LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2008:
Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen
Das Leistungsnachweisverfahren ermöglicht Beamten der Funktionsgruppe
Assistenz (AST), die keiner Einschränkung der Laufbahn unterliegen und
mindestens der Besoldungsgruppe AST5 angehören, auf den Posten eines
Administrators (AD) berufen zu werden und somit in die Funktionsgruppe AD
zu wechseln.
Um „zertifiziert“ zu werden, muss der Beamte zur Teilnahme an einem
Fortbildungsprogramm ausgewählt werden und dieses Fortbildungsprogramm mit
Erfolg abschließen. Die „zertifizierten“ Beamten sind berechtigt, sich auf
freie AD-Stellen entsprechend ihrer Besoldungsgruppe zu bewerben.
Das Auswahlverfahren ist im Jahr 2007 verändert worden, und die
vorliegende Verwaltungsmitteilung gilt als Aufruf zur Einreichung von
Bewerbungen und Eröffnung des Leistungsnachweisverfahrens 2008.
Bewerbungsfrist ist der 3. Dezember 2008.
ZWEITES LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN DER KOMMISSION AUF DER GRUNDLAGE
DES 2007 GEÄNDERTEN AUSWAHLVERFAHRENS
Das Leistungsnachweisverfahren wurde mit Artikel 45a des Statuts
eingeführt, und die ersten beiden Verfahren wurden von der Kommission auf
der Grundlage der im Jahr 2005 angenommenen allgemeinen
Durchführungsbestimmungen (ADB) durchgeführt. Bei einer kritischen
Überprüfung hat sich die Notwendigkeit gezeigt, das Auswahlverfahren zu
ändern.
Als Folge der Ergebnisse dieser Überprüfung hat die Kommission am 20.
November 2007 neue ADB(1) angenommen.
Nunmehr schalten sich die Generaldirektionen und Dienststellen in die
Auswahlphase ein, indem sie eine begründete Stellungnahme zu einer
begrenzten Zahl von Bewerbern abgeben, die auf der Grundlage einer
mathematischen Vergabe von Punkten vorläufig in die Vorauswahl gekommen
sind. Diese vertiefte Analyse der GD und Dienststellen soll es
ermöglichen, die am besten geeigneten Bewerber zu ermitteln - das heißt
diejenigen Bewerber, die das Potenzial und die Bereitschaft gezeigt haben,
mehr Verantwortung zu übernehmen und ihre Karriereperspektiven zu
erweitern. Um eine gerechte Behandlung der Bewerber durch alle
Dienststellen zu gewährleisten, werden allgemein gültige Bewertungsbögen
und Leitlinien erstellt und den Generaldirektionen und Dienststellen
übermittelt.
ERÖFFNUNG DES LEISTUNGSNACHWEISVERFAHRENS 2008
Die Anstellungsbehörde legt jedes Jahr die detaillierten Bestimmungen über
die Anwendung der Zulassungskriterien, die Aufstellung der Rangfolge und
die Vorauswahl der Bewerber sowie die Zahl der Bewerber fest, die
berechtigt sind, an dem obligatorischen Fortbildungsprogramm teilzunehmen,
und veröffentlicht diese. Am 3. November 2008 hat die Anstellungsbehörde
die Durchführungsbestimmungen für das Leistungsnachweisverfahren 2008
festgelegt und die Zahl der zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm im Jahr
2009 berechtigten Beamten auf 110 festgelegt (IA
43-2008 publiée le
même jour).
Die vorliegende Verwaltungsmitteilung leitet das
Leistungsnachweisverfahren 2008 ein. Sie erläutert, was das
Leistungsnachweisverfahren ist (Punkt 1), präzisiert die einzelnen Phasen
und Kriterien des neuen Verfahrens (Punkte 2 bis 6), erklärt, wie eine
Bewerbung auszufüllen ist und stellt den Zeitablauf für das Verfahren 2008
vor (Punkt 8).
Bewerbungsfrist ist der 3. Dezember 2008.
HINWEISE
-
Es besteht keine Verbindung zwischen
Bewerbungen aus verschiedenen Leistungsnachweisverfahren. Daher
müssen alle Rubriken erneut ausgefüllt werden.
-
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass
gegenüber dem Leistungsnachweisverfahren 2008 Änderungen
vorgenommen worden sind, die die Bewertung der Kriterien für die
Rangfolgeerstellung (siehe Punkt 3) und die Ergebnisse der Analyse
der in die Vorauswahl gekommenen Bewerbungen durch die
einstufenden Dienststellen (siehe Punkt 6.2) betreffen. Betroffene
Beamte sind aufgefordert, von den ihnen zur Verfügung gestellten
Anweisungen Kenntnis zu nehmen, um ihre Bewerbung korrekt
erstellen zu können.
-
Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie
fristgerecht in Sysper2 unterschrieben wurde.
-
Fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte
Bewerbungen können nach der Validierung nicht mehr berichtigt
werden.
|
- ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
1.1. Für wen kommt das Leistungsnachweisverfahren in Frage?
Das Leistungsnachweisverfahren steht ausschließlich Beamten der
Funktionsgruppe „Assistenz“, die keiner Beschränkung der Laufbahn
unterliegen und mindestens der Besoldungsgruppe AST5 angehören, offen.
Bewerben können sich Beamte, die am Tag der Bekanntgabe des Aufrufs zur
Einreichung von Bewerbungen im aktiven Dienst stehen, sich in
Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im
dienstlichen Interesse abgeordnet sind.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Beamte, die in den Jahren 2007
oder 2008 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, für welche
die Kommission eine Verfügung erlassen hat, die zum endgültigen
Ausscheiden aus dem Dienst führt, oder denen die Kommission
Invalidengeld zugesprochen hat.
1.2. Die Phasen des Leistungsnachweisverfahrens
Die sieben Phasen des Leistungsnachweisverfahrens sind wie folgt in den
ADB festgelegt worden:
- Festlegung der Zahl der Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm
teilnehmen dürfen, sowie Veröffentlichung eines Aufrufs zur
Einreichung von Bewerbungen;
- Aufstellung der Liste der zugelassenen Bewerber und der Liste der
vorausgewählten Beamten durch die Anstellungsbehörde;
- Aufstellung der Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm
teilnehmen dürfen, durch die Anstellungsbehörde;
- Teilnahme am Fortbildungsprogramm, das von der Europäischen
Verwaltungsakademie durchgeführt wird (EAS);
- Organisation der schriftlichen und mündlichen Prüfungen und
Aufstellung der Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden und
damit das Fortbildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben;
- Veröffentlichung der Liste der Beamten, die die Prüfungen
bestanden haben, durch die Anstellungsbehörde;
- Ernennung auf Planstellen der Funktionsgruppe AD.
Die vorliegende Verwaltungsmitteilung bezieht sich auf die ersten
drei Phasen.
1.3. Zusammenhang mit der Rubrik der Beurteilung der beruflichen
Entwicklung, die sich auf das Potenzial bezieht, Aufgaben der
Funktionsgruppe AD wahrzunehmen
Wenn Sie während eines der letzten Beurteilungsverfahren Ihren
Beurteiler und gegenzeichnenden Beamten gebeten haben, die Rubrik
„Potenzial“ auszufüllen, die zum Zweck des Leistungsnachweisverfahrens
erstellt wurde, müssen Sie trotzdem auch eine Bewerbung für das
Leistungsnachweisverfahren einreichen. Die Rubrik „Potenzial“ Ihrer
Leistungsbeurteilung enthält lediglich einen Teil der Informationen, die
für das Leistungsnachweisverfahren nötig sind: die Beurteilung Ihrer
Fähigkeit, Aufgaben der Funktionsgruppe AD wahrzunehmen.
