>> de | en | fr  N° 51-2009 / 16.07.2009
 

In Drittländern geltende Berichtigungskoeffizienten

Artikel 12 und 13 des Anhangs X des Statuts

Der Rat hat am 6. Juli 2009 die Verordnung (EG) Nr. 613/2009 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2008 anwendbar sind, erlassen(1).

Die beigefügte Tabelle (auf Französisch) zeigt für jeden Dienstort, für den Monat Juli 2008, die neuen Kaufkraftparitäten, die entsprechenden Wechselkurse und die sich daraus ergebenden Berichtigungskoeffizienten.

Die von der zwischenzeitlichen Anpassung betroffenen Dienstorte werden später, nach einigen Monaten, in einer der nächsten Verwaltungsmitteilungen veröffentlicht werden.

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Footnotes

(1) Abl. L 181 vom 14.7.2009, S. 1.

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   Verfasser: RELEX K4