Neue Ausgleichskoeffizienten des
Krankheitsfürsorgesystems gültig ab dem 1. Januar 2009(1)
Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die neuen
Ausgleichskoeffizienten, die vom Krankheitsfürsorgesystem bei der
Rückerstattung der medizinischen Leistungen, die einer Obergrenze
unterliegen, nach dem 1. Januar 2009 angewendet werden.
Um eine Gleichbehandlung der erstatteten Gesundheitsleistungen in allen
Mitgliedstaaten zu gewährleisten wissend, dass erhebliche
Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
bestehen, werden die Ausgleichskoeffizienten mindestens alle zwei Jahre
neu festgesetzt.
Nach einem Jahr Anwendung der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen
des Krankheitsfürsorgesystems und nach der letzten Überarbeitung der
Ausgleichskoeffizienten bei Inkrafttreten der Reform des Gemeinsames
Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) am 1. Juli 2007, sind auf Grundlage der
den Mitgliedern des RCAM in den einzelnen Mitgliedstaaten tatsächlich
entstandenen Kosten neue Ausgleichskoeffizienten berechnet worden.
Diese neuen Ausgleichskoeffizienten sind anzuwenden für alle medizinischen
Leistungen, die bei der Rückerstattung einer Obergrenze unterliegen und
nach dem 1. Januar 2009 stattgefunden haben.
Die nachstehende Tabelle
umfasst die Gesamtheit der Ausgleichskoeffizienten für die verschiedenen
Leistungen.
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Footnotes
(1) Artikel 20 §5 der Gemeinsamen
Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der
Europäischen Gemeinschaften
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