BESCHLUSS DER KOMMISSION ZUR ÄNDERUNG DER LEITLINIEN FÜR
HAUSHALTSHILFE UND DIE BETREUUNG KRANKER KINDER
Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die im aktiven Dienst befindlichen
Beamten der Europäischen Kommission, die Zeit- und Vertragsbediensteten
der Europäischen Kommission während der Laufzeit ihrer Verträge
(1) sowie die im Ruhestand befindlichen
Beamten und die Rechtsnachfolger von verstorbenen Beamten eines
europäischen Organs.
Die Kommission bietet ihrem Personal die Möglichkeit der Erstattung der
Kosten für eine Haushaltshilfe oder die Betreuung eines kranken Kindes.
Die Gewährung dieser Hilfe ist in bestimmten Situationen wie Tod,
Krankheit, Rekonvaleszenz nach einem Unfall, Entbindung, schwerer
Krankheit eines unterhaltsberechtigten Kindes oder einer besonders
schwierigen sozialen Lage des Begünstigten oder seines Ehegatten
gerechtfertigt.
Im aktiven Dienst sowie im Ruhestand befindliche Beamte, Zeit- und
Vertragsbedienstete der Europäischen Kommission richten ihren Antrag
direkt an einen der Sachbearbeiter bei der Kommission (tel.: 59769 oder
66439). Im Ruhestand befindliche Beamte und Rechtsnachfolger der anderen
Organe kontaktieren den Sozialen Dienst ihres Organs. Die Anstellungsbehörde
beschließt aufgrund des Antrags der betreffenden Person, dem eine
ausführliche ärztliche Bescheinigung (oder gegebenenfalls die ausführliche
Bescheinigung eines Sozialhelfers) sowie ein Einkommensnachweis der
Familie beigefügt sind.
Die neuen Bestimmungen über die „Haushaltshilfe und die Betreuung kranker
Kinder“ sind am 29. Oktober 2008 in Kraft getreten, nachdem die Kommission
beschlossen hatte, die Leitlinien für die Familienhilfe und die Betreuung
kranker Kinder zu ersetzen.
Die neuen Bestimmungen können unter den nachstehenden Adressen abgerufen
werden:
in der Kommission:
http://www.cc.cec/pers_admin/social_bxl/social/index_en.html;
von zu Hause aus:
https://intracomm.ec.europa.eu/pers_admin/social_bxl/social/funds_en.html#2
Liste der Sozialdienste der anderen Organe:
Europäischer
Datenschutzbeauftragter |
Tel : 0032.(0)2.283.19.30
Fax : 0032.(0)2.284.10.39 |
Rat – Brüssel |
Tel : 0032.(0)2.281.69.13 /
76.96
Fax : 0032.(0)2.281.84.52 |
Europäisches Parlament - Brüssel
|
Tel : 0032.(0)2.284.35.27 /
39.53
Fax : 0032.(0)2.284.90.28 |
Europäisches Parlament -
Luxemburg |
Tel : 00352.4300.224.95 / 225.91
/ 25709
Fax : 00352.4300.224.55 |
Gerichtshof - Luxemburg
|
Tel : 00352.4303.4548 |
Rechnungshof - Luxemburg
|
Tel : 00352.4398-456.57
Fax : 00352.4398-461.88 |
Wirtschafts- und Sozialausschuss
– Brüssel |
Tel : 0032.(0)2.546.94.50
Fax : 0032.(0)2.546.96.01 |
Ausschuss der Regionen – Brüssel
|
Tel : 0032.(0)2.282.25.98
Fax: 0032.(0)2.282.24.08 |
Europäischer Bürgerbeauftragter
– Straßburg |
Büro des Europäischen
Bürgerbeauftragten Referat Verwaltung
und Personal 1 Avenue du Président
Schuman CS 30403 F - 67001
STRASBOURG CEDEX |
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Footnotes
(1) Zeit- und Vertragsbedienstete
der Europäischen Kommission können bei Auslaufen ihrer Verträge in den
Genuss der Regelung betreffend Haushaltshilfen und die Betreuung kranker
Kinder kommen, wenn die Bestimmungen der Artikel 30 bzw. 98 der
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten über die
Arbeitsunfähigkeit des Bediensteten anwendbar sind.
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