Informations
Administratives
27.11.2002
N° 92-2002
INTERINSTITUTIONS,
tous lieux d'affectation,
+ pensionnés résidant en Belgique
+ écoles européennes en Belgique
Sommaire  






Pflegeversicherung der flämischen Gemeinschaft.

Enthebung von der Beitragspflicht für europäische Beamte und deren unterhaltsberechtigte Ehepartner.

Verwaltungsmodalitäten.


In der "Verwaltungsmitteilung" Nr. 30 vom 12. April 2002 informierte Sie das Zentralbüro des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems über die Freistellung von der Pflichtmitgliedschaft in der Pflegeversicherung der flämischen Gemeinschaft (http://www.wvc.vlaanderen.be/zorgverzekering/)  für europäische Beamte (Ruhegehaltsempfänger eingeschlossen) und Zeitbedienstete sowie deren unterhaltsberechtigte Ehepartner (die kein eigenes Einkommen beziehen) und unterhaltsberechtigte Kinder, die 25 Jahre oder älter sind und in Flandern wohnen.

Laut Vereinbarung mit den flämischen Behörden sind die genannten Personen von der Pflichtmitgliedschaft befreit, es besteht jedoch die Möglichkeit eines freiwilligen und individuellen Anschlusses.

Damit diese Vereinbarung umgesetzt werden kann, wird jede in Flandern wohnhafte Person, die 25 Jahre oder älter ist und die in dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem als Mitglied oder als angeschlossene Person primär versichert ist, vor Ende November 2002 eine Bescheinigung über ihre Befreiung von der Mitgliedspflicht erhalten.

Wenn Sie NICHT der Pflegeversicherung (Zorgverzekering) angeschlossen werden MÖCHTEN

- füllen Sie bitte diese Bescheinigung ordnungsgemäß aus und senden Sie sie umgehend, jedoch bis spätestens 31. Dezember 2002, an folgende Adresse:

Vlaamse Zorgkas
Koning Albert II-laan, 7
1210 Brussel


Ohne Nachweis der Befreiung erfolgt die Aufnahme in die "Vlaamse Zorgkas" ab 1. Januar 2003 automatisch, was eine Beitragspflicht nach sich zieht.

Wenn Sie jedoch ANGESCHLOSSEN WERDEN MÖCHTEN:

- Schreiben Sie sich direkt bei einer "Zorgkas" (Pflegeversicherung) ein,

oder

- übersenden Sie der "Vlaamse Zorgkas", nachdem diese Ihre automatische Aufnahme bestätigt hat, die Befreiungsbescheinigung nicht.

WICHTIG:
Alle in Absatz 1 genannten Personen, die sich nicht in eine "Zorgkas" einschreiben möchten und die bis 10. Dezember 2002 keine Bescheinigung über ihre Befreiung erhalten haben, werden gebeten, diese vorzugsweise per E-Mail unter der folgenden Adresse anzufordern: ADMIN-RCAMINFO@cec.eu.int oder per Telefon (-32-2-29)53797 (Anrufbeantworter), unter Angabe des Namens und der Personalnummer des Versicherten sowie (soweit nicht identisch) des Namens der angeschlossenen Person, für die die Bescheinigung angefordert wird.



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Auteur : Personnel et Administration
Direction B.5 : Assurance maladie et accidents

Editeur : Personnel et Administration
Direction C.4 : Logistique et Services

Page créée le 25/11/2002 9:06:51, dernière modification le 25/11/2002 9:29:09