>> de | en | fr  N° 44-2008 / 11.11.2008
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2008:

Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen

Das Leistungsnachweisverfahren ermöglicht Beamten der Funktionsgruppe Assistenz (AST), die keiner Einschränkung der Laufbahn unterliegen und mindestens der Besoldungsgruppe AST5 angehören, auf den Posten eines Administrators (AD) berufen zu werden und somit in die Funktionsgruppe AD zu wechseln.
 
Um „zertifiziert“ zu werden, muss der Beamte zur Teilnahme an einem Fortbildungsprogramm ausgewählt werden und dieses Fortbildungsprogramm mit Erfolg abschließen. Die „zertifizierten“ Beamten sind berechtigt, sich auf freie AD-Stellen entsprechend ihrer Besoldungsgruppe zu bewerben.

Das Auswahlverfahren ist im Jahr 2007 verändert worden, und die vorliegende Verwaltungsmitteilung gilt als Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen und Eröffnung des Leistungsnachweisverfahrens 2008. Bewerbungsfrist ist der 3. Dezember 2008.

ZWEITES LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN DER KOMMISSION AUF DER GRUNDLAGE DES 2007 GEÄNDERTEN AUSWAHLVERFAHRENS

Das Leistungsnachweisverfahren wurde mit Artikel 45a des Statuts eingeführt, und die ersten beiden Verfahren wurden von der Kommission auf der Grundlage der im Jahr 2005 angenommenen allgemeinen Durchführungsbestimmungen (ADB) durchgeführt. Bei einer kritischen Überprüfung hat sich die Notwendigkeit gezeigt, das Auswahlverfahren zu ändern.

Als Folge der Ergebnisse dieser Überprüfung hat die Kommission am 20. November 2007 neue ADB(1) angenommen.

Nunmehr schalten sich die Generaldirektionen und Dienststellen in die Auswahlphase ein, indem sie eine begründete Stellungnahme zu einer begrenzten Zahl von Bewerbern abgeben, die auf der Grundlage einer mathematischen Vergabe von Punkten vorläufig in die Vorauswahl gekommen sind. Diese vertiefte Analyse der GD und Dienststellen soll es ermöglichen, die am besten geeigneten Bewerber zu ermitteln - das heißt diejenigen Bewerber, die das Potenzial und die Bereitschaft gezeigt haben, mehr Verantwortung zu übernehmen und ihre Karriereperspektiven zu erweitern. Um eine gerechte Behandlung der Bewerber durch alle Dienststellen zu gewährleisten, werden allgemein gültige Bewertungsbögen und Leitlinien erstellt und den Generaldirektionen und Dienststellen übermittelt.

ERÖFFNUNG DES LEISTUNGSNACHWEISVERFAHRENS 2008

Die Anstellungsbehörde legt jedes Jahr die detaillierten Bestimmungen über die Anwendung der Zulassungskriterien, die Aufstellung der Rangfolge und die Vorauswahl der Bewerber sowie die Zahl der Bewerber fest, die berechtigt sind, an dem obligatorischen Fortbildungsprogramm teilzunehmen, und veröffentlicht diese. Am 3. November 2008 hat die Anstellungsbehörde die Durchführungsbestimmungen für das Leistungsnachweisverfahren 2008 festgelegt und die Zahl der zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm im Jahr 2009 berechtigten Beamten auf 110 festgelegt (IA 43-2008 publiée le même jour).

Die vorliegende Verwaltungsmitteilung leitet das Leistungsnachweisverfahren 2008 ein. Sie erläutert, was das Leistungsnachweisverfahren ist (Punkt 1), präzisiert die einzelnen Phasen und Kriterien des neuen Verfahrens (Punkte 2 bis 6), erklärt, wie eine Bewerbung auszufüllen ist und stellt den Zeitablauf für das Verfahren 2008 vor (Punkt 8).

Bewerbungsfrist ist der 3. Dezember 2008.

HINWEISE

  • Es besteht keine Verbindung zwischen Bewerbungen aus verschiedenen Leistungsnachweisverfahren. Daher müssen alle Rubriken erneut ausgefüllt werden.
     

  • Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass gegenüber dem Leistungsnachweisverfahren 2008 Änderungen vorgenommen worden sind, die die Bewertung der Kriterien für die Rangfolgeerstellung (siehe Punkt 3) und die Ergebnisse der Analyse der in die Vorauswahl gekommenen Bewerbungen durch die einstufenden Dienststellen (siehe Punkt 6.2) betreffen. Betroffene Beamte sind aufgefordert, von den ihnen zur Verfügung gestellten Anweisungen Kenntnis zu nehmen, um ihre Bewerbung korrekt erstellen zu können.
     

  • Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie fristgerecht in Sysper2 unterschrieben wurde.
     

  • Fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen können nach der Validierung nicht mehr berichtigt werden.

  1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

    1.1. Für wen kommt das Leistungsnachweisverfahren in Frage?

    Das Leistungsnachweisverfahren steht ausschließlich Beamten der Funktionsgruppe „Assistenz“, die keiner Beschränkung der Laufbahn unterliegen und mindestens der Besoldungsgruppe AST5 angehören, offen.

    Bewerben können sich Beamte, die am Tag der Bekanntgabe des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen im aktiven Dienst stehen, sich in Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im dienstlichen Interesse abgeordnet sind.

    Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Beamte, die in den Jahren 2007 oder 2008 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, für welche die Kommission eine Verfügung erlassen hat, die zum endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst führt, oder denen die Kommission Invalidengeld zugesprochen hat.

    1.2. Die Phasen des Leistungsnachweisverfahrens

    Die sieben Phasen des Leistungsnachweisverfahrens sind wie folgt in den ADB festgelegt worden:
     
    1. Festlegung der Zahl der Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen, sowie Veröffentlichung eines Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen;
       
    2. Aufstellung der Liste der zugelassenen Bewerber und der Liste der vorausgewählten Beamten durch die Anstellungsbehörde;
       
    3. Aufstellung der Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen, durch die Anstellungsbehörde;
       
    4. Teilnahme am Fortbildungsprogramm, das von der Europäischen Verwaltungsakademie durchgeführt wird (EAS);
       
    5. Organisation der schriftlichen und mündlichen Prüfungen und Aufstellung der Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden und damit das Fortbildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben;
       
    6. Veröffentlichung der Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden haben, durch die Anstellungsbehörde;
       
    7. Ernennung auf Planstellen der Funktionsgruppe AD.

    Die vorliegende Verwaltungsmitteilung bezieht sich auf die ersten drei Phasen.

    1.3. Zusammenhang mit der Rubrik der Beurteilung der beruflichen Entwicklung, die sich auf das Potenzial bezieht, Aufgaben der
    Funktionsgruppe AD wahrzunehmen

    Wenn Sie während eines der letzten Beurteilungsverfahren Ihren Beurteiler und gegenzeichnenden Beamten gebeten haben, die Rubrik „Potenzial“ auszufüllen, die zum Zweck des Leistungsnachweisverfahrens erstellt wurde, müssen Sie trotzdem auch eine Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren einreichen. Die Rubrik „Potenzial“ Ihrer Leistungsbeurteilung enthält lediglich einen Teil der Informationen, die für das Leistungsnachweisverfahren nötig sind: die Beurteilung Ihrer Fähigkeit, Aufgaben der Funktionsgruppe AD wahrzunehmen.

