ZUR KODIFIZIERUNG DES ZUGRIFFS AUF INTRACOMM, DEM
INTRANET DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
Einleitung
IntraComm ist das Intranet der Europäischen Kommission und als solches
eines der wichtigsten internen Kommunikationsinstrumente. Seit 2001 ist
das Intranet, das ursprünglich nur für Kommissionsbedienstete zugänglich
war, schrittweise für Personengruppen oder –kategorien geöffnet worden,
die einen berechtigten Zugriffsbedarf haben. Dazu gehören beispielsweise
andere Organe und Einrichtungen der EU sowie Ruhegehaltsempfänger.
Diese Initiative erfolgt im Rahmen des Projekts "e-Commission“ und bringt
folgende Vorteile:
- Unabhängigkeit vom geografischen Standort und der Entfernung
- verkürzte Fristen bei der Kommunikation
- umfassende Archivmöglichkeiten
- Auffindbarkeit von Informationen
- Einsparungen bei der Veröffentlichung und Übertragung von Daten
- verstärkte Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen in Verwaltungs-
und sonstigen Angelegenheiten
- erweiterter und leichterer Zugriff auf Informationen für Personen
mit berechtigtem Zugriffsbedarf.
Welche Art von Informationen sind auf IntraComm verfügbar?
Die auf IntraComm verfügbaren Informationen können in drei Kategorien
unterteilt werden:
- „frei verfügbare“ Informationen (sog. «freely available»);
darunter fallen die meisten der im Intranet gespeicherten Informationen
(z.B. Verwaltungs- und Rechtsvorschriften wie Verwaltungsmitteilungen
und Statutsbestimmungen). Diese Informationen sind allen
IntraComm-Nutzern zugänglich.
- Informationen „nur für Bedienstete“ (sog. «core staff only»,);
diese sind auf Bedienstete im aktiven Dienst sowie gleichgestellte
Gruppen im Sinne von Punkt a) beschränkt und machen einen geringeren
Teil des Informationsangebots auf IntraComm aus. In der Regel gehören
dazu Dienstleistungen und Einträge, die Teil des internen Arbeitsumfelds
der Kommission bilden sowie extern erworbene Informationen, die unter
das Urheberrecht fallen. Über den Zugriff auf diese Informationen
entscheidet die für den Inhalt verantwortliche GD.
- „Passwortgeschützte Informationen“ (sog. «owner protected»);
diese sind in den IntraComm-Bereichen gespeichert, die Einzelpersonen
vorbehalten sind, die – mittels des geeigneten Passwortes – vom
Domaininhaber die Zugriffserlaubnis erhalten haben. So grenzt das
ECAS-Passwort, das zunehmend auf Kommissionsebene verwendet wird, den
Zugriff auf autorisierte Nutzer ein. Über die Zugriffsrechte auf diese
Informationen entscheidet die für den Inhalt verantwortliche GD.
Für die Zwecke dieser Verwaltungsmitteilung bedeutet
„uneingeschränkter Zugriff“ (sog. «full access»), dass jemand
Zugriff auf die in Ziff. 1) und 2) erläuterten Informationen hat („frei
verfügbare Informationen“ + „Informationen nur für Bedienstete“).
Wer hat Zugriff auf was?
Der Generaldirektor für Personal und Verwaltung hat beschlossen,
- dass folgende Nutzergruppen "uneingeschränkten Zugriff" auf
IntraComm haben:
- alle Bediensteten der Europäischen Kommission, die sich im aktiven
Dienst befinden. Dies schließt auch Bedienstete in Mutterschaftsurlaub
ein.
- Kommissionsbedienstete, die im dienstlichen Interesse oder auf
persönlichen Antrag hin abgeordnet werden
- Kommissionsbedienstete in Elternurlaub oder Urlaub aus familiären
Gründen
- Für folgende Nutzergruppen wird der Zugriff auf IntraComm auf „frei
verfügbare“ Informationen eingeschränkt:
- Bedienstete anderer EU-Organe und verbundene Einrichtungen
(ausschließlich vom Arbeitsplatzrechner aus)
1
- Bezieher eines Ruhegehalts oder einer sonstigen
Versorgungsleistung der EU. Diese Nutzergruppe umfasst Bezieher der
vier nachstehend aufgelisteten Leistungen, die durch Anhang VIII des
Statuts abgedeckt sind, nämlich:
- Ruhegehalt
- Invalidengeld
- Hinterbliebenenversorgung
- Vergütung aufgrund einer Freisetzungsmaßnahme
- Ehemalige Kommissionsbedienstete, die Anspruch auf eine Vergütung
im Rahmen der Vorruhestandsregelung („Degagement“) haben
2
- Kommissionsbedienstete, die sich in Urlaub aus persönlichen
Gründen (CCP) befinden
- Kommissionsbedienstete, die zur Ableistung des Wehrdienstes
beurlaubt werden.
Wie wird dies in der Praxis gehandhabt?
Für die unter Buchstaben a) genannten Nutzergruppen wird die
IntraComm-Identifizierung unmittelbar vom Personalreferat ihrer
Herkunfts-GD verwaltet. Dies bedeutet, dass sie ihren IntraComm-Zugriff
automatisch erhalten.
