>> de | en | fr  N° 61-2010 / 05.11.2010
 

Interne Richtlinie der Kommission

Betreff: Verfahrenshandbuch für den Invaliditäts-Ausschuss

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft das Verfahrenshandbuch für den Invaliditätsauschusses, das vom Kollegium der Verwaltungschefs in der Sitzung vom 10. September 2008 gebilligt wurde.

Dieses Handbuch (siehe Anhang)   tritt ab dem 01.November 2010 in der Kommission in Kraft. Die Bestimmungen dieses Handbuchs legen die Bedingungen fest, die für die Eröffnung eines Invaliditätsverfahrens, seine Durchführung , die Zusammensetzung des Invalidäts-Komittees, sowie die Wirksamkeit gelten und benennt die Rechtsgrundlagen.

Die Bestimmungen dieses Handbuchs gelten für Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete.

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   Verfasser: HR.C3