>> de | en | fr  N° 55-2008 / 12.12.2008
 

BESCHLUSS DER KOMMISSION ZUR ÄNDERUNG DER LEITLINIEN FÜR HAUSHALTSHILFE UND DIE BETREUUNG KRANKER KINDER

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die im aktiven Dienst befindlichen Beamten der Europäischen Kommission, die Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Kommission während der Laufzeit ihrer Verträge (1) sowie die im Ruhestand befindlichen Beamten und die Rechtsnachfolger von verstorbenen Beamten eines europäischen Organs.

Die Kommission bietet ihrem Personal die Möglichkeit der Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe oder die Betreuung eines kranken Kindes. Die Gewährung dieser Hilfe ist in bestimmten Situationen wie Tod, Krankheit, Rekonvaleszenz nach einem Unfall, Entbindung, schwerer Krankheit eines unterhaltsberechtigten Kindes oder einer besonders schwierigen sozialen Lage des Begünstigten oder seines Ehegatten gerechtfertigt.

Im aktiven Dienst sowie im Ruhestand befindliche Beamte, Zeit- und Vertragsbedienstete der Europäischen Kommission richten ihren Antrag direkt an einen der Sachbearbeiter bei der Kommission (tel.: 59769 oder 66439). Im Ruhestand befindliche Beamte und Rechtsnachfolger der anderen Organe kontaktieren den Sozialen Dienst ihres Organs. Die Anstellungsbehörde beschließt aufgrund des Antrags der betreffenden Person, dem eine ausführliche ärztliche Bescheinigung (oder gegebenenfalls die ausführliche Bescheinigung eines Sozialhelfers) sowie ein Einkommensnachweis der Familie beigefügt sind.

Die neuen Bestimmungen über die „Haushaltshilfe und die Betreuung kranker Kinder“ sind am 29. Oktober 2008 in Kraft getreten, nachdem die Kommission beschlossen hatte, die Leitlinien für die Familienhilfe und die Betreuung kranker Kinder zu ersetzen.

Die neuen Bestimmungen können unter den nachstehenden Adressen abgerufen werden:

in der Kommission: http://www.cc.cec/pers_admin/social_bxl/social/index_en.html;

von zu Hause aus: https://intracomm.ec.europa.eu/pers_admin/social_bxl/social/funds_en.html#2

Liste der Sozialdienste der anderen Organe:

Europäischer Datenschutzbeauftragter Tel : 0032.(0)2.283.19.30
Fax : 0032.(0)2.284.10.39
Rat – Brüssel Tel : 0032.(0)2.281.69.13 / 76.96
Fax : 0032.(0)2.281.84.52
Europäisches Parlament - Brüssel Tel : 0032.(0)2.284.35.27 / 39.53
Fax : 0032.(0)2.284.90.28
Europäisches Parlament - Luxemburg Tel : 00352.4300.224.95 / 225.91 / 25709
Fax : 00352.4300.224.55
Gerichtshof - Luxemburg Tel : 00352.4303.4548
Rechnungshof - Luxemburg Tel : 00352.4398-456.57
Fax : 00352.4398-461.88
Wirtschafts- und Sozialausschuss – Brüssel Tel : 0032.(0)2.546.94.50
Fax : 0032.(0)2.546.96.01
Ausschuss der Regionen – Brüssel Tel : 0032.(0)2.282.25.98
Fax: 0032.(0)2.282.24.08
Europäischer Bürgerbeauftragter – Straßburg Büro des Europäischen
Bürgerbeauftragten Referat Verwaltung
und Personal 1 Avenue du Président
Schuman CS 30403 F - 67001
STRASBOURG CEDEX

__________________
Footnotes
(1) Zeit- und Vertragsbedienstete der Europäischen Kommission können bei Auslaufen ihrer Verträge in den Genuss der Regelung betreffend Haushaltshilfen und die Betreuung kranker Kinder kommen, wenn die Bestimmungen der Artikel 30 bzw. 98 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten über die Arbeitsunfähigkeit des Bediensteten anwendbar sind.

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   Verfasser: ADMIN C1