In Drittländern geltende Berichtigungskoeffizienten
Artikel 12 und 13 des Anhangs X des Statuts
Der Rat hat am 23. Juni 2008 die Verordnung Nr. 624/2008 zur
Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli
2007 anwendbar sind, erlassen (1).
Die beigefügte Tabelle
(auf Französisch) zeigt für jeden Dienstort, für den Monat Juli 2007,
die neuen Kaufkraftparitäten, die entsprechenden Wechselkurse und die
sich daraus ergebenden Berichtigungskoeffizienten.
Die von der zwischenzeitlichen Anpassung betroffenen Dienstorte werden
später, nach einigen Monaten, in einer der nächsten
Verwaltungsmitteilungen veröffentlicht werden.
_______________________
Footnotes
(1) Abl. L 172 vom 2.7.2008, S. 1. |