Mit Ihrer Bewerbung bestätigen Sie Ihr Interesse am
Leistungsnachweisverfahren. Der Bewerbungsbogen ermöglicht es zudem,
weitere notwendige Informationen zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung
einzuholen.
- TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN
Bewerber für das Leistungsnachweisverfahren 2008, die die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, gelten als zugelassene Bewerber, wenn
sie die beiden folgenden Zulassungskriterien erfüllen.(2)
2.1. Dienstalter
Bewerber müssen am 16. Januar 2009 ein Mindestdienstalter von drei
Jahren in der Besoldungsgruppe AST5 oder höher erreicht haben.
Dienstalter, das als Bediensteter auf Zeit erworben wurde, wird
berücksichtigt, wenn es keine Unterbrechung zwischen den
Beschäftigungszeiten als Bediensteter auf Zeit und als Beamter gegeben
hat.
Im Hinblick auf den Bedarf der Dienststellen wird Dienstalter, das in
der Laufbahnschiene AST mit Laufbahnbeschränkung (Laufbahnschienen C und
D) erworben wurde, nicht berücksichtigt.
Zeiträume von Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP) werden nicht
berücksichtigt.
2.2. Potenzial, Aufgaben eines Administrators wahrzunehmen
In mindestens einer jährlichen Beurteilung der beruflichen Entwicklung
für das Jahr 2004, 2005, 2006 oder 2007 muss bestätigt worden sein, dass
der Bewerber das Potential besitzt, Aufgaben der Funktionsgruppe
„Administrator“ wahrzunehmen.
Eine jährliche Beurteilung der beruflichen Entwicklung umfasst einen
Zeitraum, der am 31. Dezember des betreffenden Jahres endet.
- DIE KRITERIEN FÜR DIE ERSTELLUNG EINER RANGFOLGE DER ZUGELASSENEN
BEAMTEN
Zur Erstellung einer Rangfolge erhalten Bewerber, die zum
Leistungsnachweisverfahren 2008 zugelassen wurden, wie folgt Punkte:(3)
3.1. Punkte für Verdienste
Berücksichtigt werden sämtliche Gesamtnoten der von den
Kommissionsdienststellen erstellten jährlichen Beurteilungen für die
Beurteilungszeiträume 2001-02, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 (je nach
beruflicher Laufbahn also höchstens sechs Gesamtnoten).
Bei Zwischenberichten wird für das betreffende Beurteilungsjahr eine dem
abgedeckten Zeitraum entsprechende, gewichtete Note berechnet.
Beurteilungen für Zeiträume, in denen der Bewerber in den
Laufbahnschienen C oder D tätig war, werden nicht berücksichtigt.
Es wird also der Mittelwert der drei besten Gesamtnoten der
Beurteilungen für die sechs letzten Beurteilungszeiträume errechnet.
3.2. Punkte für den Bildungsabschluss
Je nach ihrem Ausbildungsniveau, das mit einem Titel/Diplom
abgeschlossen worden sein muss, welcher bzw. welches von den Behörden
eines Mitgliedstaats oder eines Drittlandes staatlich anerkannt wurde,
werden den Bewerbern wie folgt zwischen 0 und 8 Punkte zugeteilt:
Höchster vom
Bewerber erworbener Bildungsabschluss |
Punkte |
a) |
Grundschule |
0 |
b) |
Realschulabschluss |
c) |
Abitur, Hochschulreife |
2 |
d) |
Fachschule/Grundstudium von mindestens
zweijähriger Dauer |
4 |
e) |
Fachschule/Grundstudium von mindestens
dreijähriger Dauer |
6 |
f) |
Fachschule/Grundstudium von mindestens
vierjähriger Dauer |
8 |
g) |
Promotion |
Bewerber erhalten Punkte gemäß dem höchsten Abschluss, den sie
erreicht haben, und nicht entsprechend der Zahl der erhaltenen Diplome
(keine Kumulation im Falle mehrerer Diplome).
Achtung: Das Ausbildungsniveau der bestplatzierten zugelassenen Bewerber
wird systematisch überprüft (siehe Punkt 5.1).
3.3. Punkte für in jüngerer Zeit bei den Institutionen gesammelte
Berufserfahrung in Bereichen mit besonderem Bedarf
Die Kommission hat einen besonderen Bedarf in den folgenden 17 Bereichen
(nachfolgend als Bedarfsbereiche bezeichnet) festgestellt:
1) |
Planung, Qualitätsmanagement und Evaluierung;
|
2) |
Politik; |
3) |
Juristischer Bereich; |
4) |
Interinstitutionelle Beziehungen; |
5) |
Auswärtige Beziehungen; |
6) |
Information, Kommunikation und
Veröffentlichungen; |
7) |
Haushalt, Finanzen und Verträge; |
8) |
Programme, Projekte, Maßnahmen und Fonds; |
9) |
Kontrolle der Übereinstimmung und Bearbeitung
von Verstößen; |
10) |
Statistik; |
11) |
Kontrolle und Inspektion; |
12) |
Audit; |
13) |
Analyse und Beratung; |
14) |
Wissenschaftliche Forschung; |
15) |
Personalverwaltung; |
16) |
Linguistischer Bereich; |
17) |
Informationstechnologie. |
Beamten, die während der letzten 10 Jahre bei den
Gemeinschaftsorganen Berufserfahrung gesammelt haben, werden zwischen
0 und 17 Punkten gemäß den folgenden Modalitäten zugeteilt:
- 2 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die
zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2008 erworben
wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen
Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 2/12 Punkte vergeben.
- 1,25 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die
zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2002 erworben
wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen
Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 1,25/12 Punkte vergeben.
- Es wird nur Berufserfahrung berücksichtigt, die laut jährlicher
Beurteilungen als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in der
Laufbahngruppe „Verwaltungsassistent“
(4)oder höher erworben wurde – und
dies unabhängig davon, ob es zwischen den Dienstzeiten als
Bediensteter auf Zeit und als Beamter Unterbrechungen gegeben hat.
- Die Berufserfahrung kann in der Kommission erworben worden sein,
in einer anderen EU-Institution, in einer
Gemeinschaftsagentur/Exekutivagentur oder in einer Einrichtung mit
gemeinschaftspolitischer Zielsetzung.
