>> de | en | fr  N° 30-2009 / 23.04.2009
 

ERINNERUNG – Frist für die Einreichung von Anträgen zur Übertragung von im Rahmen des staatlichen britischen und irischen Rentensystems erworbenen Ruhegehaltsansprüchen

Diese Verwaltungsmitteilung gilt als Erinnerung für diejenigen Beamten und Bediensteten, die im Rahmen des staatlichen Rentensystems des Vereinigten Königreiches (Department for Work & Pensions) und Irlands (Department of Social and Family Affairs) Ruhegehaltsansprüche erworben haben, ihre Anträge zur Übertragung dieser Ansprüche auf das Versorgungssystem der Institutionen der Europäischen Gemeinschaften fristgemäß einzureichen.

Bitte beachten Sie insbesondere die am 19.12.2008 veröffentlichte Verwaltungsmitteilung Nr. 56/2008.

Die Anträge der betroffenen Beamten und Bediensteten müssen von der zuständigen Dienststelle der Kommission oder Gemeinschaftsagentur spätestens am 18.6.2009 registriert werden.

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   Verfasser: PMO