VON DER GRIECHISCHEN REGIERUNG VERHÄNGTE
SONDER-EINKOMMENSTEUER
Diese Verwaltungsmitteilung richtet sich an Beamte und ehemalige
Beamte, die ihre von der Kommission erhaltenen Gehälter oder
Ruhegehälter in ihrer Einkommensteuererklärung in Griechenland angegeben
haben und nunmehr von den griechischen Finanzbehörden aufgefordert
werden, auf dieses Einkommen eine Sondersteuer zu entrichten.
Die Kommission ist in jüngster Zeit mehrfach von Beamten und ehemaligen
Beamten auf einen möglichen Verstoß der griechischen Behörden gegen das
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen
Gemeinschaften hingewiesen worden.
Aus den erhaltenen Informationen geht hervor, dass die griechischen
Finanzbehörden auf das Jahreseinkommen von 2008 aller in Griechenland
Steuerpflichtigen eine Sondersteuer erheben, die sich auch auf
Dienstbezüge, Gehälter, sonstige Bezüge und Ruhegehälter erstreckt, die
gemäß dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen von
innerstaatlichen Steuern befreit sind.
Die Kommission hat mit einer gründlichen Prüfung der einschlägigen
griechischen Rechtsvorschriften begonnen, um festzustellen, ob
Griechenland mit den betreffenden Rechtsvorschriften und/oder ihrer
Anwendung auf Beamte oder ehemalige Beamte der Gemeinschaften gegen
EU-Recht verstößt.
Die von den griechischen Behörden versandten Steuerbescheide sehen eine
Zahlungsfrist bis Ende Juli vor. Weder die Aufnahme einer Untersuchung
seitens der Kommission noch die etwaige Einleitung eines
Vertragsverletzungsverfahrens entfalten in Bezug auf die Vollstreckung
innerstaatlichen Rechts aufschiebende Wirkung. Die Bedingungen für die
Begleichung der Steuerforderungen unterliegen daher ausschließlich dem
griechischen Steuerrecht.
Die Kommission sagt Beamten und ehemaligen Beamten ihre Unterstützung
zu, wenn sie einen Fachanwalt konsultieren wollen. Ausführlichere
Angaben zur möglichen Form ihrer Unterstützung wird die Kommission in
Kürze veröffentlichen. |