    Mit Ihrer Bewerbung bestätigen Sie Ihr Interesse am Leistungsnachweisverfahren. Der Bewerbungsbogen ermöglicht es zudem, weitere notwendige Informationen zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung einzuholen.
     

  2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN

    Bewerber für das Leistungsnachweisverfahren 2008, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, gelten als zugelassene Bewerber, wenn sie die beiden folgenden Zulassungskriterien erfüllen.(2)

    2.1. Dienstalter

    Bewerber müssen am 16. Januar 2009 ein Mindestdienstalter von drei Jahren in der Besoldungsgruppe AST5 oder höher erreicht haben.

    Dienstalter, das als Bediensteter auf Zeit erworben wurde, wird berücksichtigt, wenn es keine Unterbrechung zwischen den Beschäftigungszeiten als Bediensteter auf Zeit und als Beamter gegeben hat.

    Im Hinblick auf den Bedarf der Dienststellen wird Dienstalter, das in der Laufbahnschiene AST mit Laufbahnbeschränkung (Laufbahnschienen C und D) erworben wurde, nicht berücksichtigt.

    Zeiträume von Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP) werden nicht berücksichtigt.

    2.2. Potenzial, Aufgaben eines Administrators wahrzunehmen

    In mindestens einer jährlichen Beurteilung der beruflichen Entwicklung für das Jahr 2004, 2005, 2006 oder 2007 muss bestätigt worden sein, dass der Bewerber das Potential besitzt, Aufgaben der Funktionsgruppe „Administrator“ wahrzunehmen.

    Eine jährliche Beurteilung der beruflichen Entwicklung umfasst einen Zeitraum, der am 31. Dezember des betreffenden Jahres endet.
     
  3. DIE KRITERIEN FÜR DIE ERSTELLUNG EINER RANGFOLGE DER ZUGELASSENEN BEAMTEN

    Zur Erstellung einer Rangfolge erhalten Bewerber, die zum Leistungsnachweisverfahren 2008 zugelassen wurden, wie folgt Punkte:(3)

    3.1. Punkte für Verdienste

    Berücksichtigt werden sämtliche Gesamtnoten der von den Kommissionsdienststellen erstellten jährlichen Beurteilungen für die Beurteilungszeiträume 2001-02, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 (je nach beruflicher Laufbahn also höchstens sechs Gesamtnoten).

    Bei Zwischenberichten wird für das betreffende Beurteilungsjahr eine dem abgedeckten Zeitraum entsprechende, gewichtete Note berechnet.

    Beurteilungen für Zeiträume, in denen der Bewerber in den Laufbahnschienen C oder D tätig war, werden nicht berücksichtigt.

    Es wird also der Mittelwert der drei besten Gesamtnoten der Beurteilungen für die sechs letzten Beurteilungszeiträume errechnet.

    3.2. Punkte für den Bildungsabschluss

    Je nach ihrem Ausbildungsniveau, das mit einem Titel/Diplom abgeschlossen worden sein muss, welcher bzw. welches von den Behörden eines Mitgliedstaats oder eines Drittlandes staatlich anerkannt wurde, werden den Bewerbern wie folgt zwischen 0 und 8 Punkte zugeteilt:
     
    Höchster vom Bewerber erworbener Bildungsabschluss Punkte
    a) Grundschule 0
    b) Realschulabschluss
    c) Abitur, Hochschulreife 2
    d) Fachschule/Grundstudium von mindestens zweijähriger Dauer 4
    e) Fachschule/Grundstudium von mindestens dreijähriger Dauer 6
    f) Fachschule/Grundstudium von mindestens vierjähriger Dauer 8
    g) Promotion

    Bewerber erhalten Punkte gemäß dem höchsten Abschluss, den sie erreicht haben, und nicht entsprechend der Zahl der erhaltenen Diplome (keine Kumulation im Falle mehrerer Diplome).

    Achtung: Das Ausbildungsniveau der bestplatzierten zugelassenen Bewerber wird systematisch überprüft (siehe Punkt 5.1).

    3.3. Punkte für in jüngerer Zeit bei den Institutionen gesammelte Berufserfahrung in Bereichen mit besonderem Bedarf

    Die Kommission hat einen besonderen Bedarf in den folgenden 17 Bereichen (nachfolgend als Bedarfsbereiche bezeichnet) festgestellt:

    1) Planung, Qualitätsmanagement und Evaluierung;
    2) Politik;
    3) Juristischer Bereich;
    4) Interinstitutionelle Beziehungen;
    5) Auswärtige Beziehungen;
    6) Information, Kommunikation und Veröffentlichungen;
    7) Haushalt, Finanzen und Verträge;
    8) Programme, Projekte, Maßnahmen und Fonds;
    9) Kontrolle der Übereinstimmung und Bearbeitung von Verstößen;
    10) Statistik;
    11) Kontrolle und Inspektion;
    12) Audit;
    13) Analyse und Beratung;
    14) Wissenschaftliche Forschung;
    15) Personalverwaltung;
    16) Linguistischer Bereich;
    17) Informationstechnologie.

    Beamten, die während der letzten 10 Jahre bei den Gemeinschaftsorganen Berufserfahrung gesammelt haben, werden zwischen 0 und 17 Punkten gemäß den folgenden Modalitäten zugeteilt:
     

    • 2 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2008 erworben wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 2/12 Punkte vergeben.
       
    • 1,25 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2002 erworben wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 1,25/12 Punkte vergeben.
       
    • Es wird nur Berufserfahrung berücksichtigt, die laut jährlicher Beurteilungen als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in der Laufbahngruppe „Verwaltungsassistent“ (4)oder höher erworben wurde – und dies unabhängig davon, ob es zwischen den Dienstzeiten als Bediensteter auf Zeit und als Beamter Unterbrechungen gegeben hat.
       
    • Die Berufserfahrung kann in der Kommission erworben worden sein, in einer anderen EU-Institution, in einer Gemeinschaftsagentur/Exekutivagentur oder in einer Einrichtung mit gemeinschaftspolitischer Zielsetzung.
       
