In Drittländern geltende Berichtigungskoeffizienten
Artikel 12 und 13 des Anhangs X des Statuts
Der Rat hat am 6. Juli 2009 die Verordnung (EG) Nr. 613/2009 zur
Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli
2008 anwendbar sind, erlassen(1).
Die beigefügte Tabelle
(auf Französisch) zeigt für jeden Dienstort, für
den Monat Juli 2008, die neuen Kaufkraftparitäten, die entsprechenden
Wechselkurse und die sich daraus ergebenden Berichtigungskoeffizienten.
Die von der zwischenzeitlichen Anpassung betroffenen Dienstorte werden
später, nach einigen Monaten, in einer der nächsten
Verwaltungsmitteilungen veröffentlicht werden.
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Footnotes
(1) Abl. L 181 vom 14.7.2009, S. 1. |