Erstattung für die Jahresuntersuchung und die zusätzlichen
Untersuchungen im Jahr 2007
Am 8. Mai 2007 hat die Anstellungsbehörde folgendes beschlossen:
Die Arzthonorare für die Jahresuntersuchung der Beamten werden 2007 für Brüssel,
Luxemburg und Ispra bis zu einem Höchstbetrag von 42 Euro erstattet.
Für die Vertretungen sind, damit die wirtschaftlichen Gegebenheiten in den betreffenden
Ländern am besten widergespiegelt werden, die vom Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem
("RCAM") festgelegten Ausgleichskoeffizienten auf den Erstattungshöchstbetrag
anzuwenden.
Es wird darauf hingewiesen, daß für die zusätzlichen besonderen Untersuchungen,
die im Rahmen des gemeinsamen Programms für die Jahresuntersuchungen vom konsultierten
Arzt verlangt werden, eine vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes des Organs
erforderlich ist. Diese vorherige Genehmigung ist eine unerlässliche
Voraussetzung dafür, dass die Kosten in voller Höhe vom Organ übernommen werden.
Die Kosten besonderer Untersuchungen, die nicht vorher genehmigt worden
sind, können von der Krankenkasse zu dem im Rahmen des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems
festgesetzten Satz übernommen werden.
Beamten, die in einem Land außerhalb des Gebietes der Gemeinschaften dienstlich
verwendet werden und einen ordnungsgemäß begründeten Antrag vorlegen, kann eine
höhere als die oben genannte Erstattung gewährt werden.
Im Falle des in Brüssel dienstlich verwendeten Personals sind die Anträge auf
Erstattung der Arzthonorare beim Ärztlichen Dienst, BRE2 6/397, einzureichen.
Hingegen sind bei der Abrechnungsstelle des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems
die Anträge auf Erstattung jener Kosten einzureichen, die für Behandlungen verauslagt
wurden, welche anlässlich der im Rahmen der Jahresuntersuchung verlangten zusätzlichen
Untersuchungen vom Arzt empfohlen und verschrieben wurden.
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