Informations Administratives 27.10.1999 | Spécial COMMISSION TOUS LIEUX D'AFFECTATION |
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Neue vorläufige Leitlinien zur Ausführung der Haushaltslinie "Beihilfen für Behinderte" (vormals Haushaltslinie 1640) betreffend Mittel zur Deckung der Sozialbeihilfe für behinderte Personen Dem Personal wird zur Kenntnis gebracht, daß die vom Kollegium der Verwaltungschefs am 28. April 1999 festgelegten neuen vorläufigen Leitlinien für die Ausführung der Haushaltslinie betreffend Mittel zur Deckung der Sozialbeihilfe für behinderte Personen am 1. Januar 2000 in Kraft treten. Entsprechend dieser Regelung können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bestimmte nichtmedizinische Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung erstattet werden. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Möglichkeit, innerhalb von genau festgelegten Grenzen eine teilweise Erstattung der Kosten von bestimmten Hilfsmitteln zu erhalten. Diese Erstattung erfolgt zusätzlich zu den schon bisher erstattungsfähigen Leistungen. Des weiteren werden künftig bei der Berechnung der Selbstbeteiligung an den Kosten alle Familieneinkünfte berücksichtigt. Die neuen Leitlinien können in allen Sprachen auf Europa plus abgerufen werden. Die Beamten und Zeitbediensteten der Kommission sowie die von den Bestimmungen betroffenen Beamten im Ruhestand können die für die Einreichung eines Beihilfeantrags erforderlichen Auskünfte beim Sozialen Dienst ihres Dienstortes erhalten.
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