Bestimmung der zum Abschluss von Dienstverträgen
ermächtigten Behörde in Bezug auf Ernennungen im Rahmen der Rotation der
Delegationsleiter für das Jahr 2010
Im Hinblick auf die Bestimmungen des Vertrages von Lissabon über den
Europäischen Auswärtigen Dienst, der Beamte aus den einschlägigen
Abteilungen des Generalsekretariats des Rates und der Kommission sowie
abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste umfassen
wird, hat die Kommission am 28. Oktober 2009 beschlossen, die Rotation
der Delegationsleiter für das Jahr 2010 für Bewerber aus diesen
Abteilungen und Diensten zu öffnen (PV(2009) 1892). Nationale Diplomaten
werden im Falle einer erfolgreichen Bewerbung als Bedienstete auf Zeit
eingestellt.
Die endgültigen Entscheidungen über die Ernennungen sollten von
derselben Behörde getroffen werden, unabhängig davon, ob die
betreffenden Bewerber Beamte oder nationale Diplomaten sind. Aus diesem
Grund hat die Kommission am 24. Februar 2010 beschlossen, dass,
abweichend vom Beschluss vom 30. November 2007 über die
Anstellungsbehörde (KOM(2007) 5730), die Befugnisse zur Ernennung von
Bediensteten auf Zeit als Delegationsleiter auf Referatsleiterebene im
Rahmen der Rotation für das Jahr 2010 vom Generaldirektor der GD RELEX
ausgeübt werden (PV(2010) 1906). Dieser Beschluss ist sofort wirksam
geworden. |