- ERSTELLUNG EINER RANGFOLGE UND VORAUSWAHL DER ZUGELASSENEN
BEWERBER
Für die Vorauswahl der zum Leistungsnachweisverfahren 2008 zugelassenen
Bewerber werden zwei Listen wie folgt erstellt.(5)
4.1. Zwei Endergebnisse je zugelassenem Bewerber
Jeder Beamte, der zum Leistungsnachweisverfahren 2008 zugelassen wird,
erhält zwei Endergebnisse entsprechend den unter Punkt 3 festgelegten
Vorgaben und gemäß der folgenden Gewichtung:
ENDERGEBNIS 1 |
Kombination von zugeteilten Punkten für
Verdienste (gewichtet mit 60 %) und für Berufserfahrung in den
Bedarfsbereichen (gewichtet mit 40 %) |
Punkte für Verdienste
(Mittel auf 20) |
Gewichtung mit 60 %:
(zugeteilte Punkte / 2) * 0,6 |
à 0 bis 6 Punkte |
à Endergebnis 1:
0 bis 10 Punkte |
Punkte für Berufserfahrung
(höchstens 17 Punkte) |
Gewichtung mit 40 %:
(zugeteilte Punkte / 1,7) * 0,4 |
à 0 bis 4 Punkte |
ENDERGEBNIS 2
|
Kombination von zugeteilten Punkten für Verdienste
(gewichtet mit 60 %) und für einen durch einen staatlich anerkannten
Titel oder ein eben solches Diplom bescheinigten Bildungsabschluss
(gewichtet mit 40 %) |
Punkte für Verdienste
(Mittel auf 20)
|
Gewichtung mit 60 %:
(zugeteilte Punkte / 2) * 0,6
|
à0 bis 6 Punkte
|
à Endergebnis 2:
0 bis 10
Punkte
|
Punkte für Ausbildungsniveau
(höchstens 8 Punkte)
|
Gewichtung mit 40 %:
(zugeteilte Punkte / 0,8) * 0,4
|
à 0 bis 4 Punkte
|
4.2. Erstellung von zwei Listen durch die Anstellungsbehörde
Die Anstellungsbehörde erstellt die Rangfolge der zugelassenen Bewerber
sowie die zwei folgenden Listen:
LISTE 1 |
Rangfolge der zugelassenen Bewerber gemäß Endergebnis 1
(Kombination aus Punkten für Verdienste und Punkten für Berufserfahrung
in Bedarfsbereichen ) |
LISTE 2 |
Rangfolge der zugelassenen Bewerber gemäß Endergebnis 2
(Kombination aus Punkten für Verdienste und Punkten für den
Bildungsabschluss) |
4.3. Zahl der zur Vorauswahl zugelassenen Bewerber
Die Zahl der zur Vorauswahl zugelassenen Bewerber entspricht der
zweifachen Zahl der Beamten, die berechtigt sein werden, an dem
Fortbildungsprogramm für das Leistungsnachweisverfahren 2008
teilzunehmen (festgelegt auf 110). Dies entspricht einer Vorauswahl von
mindestens 220 zugelassenen Bewerbern.
4.4. Vorauswahl der Bestplatzierten der beiden Listen
Die Bestplatzierten der beiden Listen kommen in die Vorauswahl. Dies
geschieht wie folgt:
- die 132 (d.h. 60 % von 220) Bewerber, die auf Liste 1 am besten
platziert sind, und
- die 88 (d.h. 40 % von 220) Bewerber, die auf Liste 2 am besten
platziert sind.
Die Namen der Bewerber, die in die Vorauswahl kommen, erscheinen auf
einer einzigen Liste, unabhängig davon, von welcher Rangfolge sie
ausgewählt wurden.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl aufweisen wie die
Bewerber auf Platz 132 bzw. 88, werden sie alle zur Vorauswahl
zugelassen.
Wenn ein Bewerber die Vorauswahl entsprechend den beiden Rangfolgen
erfolgreich bestanden hat (sich also mindestens auf Position 132 bzw. 88
der Rangfolge befindet), wird er in die vorläufige Liste der Bewerber
aufgenommen, die die Vorauswahl bestanden haben. Die Anstellungsbehörde
berücksichtigt hierbei die Zahl der Bewerber, damit die Gesamtzahl der
Bewerber, die die Vorauswahl erfolgreich besteht, mindestens 220
beträgt. Gegebenenfalls wird auch der Bewerber in die Liste aufgenommen,
der sich auf der nächsten Position hinter dem letzten Bewerber befindet,
welcher die Vorauswahl vorläufig bestanden hat. Hierbei wird die oben
genannte Aufteilung berücksichtigt.
- ERSTELLUNG DER LISTE DER ZUGELASSENEN BEWERBER UND DER LISTE DER
VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER
5.1. Systematische Überprüfung durch die GD ADMIN
Bei der Erstellung der vorläufigen Liste der vorausgewählten Bewerber
überprüft die GD ADMIN systematisch alle Angaben der bestplatzierten
Bewerber und insbesondere ihre Angaben bezüglich ihres
Ausbildungsniveaus und ihrer Hauptsprache (siehe Punkt 7.6.3) anhand
ihrer Personalakten. Bei nicht übereinstimmenden Angaben ändert die GD
ADMIN die Bewerbungsakten für das Leistungsnachweisverfahren und fügt
einen entsprechenden Kommentar hinzu. Betroffene Bewerber können
hiergegen einen mit einer Begründung versehenen Einspruch einlegen
(siehe Punkt 5.3).
Fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen können nach der
Unterzeichnung nicht mehr berichtigt werden. Bei der systematischen
Überprüfung kann auf keinen Fall eine Höherstufung des angegebenen
Ausbildungsabschlusses vorgenommen werden, und es ist auch nicht
möglich, eine Information, die der Bewerber unter Umständen zu erwähnen
versäumt hat, der Bewerbungsakte hinzuzufügen.
Bezüglich des Ausbildungsniveaus hat die Anstellungsbehörde auf
Vorschlag des Paritätischen Ausschusses für das
Leistungsnachweisverfahren beschlossen, dass Bewerber, die eine
Fachschulausbildung bzw. ein Grundstudium von mindestens vierjähriger
Dauer mit Abschluss absolviert haben, dieselbe Punktzahl (8 Punkte)
erhalten wie Bewerber, die promoviert haben. In den Fällen, in denen
festgestellt wird, dass der Bewerber versehentlich einen
Fachschulabschluss bzw. den Abschluss eines Grundstudiums von mindestens
vierjähriger Dauer anstelle einer Promotion angegeben hat, wird daher
auf eine Berichtigung der Bewerbungsakte verzichtet. Diese
Nichtberichtigung hat keine Auswirkung auf die zugeteilte Punktzahl, und
Bewerber, die hiervon betroffen sind, können hieraus keine Schlüsse in
Bezug auf frühere Leistungsnachweisverfahren oder künftige Ereignisse
ihrer beruflichen Laufbahn ziehen.
5.2. Veröffentlichung der vorläufigen Listen
Die Anstellungsbehörde veröffentlicht eine vorläufige Liste der
zugelassenen Bewerber (gemäß den unter Punkt 2 erläuterten Kriterien)
und eine vorläufige Liste der vorausgewählten Bewerber (gemäß der beiden
Rangfolgen, die wie unter Punkt 4 erläutert erstellt wurden).
5.3. Einspruchsmöglichkeiten
Nach Bekanntgabe dieser Listen können die Bewerber überprüfen, auf
welche Weise und mit welchem Ergebnis die Angaben in Ihrer Bewerbung im
Rahmen der Zulassung und Erstellung einer Rangfolge analysiert wurden.
Die zugeteilten Punkte sowie ihre Position innerhalb der beiden
erstellten Rangfolgen sind in ihrem Dossier „Leistungsnachweisverfahren“
in Sysper2 einsehbar.
Nicht zugelassene Bewerber, die glauben, die Zulassungskriterien zu
erfüllen, sowie Bewerber, die die ihnen zugeteilten Punkte und ihre
Position in der Rangfolge anfechten, können für das
Leistungsnachweisverfahren einen mit Gründen versehenen Einspruch beim
Paritätischen Ausschuss einlegen. Der Einspruch ist innerhalb von 10
Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorläufigen Listen über Sysper2
einzureichen.