  4. ERSTELLUNG EINER RANGFOLGE UND VORAUSWAHL DER ZUGELASSENEN BEWERBER

    Für die Vorauswahl der zum Leistungsnachweisverfahren 2008 zugelassenen Bewerber werden zwei Listen wie folgt erstellt.(5)

    4.1. Zwei Endergebnisse je zugelassenem Bewerber

    Jeder Beamte, der zum Leistungsnachweisverfahren 2008 zugelassen wird, erhält zwei Endergebnisse entsprechend den unter Punkt 3 festgelegten Vorgaben und gemäß der folgenden Gewichtung:
     
    ENDERGEBNIS 1 Kombination von zugeteilten Punkten für Verdienste (gewichtet mit 60 %) und für Berufserfahrung in den Bedarfsbereichen (gewichtet mit 40 %)

    Punkte für Verdienste
    (Mittel auf 20)
    Gewichtung mit 60 %:
    (zugeteilte Punkte / 2) * 0,6
    à 0 bis 6 Punkte

    à Endergebnis 1:
    0 bis 10 Punkte

    Punkte für Berufserfahrung
    (höchstens 17 Punkte)
    Gewichtung mit 40 %:
    (zugeteilte Punkte / 1,7) * 0,4
    à 0 bis 4 Punkte

    ENDERGEBNIS 2 Kombination von zugeteilten Punkten für Verdienste (gewichtet mit 60 %) und für einen durch einen staatlich anerkannten Titel oder ein eben solches Diplom bescheinigten Bildungsabschluss (gewichtet mit 40 %)

    Punkte für Verdienste
    (Mittel auf 20)
     
    Gewichtung mit 60 %:
    (zugeteilte Punkte / 2) * 0,6
     
    à0 bis 6 Punkte
     
    à Endergebnis 2:
    0 bis 10 Punkte
     
    Punkte für Ausbildungsniveau
    (höchstens 8 Punkte)
     
    Gewichtung mit 40 %:
    (zugeteilte Punkte / 0,8) * 0,4
     
    à 0 bis 4 Punkte
     

    4.2. Erstellung von zwei Listen durch die Anstellungsbehörde

    Die Anstellungsbehörde erstellt die Rangfolge der zugelassenen Bewerber sowie die zwei folgenden Listen:
     
    LISTE 1 Rangfolge der zugelassenen Bewerber gemäß Endergebnis 1 (Kombination aus Punkten für Verdienste und Punkten für Berufserfahrung in Bedarfsbereichen )

    LISTE 2 Rangfolge der zugelassenen Bewerber gemäß Endergebnis 2 (Kombination aus Punkten für Verdienste und Punkten für den Bildungsabschluss)

    4.3. Zahl der zur Vorauswahl zugelassenen Bewerber

    Die Zahl der zur Vorauswahl zugelassenen Bewerber entspricht der zweifachen Zahl der Beamten, die berechtigt sein werden, an dem Fortbildungsprogramm für das Leistungsnachweisverfahren 2008 teilzunehmen (festgelegt auf 110). Dies entspricht einer Vorauswahl von mindestens 220 zugelassenen Bewerbern.

    4.4. Vorauswahl der Bestplatzierten der beiden Listen

    Die Bestplatzierten der beiden Listen kommen in die Vorauswahl. Dies geschieht wie folgt:
     

    • die 132 (d.h. 60 % von 220) Bewerber, die auf Liste 1 am besten platziert sind, und
       
    • die 88 (d.h. 40 % von 220) Bewerber, die auf Liste 2 am besten platziert sind.

    Die Namen der Bewerber, die in die Vorauswahl kommen, erscheinen auf einer einzigen Liste, unabhängig davon, von welcher Rangfolge sie ausgewählt wurden.

    Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl aufweisen wie die Bewerber auf Platz 132 bzw. 88, werden sie alle zur Vorauswahl zugelassen.

    Wenn ein Bewerber die Vorauswahl entsprechend den beiden Rangfolgen erfolgreich bestanden hat (sich also mindestens auf Position 132 bzw. 88 der Rangfolge befindet), wird er in die vorläufige Liste der Bewerber aufgenommen, die die Vorauswahl bestanden haben. Die Anstellungsbehörde berücksichtigt hierbei die Zahl der Bewerber, damit die Gesamtzahl der Bewerber, die die Vorauswahl erfolgreich besteht, mindestens 220 beträgt. Gegebenenfalls wird auch der Bewerber in die Liste aufgenommen, der sich auf der nächsten Position hinter dem letzten Bewerber befindet, welcher die Vorauswahl vorläufig bestanden hat. Hierbei wird die oben genannte Aufteilung berücksichtigt.
     

  5. ERSTELLUNG DER LISTE DER ZUGELASSENEN BEWERBER UND DER LISTE DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER

    5.1. Systematische Überprüfung durch die GD ADMIN

    Bei der Erstellung der vorläufigen Liste der vorausgewählten Bewerber überprüft die GD ADMIN systematisch alle Angaben der bestplatzierten Bewerber und insbesondere ihre Angaben bezüglich ihres Ausbildungsniveaus und ihrer Hauptsprache (siehe Punkt 7.6.3) anhand ihrer Personalakten. Bei nicht übereinstimmenden Angaben ändert die GD ADMIN die Bewerbungsakten für das Leistungsnachweisverfahren und fügt einen entsprechenden Kommentar hinzu. Betroffene Bewerber können hiergegen einen mit einer Begründung versehenen Einspruch einlegen (siehe Punkt 5.3).

    Fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen können nach der Unterzeichnung nicht mehr berichtigt werden. Bei der systematischen Überprüfung kann auf keinen Fall eine Höherstufung des angegebenen Ausbildungsabschlusses vorgenommen werden, und es ist auch nicht möglich, eine Information, die der Bewerber unter Umständen zu erwähnen versäumt hat, der Bewerbungsakte hinzuzufügen.

    Bezüglich des Ausbildungsniveaus hat die Anstellungsbehörde auf Vorschlag des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren beschlossen, dass Bewerber, die eine Fachschulausbildung bzw. ein Grundstudium von mindestens vierjähriger Dauer mit Abschluss absolviert haben, dieselbe Punktzahl (8 Punkte) erhalten wie Bewerber, die promoviert haben. In den Fällen, in denen festgestellt wird, dass der Bewerber versehentlich einen Fachschulabschluss bzw. den Abschluss eines Grundstudiums von mindestens vierjähriger Dauer anstelle einer Promotion angegeben hat, wird daher auf eine Berichtigung der Bewerbungsakte verzichtet. Diese Nichtberichtigung hat keine Auswirkung auf die zugeteilte Punktzahl, und Bewerber, die hiervon betroffen sind, können hieraus keine Schlüsse in Bezug auf frühere Leistungsnachweisverfahren oder künftige Ereignisse ihrer beruflichen Laufbahn ziehen.

    5.2. Veröffentlichung der vorläufigen Listen

    Die Anstellungsbehörde veröffentlicht eine vorläufige Liste der zugelassenen Bewerber (gemäß den unter Punkt 2 erläuterten Kriterien) und eine vorläufige Liste der vorausgewählten Bewerber (gemäß der beiden Rangfolgen, die wie unter Punkt 4 erläutert erstellt wurden).

    5.3. Einspruchsmöglichkeiten

    Nach Bekanntgabe dieser Listen können die Bewerber überprüfen, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis die Angaben in Ihrer Bewerbung im Rahmen der Zulassung und Erstellung einer Rangfolge analysiert wurden. Die zugeteilten Punkte sowie ihre Position innerhalb der beiden erstellten Rangfolgen sind in ihrem Dossier „Leistungsnachweisverfahren“ in Sysper2 einsehbar.

    Nicht zugelassene Bewerber, die glauben, die Zulassungskriterien zu erfüllen, sowie Bewerber, die die ihnen zugeteilten Punkte und ihre Position in der Rangfolge anfechten, können für das Leistungsnachweisverfahren einen mit Gründen versehenen Einspruch beim Paritätischen Ausschuss einlegen. Der Einspruch ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorläufigen Listen über Sysper2 einzureichen.

