LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN FÜR DAS JAHR 2005
LISTE DER "ZERTIFIZIERTEN" BEAMTEN
Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die 116 Beamten der Laufbahngruppe
B*, die berechtigt waren am obligatorischen Fortbildungsprogramm des Leistungsnachweisverfahrens
für das Jahr 2005 teilzunehmen.
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) und die Europäische Verwaltungsakademie
haben die Liste der Beamten aufgestellt, die 2006 an dem Fortbildungsprogramm
für das Leistungsnachweisverfahren mit Erfolg teilgenommen haben. Diese
Liste ist im Anhang beigefügt.
Die Beamten, deren Name nicht in diese Liste aufgenommen wurde und die 2006
am Fortbildungsprogramm teilgenommen haben, dürfen die Prüfung bzw. die
Prüfungen, die sie nicht bestanden haben, wiederholen. Die Europäische Verwaltungsakademie
wird ihnen die diesbezüglichen Modalitäten mitteilen. Sofern die Beamten
diese Prüfungen bestehen, sind sie ebenfalls berechtigt, sich auf freie
Planstellen der Funktionsgruppe AD zu bewerben.
Die Beamten, deren Name auf der Liste im Anhang geführt wird (die "zertifizierten"
Beamten) werden gebeten, die nachstehenden Angaben aufmerksam zu lesen.
WIE WIRD DIE ZERTIFIZIERUNG IN ANSPRUCH GENOMMEN?
Um die Zertifizierung in Anspruch zu nehmen, muss sich ein "zertifizierter"
Beamter auf eine freie Planstelle der Funktionsgruppe AD bewerben.
Welche Planstellen kommen in Betracht?
- Ein "zertifizierter" Beamter darf sich auf eine seiner Besoldungsgruppe
entsprechende Planstelle bewerben, die gemäß Artikel 29 Buchstabe a
Absatz ii des Statuts ausgeschrieben wurde.
Wie lange ist die Bewilligung gültig?
- Die Bewilligung für die Bewerbung auf freie Planstellen der Funktionsgruppe
AD ist nicht befristet.
- Der Anteil der Ernennungen zertifizierter Beamter auf Planstellen
der Funktionsgruppe AD darf 20 % aller Ernennungen, die pro Jahr in
diese Funktionsgruppe erfolgen, nicht überschreiten. Die Überprüfung
erfolgt auf fünfjährlicher Grundlage ab 2006.
Wie wirkt sich die Inanspruchnahme der Zertifizierung auf die Laufbahnentwicklung
aus?
- Die Ernennung auf eine Planstelle der Funktionsgruppe AD wirkt sich
nicht auf die Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe des Beamten aus
(horizontaler Übergang, siehe Artikel 45 a Absatz 3 des Statuts).
- Im Gegensatz zu dem in der Besoldungsgruppe erworbenen Dienstalter
wird das in der Dienstaltersstufe erworbene Dienstalter beibehalten
(das Dienstalter in der Funktionsgruppe AD wird mit dem Tag der Ernennung
in der Funktionsgruppe AD festgelegt).
- Der Multiplikationsfaktor wird nicht geändert.
- Die Inanspruchnahme der Zertifizierung ist keine Beförderung im
Sinne von Artikel 45 des Statuts. Die "zertifizierten" Beamten,
die nach ihrer Einstellung noch nicht befördert wurden, sind verpflichtet,
vor einer eventuellen Beförderung ihre Befähigung zur Arbeit in einer
dritten Sprache nachzuweisen (siehe Artikel 45 Absatz 2).
- Das Punkteguthaben fällt bei der Ernennung zum Verwaltungsrat weg,
da ein Wechsel der Funktionsgruppe vorliegt (der Beamte wechselt von
der Funktionsgruppe Assistenz in die Funktionsgruppe Administration)(1)
.
