>> de | en | fr  N° 9-2005 / 04.02.2005
 

Versicherungsmathematische Berechnungen für die Versorgungsbezüge der Europäischen Beamten

Mitteilung aufgrund der Verordnung (EG Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr, Abl. L 008 vom 12.01.2001 (EG, Nr. 45/2001).

Das Personal wird davon in Kenntnis gesetzt, dass Eurostat als für die Datenverarbeitung zuständige Behörde ab dem Jahr 2003 nach Maßgabe von Anhang XII des Statuts die zur versicherungsmathematischen Berechnung für die Versorgungsbezüge der Europäischen Beamten benötigten Daten auf jährlicher Basis einholt und aufbereitet.

Aufgrund der Dateneinholung zum 31.12.2003 nahm Eurostat die zur Beschlussfassung im Bereich der Versorgungsbezüge erforderlichen versicherungsmathematischen Berechnungen vor, deren Ergebnisse in das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene neue Beamtenstatut aufgenommen wurden. Die Aktualisierung dieser Angaben erfolgt mit Hilfe weiterer Dateneinholungen.

Der Leiter des Eurostat-Referats C-5 „Preise“ ist für die Datenaufbereitung zuständig. Er verpflichtet sich, dass das eingeholte Datenmaterial ausschließlich im Rahmen der versicherungsmathematischen Berechnungen für die Versorgungsbezüge der Europäischen Beamten verwendet wird.

Die genannten Daten dienen zur Identifikation der dem Versorgungssystem angeschlossenen Personen (Personalnummer, Nummer des Auszahlungsbelegs für die Bezüge). Ferner werden Familienstand, Geschlecht, Geburtsdatum (einschl. des Geburtsdatums jedes leistungsberechtigten Angehörigen dieser Personen), maßgebliche Staatsangehörigkeit, Wohnort und Laufbahnentwicklung (Bezeichnung des Organs, Zeitpunkt des Dienstantritts, Besoldungsgruppe) erfasst. Hinzu kommen einige für die Berechnung relevante Besoldungselemente, der Stand der Einzahlungen in das Versorgungssystem (übertragene bzw. erworbene Versorgungsansprüche usw.) sowie die Höhe der zu erwartenden Versorgungsleistungen (Leistungstyp, Betrag in Euro und Besoldungsgruppe, die für die Berechnung der Versorgungsbezüge herangezogen wurde).

Die Angaben werden Eurostat direkt vom PMO (Amt für die Auszahlung der Versorgungsbezüge) und den einschlägigen Einrichtungen bzw. Agenturen übermittelt bzw. sind Gegenstand von Dienstanweisungen der DIGIT (Generaldirektion Informatik) oder anderer interner Datenlieferanten der vorgenannten Organe und Einrichtungen. PMO und DIGIT schöpfen die einschlägigen Angaben aus den Datenbanken SYSPER und NAP bzw. anderen informationsverarbeitenden Verwaltungssystemen für Personaldaten anderer Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften.

Vor dem Hintergrund der mit der Verarbeitung und der Natur der zu schützenden personenbezogenen Daten verbundenen Risiken und zur Gewährleistung der Vertraulichkeit dieser Daten wurden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Bereich der Datensicherheit von Eurostat ergriffen. Dem Datenschutzbeauftragten der Kommission wurde eine Erklärung über die Aufbereitung der einschlägigen Daten zugesandt. Diese Erklärung umfasst insbesondere sämtliche durch Eurostat getroffenen technischen Maßnahmen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass das Personal Zugriff auf die individuellen Daten hat und das Recht besitzt, die betreffenden Angaben zu berichtigen. Diese Rechte können wahrgenommen werden, indem man sich an die für die Datenverarbeitung zuständige Person wendet.

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   Author: ADMIN B1