    Die Gründe für den Einspruch können in einem Feld für einen beliebig langen Freitext eingetragen werden, und etwaige Unterlagen zur Stützung des Einspruchs können durch Klicken auf den Titel „Anlagen“ beigefügt werden.

    Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, kann er mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:

Europäische Kommission
Referat ADMIN A/6
„Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren“
MO 34 5/15
B-1049 Brüssel

Dieses Schreiben muss binnen der genannten Frist von zehn Tagen übermittelt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

5.4. Veröffentlichung der endgültigen Listen

Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss veröffentlicht die Anstellungsbehörde die endgültige Liste der zugelassenen Beamten und die endgültige Liste der vorausgewählten Bewerber.

  1. BEURTEILUNG UND RANGFOLGE DER VORAUSGEWÄHLTEN BEAMTEN

    Die 110 Bewerber, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt sind, werden unter denen ausgewählt, die die Vorauswahl bestanden haben (und deren Zahl mindestens 220 beträgt). Die Zahl der Punkte sowie die Rangfolge, die während der Vorauswahl erreicht wurden, werden in dieser Beurteilungsphase nicht mehr berücksichtigt.

    6.1. Beurteilung durch die Generaldirektionen und Dienststellen

    Die (nach Maßgabe der Zuweisung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung) zuständigen Generaldirektoren und Dienststellenleiter der vorausgewählten Beamten geben zu jedem vorausgewählten Beamten eine Stellungnahme ab.(6) Diese Stellungnahme muss begründet sein und eine nach Priorität geordnete Rangfolge der vorausgewählten, in der betreffenden Dienststelle tätigen Bewerber enthalten, die sich auf eine Analyse der Bewerbungen und eines Vergleichs des Potentials jedes vorausgewählten Bewerbers AD-Beamter zu werden, gründet. Die von den Generaldirektionen und Dienststellen vorgenommene Analyse beruht auf den Erfordernissen der Dienststellen und insbesondere auf den drei Kriterien, die in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen festgelegt sind:
     
    • Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben, die derzeit von den vorausgewählten Bewerbern wahrgenommen werden, wie sie aus ihren Stellenbeschreibungen oder anderen aussagekräftigen Dokumenten hervorgehen, sowie die Art und Weise, wie die Bewerber diese Verantwortung und ihre Aufgaben wahrnehmen;
       
    • Vielseitigkeit des vorausgewählten Bewerbers, bewertet auf der Grundlage der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche, die von den Bewerbern innerhalb der europäischen Institutionen wahrgenommen wurden;
       
    • absolvierte Fortbildungsmaßnahmen laut Fortbildungspass, Fähigkeit zur Arbeit in den Amtssprachen gemäß den Anforderungen der Dienststelle und Fähigkeit zur Teilnahme an einem Fortbildungsprogramm in englischer oder französischer Sprache (da es den Bewerbern nicht gestattet ist, das obligatorische Fortbildungsprogramm bei der Europäischen Verwaltungsakademie und die Prüfungen in ihrer Hauptsprache zu absolvieren).

    Die Dienststellen fügen der Bewerbungsakte der einzelnen vorausgewählten Bewerber einen Vermerk mit Bemerkungen zu den drei oben genannten Kriterien sowie allgemeinen Anmerkungen bei. Die Kommentare müssen objektiv und mit der Aufstellung einer Rangfolge verbunden sein. Sie werden gleichfalls den Rang angeben, den der Bewerber unter den vorausgewählten Bewerbern der Dienststelle innehat.

    Von der Anstellungsbehörde sind nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren allgemein gültige Bewertungsbögen sowie Leitlinien für die Erstellung der Rangfolge der vorausgewählten Bewerber ausgearbeitet worden. Sie stehen den Bewerbern auf der PersAdmin-Seite zum Thema Leistungsnachweisverfahren zur Verfügung (http://www.cc.cec/pers_admin/certification/2008_exercise_fr.html).

    Wie den Leitlinien zu entnehmen ist, wird den Generaldirektoren, Dienstellenleitern und Personalreferatsleitern der Dienststellen, denen die vorausgewählten Bewerber am Tag der Unterzeichnung ihrer Bewerbung zugeteilt sind, erweiterter Zugriff auf Informationen über die vorausgewählten Bewerber gewährt. Dieses Recht gibt ihnen Zugang zu folgenden in Sysper2 und Syslog enthaltenen Informationen: Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren 2008, Stellenbeschreibungen, Beurteilungen der beruflichen Entwicklung und Fortbildungspass.

    6.2. Vorläufig Rangfolge der vorausgewählten Bewerber

    Die Dienststellen geben für jeden ihrer vorausgewählten Bewerber insbesondere den vorgeschlagenen Rang an (beispielsweise Rang 4 von 12, was bedeutet, dass der Bewerber unter den 12 vorausgewählten Bewerbern aus seiner Dienststelle den vierten Platz belegt).

    Nach Maßgabe des Quotienten Rang / Zahl der vorausgewählten Bewerber der Dienststelle werden jedem vorausgewählten Bewerber sodann wie folgt Punkte automatisch ausgerechnet:

    1 – (Rang / Zahl der vorausgewählten Bewerber) = Ergebnis < 1

    Beispiele:

    Dem Bewerber auf Platz 4 von 12 vorausgewählten Bewerbern seiner
    Dienststelle werden 0,67 Punkte zugeteilt = 1 – (4 / 12).
    Dem Bewerber auf Platz 3 von 4 vorausgewählten Bewerbern seiner
    Dienststelle werden 0,25 Punkte zugeteilt = 1 – (3 / 4).

    Bewerbungen mit einer so berechneten Punktzahl von 0,5 oder mehr Punkten werden als die Bewerbungen mit dem höchsten Stellenwert betrachtet.

    Dienststellen mit nur einem einzigen vorausgewählten Bewerber können keinen Vergleich von Bewerbungen vornehmen. Auf der Grundlage der Angaben in den Bewerbungsakten und der Ergebnisse der Prüfung der Bewerbungen durch die Dienststellen der vorausgewählten Bewerber erstellt der Paritätische Ausschuss (nach etwaiger Anhörung von Vertretern der zuständigen Dienststellen) eine Rangfolge aller Bewerber, auf die dies zutrifft. Diesen Bewerbern wird folglich eine Punktzahl zugeteilt, die dem Quotienten Rang / Gesamtzahl der alleinigen vorausgewählten Bewerber ihrer Dienststellen entspricht.

    Auf der Grundlage der von den Dienststellen und vom Paritätischen Ausschuss festgelegten Prioritäten erstellt die GD ADMIN eine Rangfolge und veröffentlicht eine vorläufige Liste der Bewerber, die die Punkteschwelle von 0,5 Punkten (die Mindestpunktzahl für die Zulassung zum Fortbildungsprogramm) erreicht haben. Die Punkteschwelle kann jederzeit geändert werden.

