Versicherungsmathematische Berechnungen für die
Versorgungsbezüge der Europäischen Beamten
Mitteilung aufgrund der Verordnung (EG Nr. 45/2001 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und
Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr, Abl. L 008
vom 12.01.2001 (EG, Nr. 45/2001).
Das Personal wird davon in Kenntnis gesetzt, dass Eurostat als für die
Datenverarbeitung zuständige Behörde ab dem Jahr 2003 nach Maßgabe von
Anhang XII des Statuts die zur versicherungsmathematischen Berechnung für
die Versorgungsbezüge der Europäischen Beamten benötigten Daten auf
jährlicher Basis einholt und aufbereitet.
Aufgrund der Dateneinholung zum 31.12.2003 nahm Eurostat die zur
Beschlussfassung im Bereich der Versorgungsbezüge erforderlichen
versicherungsmathematischen Berechnungen vor, deren Ergebnisse in das am
1. Mai 2004 in Kraft getretene neue Beamtenstatut aufgenommen wurden. Die
Aktualisierung dieser Angaben erfolgt mit Hilfe weiterer Dateneinholungen.
Der Leiter des Eurostat-Referats C-5 „Preise“ ist für die
Datenaufbereitung zuständig. Er verpflichtet sich, dass das eingeholte
Datenmaterial ausschließlich im Rahmen der versicherungsmathematischen
Berechnungen für die Versorgungsbezüge der Europäischen Beamten verwendet
wird.
Die genannten Daten dienen zur Identifikation der dem Versorgungssystem
angeschlossenen Personen (Personalnummer, Nummer des Auszahlungsbelegs für
die Bezüge). Ferner werden Familienstand, Geschlecht, Geburtsdatum
(einschl. des Geburtsdatums jedes leistungsberechtigten Angehörigen dieser
Personen), maßgebliche Staatsangehörigkeit, Wohnort und
Laufbahnentwicklung (Bezeichnung des Organs, Zeitpunkt des Dienstantritts,
Besoldungsgruppe) erfasst. Hinzu kommen einige für die Berechnung
relevante Besoldungselemente, der Stand der Einzahlungen in das
Versorgungssystem (übertragene bzw. erworbene Versorgungsansprüche usw.)
sowie die Höhe der zu erwartenden Versorgungsleistungen (Leistungstyp,
Betrag in Euro und Besoldungsgruppe, die für die Berechnung der
Versorgungsbezüge herangezogen wurde).
Die Angaben werden Eurostat direkt vom PMO (Amt für die Auszahlung der
Versorgungsbezüge) und den einschlägigen Einrichtungen bzw. Agenturen
übermittelt bzw. sind Gegenstand von Dienstanweisungen der DIGIT
(Generaldirektion Informatik) oder anderer interner Datenlieferanten der
vorgenannten Organe und Einrichtungen. PMO und DIGIT schöpfen die
einschlägigen Angaben aus den Datenbanken SYSPER und NAP bzw. anderen
informationsverarbeitenden Verwaltungssystemen für Personaldaten anderer
Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften.
Vor dem Hintergrund der mit der Verarbeitung und der Natur der zu
schützenden personenbezogenen Daten verbundenen Risiken und zur
Gewährleistung der Vertraulichkeit dieser Daten wurden die erforderlichen
technischen und organisatorischen Maßnahmen im Bereich der Datensicherheit
von Eurostat ergriffen. Dem Datenschutzbeauftragten der Kommission wurde
eine Erklärung über die Aufbereitung der einschlägigen Daten zugesandt.
Diese Erklärung umfasst insbesondere sämtliche durch Eurostat getroffenen
technischen Maßnahmen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu
gewährleisten.
Hiermit wird darauf hingewiesen, dass das Personal Zugriff auf die
individuellen Daten hat und das Recht besitzt, die betreffenden Angaben zu
berichtigen. Diese Rechte können wahrgenommen werden, indem man sich an
die für die Datenverarbeitung zuständige Person wendet.
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