Die Gründe für den Einspruch können in einem Feld für einen beliebig
langen Freitext eingetragen werden, und etwaige Unterlagen zur Stützung
des Einspruchs können durch Klicken auf den Titel „Anlagen“ beigefügt
werden.
Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen
Zugang zu Sysper2 hat, kann er mit einem mit Gründen versehenen
Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:
Europäische Kommission Referat ADMIN A/6
„Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren“ MO 34 5/15 B-1049 Brüssel
Dieses Schreiben muss binnen der genannten Frist von zehn Tagen
übermittelt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
5.4. Veröffentlichung der endgültigen Listen
Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss
veröffentlicht die Anstellungsbehörde die endgültige Liste der
zugelassenen Beamten und die endgültige Liste der vorausgewählten
Bewerber.
- BEURTEILUNG UND RANGFOLGE DER VORAUSGEWÄHLTEN BEAMTEN
Die 110 Bewerber, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt
sind, werden unter denen ausgewählt, die die Vorauswahl bestanden haben
(und deren Zahl mindestens 220 beträgt). Die Zahl der Punkte sowie die
Rangfolge, die während der Vorauswahl erreicht wurden, werden in dieser
Beurteilungsphase nicht mehr berücksichtigt.
6.1. Beurteilung durch die Generaldirektionen und Dienststellen
Die (nach Maßgabe der Zuweisung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der
Bewerbung) zuständigen Generaldirektoren und Dienststellenleiter der
vorausgewählten Beamten geben zu jedem vorausgewählten Beamten eine
Stellungnahme ab.(6) Diese Stellungnahme muss begründet sein und eine nach
Priorität geordnete Rangfolge der vorausgewählten, in der betreffenden
Dienststelle tätigen Bewerber enthalten, die sich auf eine Analyse der
Bewerbungen und eines Vergleichs des Potentials jedes vorausgewählten
Bewerbers AD-Beamter zu werden, gründet. Die von den Generaldirektionen
und Dienststellen vorgenommene Analyse beruht auf den Erfordernissen der
Dienststellen und insbesondere auf den drei Kriterien, die in den
allgemeinen Durchführungsbestimmungen festgelegt sind:
- Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben, die derzeit von den
vorausgewählten Bewerbern wahrgenommen werden, wie sie aus ihren
Stellenbeschreibungen oder anderen aussagekräftigen Dokumenten
hervorgehen, sowie die Art und Weise, wie die Bewerber diese
Verantwortung und ihre Aufgaben wahrnehmen;
- Vielseitigkeit des vorausgewählten Bewerbers, bewertet auf der
Grundlage der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche, die
von den Bewerbern innerhalb der europäischen Institutionen wahrgenommen
wurden;
- absolvierte Fortbildungsmaßnahmen laut Fortbildungspass, Fähigkeit zur
Arbeit in den Amtssprachen gemäß den Anforderungen der Dienststelle und
Fähigkeit zur Teilnahme an einem Fortbildungsprogramm in englischer oder
französischer Sprache (da es den Bewerbern nicht gestattet ist, das
obligatorische Fortbildungsprogramm bei der Europäischen
Verwaltungsakademie und die Prüfungen in ihrer Hauptsprache zu
absolvieren).
Die Dienststellen fügen der Bewerbungsakte der einzelnen vorausgewählten
Bewerber einen Vermerk mit Bemerkungen zu den drei oben genannten
Kriterien sowie allgemeinen Anmerkungen bei. Die Kommentare müssen
objektiv und mit der Aufstellung einer Rangfolge verbunden sein. Sie
werden gleichfalls den Rang angeben, den der Bewerber unter den
vorausgewählten Bewerbern der Dienststelle innehat.
Von der Anstellungsbehörde sind nach Stellungnahme des Paritätischen
Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren allgemein gültige
Bewertungsbögen sowie Leitlinien für die Erstellung der Rangfolge der
vorausgewählten Bewerber ausgearbeitet worden. Sie stehen den Bewerbern
auf der PersAdmin-Seite zum Thema Leistungsnachweisverfahren zur
Verfügung
(http://www.cc.cec/pers_admin/certification/2008_exercise_fr.html).
Wie den Leitlinien zu entnehmen ist, wird den Generaldirektoren,
Dienstellenleitern und Personalreferatsleitern der Dienststellen, denen
die vorausgewählten Bewerber am Tag der Unterzeichnung ihrer Bewerbung
zugeteilt sind, erweiterter Zugriff auf Informationen über die
vorausgewählten Bewerber gewährt. Dieses Recht gibt ihnen Zugang zu
folgenden in Sysper2 und Syslog enthaltenen Informationen: Bewerbung zum
Leistungsnachweisverfahren 2008, Stellenbeschreibungen, Beurteilungen
der beruflichen Entwicklung und Fortbildungspass.
6.2. Vorläufig Rangfolge der vorausgewählten Bewerber
Die Dienststellen geben für jeden ihrer vorausgewählten Bewerber
insbesondere den vorgeschlagenen Rang an (beispielsweise Rang 4 von 12,
was bedeutet, dass der Bewerber unter den 12 vorausgewählten Bewerbern
aus seiner Dienststelle den vierten Platz belegt).
Nach Maßgabe des Quotienten Rang / Zahl der vorausgewählten Bewerber der
Dienststelle werden jedem vorausgewählten Bewerber sodann wie folgt
Punkte automatisch ausgerechnet:
1 – (Rang / Zahl der vorausgewählten Bewerber) = Ergebnis < 1 |
Beispiele:
Dem Bewerber auf Platz 4 von 12 vorausgewählten Bewerbern seiner
Dienststelle werden 0,67 Punkte zugeteilt = 1 – (4 / 12). Dem Bewerber auf Platz 3 von 4 vorausgewählten Bewerbern seiner
Dienststelle werden 0,25 Punkte zugeteilt = 1 – (3 / 4).
Bewerbungen mit einer so berechneten Punktzahl von 0,5 oder mehr Punkten
werden als die Bewerbungen mit dem höchsten Stellenwert betrachtet.
Dienststellen mit nur einem einzigen vorausgewählten Bewerber können
keinen Vergleich von Bewerbungen vornehmen. Auf der Grundlage der
Angaben in den Bewerbungsakten und der Ergebnisse der Prüfung der
Bewerbungen durch die Dienststellen der vorausgewählten Bewerber
erstellt der Paritätische Ausschuss (nach etwaiger Anhörung von
Vertretern der zuständigen Dienststellen) eine Rangfolge aller Bewerber,
auf die dies zutrifft. Diesen Bewerbern wird folglich eine Punktzahl
zugeteilt, die dem Quotienten Rang / Gesamtzahl der alleinigen
vorausgewählten Bewerber ihrer Dienststellen entspricht.
Auf der Grundlage der von den Dienststellen und vom Paritätischen
Ausschuss festgelegten Prioritäten erstellt die GD ADMIN eine Rangfolge
und veröffentlicht eine vorläufige Liste der Bewerber, die die
Punkteschwelle von 0,5 Punkten (die Mindestpunktzahl für die Zulassung
zum Fortbildungsprogramm) erreicht haben. Die Punkteschwelle kann
jederzeit geändert werden.
Die vorläufige Liste weist den Namen der Bewerber (alphabetisch
geordnet), ihre Stellenzuweisung und den erreichten Rang unter den
vorausgewählten Bewerbern der Dienststelle (oder unter allen
vorausgewählten alleinigen Bewerbern ihrer Dienststellen) aus.
