ERINNERUNG – Frist für die Einreichung von Anträgen zur Übertragung
von im Rahmen des staatlichen britischen und irischen Rentensystems erworbenen
Ruhegehaltsansprüchen
Diese Verwaltungsmitteilung gilt als Erinnerung für diejenigen Beamten und
Bediensteten, die im Rahmen des staatlichen Rentensystems des Vereinigten Königreiches
(Department for Work & Pensions) und Irlands (Department of Social and Family
Affairs) Ruhegehaltsansprüche erworben haben, ihre Anträge zur Übertragung dieser
Ansprüche auf das Versorgungssystem der Institutionen der Europäischen Gemeinschaften
fristgemäß einzureichen.
Bitte beachten Sie insbesondere die am 19.12.2008 veröffentlichte
Verwaltungsmitteilung Nr. 56/2008.
Die Anträge der betroffenen Beamten und Bediensteten müssen von der zuständigen
Dienststelle der Kommission oder Gemeinschaftsagentur spätestens am 18.6.2009
registriert werden.
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