    Die vorläufige Liste weist den Namen der Bewerber (alphabetisch geordnet), ihre Stellenzuweisung und den erreichten Rang unter den vorausgewählten Bewerbern der Dienststelle (oder unter allen vorausgewählten alleinigen Bewerbern ihrer Dienststellen) aus.

    Ab der Veröffentlichung der vorläufigen Liste kann jeder vorausgewählte Bewerber in Sypser2 sein Dossier „Leistungsnachweisverfahren“ und insbesondere die Stellungnahme seiner Generaldirektion, seine Position innerhalb der erstellten Rangfolge und die ihm zugeteilten Punkte (auf der Basis der besetzten Rangfolgenposition und der Zahl der vorausgewählten Bewerber der Dienststelle) einsehen.

    6.3. Einspruchsmöglichkeit

    Ein vorausgewählter Bewerber, der den ihm in der von seiner Dienstelle festgelegten Rangfolge zugewiesenen Rang anfechten möchte, kann binnen zehn Arbeitstagen nach Veröffentlichung der oben genannten Liste beim Paritätischen Ausschuss einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.

    Der Einspruch ist unter denselben Bedingungen wie bei der vorausgehenden Etappe (siehe Punkt 5.3) über Sysper2 in der Rubrik „Leistungsnachweis“ einzulegen.

    6.4. Endgültige Liste der Bewerber, die berechtigt sind, am Fortbildungsprogramm im Jahr 2009 teilzunehmen

    Der Paritätische Ausschuss gibt zu jedem Einspruch eine Stellungnahme ab und schlägt gegebenenfalls eine Änderung der Rangfolge und dementsprechend der nach Maßgabe des Quotienten auf der Basis des Rangs und der Anzahl der vorausgewählten Bewerber der Dienststelle zugeteilten Punkte vor. Dies kann auch vorausgewählte Bewerber betreffen, die keinen Einspruch einlegt haben.

    Der Paritätische Ausschuss schlägt eine endgültige Punkteschwelle vor. Falls die Zahl der vorausgewählten Bewerber, die die Punkteschwelle erreicht oder überschritten haben, größer ist als 110, nimmt der Paritätische Ausschuss einen begründeten Vorschlag für eine Auswahl unter den vorausgewählten Bewerbern, deren Punktzahl genau der Punkteschwelle entspricht („Ex aequo“-Gruppe), an. Zu diesem Zweck berücksichtigt der Ausschuss nachrangige Kriterien wie das Dienstalter als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in der Besoldungsgruppe 5 oder höher – mit Ausnahme der Laufbahnschiene C oder D – und, im Falle gleichen Dienstalters, das Prinzip der Chancengleichheit.

    Nach der Stellungnahme durch den Paritätischen Ausschuss entscheidet die Anstellungsbehörde über jeden Einspruch und verabschiedet und veröffentlicht danach die endgültige Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm im Jahr 2009 teilnehmen dürfen.
     

  2. BEWERBUNG FÜR DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2008
     

    Lesen Sie bitte die nachfolgenden Anweisungen aufmerksam durch, falls Sie sich für das Leistungsnachweisverfahren 2008 bewerben möchten.

    7.1. Wann und wie muss ich die Bewerbung einreichen, und welche Angaben sind zu machen?

    Die Bewerbung ist in Sysper2 einzureichen. Das Modul „Leistungsnachweis“ wurde zu diesem Zweck entwickelt. Um dort hinzugelangen, müssen Sie die Schaltfläche „Meine bisherige Teilnahme an diesen Verfahren“ in der Rubrik „Bescheinigungs- und Leistungsnachweisverfahren“ anklicken. Danach klicken Sie auf die Schaltfläche „Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren 2008“.

    Frist für die Eingabe und Unterzeichnung der Bewerbung ist der 3. Dezember 2008.

    Falls Sie aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrunds keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie mit einem mit Gründen versehenen Schreiben (siehe Muster in Anhang 2) Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:

    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 „Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren“
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel

    Dieses Schreiben muss vor dem 3. Dezember 2008 übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels. Bewerbungen in Papierform, die nach diesem Datum eingehen, werden nur angenommen, wenn der Bewerber nachweisen kann, dass er während des gesamten Bewerbungszeitraums (d. h. zwischen dem Tag der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem Tag des Bewerbungsschlusses) abwesend war.

    Im Bewerbungsbogen sind alle Informationen zu übermitteln, die notwendig sind, um Ihre Bewerbung im Hinblick auf die Zulassung, die Vorauswahl und die Bewertung zu prüfen.

    Folgende Angaben werden unmittelbar aus Sysper2 übernommen: Name, Vorname, Personalnummer, Besoldungsgruppe, Stellenzuweisung, Gesamtnoten der Beurteilungen der beruflichen Entwicklung, Beurteilung der Nachweises des Potentials (Rubrik der Beurteilung zur beruflichen Entwicklung), Dienstalter bei der Kommission (ausschließlich bei der Kommission).

    Darüber hinaus enthält Ihre Bewerbung weitere Rubriken, die Sie wie folgt vervollständigen müssen.

    7.2. Die Rubrik „Studien“

    Anzugeben ist Ihr höchster Studienabschluss, wobei für jedes erhaltene Diplom folgende Angaben gemacht werden müssen:
     

    • Titel des Diploms,
    • Niveau (von „a“ bis „g“ – zur Feststellung des Niveaus ziehen Sie bitte die Tabelle in Anhang 1 heran),
    • Diplom erteilt oder nicht erteilt,
    • ausstellende Behörde,
    • die entsprechenden Ausbildungszeiten.

    Berücksichtigt werden ausschließlich Ausbildungen, bei denen ein Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland der Ausstellung staatlich anerkannt ist.

    Gegebenenfalls ist Ihre Personalakte um das Original oder eine beglaubigte Kopie Ihres Diploms zu vervollständigen. Bewerber, die verschiedene Diplome erworben haben (sei es auf gleichem oder auf unterschiedlichem Niveau), erhalten nur die Punkte, die dem höchsten erworbenen Bildungsabschluss entsprechen. Die von den vorausgewählten Bewerbern gemachten Angaben über ihr erreichtes Bildungsniveau werden systematisch von der GD ADMIN überprüft; dabei können keine ursprünglich vergessenen Angaben über die Bildungsabschlüsse nachträglich berücksichtigt oder das deklarierte Niveau der Bildungsabschlüsse nach oben korrigiert werden (siehe Punkt 5.1).

    Bewerber, die eine Fachschulausbildung bzw. ein Grundstudium von mindestens vierjähriger Dauer mit Abschluss absolviert haben, erhalten dieselbe Punktzahl (8 Punkte) wie Bewerber, die promoviert haben. In den Fällen, in denen festgestellt wird, dass der Bewerber versehentlich einen Fachschulabschluss bzw. den Abschluss eines Grundstudiums von mindestens vierjähriger Dauer anstelle einer Promotion angegeben hat, wird daher auf eine Berichtigung der Bewerbungsakte verzichtet. Diese Nichtberichtigung hat keine Auswirkung auf die zugeteilte Punktzahl, und Bewerber, die hiervon betroffen sind, können hieraus keine Schlüsse in Bezug auf frühere Leistungsnachweisverfahren oder künftige Ereignisse ihrer beruflichen Laufbahn ziehen.

