>> de | en | fr  N° 32-2008 / 11.07.2008
 

 In Drittländern geltende Berichtigungskoeffizienten
Artikel 12 und 13 des Anhangs X des Statuts

Der Rat hat am 23. Juni 2008 die Verordnung Nr. 624/2008 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2007 anwendbar sind, erlassen (1).

Die beigefügte Tabelle (auf Französisch) zeigt für jeden Dienstort, für den Monat Juli 2007, die neuen Kaufkraftparitäten, die entsprechenden Wechselkurse und die sich daraus ergebenden Berichtigungskoeffizienten.

Die von der zwischenzeitlichen Anpassung betroffenen Dienstorte werden später, nach einigen Monaten, in einer der nächsten Verwaltungsmitteilungen veröffentlicht werden.

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Footnotes

(1) Abl. L 172 vom 2.7.2008, S. 1.

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   Verfasser: RELEX K4