ÄNDERUNG DER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE
ANSTELLUNGSBEHÖRDE (AIPN)
Der Beschluss C(2009)3074 der Kommission
vom 29. April 2009
ändert den Beschluss C(2007)5730 der Kommission vom 30. November 2007 über
die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde (AIPN) im Statut
und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde (AHCC) in
den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen
sind.
Dieser Änderungsbeschluss führt Änderungen in Tabelle VI des Anhangs
(AIPN-Tabellen) betreffend die Disziplinarverfahren ein, um diese
flexibler zu gestalten und die Verwaltungslasten der mit diesen Verfahren
befassten Organe zu reduzieren.
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