    Nutzung dieser Informationen: In der Vorauswahlphase werden Ihnen für das höchste, durch einen staatlich anerkannten Abschluss bestätigte Ausbildungsniveau, das Sie erreicht haben, Punkte zugeteilt. Näheres siehe unter Punkt 3.2.

    7.3. Die Rubrik „Berufserfahrung“ – Erfahrung Typ 1 (für das Dienstalter)

    Hier müssen Sie Ihre Berufserfahrung als Beamter oder Bediensteter auf Zeit anführen, die Sie in der Laufbahngruppe „Verwaltungsassistent“ (als AST ohne Laufbahnbeschränkung) oder höher bei anderen europäischen Institutionen als der Kommission, in Gemeinschaftsagenturen/Exekutivagenturen und Einrichtungen mit gemeinschaftspolitischer Zielsetzung erworben haben.

    Sie müssen im Detail die Zeiträume Ihrer dortigen Beschäftigung aufführen und für jeden Zeitraum die betreffende Institution, Generaldirektion und das Referat, wo Sie tätig waren, sowie Ihren Status (Bediensteter auf Zeit oder Beamter) und Ihre Besoldungsgruppe angeben.

    Nutzung dieser Information: Um zum Verfahren zugelassen zu werden, ist eine Berufserfahrung von mindestens drei Dienstjahren in der Besoldungsgruppe AST5 oder höher (unter Ausschluss der Laufbahnschienen C und D) nachzuweisen (siehe Punkt 2.1). Zu der an dieser Stelle angegebenen Berufserfahrung wird sodann Ihre Erfahrung als Beamter oder Bediensteter auf Zeit bei der Kommission addiert (Quelle: Sysper2).

    7.4. Die Rubrik „Berufserfahrung“ – Erfahrung Typ 2 (in den Bedarfsbereichen,, für das Erlangen der Punkte)

    Anzugeben sind die Details Ihrer Berufserfahrung:
     

    • seit dem 1. Januar 1999
    • als Beamter oder Bediensteter auf Zeit auf einer Stelle des Niveaus "Verwaltungsassistent", eines äquivalenten oder höheren Niveaus
    • in Verbindung mit einem der 17 Bedarfsbereiche (siehe Punkt 3.3)
    • bei den EU-Organen und -Einrichtungen (einschließlich der Kommission), bei den Gemeinschaftsagenturen/Exekutivagenturen und bei den Einrichtungen mit gemeinschaftspolitischer Zielsetzung

    Für jede Berufserfahrung ist folgendes anzugeben:
     

    • Tätigkeitszeitraum
    • Institution und Dienststelle
    • Stellenbezeichnung
    • Hauptfunktionen, Zuständigkeitsbereiche und Ergebnisse
    • Ihr Dienstverhältnis, Ihre Funktionsgruppe und Ihre Laufbahngruppe
    • Verbindung zu einem der 17 Bedarfsbereiche

    Gegebenfalls ist an dieser Stelle Berufserfahrung anzuführen, die Sie schon unter Typ 1 aufgelistet haben.

    Sollte Ihre Erfahrung während eines Tätigkeitszeitraums in Zusammenhang mit mehreren Bedarfsbereichen stehen, wählen Sie bitte den angemessensten Bereich.

    Bewerber, die auf die endgültige Liste der vorausgewählten Bewerber aufgenommen wurden, (siehe Punkt 5.4 ), müssen für die zwischen dem 1. Januar 2003 und 31. Dezember 2008 erworbene Berufserfahrung eine vom Personalabteilungsleiter der Dienststelle, bei der die Berufserfahrung gesammelt wurde, unterzeichnete Bescheinigung vorlegen, die die Korrektheit der gemachten Angaben bestätigt. Es hat keinen Nutzen, diese Bescheinigung vor der Veröffentlichung der endgültigen Liste der vorausgewählten Bewerber ausstellen zu lassen.

    Nutzung dieser Informationen:
    1/ In der Vorauswahlphase werden Ihnen Punkte zugeteilt (siehe Punkt 3.3).
    2/ Bei der Bewertung der Bewerbungen der vorausgewählten Bewerber tragen die Dienststellen insbesondere diesen Informationen Rechnung, um die Zuständigkeitsbereiche und die Aufgaben der Bewerber zu beurteilen (siehe Punkt 6.1 sowie die Leitlinien für die Bewertung der Bewerbungen durch die Dienststellen).

    7.5. Die Rubrik „Vielseitigkeit“

    In dieser Rubrik sind jene Elemente Ihrer Laufbahn bei den Institutionen herauszustellen, die Ihre Vielseitigkeit zeigen. Im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens versteht man unter Vielseitigkeit einen Wechsel des Bereiches und/oder der Aufgaben und/oder der Funktionen und/oder des Verantwortungsniveaus im Laufe der beruflichen Laufbahn bei den Institutionen – in diesem Fall als Verwaltungsassistent in der Laufbahnschiene AST ohne Einschränkung.

    Nutzung dieser Informationen: Bei der Bewertung der Bewerbungen der vorausgewählten Bewerber berücksichtigen die Generaldirektionen und Dienststellen die durch die Ausübung verschiedener Funktionen und Verantwortungsbereiche bei den Institutionen demonstrierte Vielseitigkeit der Bewerber (siehe Punkt 6.1 sowie die Leitlinien für die Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen).

    7.6. Die Rubrik „Sprachen“

    Diese Rubrik dient der Bereitstellung folgender Informationen: 1.) Niveau Ihrer Kenntnis verschiedener Gemeinschaftssprachen und Nutzung von Gemeinschaftssprachen bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit gemäß den Erfordernissen Ihrer Dienststelle, 2.) Ihre Hauptsprache und 3.) Sprache, in der Sie an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen würden, falls Sie die Berechtigung dazu erhalten.

    Nutzung dieser Informationen:
    (1) Bei der Beurteilung der Bewerbungen der vorausgewählten Bewerber berücksichtigen die Dienststellen die Fähigkeit der Bewerber, in verschiedenen Gemeinschaftssprachen zu arbeiten, die in ihrer Dienststelle relevant sind (siehe Punkt 6.1 sowie die Leitlinien für die Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen).
    (2 & 3) Bei der Beurteilung der Bewerbungen der vorausgewählten Bewerber berücksichtigen die Dienststellen die Fähigkeit der Bewerber, dem Fortbildungsprogramm in englischer oder in französischer Sprache zu folgen, und dies unter Ausschluss ihrer Hauptsprache (siehe Punkt 6.1 sowie die Leitlinien für die Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen).
    (2 & 3) Die ausgewählten Bewerber nehmen an dem von der Europäischen Verwaltungsakademie durchgeführten Fortbildungsprogramm in englischer oder in französischer Sprache teil, und dies unter Ausschluss ihrer Hauptsprache.

    (1) Ihre Sprachkenntnisse

    Sie müssen das Niveau Ihrer Kenntnisse in den verschiedenen Gemeinschaftssprachen angeben und präzisieren, welche davon Sie gemäß den Erfordernissen Ihrer Dienststelle bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit anwenden.

