>> de | en | fr  N° 6-2007 / 16.01.2007
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN FÜR DAS JAHR 2005

LISTE DER  "ZERTIFIZIERTEN" BEAMTEN

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die 116 Beamten der Laufbahngruppe B*, die berechtigt waren am obligatorischen Fortbildungsprogramm des Leistungsnachweisverfahrens für das Jahr 2005 teilzunehmen.

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) und die Europäische Verwaltungsakademie haben die Liste der Beamten aufgestellt, die 2006 an dem Fortbildungsprogramm für das Leistungsnachweisverfahren mit Erfolg teilgenommen haben. Diese Liste ist im Anhang beigefügt.

Die Beamten, deren Name nicht in diese Liste aufgenommen wurde und die 2006 am Fortbildungsprogramm teilgenommen haben, dürfen die Prüfung bzw. die Prüfungen, die sie nicht bestanden haben, wiederholen. Die Europäische Verwaltungsakademie wird ihnen die diesbezüglichen Modalitäten mitteilen. Sofern die Beamten diese Prüfungen bestehen, sind sie ebenfalls berechtigt, sich auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AD zu bewerben.

Die Beamten, deren Name auf der Liste im Anhang geführt wird (die "zertifizierten" Beamten) werden gebeten, die nachstehenden Angaben aufmerksam zu lesen.

WIE WIRD DIE ZERTIFIZIERUNG IN ANSPRUCH GENOMMEN?

Um die Zertifizierung in Anspruch zu nehmen, muss sich ein "zertifizierter" Beamter auf eine freie Planstelle der Funktionsgruppe AD bewerben.

Welche Planstellen kommen in Betracht?

  • Ein "zertifizierter" Beamter darf sich auf eine seiner Besoldungsgruppe entsprechende Planstelle bewerben, die gemäß Artikel 29 Buchstabe a Absatz ii des Statuts ausgeschrieben wurde.

Wie lange ist die Bewilligung gültig?

  • Die Bewilligung für die Bewerbung auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AD ist nicht befristet.
     
  • Der Anteil der Ernennungen zertifizierter Beamter auf Planstellen der Funktionsgruppe AD darf 20 % aller Ernennungen, die pro Jahr in diese Funktionsgruppe erfolgen, nicht überschreiten. Die Überprüfung erfolgt auf fünfjährlicher Grundlage ab 2006.

Wie wirkt sich die Inanspruchnahme der Zertifizierung auf die Laufbahnentwicklung aus?

  • Die Ernennung auf eine Planstelle der Funktionsgruppe AD wirkt sich nicht auf die Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe des Beamten aus (horizontaler Übergang, siehe Artikel 45 a Absatz 3 des Statuts).
     
  • Im Gegensatz zu dem in der Besoldungsgruppe erworbenen Dienstalter wird das in der Dienstaltersstufe erworbene Dienstalter beibehalten (das Dienstalter in der Funktionsgruppe AD wird mit dem Tag der Ernennung in der Funktionsgruppe AD festgelegt).
     
  • Der Multiplikationsfaktor wird nicht geändert.
     
  • Die Inanspruchnahme der Zertifizierung ist keine Beförderung im Sinne von Artikel 45 des Statuts. Die "zertifizierten" Beamten, die nach ihrer Einstellung noch nicht befördert wurden, sind verpflichtet, vor einer eventuellen Beförderung ihre Befähigung zur Arbeit in einer dritten Sprache nachzuweisen (siehe Artikel 45 Absatz 2).
     
  • Das Punkteguthaben fällt bei der Ernennung zum Verwaltungsrat weg, da ein Wechsel der Funktionsgruppe vorliegt (der Beamte wechselt von der Funktionsgruppe Assistenz in die Funktionsgruppe Administration)(1) .

