VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE
AUFRUF ZUR ANTRAGSTELLUNG-JAHR 2008
Mit dieser Mitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für das
Jahr 2008 den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der
Ruhegehaltsansprüche zu beantragen.
Rechtsrahmen
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 von Anhang VIII des Statuts und
Artikel 39 der
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten kann jedes Jahr
eine begrenzte Anzahl von Beamten oder Bediensteten auf Zeit ohne Kürzung
der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand eintreten.
Am 28. April 2004 hat die Kommission die Durchführungsbestimmungen (DGE)
einer vorzeitigen Ruhestandsregelung ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche
mit Beschluss C(2004) 1588 angenommen, die in der
Verwaltungsmitteilung Nr. 63-2004
vom 11. Juni 2004 veröffentlicht wurden.
Die Kommission hat diese Durchführungsbestimmungen mit Beschluss vom 10.
August 2006 geändert. Der Wortlaut der neuen Bestimmungen ist in der
Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2006
vom 20. November 2006 veröffentlicht.
Voraussichtliche Anzahl der Beamten, die im Jahr 2008 ohne Kürzung der
Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand treten könnten
Die Kommission ist der Ansicht, dass sie etwa fünfzig Beamten und
Bediensteten auf Zeit erlauben kann, ihre Pension ohne Reduzierung der
Pensionsansprüche im Rahmen des Jahres 2008 zu nehmen. Die präzise Zahl
wird auf der IntraComm-Webseite "der
vorgezogene Ruhestand" nach dem Ende der interinstitutionellen
Verhandlungen über die Quote jeder Institution veröffentlicht. Die
Kandidaten werden darauf aufmerksam gemacht, dass es sich nur um eine
Größenordnung der Anzahl der Möglichkeiten handelt, von der die Kommission
2008 profitieren kann, ohne dass dies irgendeinen Vertrauensschutz bei den
Kandidaten begründen kann.
Wie lauten die Auswahlbedingungen?
Um für das Jahr 2008 ihren Antrag stellen zu können, müssen die Beamten
und Zeitbediensteten:
- am 31. Dezember 2008 zumindest 55 Jahre alt sein
- ohne Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche im Jahr 2008 nicht in
den Ruhestand treten können
- am 31. Dezember 2008(1)
zumindest 10 Dienstjahre vollendet haben.
Zur Bestimmung der Dienstzeit werden nur die Zeiträume der aktiven
Dienstzeit, der Abordnung im dienstlichen Interesse, der Beurlaubung für
den Wehrdienst und des Eltern- und Familienurlaubs berücksichtigt.
Bei Ablauf der Frist zur Stellung des Antrags, d.h. am 29. Februar
2008, und zum Zeitpunkt der Entscheidung der Anstellungsbehörde (AIPN)
- im aktiven Dienst, für den Wehrdienst beurlaubt, oder auf Eltern-
oder Familienurlaub gemäß Artikel 35 des Statuts oder
- im dienstlichen Interesse gemäß Artikel 37a des Statuts abgeordnet
sein.
- Zeitbedienstete müssen im aktiven Dienst oder auf Eltern- oder
Familienurlaub sein.
Was sind die Auswahlkriterien?
Für die Auswahlkriterien konsultieren Sie bitte Artikel 5 und 6 der
Entscheidung der Kommission C (2004) 1588 vom 28. April 2004 (Verwaltungsmitteilung
n°63-2004 vom 11. Juni 2004), die durch die Entscheidung der
Kommission vom 10. August 2006 (Verwaltungsmitteilung
n°56-2006 vom 20. November 2006) geändert wurde.
Wann können die ausgewählten Bewerber in den Ruhestand eintreten?
Die für den vorzeitigen Ruhestand ausgewählten Bewerber müssen im Verlauf
des Kalenderjahres 2008, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2009
ihren Dienst beendet haben, aber auf alle Fälle müssen sie zum Zeitpunkt
der Versetzung in den Ruhestand 55 Jahre alt sein und mindestens 10
Dienstjahre abgeleistet haben.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Jeder Bewerber muss spätestens bis zum 29. Februar 2008
seinen Antrag in
elektronischer Fassung ausgefüllt haben:
Von außerhalb:
https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE
Dieser elektronische Vordruck muss ausgefüllt und validiert sein, damit
die Anträge berücksichtigt werden können.
Antragsteller der vorangehenden Jahre, die nicht in den vorzeitigen
Ruhestand eintreten konnten, müssen einen neuen Antrag stellen, wenn sie
im Jahr 2008 berücksichtigt werden wollen. Hierbei ist zu beachten, dass
bereits erstellte Bewertungen bei den Anträgen dieses Jahres nicht
berücksichtigt werden.
Alle Interessenten sind gebeten, den Abschnitt "Häufig gestellte Fragen"
(FAQ) auf der IntraComm-Webseite "der
vorgezogene Ruhestand" zu konsultieren:
Im Falle nicht zufriedenstellender Antworten ist es möglich, eine E-Mail
an folgende Adresse zu senden:
ADMIN A4 Early
Retirement.
Zur Durchführung des Verfahrens ist folgender Richtzeitplan
vorgesehen:
- März-April 2008: Die Generaldirektionen und Dienststellen werten die
elektronisch gestellten Anträge aus und übermitteln der GD ADMIN eine
Liste der Bewerber, die je nachdem, ob ihr Antrag für den Dienst von
hohem, geringem oder keinem Interesse ist, in drei Gruppen unterteilt
werden. Die der ersten und zweiten Gruppe zugeordneten Bewerber werden
in der Rangfolge der Prioritäten aufgeführt.
- Mai 2008: Die GD ADMIN erstellt eine Liste und den Entwurf einer
Reserveliste;
- Juni 2008: Der Paritätische Ausschuss (COPAR) bezieht zu den
Listenentwürfen Stellung;
- Juli 2008: Die Anstellungsbehörde (AIPN) nimmt die Liste der
ausgewählten Personen, die sie anschließend in den
Verwaltungsmitteilungen veröffentlicht, sowie eine Reserveliste an. Zum
Schutz personenbezogener Daten wird die Reserveliste nach der
Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten nicht
veröffentlicht. Die Antragsteller werden schriftlich von der sie
betreffenden Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Die ausgewählten
Kandidaten können ihren Antrag innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem
Datum der Benachrichtigung zurücknehmen.
Die Behandlung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Maßnahme
wurde von der GD ADMIN dem Datenschutzbeauftragten gemeldet. Weitere
Informationen
zu dieser Frage
Von außerhalb:
https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE
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Footnotes
(1) Für die Berechnung
dieser 10 Jahre werden die Dienstjahre nicht berücksichtigt, für die ein
Abgangsgeld gezahlt worden ist. |