    Sollten Sie schon die Rubrik „Sprachen“ in Ihrem elektronischen Lebenslauf ausgefüllt haben, werden die dort gemachten Angaben automatisch in die Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse für Ihre Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren übernommen. Sie können die Angaben ändern, falls nötig.

    Hinweis: Vergessen Sie nicht, die Spalte auszufüllen, die für das Leistungsnachweisverfahren hinzugefügt wurde und die Bestimmung der Sprachen zum Zweck hat, die Sie bei Ihrer Dienststelle anwenden. Zur Erinnerung: Der elektronische Lebenslauf ist über das Modul „Mein elektronischer Lebenslauf“ in der Rubrik „Angaben zur Person und zur Laufbahn“ in Sysper2 zugänglich.

    Falls Sie die Rubrik „Sprachen“ Ihres elektronischen Lebenslaufs nicht ausgefüllt haben, müssen Sie die Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse direkt in Ihrer Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren vervollständigen.

    Hinweise zur Beurteilung Ihrer Sprachkenntnisse erhalten Sie auf der Seite „Comment remplir le niveau de connaissance en langues dans mon e-CV“ über die Dokumentation für Ihren elektronischen Lebenslauf - siehe http://www.cc.cec/sysper2/ecv/documentation_generale/remplir_langues.htm. Folgende Angaben sind für jede von Ihnen deklarierte

    Gemeinschaftssprache zu machen:
     

    • Aspekte der Sprachkenntnis („Verständnis“, „gesprochen“, „lesen“ oder „schreiben“),
    • Grad der Sprachkenntnis („Grundkenntnis“, „gut“, „sehr gut“ oder „exzellent“),
    • Anwendung dieser Sprache bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit entsprechend den Erfordernissen Ihrer Dienststelle („ja“/„nein“). Sie haben hier die Möglichkeit eines Kommentars zu diesem Thema.

    (2) Ihre Hauptsprache

    Im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens ist der Begriff „Hauptsprache“ wichtig. Hierunter ist die erste Sprache zu verstehen, die vom Bewerber in der Bewerbung für das Auswahlverfahren/Ausleseverfahren, auf deren Grundlage er eingestellt wurde, angegeben wurde (Dokument in der Personalakte einsehbar).

    Sysper2 enthält eine Angabe zu Ihrer Hauptsprache. Diese Information wird automatisch in Ihre Bewerbung übertragen. Wenn Sie glauben, dass diese Angabe falsch ist, haben Sie die Möglichkeit, sie zu ändern.

    (3) Für die Teilnahme am obligatorischen Fortbildungsprogramm gewählte Sprache

    Das von der Europäischen Verwaltungsakademie organisierte Fortbildungsprogramm wird in englischer und in französischer Sprache durchgeführt. Sie müssen angeben, in welcher Sprache Sie an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen möchten, falls Sie ausgewählt werden.

    Die Bewerber können zwischen Französisch oder Englisch wählen – ausgenommen jene Bewerber, deren Hauptsprache Französisch oder Englisch ist: Um jede Diskriminierung aus sprachlichen Gründen zu vermeiden, dürfen diese Bewerber an dem Fortbildungsprogramm nicht in ihrer Hauptsprache teilnehmen und müssen jeweils Englisch oder Französisch wählen.

    Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten Fortbildungsprogrammen hat es sich als unabdingbar herausgestellt, dass die Bewerber über ein ausreichendes Niveau der Sprache verfügen müssen, in der sie dem Programm folgen werden und die Prüfungen ablegen. Das Mindestniveau im Mündlichen und Schriftlichen, das im Englischen und/oder im Französischen nötig ist, um an dem Fortbildungsprogramm teilzunehmen und die Prüfungen abzulegen, ist das eines „independent user“ – d.h. das Niveau „sehr gut“ gemäß der im Bewerbungsbogen verwendeten Tabelle bezüglich des Niveaus der Sprachkenntnisse.

    Systematische Überprüfung durch die GD ADMIN

    Zum Zeitpunkt der Erstellung der vorläufigen Liste der vorausgewählten Bewerber überprüft die GD ADMIN systematisch anhand der Personalakte, ob es sich bei der in der Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren angegebenen Hauptsprache um die Sprache handelt, die der vorausgewählte Bewerber in seiner Bewerbung für das Auswahl- oder Ausleseverfahren, auf dessen Grundlage er eingestellt wurde, angegeben hat. Im Falle der Nichtübereinstimmung ändert die GD ADMIN die Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren und gibt dort die tatsächliche Hauptsprache des Bewerbers an. Sollte es sich bei dieser Sprache um diejenige handeln, die der Bewerber für die Teilnahme am obligatorischen Fortbildungsprogramm gewählt hat, wird diese Wahl ebenfalls von der GD ADMIN in der Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren geändert (siehe auch Punkt 5.1).

    7.7. Mögliche Anlagen

    Sie haben die Möglichkeit, gegebenenfalls Dokumente als Anlage beizufügen. Diese Anlagen sind jedoch unbedingt auf solche Dokumente zu beschränken, die Sie als relevant für die Beurteilung der vorausgewählten Bewerber durch die Generaldirektionen und Dienststellen erachten (siehe Punkt 6.1 und die Leitlinien für die Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen).

    Bitte achten Sie darauf, den Inhalt der Anlage in dem Feld „Titel der Anlage“ deutlich aufzuführen. Vorzugsweise sind die Dokumente im PDF-Format beizufügen. Zur Erinnerung: Wenn Sie ein Dokument an die funktionale Mailbox „EC PDF CODE WEB“ schicken, erhalten Sie rasch eine PDF-Version Ihres Dokuments.

    Es ist unnötig, Teile eines Beurteilungsberichtes oder einen gesamten Beurteilungsbericht, der von einer Dienststelle der Kommission erstellt wurde, als Anlage beizufügen, da diese Berichte in Sysper2 zur Verfügung stehen.

    7.8. Wie überprüfe ich meine Bewerbung?

    Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrer Bewerbung und den Angaben, die sie darin gemacht haben. Sie werden gebeten, den Inhalt zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern oder zu löschen (durch Klick auf die Schaltfläche „Bewerbung löschen“). Es wird darauf hingewiesen, dass fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen nach ihrer Unterzeichnung nicht mehr geändert werden können (siehe Punkt 5.1). Vor der Unterzeichnung Ihrer Bewerbung wird Ihnen in Sysper 2 eine Zusammenfassung Ihrer Angaben angezeigt, damit Sie diese ein letztes Mal abschließend prüfen können.

    Ihre Bewerbung wird erst im Moment Ihrer elektronischen Unterschrift registriert und berücksichtigt (d.h. beim Klick auf die Schaltfläche „Bewerbung validieren und abschicken“). Ihre Bewerbung erhält dadurch den Status „Application form signed and submitted“ bzw. „Candidature signée et soumise“: Dies ist die Bestätigung, dass Ihre Bewerbung registriert wurde.

    7.9. Verknüpfung mit der Personalakte und dem Fortbildungspass

    Wir weisen darauf hin, dass die Angaben in den Bewerbungen anhand der Personalakten der vorausgewählten Bewerber systematisch überprüft werden (siehe Punkt 5.1). Falls Ihre Personalakte unvollständig ist, sollten Sie sie daher so rasch wie möglich mit den Originalen oder mit beglaubigten Kopien Ihrer Ausbildungsabschlüsse vervollständigen.

