Interne Richtlinie der Kommission
Betreff: Verfahrenshandbuch für den
Invaliditäts-Ausschuss
Diese Verwaltungsmitteilung betrifft das Verfahrenshandbuch für den
Invaliditätsauschusses, das vom Kollegium der Verwaltungschefs in der
Sitzung vom 10. September 2008 gebilligt wurde.
Dieses Handbuch (siehe Anhang)
tritt ab dem 01.November 2010 in der Kommission in Kraft. Die Bestimmungen
dieses Handbuchs legen die Bedingungen fest, die für die Eröffnung eines
Invaliditätsverfahrens, seine Durchführung , die Zusammensetzung des
Invalidäts-Komittees, sowie die Wirksamkeit gelten und benennt die
Rechtsgrundlagen.
Die Bestimmungen dieses Handbuchs gelten für Beamte, Bedienstete auf Zeit
und Vertragsbedienstete. |