Ab der Veröffentlichung der vorläufigen Liste kann jeder vorausgewählte
Bewerber in Sypser2 sein Dossier „Leistungsnachweisverfahren“ und
insbesondere die Stellungnahme seiner Generaldirektion, seine Position
innerhalb der erstellten Rangfolge und die ihm zugeteilten Punkte (auf
der Basis der besetzten Rangfolgenposition und der Zahl der
vorausgewählten Bewerber der Dienststelle) einsehen.
6.3. Einspruchsmöglichkeit
Ein vorausgewählter Bewerber, der den ihm in der von seiner Dienstelle
festgelegten Rangfolge zugewiesenen Rang anfechten möchte, kann binnen
zehn Arbeitstagen nach Veröffentlichung der oben genannten Liste beim
Paritätischen Ausschuss einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist unter denselben Bedingungen wie bei der vorausgehenden
Etappe (siehe Punkt 5.3) über Sysper2 in der Rubrik „Leistungsnachweis“
einzulegen.
6.4. Endgültige Liste der Bewerber, die berechtigt sind, am
Fortbildungsprogramm im Jahr 2009 teilzunehmen
Der Paritätische Ausschuss gibt zu jedem Einspruch eine Stellungnahme ab
und schlägt gegebenenfalls eine Änderung der Rangfolge und
dementsprechend der nach Maßgabe des Quotienten auf der Basis des Rangs
und der Anzahl der vorausgewählten Bewerber der Dienststelle zugeteilten
Punkte vor. Dies kann auch vorausgewählte Bewerber betreffen, die keinen
Einspruch einlegt haben.
Der Paritätische Ausschuss schlägt eine endgültige Punkteschwelle vor.
Falls die Zahl der vorausgewählten Bewerber, die die Punkteschwelle
erreicht oder überschritten haben, größer ist als 110, nimmt der
Paritätische Ausschuss einen begründeten Vorschlag für eine Auswahl
unter den vorausgewählten Bewerbern, deren Punktzahl genau der
Punkteschwelle entspricht („Ex aequo“-Gruppe), an. Zu diesem Zweck
berücksichtigt der Ausschuss nachrangige Kriterien wie das Dienstalter
als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in der Besoldungsgruppe 5 oder
höher – mit Ausnahme der Laufbahnschiene C oder D – und, im Falle
gleichen Dienstalters, das Prinzip der Chancengleichheit.
Nach der Stellungnahme durch den Paritätischen Ausschuss entscheidet die
Anstellungsbehörde über jeden Einspruch und verabschiedet und
veröffentlicht danach die endgültige Liste der Beamten, die am
Fortbildungsprogramm im Jahr 2009 teilnehmen dürfen.
- BEWERBUNG FÜR DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2008
Lesen Sie bitte die nachfolgenden Anweisungen aufmerksam durch, falls
Sie sich für das Leistungsnachweisverfahren 2008 bewerben möchten.
|
7.1. Wann und wie muss ich die Bewerbung einreichen, und welche Angaben
sind zu machen?
Die Bewerbung ist in Sysper2 einzureichen. Das Modul „Leistungsnachweis“
wurde zu diesem Zweck entwickelt. Um dort hinzugelangen, müssen Sie die
Schaltfläche „Meine bisherige Teilnahme an diesen Verfahren“ in der
Rubrik „Bescheinigungs- und Leistungsnachweisverfahren“ anklicken.
Danach klicken Sie auf die Schaltfläche „Bewerbung für das
Leistungsnachweisverfahren 2008“.
Frist für die Eingabe und Unterzeichnung der Bewerbung ist der 3.
Dezember 2008.
Falls Sie aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrunds keinen Zugang zu
Sysper2 haben, können Sie mit einem mit Gründen versehenen Schreiben
(siehe Muster in Anhang 2) Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift
zu richten ist:
Europäische Kommission Referat ADMIN A/6 „Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren“
MO 34 5/15 B-1049 Brüssel
Dieses Schreiben muss vor dem 3. Dezember 2008 übermittelt werden; es
gilt das Datum des Poststempels. Bewerbungen in Papierform, die nach
diesem Datum eingehen, werden nur angenommen, wenn der Bewerber
nachweisen kann, dass er während des gesamten Bewerbungszeitraums (d. h.
zwischen dem Tag der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und
dem Tag des Bewerbungsschlusses) abwesend war.
Im Bewerbungsbogen sind alle Informationen zu übermitteln, die notwendig
sind, um Ihre Bewerbung im Hinblick auf die Zulassung, die Vorauswahl
und die Bewertung zu prüfen.
Folgende Angaben werden unmittelbar aus Sysper2 übernommen: Name,
Vorname, Personalnummer, Besoldungsgruppe, Stellenzuweisung, Gesamtnoten
der Beurteilungen der beruflichen Entwicklung, Beurteilung der
Nachweises des Potentials (Rubrik der Beurteilung zur beruflichen
Entwicklung), Dienstalter bei der Kommission (ausschließlich bei der
Kommission).
Darüber hinaus enthält Ihre Bewerbung weitere Rubriken, die Sie wie
folgt vervollständigen müssen.
7.2. Die Rubrik „Studien“
Anzugeben ist Ihr höchster Studienabschluss, wobei für jedes erhaltene
Diplom folgende Angaben gemacht werden müssen:
- Titel des Diploms,
- Niveau (von „a“ bis „g“ – zur Feststellung des Niveaus ziehen Sie
bitte die Tabelle in Anhang 1 heran),
- Diplom erteilt oder nicht erteilt,
- ausstellende Behörde,
- die entsprechenden Ausbildungszeiten.
Berücksichtigt werden ausschließlich Ausbildungen, bei denen ein
Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland der
Ausstellung staatlich anerkannt ist.
Gegebenenfalls ist Ihre Personalakte um das Original oder eine
beglaubigte Kopie Ihres Diploms zu vervollständigen. Bewerber, die
verschiedene Diplome erworben haben (sei es auf gleichem oder auf
unterschiedlichem Niveau), erhalten nur die Punkte, die dem höchsten
erworbenen Bildungsabschluss entsprechen. Die von den vorausgewählten
Bewerbern gemachten Angaben über ihr erreichtes Bildungsniveau werden
systematisch von der GD ADMIN überprüft; dabei können keine ursprünglich
vergessenen Angaben über die Bildungsabschlüsse nachträglich
berücksichtigt oder das deklarierte Niveau der Bildungsabschlüsse nach
oben korrigiert werden (siehe Punkt 5.1).
Bewerber, die eine Fachschulausbildung bzw. ein Grundstudium von
mindestens vierjähriger Dauer mit Abschluss absolviert haben, erhalten
dieselbe Punktzahl (8 Punkte) wie Bewerber, die promoviert haben. In den
Fällen, in denen festgestellt wird, dass der Bewerber versehentlich
einen Fachschulabschluss bzw. den Abschluss eines Grundstudiums von
mindestens vierjähriger Dauer anstelle einer Promotion angegeben hat,
wird daher auf eine Berichtigung der Bewerbungsakte verzichtet. Diese
Nichtberichtigung hat keine Auswirkung auf die zugeteilte Punktzahl, und
Bewerber, die hiervon betroffen sind, können hieraus keine Schlüsse in
Bezug auf frühere Leistungsnachweisverfahren oder künftige Ereignisse
ihrer beruflichen Laufbahn ziehen.