    Die Personalakten werden von ADMIN/B.3 (SC-11 3/63 , Tel. 53790) verwaltet.

    Wie unter Punkt 6.1 erläutert, berücksichtigen die Generaldirektionen und Dienststellen relevante Fortbildungsmaßnahmen bei der Beurteilung der Bewerbungen der vorausgewählten Bewerber (vgl. die Leitlinien für die Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen). Als für das Leistungsnachweisverfahren „relevant“ gelten alle Fortbildungen im Zusammenhang mit den Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnissen, welche als unabdingbar für die effiziente Ausübung der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche des Niveaus AD erachtet werden. Hiervon ausgenommen sind alle durch Titel/Diplom bescheinigten Studien, die bereits in der Vorauswahlphase berücksichtigt wurden (siehe Punkt 3.2).

    Unabhängig davon, ob sie von der Kommission oder aber von einer anderen Stelle durchgeführt wurden, werden alle Fortbildungsmaßnahmen, die im Interesse der Dienststelle wahrgenommen wurden, im Fortbildungspass aufgeführt. Falls Sie vorausgewählt werden, wird Ihre Generaldirektion bzw. Dienststelle anhand Ihres Fortbildungspasses Ihre relevanten Fortbildungen ermitteln können. Für nähere Informationen über Ihren Fortbildungspass oder zu seiner Vervollständigung wenden Sie sich bitte an den Fortbildungskoordinator Ihrer Generaldirektion oder Dienststelle.
     

  3. VORLÄUFIGER TERMINPLAN FÜR DIE AUSWAHL DER BEAMTEN, DIE AM FORTBILDUNGSPROGRAMM 2009 TEILNEHMEN DÜRFEN
     
    • 3. Dezember 2008:
    Abgabefrist für Bewerbungen
    • Januar 2009:
    Veröffentlichung der vorläufigen Liste der zugelassenen Beamten und der vorläufigen Liste der vorausgewählten Beamten
    • Februar 2009:
    Sitzung der Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren zwecks Prüfung der Einsprüche gegen Nicht-Zulassung und Nicht-Vorauswahl
    • Februar 2009:
    Veröffentlichung der endgültigen Liste der zugelassenen Beamten und der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben
    • Februar 2009:
    Beurteilung der vorausgewählten Bewerbungen durch die Generaldirektionen und Dienststellen
    • März 2009:
    Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren zwecks Prüfung der Bewerbungen der als einzige ihrer Dienststelle vorausgewählten Bewerber
    • März 2009:
    Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen (auf Grundlage einer vorläufigen Rangfolge der vorausgewählten Bewerber)
    • März/April 2009:
    Sitzung der Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren zwecks Prüfung der Einsprüche gegen die Rangfolge der vorausgewählten Bewerber
    • April 2009:
    Veröffentlichung der endgültigen Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen (auf Grundlage der endgültigen Rangfolge der vorausgewählten Bewerber)
     
  4. DAS OBLIGATORISCHE FORTBILDUNGSPROGRAMM „ZERTIFIKATION“

    Das Fortbildungsprogramm wird Ende Mai 2009 beginnen. Die Europäische Verwaltungsakademie veranstaltet vorab Informationsveranstaltungen für die Bewerber, die an dem Programm teilnehmen dürfen. Diese Veranstaltungen werden voraussichtlich Anfang Mai 2009 in Brüssel und in Luxemburg stattfinden.

    Die Kurse und Prüfungen finden in französischer und in englischer Sprache statt. Ein ausreichendes sprachliches Niveau ist unabdingbar, und ein Beamter darf dem Programm nicht in seiner Hauptsprache folgen (siehe Punkt 7.6).

    Genauere Angaben zum Terminplan und zum Inhalt des Fortbildungsprogramms sind zu gegebener Zeit auf der Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie verfügbar:
    http://intracomm.cec.eu-admin.net/home/dgserv/eas/training/certification/index_fr.html.
     
  5. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

    Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 :(7)
     
    • Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
    • Zweck der Verarbeitung: Leistungsnachweisverfahren
    • Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde, Mitglieder des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren; teilweiser Zugang für die Leiter der Personalreferate, Generaldirektoren und Dienststellenleiter
    • Die Beantwortung der im Bewerbungsformular mit einem Asterix (*) versehenen Fragen ist obligatorisch.
    • Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin enthaltenen Angaben. Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist für die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden, danach ist eine Berichtigung nicht mehr möglich.
    • Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten über das Sysper2 enthalten sind – Modul „Beurteilung“ (REC/CDR)
    • Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.
       
  6. NÜTZLICHE ADRESSEN

    Wenn Sie Fragen haben oder Schwierigkeiten bei der Erstellungen Ihrer Bewerbung auftreten, können Sie sich an das Referat ADMIN/A.6 wenden:

    Tel.: 93640
    E-Mail: ADMIN PROCEDURE DE CERTIFICATION
    PersAdmin-Webseite / Zertifikation: http://www.cc.cec/pers_admin/certification/index_fr.html
     
    Anlagen: 1/ Übersicht über die Schul- und Berufsbildungsabschlüsse
    2/ Bewerbungsformular im „Word“-Format

__________________
Footnotes

(1) Beschluss C(2007) 5694 vom 20. November 2007 über allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45a des Statuts.
(2) Grundlage hierfür sind die Teilnahmebedingungen gemäß Artikel 1 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen (siehe Punkt 1.1), die Zulassungskriterien gemäß Artikel 5 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen und die Modalitäten für die Durchführung des Leistungsnachweisverfahrens 2008 gemäß dem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 3. Dezember 2008.
(3) Grundlage hierfür sind die Kriterien für die Rangfolgeerstellung gemäß Artikel 5 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen und die im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 3. Dezember 2008 festgelegten Modalitäten ihrer Anwendung im Leistungsnachweisverfahren 2008.
(4) In der Funktionsgruppe AST gibt es drei Dienstpostenebenen: die Ebene „Verwaltungsassistent“ (Assistent, technischer Assistent oder Gruppenleiter – wahrgenommen von Mitgliedern der Funktionsgruppe AST ohne Laufbahnbeschränkung), die Ebene „Verwaltungsinspektor" (Sekretär, technischer Assistent oder Sachbearbeiter – wahrgenommen von Mitgliedern der Funktionsgruppe AST in der Laufbahnschiene C) und die Ebene „Assistent“ (Amtsgehilfe – wahrgenommen von Mitgliedern der Funktionsgruppe AST in der Laufbahnschiene D).
(5) Die Erstellung der zwei Listen, die die drei Kriterien für die Rangfolge miteinander verbinden müssen, erfolgt nach Maßgabe von Artikel 5 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen sowie der Modalitäten für die Durchführung des Leistungsnachweisverfahrens 2008 (festgelegt im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 3. Dezember 2008).
(6) Auf der Grundlage von Artikel 6 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen.
(7) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1–22).

top

   Verfasser: ADMIN A6