>> de | en | fr  N° 15-2009 / 13.02.2009
 

Neue Ausgleichskoeffizienten des Krankheitsfürsorgesystems gültig ab dem 1. Januar 2009(1)

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die neuen Ausgleichskoeffizienten, die vom Krankheitsfürsorgesystem bei der Rückerstattung der medizinischen Leistungen, die einer Obergrenze unterliegen, nach dem 1. Januar 2009 angewendet werden.

Um eine Gleichbehandlung der erstatteten Gesundheitsleistungen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten wissend, dass erhebliche Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen, werden die Ausgleichskoeffizienten mindestens alle zwei Jahre neu festgesetzt.

Nach einem Jahr Anwendung der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Krankheitsfürsorgesystems und nach der letzten Überarbeitung der Ausgleichskoeffizienten bei Inkrafttreten der Reform des Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) am 1. Juli 2007, sind auf Grundlage der den Mitgliedern des RCAM in den einzelnen Mitgliedstaaten tatsächlich entstandenen Kosten neue Ausgleichskoeffizienten berechnet worden.

Diese neuen Ausgleichskoeffizienten sind anzuwenden für alle medizinischen Leistungen, die bei der Rückerstattung einer Obergrenze unterliegen und nach dem 1. Januar 2009 stattgefunden haben.

Die nachstehende Tabelle umfasst die Gesamtheit der Ausgleichskoeffizienten für die verschiedenen Leistungen.
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Footnotes 

(1) Artikel 20 §5 der Gemeinsamen Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften

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   Verfasser: PMO