Nutzung dieser Informationen: In der Vorauswahlphase werden Ihnen für
das höchste, durch einen staatlich anerkannten Abschluss bestätigte
Ausbildungsniveau, das Sie erreicht haben, Punkte zugeteilt. Näheres
siehe unter Punkt 3.2.
7.3. Die Rubrik „Berufserfahrung“ – Erfahrung Typ 1 (für das
Dienstalter)
Hier müssen Sie Ihre Berufserfahrung als Beamter oder Bediensteter auf
Zeit anführen, die Sie in der Laufbahngruppe „Verwaltungsassistent“ (als
AST ohne Laufbahnbeschränkung) oder höher bei anderen europäischen
Institutionen als der Kommission, in
Gemeinschaftsagenturen/Exekutivagenturen und Einrichtungen mit
gemeinschaftspolitischer Zielsetzung erworben haben.
Sie müssen im Detail die Zeiträume Ihrer dortigen Beschäftigung
aufführen und für jeden Zeitraum die betreffende Institution,
Generaldirektion und das Referat, wo Sie tätig waren, sowie Ihren Status
(Bediensteter auf Zeit oder Beamter) und Ihre Besoldungsgruppe angeben.
Nutzung dieser Information: Um zum Verfahren zugelassen zu werden, ist
eine Berufserfahrung von mindestens drei Dienstjahren in der
Besoldungsgruppe AST5 oder höher (unter Ausschluss der Laufbahnschienen
C und D) nachzuweisen (siehe Punkt 2.1). Zu der an dieser Stelle
angegebenen Berufserfahrung wird sodann Ihre Erfahrung als Beamter oder
Bediensteter auf Zeit bei der Kommission addiert (Quelle: Sysper2).
7.4. Die Rubrik „Berufserfahrung“ – Erfahrung Typ 2 (in den
Bedarfsbereichen,, für das Erlangen der Punkte)
Anzugeben sind die Details Ihrer Berufserfahrung:
- seit dem 1. Januar 1999
- als Beamter oder Bediensteter auf Zeit auf einer Stelle des Niveaus
"Verwaltungsassistent", eines äquivalenten oder höheren Niveaus
- in Verbindung mit einem der 17 Bedarfsbereiche (siehe Punkt 3.3)
- bei den EU-Organen und -Einrichtungen (einschließlich der Kommission),
bei den Gemeinschaftsagenturen/Exekutivagenturen und bei den
Einrichtungen mit gemeinschaftspolitischer Zielsetzung
Für jede Berufserfahrung ist folgendes anzugeben:
- Tätigkeitszeitraum
- Institution und Dienststelle
- Stellenbezeichnung
- Hauptfunktionen, Zuständigkeitsbereiche und Ergebnisse
- Ihr Dienstverhältnis, Ihre Funktionsgruppe und Ihre Laufbahngruppe
- Verbindung zu einem der 17 Bedarfsbereiche
Gegebenfalls ist an dieser Stelle Berufserfahrung anzuführen, die Sie
schon unter Typ 1 aufgelistet haben.
Sollte Ihre Erfahrung während eines Tätigkeitszeitraums in Zusammenhang
mit mehreren Bedarfsbereichen stehen, wählen Sie bitte den
angemessensten Bereich.
Bewerber, die auf die endgültige Liste der vorausgewählten Bewerber
aufgenommen wurden, (siehe Punkt 5.4 ), müssen für die zwischen dem 1.
Januar 2003 und 31. Dezember 2008 erworbene Berufserfahrung eine vom
Personalabteilungsleiter der Dienststelle, bei der die Berufserfahrung
gesammelt wurde, unterzeichnete Bescheinigung vorlegen, die die
Korrektheit der gemachten Angaben bestätigt. Es hat keinen Nutzen, diese
Bescheinigung vor der Veröffentlichung der endgültigen Liste der
vorausgewählten Bewerber ausstellen zu lassen.
Nutzung dieser Informationen:
1/ In der Vorauswahlphase werden Ihnen Punkte zugeteilt (siehe Punkt
3.3). 2/ Bei der Bewertung der Bewerbungen der vorausgewählten Bewerber tragen
die Dienststellen insbesondere diesen Informationen Rechnung, um die
Zuständigkeitsbereiche und die Aufgaben der Bewerber zu beurteilen
(siehe Punkt 6.1 sowie die Leitlinien für die Bewertung der Bewerbungen
durch die Dienststellen).
7.5. Die Rubrik „Vielseitigkeit“
In dieser Rubrik sind jene Elemente Ihrer Laufbahn bei den Institutionen
herauszustellen, die Ihre Vielseitigkeit zeigen. Im Rahmen des
Leistungsnachweisverfahrens versteht man unter Vielseitigkeit einen
Wechsel des Bereiches und/oder der Aufgaben und/oder der Funktionen
und/oder des Verantwortungsniveaus im Laufe der beruflichen Laufbahn bei
den Institutionen – in diesem Fall als Verwaltungsassistent in der
Laufbahnschiene AST ohne Einschränkung.
Nutzung dieser Informationen: Bei der Bewertung der Bewerbungen der
vorausgewählten Bewerber berücksichtigen die Generaldirektionen und
Dienststellen die durch die Ausübung verschiedener Funktionen und
Verantwortungsbereiche bei den Institutionen demonstrierte
Vielseitigkeit der Bewerber (siehe Punkt 6.1 sowie die Leitlinien für
die Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen).
7.6. Die Rubrik „Sprachen“
Diese Rubrik dient der Bereitstellung folgender Informationen: 1.)
Niveau Ihrer Kenntnis verschiedener Gemeinschaftssprachen und Nutzung
von Gemeinschaftssprachen bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit gemäß den
Erfordernissen Ihrer Dienststelle, 2.) Ihre Hauptsprache und 3.)
Sprache, in der Sie an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen würden, falls
Sie die Berechtigung dazu erhalten.
Nutzung dieser Informationen:
(1) Bei der Beurteilung der Bewerbungen der vorausgewählten Bewerber
berücksichtigen die Dienststellen die Fähigkeit der Bewerber, in
verschiedenen Gemeinschaftssprachen zu arbeiten, die in ihrer
Dienststelle relevant sind (siehe Punkt 6.1 sowie die Leitlinien für die
Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen). (2 & 3) Bei der
Beurteilung der Bewerbungen der vorausgewählten Bewerber
berücksichtigen die Dienststellen die Fähigkeit der Bewerber, dem
Fortbildungsprogramm in englischer oder in französischer Sprache zu
folgen, und dies unter Ausschluss ihrer Hauptsprache (siehe Punkt 6.1
sowie die Leitlinien für die Beurteilung der Bewerbungen durch die
Dienststellen). (2 & 3) Die ausgewählten Bewerber nehmen an dem
von der Europäischen
Verwaltungsakademie durchgeführten Fortbildungsprogramm in englischer
oder in französischer Sprache teil, und dies unter Ausschluss ihrer
Hauptsprache.
(1) Ihre Sprachkenntnisse
Sie müssen das Niveau Ihrer Kenntnisse in den verschiedenen
Gemeinschaftssprachen angeben und präzisieren, welche davon Sie gemäß
den Erfordernissen Ihrer Dienststelle bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit
anwenden.
Sollten Sie schon die Rubrik „Sprachen“ in Ihrem elektronischen
Lebenslauf ausgefüllt haben, werden die dort gemachten Angaben
automatisch in die Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse für Ihre
Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren übernommen. Sie können die
Angaben ändern, falls nötig.
