihren Referatsleiter beim
Verantwortlichen für Personalfragen ihrer Generaldirektion/ihres
Dienstes/ihres Amtes Bei der Behandlung dieser Anträge wird das
Interesse des Dienstes berücksichtigt.
Jede Abteilung überprüft die Anwesenheit der betroffenen Beamten an
diesen Daten und lässt dem Verantwortlichen für Personalfragen ihrer
Generaldirektion/ihres Dienstes/ihres Amtes so bald wie möglich und
spätestens am 31.07 die Liste der Beamten und Bediensteten zukommen,
die tatsächlich an diesen Tagen gearbeitet haben. In der Liste werden
die Namen, Personalnummern und die jeweiligen Daten angegeben; dabei
wird präzisiert, ob es sich um einen halben oder vollen Tag handelt.
Die Kommission behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen den
dienstlichen Erfordernissen entsprechend zu ändern. |