Zu den unter Buchstaben b) genannten Nutzergruppen ist Folgendes zu
bemerken:
- Bedienstete „anderer EU-Organe und verbundener Einrichtungen“
erhalten in erster Linie Unterstützung von ihrer eigenen
ICT-Organisation. Für Bedienstete anderer EU-Organe / Agenturen /
Einrichtungen ist der Zugriff nur über das TESTA II-Netz möglich (siehe
Fußnote 1) und die Kommission schafft lediglich die technischen
Voraussetzungen für den Zugriff vom Arbeitsplatz aus.
- Bezieher eines Ruhegehalts oder einer sonstigen
Versorgungsleistungen der EU, Kommissionsbedienstete in Urlaub aus
persönlichen Gründen, auf eigenen Antrag oder zur Ableistung des
Wehrdienstes erhalten Unterstützung von folgenden Dienststellen:
Verantwortlicher
Dienst 3 |
Nutzergruppen
3 |
Referat ADMIN/C/1
(in Zusammenarbeit mit PMO/GVS als Lieferanten der Registerdaten
pensionierter Beamter) |
- Ruhegehaltsbezieher
- Kommissionsbedienstete im Vorruhestand
|
Referat ADMIN/A/4 |
Außer Bedienstete in Luxemburg und
GVS-Bedienstete
- Kommissionsbedienstete in Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP)
- Auf eigenen Antrag abgeordnete Kommissionsbedienstete
- Zur Ableistung des Wehrdienstes beurlaubte
Kommissionsbedienstete
|
Referat ADMIN/A/4-LUX |
Nur Bedienstete in Luxemburg
- Kommissionsbedienstete in Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP)
- Auf eigenen Antrag abgeordnete Kommissionsbedienstete
- Zur Ableistung des Wehrdienstes beurlaubte
Kommissionsbedienstete
|
GVS Personal
(GVS/B/1) Ispra |
Nur GVS-Bedienstete
- Kommissionsbedienstete in Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP)
- Auf eigenen Antrag abgeordnete Kommissionsbedienstete
- Zur Ableistung des Wehrdienstes beurlaubte
Kommissionsbedienstete
|
Die genannten Dienste fungieren als zwischengeschaltete Stellen für die
vorerwähnten Nutzergruppen sowie als Mittler bei der Registrierung dieser
Nutzer gegenüber den Dienststellen, die den Zugriff bereitstellen müssen
(DIGIT, Personalreferate der einzelnen GDs, PMO).
Das Referat ADMIN/D/5 befasst sich ausschließlich mit Grundsatzfragen
betreffend den Zugang der vorerwähnten Nutzergruppen. Treten
Schwierigkeiten bei Erlangung der Zugriffsrechte auf, müssen die
Betroffenen mit den verantwortlichen Diensten Kontakt aufnehmen. Diese
Dienste werden sich um die rechtzeitige Umsetzung und/oder Wahrung der
Zugriffsrechte der fraglichen Nutzergruppen bemühen, um eine effiziente
Kommunikation zwischen den Zugriffsberechtigten und der Kommission
aufrecht zu erhalten.
Vollständigkeitshalber sei daran erinnert, dass die verschiedenen Gruppen
von Bediensteten wie folgt Zugriff auf IntraComm haben:
URL |
Name |
Anmerkungen |
http://www.cc.cec |
IntraComm |
Normale Adresse für
Kommissionsbedienstete bei Zugriff vom Arbeitsplatzrechner aus. |
http://intracomm.cec.eu-admin.net |
IntraComm |
Adresse bei Zugriff über das TESTA
II-Netz von anderen EU-Organen oder Agenturen aus |
https://intracomm.ec.europa.eu |
IntraComm |
Adresse für Kommissionsbedienstete bei
Zugriff von zuhause aus oder auf Dienstreisen. Dies ist auch die
Zugangsadresse für EU-Ruhegehaltsempfänger und Kommissionsbedienstete,
die sich in Urlaub aus persönlichen Gründen oder auf eigenen Antrag
befinden bzw. zur Ableistung des Wehrdienstes beurlaubt sind. |
________________
Footnotes
(1) Dies betrifft Bedienstete
anderer EU-Organe, der EU-Agenturen und sonstiger EU-Einrichtungen, welche
die Interessen der Gemeinschaft fördern (wie das Europa-Kolleg, das
Hochschulinstitut in Florenz usw.). Im letzteren Fall werden
Zugriffsanträge von Fall zu Fall geprüft. Alle EU-Organe/ -Agenturen/
Einrichtungen, die Zugriff auf IntraComm wünschen, müssen in das unter der
Bezeichnung TESTA II bekannte Datenübertragungsnetz integriert sein.
Dieses sichere europäische Netz ist Teil des von der EU finanzierten
Projekts “Datenaustausch zwischen Verwaltungen”. Die meisten EU-Organe und
–Agenturen sind an TESTA II angeschlossen, so dass ihre Bediensteten
Zugriff auf die IntraComm-Webseite haben. Eine aktualisierte Liste der
TESTA II angeschlossenen Organisationen ist auf
IntraComm verfügbar.
(2) Unter „Vorruhestandsregelung“
ist „das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst gemäß Artikel 4 der
Verordnung (EG) Nr. 1746/2002“ zu verstehen.
(3) Eine aktualisierte Liste ist
auf IntraComm abrufbar. |