>> de | en | fr  N° 21-2007 / 26.03.2007
 

ZUR KODIFIZIERUNG DES ZUGRIFFS AUF INTRACOMM, DEM INTRANET DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

Einleitung

IntraComm ist das Intranet der Europäischen Kommission und als solches eines der wichtigsten internen Kommunikationsinstrumente. Seit 2001 ist das Intranet, das ursprünglich nur für Kommissionsbedienstete zugänglich war, schrittweise für Personengruppen oder –kategorien geöffnet worden, die einen berechtigten Zugriffsbedarf haben. Dazu gehören beispielsweise andere Organe und Einrichtungen der EU sowie Ruhegehaltsempfänger.

Diese Initiative erfolgt im Rahmen des Projekts "e-Commission“ und bringt folgende Vorteile:

  • Unabhängigkeit vom geografischen Standort und der Entfernung
     
  • verkürzte Fristen bei der Kommunikation
     
  • umfassende Archivmöglichkeiten
     
  • Auffindbarkeit von Informationen
     
  • Einsparungen bei der Veröffentlichung und Übertragung von Daten
     
  • verstärkte Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen in Verwaltungs- und sonstigen Angelegenheiten
     
  • erweiterter und leichterer Zugriff auf Informationen für Personen mit berechtigtem Zugriffsbedarf.

Welche Art von Informationen sind auf IntraComm verfügbar?

Die auf IntraComm verfügbaren Informationen können in drei Kategorien unterteilt werden:

  1.  „frei verfügbare“ Informationen (sog. «freely available»); darunter fallen die meisten der im Intranet gespeicherten Informationen (z.B. Verwaltungs- und Rechtsvorschriften wie Verwaltungsmitteilungen und Statutsbestimmungen). Diese Informationen sind allen IntraComm-Nutzern zugänglich.
     
  2. Informationen „nur für Bedienstete“ (sog. «core staff only»,); diese sind auf Bedienstete im aktiven Dienst sowie gleichgestellte Gruppen im Sinne von Punkt a) beschränkt und machen einen geringeren Teil des Informationsangebots auf IntraComm aus. In der Regel gehören dazu Dienstleistungen und Einträge, die Teil des internen Arbeitsumfelds der Kommission bilden sowie extern erworbene Informationen, die unter das Urheberrecht fallen. Über den Zugriff auf diese Informationen entscheidet die für den Inhalt verantwortliche GD.
     
  3. „Passwortgeschützte Informationen“ (sog. «owner protected»); diese sind in den IntraComm-Bereichen gespeichert, die Einzelpersonen vorbehalten sind, die – mittels des geeigneten Passwortes – vom Domaininhaber die Zugriffserlaubnis erhalten haben. So grenzt das ECAS-Passwort, das zunehmend auf Kommissionsebene verwendet wird, den Zugriff auf autorisierte Nutzer ein. Über die Zugriffsrechte auf diese Informationen entscheidet die für den Inhalt verantwortliche GD.

    Für die Zwecke dieser Verwaltungsmitteilung bedeutet „uneingeschränkter Zugriff“ (sog. «full access»), dass jemand Zugriff auf die in Ziff. 1) und 2) erläuterten Informationen hat („frei verfügbare Informationen“ + „Informationen nur für Bedienstete“).

Wer hat Zugriff auf was?

Der Generaldirektor für Personal und Verwaltung hat beschlossen,

  1. dass folgende Nutzergruppen "uneingeschränkten Zugriff" auf IntraComm haben:
     
    • alle Bediensteten der Europäischen Kommission, die sich im aktiven Dienst befinden. Dies schließt auch Bedienstete in Mutterschaftsurlaub ein.
       
    • Kommissionsbedienstete, die im dienstlichen Interesse oder auf persönlichen Antrag hin abgeordnet werden
       
    • Kommissionsbedienstete in Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen
       
  2. Für folgende Nutzergruppen wird der Zugriff auf IntraComm auf „frei verfügbare“ Informationen eingeschränkt:
     
    • Bedienstete anderer EU-Organe und verbundene Einrichtungen (ausschließlich vom Arbeitsplatzrechner aus) 1
       
    • Bezieher eines Ruhegehalts oder einer sonstigen Versorgungsleistung der EU. Diese Nutzergruppe umfasst Bezieher der vier nachstehend aufgelisteten Leistungen, die durch Anhang VIII des Statuts abgedeckt sind, nämlich:
       
      • Ruhegehalt
         
      • Invalidengeld
         
      • Hinterbliebenenversorgung
         
      • Vergütung aufgrund einer Freisetzungsmaßnahme
         
    • Ehemalige Kommissionsbedienstete, die Anspruch auf eine Vergütung im Rahmen der Vorruhestandsregelung („Degagement“) haben 2
       
    • Kommissionsbedienstete, die sich in Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP) befinden
       
    • Kommissionsbedienstete, die zur Ableistung des Wehrdienstes beurlaubt werden.

Wie wird dies in der Praxis gehandhabt?

