>> de | en | fr  N° 5-2008 / 05.02.2008
 

VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE

AUFRUF ZUR ANTRAGSTELLUNG-JAHR 2008

Mit dieser Mitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für das Jahr 2008 den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche zu beantragen.

Rechtsrahmen

Gemäß Artikel 9 Absatz 2 von Anhang VIII des Statuts und Artikel 39 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten kann jedes Jahr eine begrenzte Anzahl von Beamten oder Bediensteten auf Zeit ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand eintreten.

Am 28. April 2004 hat die Kommission die Durchführungsbestimmungen (DGE) einer vorzeitigen Ruhestandsregelung ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche mit Beschluss C(2004) 1588 angenommen, die in der Verwaltungsmitteilung Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004 veröffentlicht wurden.

Die Kommission hat diese Durchführungsbestimmungen mit Beschluss vom 10. August 2006 geändert. Der Wortlaut der neuen Bestimmungen ist in der Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2006 vom 20. November 2006 veröffentlicht.

Voraussichtliche Anzahl der Beamten, die im Jahr 2008 ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand treten könnten

Die Kommission ist der Ansicht, dass sie etwa fünfzig Beamten und Bediensteten auf Zeit erlauben kann, ihre Pension ohne Reduzierung der Pensionsansprüche im Rahmen des Jahres 2008 zu nehmen. Die präzise Zahl wird auf der IntraComm-Webseite "der vorgezogene Ruhestand"  nach dem Ende der interinstitutionellen Verhandlungen über die Quote jeder Institution veröffentlicht. Die Kandidaten werden darauf aufmerksam gemacht, dass es sich nur um eine Größenordnung der Anzahl der Möglichkeiten handelt, von der die Kommission 2008 profitieren kann, ohne dass dies irgendeinen Vertrauensschutz bei den Kandidaten begründen kann.

Wie lauten die Auswahlbedingungen?

Um für das Jahr 2008 ihren Antrag stellen zu können, müssen die Beamten und Zeitbediensteten:

  • am 31. Dezember 2008 zumindest 55 Jahre alt sein
     
  • ohne Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche im Jahr 2008 nicht in den Ruhestand treten können
     
  • am 31. Dezember 2008(1) zumindest 10 Dienstjahre vollendet haben.

Zur Bestimmung der Dienstzeit werden nur die Zeiträume der aktiven Dienstzeit, der Abordnung im dienstlichen Interesse, der Beurlaubung für den Wehrdienst und des Eltern- und Familienurlaubs berücksichtigt.

Bei Ablauf der Frist zur Stellung des Antrags, d.h. am 29. Februar 2008, und zum Zeitpunkt der Entscheidung der Anstellungsbehörde (AIPN)

  • müssen die Beamten:
  1. im aktiven Dienst, für den Wehrdienst beurlaubt, oder auf Eltern- oder Familienurlaub gemäß Artikel 35 des Statuts oder
     
  2. im dienstlichen Interesse gemäß Artikel 37a des Statuts abgeordnet sein.
  • Zeitbedienstete müssen im aktiven Dienst oder auf Eltern- oder Familienurlaub sein.

Was sind die Auswahlkriterien?

Für die Auswahlkriterien konsultieren Sie bitte Artikel 5 und 6 der Entscheidung der Kommission C (2004) 1588 vom 28. April 2004 (Verwaltungsmitteilung n°63-2004 vom 11. Juni 2004), die durch die Entscheidung der Kommission vom 10. August 2006 (Verwaltungsmitteilung n°56-2006 vom 20. November 2006) geändert wurde.

Wann können die ausgewählten Bewerber in den Ruhestand eintreten?

Die für den vorzeitigen Ruhestand ausgewählten Bewerber müssen im Verlauf des Kalenderjahres 2008, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2009 ihren Dienst beendet haben, aber auf alle Fälle müssen sie zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand 55 Jahre alt sein und mindestens 10 Dienstjahre abgeleistet haben.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Jeder Bewerber muss spätestens bis zum 29. Februar 2008 seinen Antrag in elektronischer Fassung  ausgefüllt haben:

Von außerhalb: https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE

Dieser elektronische Vordruck muss ausgefüllt und validiert sein, damit die Anträge berücksichtigt werden können.

Antragsteller der vorangehenden Jahre, die nicht in den vorzeitigen Ruhestand eintreten konnten, müssen einen neuen Antrag stellen, wenn sie im Jahr 2008 berücksichtigt werden wollen. Hierbei ist zu beachten, dass bereits erstellte Bewertungen bei den Anträgen dieses Jahres nicht berücksichtigt werden.

Alle Interessenten sind gebeten, den Abschnitt "Häufig gestellte Fragen" (FAQ) auf der IntraComm-Webseite "der vorgezogene Ruhestand"  zu konsultieren: 

Im Falle nicht zufriedenstellender Antworten ist es möglich, eine E-Mail an folgende Adresse zu senden:

ADMIN A4 Early Retirement.

Zur Durchführung des Verfahrens ist folgender Richtzeitplan vorgesehen:

  • März-April 2008: Die Generaldirektionen und Dienststellen werten die elektronisch gestellten Anträge aus und übermitteln der GD ADMIN eine Liste der Bewerber, die je nachdem, ob ihr Antrag für den Dienst von hohem, geringem oder keinem Interesse ist, in drei Gruppen unterteilt werden. Die der ersten und zweiten Gruppe zugeordneten Bewerber werden in der Rangfolge der Prioritäten aufgeführt.
     
  • Mai 2008: Die GD ADMIN erstellt eine Liste und den Entwurf einer Reserveliste;
     
  • Juni 2008: Der Paritätische Ausschuss (COPAR) bezieht zu den Listenentwürfen Stellung;
     
  • Juli 2008: Die Anstellungsbehörde (AIPN) nimmt die Liste der ausgewählten Personen, die sie anschließend in den Verwaltungsmitteilungen veröffentlicht, sowie eine Reserveliste an. Zum Schutz personenbezogener Daten wird die Reserveliste nach der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten nicht veröffentlicht. Die Antragsteller werden schriftlich von der sie betreffenden Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Die ausgewählten Kandidaten können ihren Antrag innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Datum der Benachrichtigung zurücknehmen.

Die Behandlung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Maßnahme wurde von der GD ADMIN dem Datenschutzbeauftragten gemeldet. Weitere Informationen zu dieser Frage

Von außerhalb: https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE
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Footnotes

(1) Für die Berechnung dieser 10 Jahre werden die Dienstjahre nicht berücksichtigt, für die ein Abgangsgeld gezahlt worden ist.

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   Verfasser: ADMIN.A4