>> de | en | fr | N° 50-2010 / 30.08.2010 | |
INTERNE RICHTLINIE DER KOMMISSION Diese Verwaltungsmitteilung betrifft Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete, deren unterhaltsberechtigte Kinder eine Schule besuchen und deren Ort der dienstlichen Verwendung mindestens 50 km von einer Europäischen Schule entfernt ist. Betreff: Auslegung des Begriffs „Europäische
Schule“ Das Kollegium der Verwaltungschefs hat auf seiner 296.
Sitzung vom 17. März 2010 die im Anhang beigefügte Schlussfolgerung
257/09 gebilligt, die ab dem Schuljahr 2010/2011 in der Kommission gilt. |
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Verfasser: HR.D.1 |