Für die unter Buchstaben a) genannten Nutzergruppen wird die IntraComm-Identifizierung unmittelbar vom Personalreferat ihrer Herkunfts-GD verwaltet. Dies bedeutet, dass sie ihren IntraComm-Zugriff automatisch erhalten.
Zu den unter Buchstaben b) genannten Nutzergruppen ist Folgendes zu bemerken:

  • Bedienstete „anderer EU-Organe und verbundener Einrichtungen“ erhalten in erster Linie Unterstützung von ihrer eigenen ICT-Organisation. Für Bedienstete anderer EU-Organe / Agenturen / Einrichtungen ist der Zugriff nur über das TESTA II-Netz möglich (siehe Fußnote 1) und die Kommission schafft lediglich die technischen Voraussetzungen für den Zugriff vom Arbeitsplatz aus.
     
  • Bezieher eines Ruhegehalts oder einer sonstigen Versorgungsleistungen der EU, Kommissionsbedienstete in Urlaub aus persönlichen Gründen, auf eigenen Antrag oder zur Ableistung des Wehrdienstes erhalten Unterstützung von folgenden Dienststellen:
Verantwortlicher Dienst 3 Nutzergruppen 3
Referat ADMIN/C/1

(in Zusammenarbeit mit PMO/GVS als Lieferanten der Registerdaten pensionierter Beamter)
  • Ruhegehaltsbezieher
     
  • Kommissionsbedienstete im Vorruhestand
Referat ADMIN/A/4 Außer Bedienstete in Luxemburg und GVS-Bedienstete
  • Kommissionsbedienstete in Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP)
     
  • Auf eigenen Antrag abgeordnete Kommissionsbedienstete
     
  • Zur Ableistung des Wehrdienstes beurlaubte Kommissionsbedienstete
Referat ADMIN/A/4-LUX Nur Bedienstete in Luxemburg
  • Kommissionsbedienstete in Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP)
     
  • Auf eigenen Antrag abgeordnete Kommissionsbedienstete
     
  • Zur Ableistung des Wehrdienstes beurlaubte Kommissionsbedienstete
GVS Personal

(GVS/B/1) Ispra
Nur GVS-Bedienstete
  • Kommissionsbedienstete in Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP)
     
  • Auf eigenen Antrag abgeordnete Kommissionsbedienstete
     
  • Zur Ableistung des Wehrdienstes beurlaubte Kommissionsbedienstete

Die genannten Dienste fungieren als zwischengeschaltete Stellen für die vorerwähnten Nutzergruppen sowie als Mittler bei der Registrierung dieser Nutzer gegenüber den Dienststellen, die den Zugriff bereitstellen müssen (DIGIT, Personalreferate der einzelnen GDs, PMO).

Das Referat ADMIN/D/5 befasst sich ausschließlich mit Grundsatzfragen betreffend den Zugang der vorerwähnten Nutzergruppen. Treten Schwierigkeiten bei Erlangung der Zugriffsrechte auf, müssen die Betroffenen mit den verantwortlichen Diensten Kontakt aufnehmen. Diese Dienste werden sich um die rechtzeitige Umsetzung und/oder Wahrung der Zugriffsrechte der fraglichen Nutzergruppen bemühen, um eine effiziente Kommunikation zwischen den Zugriffsberechtigten und der Kommission aufrecht zu erhalten.

Vollständigkeitshalber sei daran erinnert, dass die verschiedenen Gruppen von Bediensteten wie folgt Zugriff auf IntraComm haben:

URL Name Anmerkungen
http://www.cc.cec IntraComm Normale Adresse für Kommissionsbedienstete bei Zugriff vom Arbeitsplatzrechner aus.
http://intracomm.cec.eu-admin.net IntraComm Adresse bei Zugriff über das TESTA II-Netz von anderen EU-Organen oder Agenturen aus
https://intracomm.ec.europa.eu IntraComm Adresse für Kommissionsbedienstete bei Zugriff von zuhause aus oder auf Dienstreisen. Dies ist auch die Zugangsadresse für EU-Ruhegehaltsempfänger und Kommissionsbedienstete, die sich in Urlaub aus persönlichen Gründen oder auf eigenen Antrag befinden bzw. zur Ableistung des Wehrdienstes beurlaubt sind.
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Footnotes
 
(1) Dies betrifft Bedienstete anderer EU-Organe, der EU-Agenturen und sonstiger EU-Einrichtungen, welche die Interessen der Gemeinschaft fördern (wie das Europa-Kolleg, das Hochschulinstitut in Florenz usw.). Im letzteren Fall werden Zugriffsanträge von Fall zu Fall geprüft. Alle EU-Organe/ -Agenturen/ Einrichtungen, die Zugriff auf IntraComm wünschen, müssen in das unter der Bezeichnung TESTA II bekannte Datenübertragungsnetz integriert sein. Dieses sichere europäische Netz ist Teil des von der EU finanzierten Projekts “Datenaustausch zwischen Verwaltungen”. Die meisten EU-Organe und –Agenturen sind an TESTA II angeschlossen, so dass ihre Bediensteten Zugriff auf die IntraComm-Webseite haben. Eine aktualisierte Liste der TESTA II angeschlossenen Organisationen ist auf IntraComm verfügbar.

(2) Unter „Vorruhestandsregelung“ ist „das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1746/2002“ zu verstehen.

(3) Eine aktualisierte Liste ist auf IntraComm abrufbar.

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   Verfasser: ADMIN D5