Anhang 1
LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN
Haushaltsjahr 2005
LISTE DER "ZERTIFIZIERTEN" BEAMTEN
Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden und damit nachgewiesen haben, dass sie mit Erfolg am Fortbildungsprogramm teilgenommen haben (in alphabetischer Reihenfolge) |
AVAU
|
JAN
|
BEDEER
|
LUDO
|
BELLIENI
|
SOPHIE
|
BENTER
|
MANFRED
|
BERNARD
|
VERONIQUE
|
BERTRAND
|
JEAN-MARIE
|
BONIFAIT
|
JEAN-NOEL
|
BORTIN
|
ANNIKA
|
CAMPBELL
|
CLIODHNA
|
CAPACCIOLI
|
MAURIZIO
|
CAVANAGH
|
PATRICIA
|
CENTURIONE
|
FERNANDO
|
CHAMBRES
|
COLETTE
|
CHARNEUX
|
DIDIER
|
CORTVRIEND
|
JAN
|
COZIER
|
THIERRY
|
DANTI
|
ANNA
|
DE BRUYNE
|
DIRK
|
DE NADAI
|
EGIDIO ANGELO
|
DELVAUX
|
PHILIPPE
|
DIAS FERNANDES
|
VICTOR MANUEL
|
DIEZ
|
ULRICH
|
FARACI
|
SALVATORE
|
FEARN
|
MARC
|
GAUTHIER
|
ALBERT
|
GAVILAN
|
CHRISTIAN
|
GEORGIADOU
|
ELIZABETH
|
GIACOMINI
|
ALEXANDRE
|
HAEDENS
|
CHRISTIAN
|
HARLAND
|
WALLACE
|
HAYNES
|
VENANTIA
|
HENEGHAN
|
MARY
|
HERZEELE
|
MICHEL
|
HUERTAS GONZALEZ
|
ANA MARIA
|
KERN
|
WOLFGANG
|
KOCAK-DEHANDTSCHUTTER
|
MICHELINE
|
LEPOUDRE (BULTYNCK)
|
RITA
|
MADRID GONZALEZ
|
CARMEN
|
MAIA
|
LUIS
|
MANOUSSOPOULOU
|
ANNA
|
MARTIN GOMEZ
|
PEDRO
|
MAVRAGANIS
|
NICOLAS
|
MAZZARINI
|
PAOLA
|
MCCARTHY-O'KELLY
|
HELEN
|
MEDDENS
|
GAETANE
|
MENO GALINDO
|
ANDRES FRANCISCO
|
MEYER
|
PATRICK
|
MORDIJCK
|
AUGUST
|
MORRISSEY
|
DOROTHY
|
NAVARRO BLANCO
|
NIEVES
|
NIEMENMAA
|
JYRKI
|
NIKOLIAN
|
FRANGISCOS
|
NUIJTEN
|
JOHANNES
|
PASCALL
|
ATHANACIA NANCY
|
PASQUI
|
ANNA
|
PAYSAN-HUENS
|
CORINNA
|
PENNINGTON-JORDAN
|
CHERI BETH
|
PERFETTO
|
ROBERTO
|
PHILIPPAERTS
|
EDOUARD
|
PIPELEERS
|
MARC
|
POST
|
WIETSE
|
REYNEN
|
JACQUES
|
ROTTER
|
ROBERTO
|
ROUBANIS
|
NIKOLAOS
|
SANCHEZ MARTINEZ
|
CELSO
|
SCHILLINGS
|
JACQUES ROBERT
|
SERVAIS
|
PHILIPPE
|
SOENEN
|
DIRK
|
STORM
|
HENDRIKUS
|
STRASSER
|
THOMAS
|
THYSEBAERT
|
BERNARD
|
TORRES BARRADO
|
JOSE MARIA
|
VAGNHAMMAR
|
ERIK
|
VAN DER VEEN
|
GERRIT
|
VAN MAELE
|
BERT
|
VAN RENTERGEM
|
DIRK
|
VANACKER
|
SERGE
|
VANDEWALLE
|
DANIEL
|
VANHOEY
|
PHILIPPE
|
VRIESE
|
ANNA-MARIA
|
VRIJENS
|
JOHNNY
|
WATERMAN
|
CHRISTINE
|
WETTACH
|
ALAIN
|
WRAITH
|
NADINE
|
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Footnotes
(1) Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen
zu Artikel 45 des Statuts, die die Kommission am 24.03.2004 beschlossen
hat, gilt: "Hat der Beamte im Bezugszeitraum die Laufbahngruppe gewechselt
oder hat sich seine für das Beförderungsverfahren ausschlaggebende dienstrechtliche
Stellung geändert, so werden die Verdienstpunkte anhand der Leistungsnote
und unter Berücksichtigung der Anzahl der Tage berechnet, die seit dem Laufbahngruppenwechsel
oder der Änderung der dienstrechtlichen Stellung vergangen sind; hierbei
kommt die Methode des Anhangs II zur Anwendung. Die im Laufe der vorhergehenden
Beförderungsverfahren angesammelten Punkte fallen weg."
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