>> de | en | fr N° 33-2010 / 10.06.2010
 

Bestimmung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in Bezug auf Ernennungen im Rahmen der Rotation der Delegationsleiter für das Jahr 2010

Im Hinblick auf die Bestimmungen des Vertrages von Lissabon über den Europäischen Auswärtigen Dienst, der Beamte aus den einschlägigen Abteilungen des Generalsekretariats des Rates und der Kommission sowie abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste umfassen wird, hat die Kommission am 28. Oktober 2009 beschlossen, die Rotation der Delegationsleiter für das Jahr 2010 für Bewerber aus diesen Abteilungen und Diensten zu öffnen (PV(2009) 1892). Nationale Diplomaten werden im Falle einer erfolgreichen Bewerbung als Bedienstete auf Zeit eingestellt.

Die endgültigen Entscheidungen über die Ernennungen sollten von derselben Behörde getroffen werden, unabhängig davon, ob die betreffenden Bewerber Beamte oder nationale Diplomaten sind. Aus diesem Grund hat die Kommission am 24. Februar 2010 beschlossen, dass, abweichend vom Beschluss vom 30. November 2007 über die Anstellungsbehörde (KOM(2007) 5730), die Befugnisse zur Ernennung von Bediensteten auf Zeit als Delegationsleiter auf Referatsleiterebene im Rahmen der Rotation für das Jahr 2010 vom Generaldirektor der GD RELEX ausgeübt werden (PV(2010) 1906). Dieser Beschluss ist sofort wirksam geworden.

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   Verfasser: HR.A.2