Hinweis: Vergessen Sie nicht, die Spalte auszufüllen, die für das
Leistungsnachweisverfahren hinzugefügt wurde und die Bestimmung der
Sprachen zum Zweck hat, die Sie bei Ihrer Dienststelle anwenden. Zur
Erinnerung: Der elektronische Lebenslauf ist über das Modul „Mein
elektronischer Lebenslauf“ in der Rubrik „Angaben zur Person und zur
Laufbahn“ in Sysper2 zugänglich.
Falls Sie die Rubrik „Sprachen“ Ihres elektronischen Lebenslaufs nicht
ausgefüllt haben, müssen Sie die Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse
direkt in Ihrer Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren
vervollständigen.
Hinweise zur Beurteilung Ihrer Sprachkenntnisse erhalten Sie auf der
Seite „Comment remplir le niveau de connaissance en langues dans mon
e-CV“ über die Dokumentation für Ihren elektronischen Lebenslauf - siehe
http://www.cc.cec/sysper2/ecv/documentation_generale/remplir_langues.htm. Folgende Angaben sind für jede von Ihnen deklarierte
Gemeinschaftssprache zu machen:
- Aspekte der Sprachkenntnis („Verständnis“, „gesprochen“, „lesen“ oder
„schreiben“),
- Grad der Sprachkenntnis („Grundkenntnis“, „gut“, „sehr gut“ oder
„exzellent“),
- Anwendung dieser Sprache bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit entsprechend
den Erfordernissen Ihrer Dienststelle („ja“/„nein“). Sie haben hier die
Möglichkeit eines Kommentars zu diesem Thema.
(2) Ihre Hauptsprache
Im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens ist der Begriff „Hauptsprache“
wichtig. Hierunter ist die erste Sprache zu verstehen, die vom Bewerber
in der Bewerbung für das Auswahlverfahren/Ausleseverfahren, auf deren
Grundlage er eingestellt wurde, angegeben wurde (Dokument in der
Personalakte einsehbar).
Sysper2 enthält eine Angabe zu Ihrer Hauptsprache. Diese Information
wird automatisch in Ihre Bewerbung übertragen. Wenn Sie glauben, dass
diese Angabe falsch ist, haben Sie die Möglichkeit, sie zu ändern.
(3) Für die Teilnahme am obligatorischen Fortbildungsprogramm gewählte
Sprache
Das von der Europäischen Verwaltungsakademie organisierte
Fortbildungsprogramm wird in englischer und in französischer Sprache
durchgeführt. Sie müssen angeben, in welcher Sprache Sie an dem
Fortbildungsprogramm teilnehmen möchten, falls Sie ausgewählt werden.
Die Bewerber können zwischen Französisch oder Englisch wählen –
ausgenommen jene Bewerber, deren Hauptsprache Französisch oder Englisch
ist: Um jede Diskriminierung aus sprachlichen Gründen zu vermeiden,
dürfen diese Bewerber an dem Fortbildungsprogramm nicht in ihrer
Hauptsprache teilnehmen und müssen jeweils Englisch oder Französisch
wählen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten Fortbildungsprogrammen hat es
sich als unabdingbar herausgestellt, dass die Bewerber über ein
ausreichendes Niveau der Sprache verfügen müssen, in der sie dem
Programm folgen werden und die Prüfungen ablegen. Das Mindestniveau im
Mündlichen und Schriftlichen, das im Englischen und/oder im
Französischen nötig ist, um an dem Fortbildungsprogramm teilzunehmen und
die Prüfungen abzulegen, ist das eines „independent user“ – d.h. das
Niveau „sehr gut“ gemäß der im Bewerbungsbogen verwendeten Tabelle
bezüglich des Niveaus der Sprachkenntnisse.
Systematische Überprüfung durch die GD ADMIN
Zum Zeitpunkt der Erstellung der vorläufigen Liste der vorausgewählten
Bewerber überprüft die GD ADMIN systematisch anhand der Personalakte, ob
es sich bei der in der Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren
angegebenen Hauptsprache um die Sprache handelt, die der vorausgewählte
Bewerber in seiner Bewerbung für das Auswahl- oder Ausleseverfahren, auf
dessen Grundlage er eingestellt wurde, angegeben hat. Im Falle der
Nichtübereinstimmung ändert die GD ADMIN die Bewerbung zum
Leistungsnachweisverfahren und gibt dort die tatsächliche Hauptsprache
des Bewerbers an. Sollte es sich bei dieser Sprache um diejenige
handeln, die der Bewerber für die Teilnahme am obligatorischen
Fortbildungsprogramm gewählt hat, wird diese Wahl ebenfalls von der GD
ADMIN in der Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren geändert (siehe
auch Punkt 5.1). |
7.7. Mögliche Anlagen
Sie haben die Möglichkeit, gegebenenfalls Dokumente als Anlage
beizufügen. Diese Anlagen sind jedoch unbedingt auf solche Dokumente zu
beschränken, die Sie als relevant für die Beurteilung der
vorausgewählten Bewerber durch die Generaldirektionen und Dienststellen
erachten (siehe Punkt 6.1 und die Leitlinien für die Beurteilung der
Bewerbungen durch die Dienststellen).
Bitte achten Sie darauf, den Inhalt der Anlage in dem Feld „Titel der
Anlage“ deutlich aufzuführen. Vorzugsweise sind die Dokumente im
PDF-Format beizufügen. Zur Erinnerung: Wenn Sie ein Dokument an die
funktionale Mailbox „EC PDF CODE WEB“ schicken, erhalten Sie rasch eine
PDF-Version Ihres Dokuments.
Es ist unnötig, Teile eines Beurteilungsberichtes oder einen gesamten
Beurteilungsbericht, der von einer Dienststelle der Kommission erstellt
wurde, als Anlage beizufügen, da diese Berichte in Sysper2 zur Verfügung
stehen.
7.8. Wie überprüfe ich meine Bewerbung?
Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrer Bewerbung und den Angaben, die sie
darin gemacht haben. Sie werden gebeten, den Inhalt zu überprüfen und
gegebenenfalls zu ändern oder zu löschen (durch Klick auf die
Schaltfläche „Bewerbung löschen“). Es wird darauf hingewiesen, dass
fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen nach ihrer
Unterzeichnung nicht mehr geändert werden können (siehe Punkt 5.1). Vor
der Unterzeichnung Ihrer Bewerbung wird Ihnen in Sysper 2 eine
Zusammenfassung Ihrer Angaben angezeigt, damit Sie diese ein letztes Mal
abschließend prüfen können.
Ihre Bewerbung wird erst im Moment Ihrer elektronischen Unterschrift
registriert und berücksichtigt (d.h. beim Klick auf die Schaltfläche
„Bewerbung validieren und abschicken“). Ihre Bewerbung erhält dadurch
den Status „Application form signed and submitted“ bzw. „Candidature
signée et soumise“: Dies ist die Bestätigung, dass Ihre Bewerbung
registriert wurde.
7.9. Verknüpfung mit der Personalakte und dem Fortbildungspass
Wir weisen darauf hin, dass die Angaben in den Bewerbungen anhand der
Personalakten der vorausgewählten Bewerber systematisch überprüft werden
(siehe Punkt 5.1). Falls Ihre Personalakte unvollständig ist, sollten
Sie sie daher so rasch wie möglich mit den Originalen oder mit
beglaubigten Kopien Ihrer Ausbildungsabschlüsse vervollständigen.
