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VON DER GRIECHISCHEN REGIERUNG VERHÄNGTE SONDER-EINKOMMENSTEUER

Diese Verwaltungsmitteilung richtet sich an Beamte und ehemalige Beamte, die ihre von der Kommission erhaltenen Gehälter oder Ruhegehälter in ihrer Einkommensteuererklärung in Griechenland angegeben haben und nunmehr von den griechischen Finanzbehörden aufgefordert werden, auf dieses Einkommen eine Sondersteuer zu entrichten.

Die Kommission ist in jüngster Zeit mehrfach von Beamten und ehemaligen Beamten auf einen möglichen Verstoß der griechischen Behörden gegen das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften hingewiesen worden.

Aus den erhaltenen Informationen geht hervor, dass die griechischen Finanzbehörden auf das Jahreseinkommen von 2008 aller in Griechenland Steuerpflichtigen eine Sondersteuer erheben, die sich auch auf Dienstbezüge, Gehälter, sonstige Bezüge und Ruhegehälter erstreckt, die gemäß dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen von innerstaatlichen Steuern befreit sind.

Die Kommission hat mit einer gründlichen Prüfung der einschlägigen griechischen Rechtsvorschriften begonnen, um festzustellen, ob Griechenland mit den betreffenden Rechtsvorschriften und/oder ihrer Anwendung auf Beamte oder ehemalige Beamte der Gemeinschaften gegen EU-Recht verstößt.

Die von den griechischen Behörden versandten Steuerbescheide sehen eine Zahlungsfrist bis Ende Juli vor. Weder die Aufnahme einer Untersuchung seitens der Kommission noch die etwaige Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens entfalten in Bezug auf die Vollstreckung innerstaatlichen Rechts aufschiebende Wirkung. Die Bedingungen für die Begleichung der Steuerforderungen unterliegen daher ausschließlich dem griechischen Steuerrecht.

Die Kommission sagt Beamten und ehemaligen Beamten ihre Unterstützung zu, wenn sie einen Fachanwalt konsultieren wollen. Ausführlichere Angaben zur möglichen Form ihrer Unterstützung wird die Kommission in Kürze veröffentlichen.

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   Verfasser: ADMIN B2