Informations Administratives 12.04.2002 | N° 30-2002 INTERINSTITUTIONS, BRUXELLES + pensionnés résidant en Belgique + écoles européennes en Belgique (Bruxelles et Mol). |
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![]() Pflegeversicherung der flämischen Gemeinschaft Enthebung der Beitragspflicht für Europäische Beamte und deren unterhaltsberechtigte Ehepartner Mit Bezug auf die Verwaltungsmitteilung N° 88 vom 9. Oktober 2001 bestätigt das Zentralbüro des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems, daß die flämischen Behörden einer Enthebung des Pflichtbeitrags zur Pflegeversicherung (www.vlaamsezorgverzekering.be) für Europäische Beamte (Rentner eingeschlossen) und Zeitbedienstete sowie deren unterhaltsberechtigte Ehepartner (die kein eigenes Einkommen beziehen) und deren unterhaltsberechtigte Kinder die 25 Jahre oder älter sind und in Flandern wohnen, zustimmen. Um die Verwaltungsmodalitäten für alle Betroffenen zu vereinfachen untersucht das Zentralbüro derzeit die Möglichkeiten, dem "Vlaams Zorgfonds" vor dem 31. Dezember 2002 die Daten der von der Regelung als befreit geltenden Personen mitzuteilen. Ab 1. Januar 2003 werden die an den "Vlaams Zorgfonds" geleiteten Daten regelmäßig auf den neusten Stand gebracht. Falls jedoch, und dies erst ab dem 1. Januar 2003, angeschlossene Personen des Gemeinsamen Krankheitsfürsorge-systems oder deren unterhaltsberechtigte Familienangehörige eine Zahlungsaufforderung des "Vlaams Zorgfonds" erhalten, oder wenn es Änderungen ihrer Versicherungssituation beim Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem gibt, kann ihre Abrechnungsstelle eine Bescheinigung zur Benachrichtigung des "Vlaams Zorgfonds" ausstellen. | |
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