Die Personalakten werden von ADMIN/B.3 (SC-11 3/63 , Tel. 53790)
verwaltet.
Wie unter Punkt 6.1 erläutert, berücksichtigen die Generaldirektionen
und Dienststellen relevante Fortbildungsmaßnahmen bei der Beurteilung
der Bewerbungen der vorausgewählten Bewerber (vgl. die Leitlinien für
die Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen). Als für das
Leistungsnachweisverfahren „relevant“ gelten alle Fortbildungen im
Zusammenhang mit den Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnissen, welche
als unabdingbar für die effiziente Ausübung der verschiedenen Funktionen
und Zuständigkeitsbereiche des Niveaus AD erachtet werden. Hiervon
ausgenommen sind alle durch Titel/Diplom bescheinigten Studien, die
bereits in der Vorauswahlphase berücksichtigt wurden (siehe Punkt 3.2).
Unabhängig davon, ob sie von der Kommission oder aber von einer anderen
Stelle durchgeführt wurden, werden alle Fortbildungsmaßnahmen, die im
Interesse der Dienststelle wahrgenommen wurden, im Fortbildungspass
aufgeführt. Falls Sie vorausgewählt werden, wird Ihre Generaldirektion
bzw. Dienststelle anhand Ihres Fortbildungspasses Ihre relevanten
Fortbildungen ermitteln können. Für nähere Informationen über Ihren
Fortbildungspass oder zu seiner Vervollständigung wenden Sie sich bitte
an den Fortbildungskoordinator Ihrer Generaldirektion oder Dienststelle.
- VORLÄUFIGER TERMINPLAN FÜR DIE AUSWAHL DER BEAMTEN, DIE AM
FORTBILDUNGSPROGRAMM 2009 TEILNEHMEN DÜRFEN
|
Abgabefrist für Bewerbungen |
|
Veröffentlichung der vorläufigen Liste der zugelassenen
Beamten und der vorläufigen Liste der vorausgewählten Beamten |
|
Sitzung der Paritätischen Ausschusses für das
Leistungsnachweisverfahren zwecks Prüfung der Einsprüche gegen
Nicht-Zulassung und Nicht-Vorauswahl |
|
Veröffentlichung der endgültigen Liste der zugelassenen
Beamten und der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben |
|
Beurteilung der vorausgewählten Bewerbungen durch die
Generaldirektionen und Dienststellen |
|
Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das
Leistungsnachweisverfahren zwecks Prüfung der Bewerbungen der als
einzige ihrer Dienststelle vorausgewählten Bewerber |
|
Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Beamten, die am
Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen (auf Grundlage einer vorläufigen
Rangfolge der vorausgewählten Bewerber) |
|
Sitzung der Paritätischen Ausschusses für das
Leistungsnachweisverfahren zwecks Prüfung der Einsprüche gegen die
Rangfolge der vorausgewählten Bewerber |
|
Veröffentlichung der endgültigen Liste der Beamten, die am
Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen (auf Grundlage der endgültigen
Rangfolge der vorausgewählten Bewerber) |
- DAS OBLIGATORISCHE FORTBILDUNGSPROGRAMM „ZERTIFIKATION“
Das Fortbildungsprogramm wird Ende Mai 2009 beginnen. Die Europäische
Verwaltungsakademie veranstaltet vorab Informationsveranstaltungen für
die Bewerber, die an dem Programm teilnehmen dürfen. Diese
Veranstaltungen werden voraussichtlich Anfang Mai 2009 in Brüssel und in
Luxemburg stattfinden.
Die Kurse und Prüfungen finden in französischer und in englischer
Sprache statt. Ein ausreichendes sprachliches Niveau ist unabdingbar,
und ein Beamter darf dem Programm nicht in seiner Hauptsprache folgen
(siehe Punkt 7.6).
Genauere Angaben zum Terminplan und zum Inhalt des Fortbildungsprogramms
sind zu gegebener Zeit auf der Internetseite der Europäischen
Verwaltungsakademie verfügbar:
http://intracomm.cec.eu-admin.net/home/dgserv/eas/training/certification/index_fr.html.
- SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 45/2001 :(7)
- Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
- Zweck der Verarbeitung: Leistungsnachweisverfahren
- Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde, Mitglieder des
Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren; teilweiser
Zugang für die Leiter der Personalreferate, Generaldirektoren und
Dienststellenleiter
- Die Beantwortung der im Bewerbungsformular mit einem Asterix (*)
versehenen Fragen ist obligatorisch.
- Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der
Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin
enthaltenen Angaben. Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist für
die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden, danach ist eine
Berichtigung nicht mehr möglich.
- Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten
über das Sysper2 enthalten sind – Modul „Beurteilung“ (REC/CDR)
- Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen
Datenschutzbeauftragten wenden.
- NÜTZLICHE ADRESSEN
Wenn Sie Fragen haben oder Schwierigkeiten bei der Erstellungen Ihrer
Bewerbung auftreten, können Sie sich an das Referat ADMIN/A.6 wenden:
Tel.: 93640 E-Mail:
ADMIN PROCEDURE DE CERTIFICATION PersAdmin-Webseite / Zertifikation:
http://www.cc.cec/pers_admin/certification/index_fr.html
__________________
Footnotes
(1) Beschluss C(2007) 5694 vom 20.
November 2007 über allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45a des
Statuts.
(2) Grundlage hierfür sind die
Teilnahmebedingungen gemäß Artikel 1 der allgemeinen
Durchführungsbestimmungen (siehe Punkt 1.1), die Zulassungskriterien gemäß
Artikel 5 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen und die Modalitäten
für die Durchführung des Leistungsnachweisverfahrens 2008 gemäß dem
Beschluss der Anstellungsbehörde vom 3. Dezember 2008.
(3) Grundlage hierfür sind die
Kriterien für die Rangfolgeerstellung gemäß Artikel 5 der allgemeinen
Durchführungsbestimmungen und die im Beschluss der Anstellungsbehörde vom
3. Dezember 2008 festgelegten Modalitäten ihrer Anwendung im
Leistungsnachweisverfahren 2008.
(4) In der Funktionsgruppe AST gibt
es drei Dienstpostenebenen: die Ebene „Verwaltungsassistent“ (Assistent,
technischer Assistent oder Gruppenleiter – wahrgenommen von Mitgliedern
der Funktionsgruppe AST ohne Laufbahnbeschränkung), die Ebene
„Verwaltungsinspektor" (Sekretär, technischer Assistent oder
Sachbearbeiter – wahrgenommen von Mitgliedern der Funktionsgruppe AST in
der Laufbahnschiene C) und die Ebene „Assistent“ (Amtsgehilfe –
wahrgenommen von Mitgliedern der Funktionsgruppe AST in der
Laufbahnschiene D).
(5) Die Erstellung der zwei Listen,
die die drei Kriterien für die Rangfolge miteinander verbinden müssen,
erfolgt nach Maßgabe von Artikel 5 der allgemeinen
Durchführungsbestimmungen sowie der Modalitäten für die Durchführung des
Leistungsnachweisverfahrens 2008 (festgelegt im Beschluss der
Anstellungsbehörde vom 3. Dezember 2008).
(6) Auf der Grundlage von Artikel 6
der allgemeinen Durchführungsbestimmungen.
(7) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch
die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr
(ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1–22). |