Anhang 1

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN
Haushaltsjahr 2005
LISTE DER "ZERTIFIZIERTEN" BEAMTEN

Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden und damit nachgewiesen haben, dass sie mit Erfolg am Fortbildungsprogramm teilgenommen haben (in alphabetischer Reihenfolge)

AVAU

JAN

BEDEER

LUDO

BELLIENI

SOPHIE

BENTER

MANFRED

BERNARD

VERONIQUE

BERTRAND

JEAN-MARIE

BONIFAIT

JEAN-NOEL

BORTIN

ANNIKA

CAMPBELL

CLIODHNA

CAPACCIOLI

MAURIZIO

CAVANAGH

PATRICIA

CENTURIONE

FERNANDO

CHAMBRES

COLETTE

CHARNEUX

DIDIER

CORTVRIEND

JAN

COZIER

THIERRY

DANTI

ANNA

DE BRUYNE

DIRK

DE NADAI

EGIDIO ANGELO

DELVAUX

PHILIPPE

DIAS FERNANDES

VICTOR MANUEL

DIEZ

ULRICH

FARACI

SALVATORE

FEARN

MARC

GAUTHIER

ALBERT

GAVILAN

CHRISTIAN

GEORGIADOU

ELIZABETH

GIACOMINI

ALEXANDRE

HAEDENS

CHRISTIAN

HARLAND

WALLACE

HAYNES

VENANTIA

HENEGHAN

MARY

HERZEELE

MICHEL

HUERTAS GONZALEZ

ANA MARIA

KERN

WOLFGANG

KOCAK-DEHANDTSCHUTTER

MICHELINE

LEPOUDRE (BULTYNCK)

RITA

MADRID GONZALEZ

CARMEN

MAIA

LUIS

MANOUSSOPOULOU

ANNA

MARTIN GOMEZ

PEDRO

MAVRAGANIS

NICOLAS

MAZZARINI

PAOLA

MCCARTHY-O'KELLY

HELEN

MEDDENS

GAETANE

MENO GALINDO

ANDRES FRANCISCO

MEYER

PATRICK

MORDIJCK

AUGUST

MORRISSEY

DOROTHY

NAVARRO BLANCO

NIEVES

NIEMENMAA

JYRKI

NIKOLIAN

FRANGISCOS

NUIJTEN

JOHANNES

PASCALL

ATHANACIA NANCY

PASQUI

ANNA

PAYSAN-HUENS

CORINNA

PENNINGTON-JORDAN

CHERI BETH

PERFETTO

ROBERTO

PHILIPPAERTS

EDOUARD

PIPELEERS

MARC

POST

WIETSE

REYNEN

JACQUES

ROTTER

ROBERTO

ROUBANIS

NIKOLAOS

SANCHEZ MARTINEZ

CELSO

SCHILLINGS

JACQUES ROBERT

SERVAIS

PHILIPPE

SOENEN

DIRK

STORM

HENDRIKUS

STRASSER

THOMAS

THYSEBAERT

BERNARD

TORRES BARRADO

JOSE MARIA

VAGNHAMMAR

ERIK

VAN DER VEEN

GERRIT

VAN MAELE

BERT

VAN RENTERGEM

DIRK

VANACKER

SERGE

VANDEWALLE

DANIEL

VANHOEY

PHILIPPE

VRIESE

ANNA-MARIA

VRIJENS

JOHNNY

WATERMAN

CHRISTINE

WETTACH

ALAIN

WRAITH

NADINE

________________________
Footnotes

(1) Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 des Statuts, die die Kommission am 24.03.2004 beschlossen hat, gilt: "Hat der Beamte im Bezugszeitraum die Laufbahngruppe gewechselt oder hat sich seine für das Beförderungsverfahren ausschlaggebende dienstrechtliche Stellung geändert, so werden die Verdienstpunkte anhand der Leistungsnote und unter Berücksichtigung der Anzahl der Tage berechnet, die seit dem Laufbahngruppenwechsel oder der Änderung der dienstrechtlichen Stellung vergangen sind; hierbei kommt die Methode des Anhangs II zur Anwendung. Die im Laufe der vorhergehenden Beförderungsverfahren angesammelten Punkte fallen weg."

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   Verfasser: ADMIN A.6