Brüssel, den 9. Juli 2009
RELEX/K.4 – AK Ares(2009) 163323
VM 0293/09
MITTEILUNG AN ALLE AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFT
DIENSTTUENDEN BEAMTEN, VERTRAGS- UND ZEITBEDIENSTETEN
Betrifft: |
Erziehungszulage Typ B – Antrag –
Vorschuss - Schuljahr 2009/2010
[in Einklang mit Anhang VII Artikel 3, Anhang X Artikel 15 und
den allgemeinen Durchführungsbestimmungen] |
Alle außerhalb der Gemeinschaft diensttuenden Beamten, Vertrags- und
Zeitbediensteten werden hiermit darauf hingewiesen, dass die
Erziehungszulage für jedes unterhaltsberechtigte Kind jedes Schuljahr
anhand des beigefügten Formulars (Anhang 1) neu beantragt werden muss.
Dies gilt für Kinder, die mindestens fünf Jahre alt sind und
regelmäßig und vollzeitlich eine Primar- oder Sekundarschule bzw. eine
Hochschule besuchen.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formblatt ist
zusammen mit den Originalen der erforderlichen Bescheinigungen und
Belege bis spätestens 15. November 2009 für Schüler der nördlichen
Hemisphäre (nH) und bis spätestens 15. März 2010 für Schüler der
südlichen Hemisphäre (sH) (verbindliche Fristen) der zuständigen
Dienststelle [RELEX/K.4] zu übersenden. Sollte das Formular nicht vor
Ablauf der genannten Fristen übermittelt werden, wird die Zahlung der
Zulage ausgesetzt.
Die Zulagen werden bis zur abschließenden Bearbeitung der Anträge des
betreffenden Jahres auf der Grundlage des vorherigen Schuljahres
weitergezahlt. Sollten nachträgliche Anpassungen erforderlich sein, so
gelten diese rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats, in dem die
Änderung eingetreten ist.
Für außergewöhnlich hohe Schulgebühren kann auf Antrag des/der
Beamten/in, des/der Vertrags- oder Zeitbediensteten, ein Vorschuss (80%)
gewährt werden – alle weiteren Informationen hierzu entnehmen Sie bitte
der Mitteilung RELEX/K.4 Nr. 514734/VM 150/04 vom 07.06.2004 über die
Regeln (siehe Anhang 3)
. Ein Vorschuss auf die Erziehungszulage kann nur
gewährt werden, wenn die Unterlagen des vorherigen Schuljahres
vollständig sind (Bescheinigungen über den Schulbesuch und etwaige
Vorschusszahlungen).
Um Verzögerungen bei der Prüfung der Anträge zu vermeiden, werden die
Antragsteller gebeten, verständliche und vollständige Unterlagen
vorzulegen.
Unvollständige Anträge werden mit dem Vermerk gemäß
Anhang 2
an den
Antragsteller zurückgeschickt.
Übersicht über die Verwaltungsverfahren für die Erlangung der
Erziehungszulage des Typs „B“:
Maßnahme |
Jährlicher Antrag +
Bescheinigung über den Schulbesuch |
Erstattung der
Schulgebühren |
Vorschuss auf
Schulge-bühren |
Abrechnung des
Vorschusses |
FRIST |
bis 15. November für die
nördliche Hemisphäre
bis 15. März für die
südliche Hemisphäre |
auf Antrag, der
vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gestellt werden kann |
auf Antrag, dem die
jährlichen Gesamtkosten zugrunde liegen müssen, sofern die
Schulge-bühren das halbe monatliche Grundgehalt übersteigen |
6 Monate nach Erhalt der
Vorschuss-zahlung |
BEIZUFÜGEN-DE UNTER-LAGEN |
Antrag auf
Erziehungszulage und das Original der Bescheinigung über den Schulbesuch
(mit Dienstsiegel der Schule) |
Originale der Rechnungen
und Zahlungsbelege |
Proforma-Rechnung der
Schule mit Angabe der Zahlungsfrist |
Originale der Rechnungen
und Zahlungsbelege |
Anträge auf Überschreitung des Höchstbetrags müssen gemeinsam mit dem
Antrag auf Erziehungszulage für 2009/2010 eingereicht werden. Diesem
Antrag sind eine ausreichende Begründung (Kosten der Schulen vor Ort,
mangelnde Alternativen, pädagogische Erfordernisse usw.) sowie alle
weiteren für die Antragsgenehmigung relevanten Unterlagen beizufügen.
Nach Prüfung aller Anträge auf Überschreitung des Höchstbetrags werden
die Genehmigungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erteilt. Für
jede erteilte Genehmigung wird die Anstellungsbehörde einen
Pauschalbetrag festlegen der sich auf bis zu 100% der erstattungsfähigen
Kosten belaufen kann. (siehe Allgemeine Durchführungsbestimmungen).
Die Genehmigungen werden anhand folgender Kriterien erteilt:
- Preisniveau und Verfügbarkeit der Primar- und Sekundarschulen am
Dienstort
- Gewährleistung der Kontinuität des Unterrichts
- familiäre Situation
- die über dem Höchstbetrag liegenden Kosten übersteigen > 50 % des
Grundgehalts
- betrifft nur Beamte, die an Nachschulungsmaßnahmen teilnehmen:
erstattet werden nur Kosten für die letzten vier Schuljahre der
Sekundarstufe.
Die Anträge auf Erziehungszulage und auf Rückerstattung der Schulkosten
werden nur auf Basis der Originaldokumente bearbeitet. Deshalb bitte ich
alle Antragsteller keine Kopien per Fax oder elektronischem Mail zu
übersenden.
Allen außerhalb der Gemeinschaft diensttuenden Beamten, Vertrags- und
Zeitbediensteten empfehle ich ebenfalls die allgemeinen
Durchführungsvorschriften für die Gewährung der Erziehungszulage (Anhang
VII Artikel 3 des Statuts) auf der Website
http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2004/ia04053_de.html sowie
die Sondervorschriften für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften,
die in einem Drittland Dienst tun, insbesondere die Höchstbeträge für
die Erziehungszulage (Anhang X Artikel 15 ) auf der Website:
http://www.cc.cec/statut/anglais/ann149.htm einzusehen.
Thierry de Saint Maurice „unterschrieben“
Anhänge:
Antrag auf Erziehungszulage und Formular für die Erstattung der
Kosten für die Beförderung mit privaten Verkehrsmitteln (Anhang 1).
Standard-Vermerk für die Rücksendung unvollständiger Unterlagen (Anhang
2).
Mitteilung RELEX/K.2 Nr. 514734/VM 150/04 vom 07/06/2004 (Anhang 3)
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