>> de | en | fr  N° 17-2005 / 15.03.2005
 

NEUE SELBSTBEDIENUNGSMÖGLICHKEIT BEI BESCHEINIGUNGEN

Die neue Selbstbedienungsanwendung „HRM-Forms“ steht dem gesamten fest angestellten Personal (Beamte und Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte und Vertragsbedienstete) der Kommission und der Forschungszentren zur Verfügung und ermöglicht es, verschiede Arten von Bescheinigungen in mehreren Sprachen anzufordern.

Die Anwendung erreichen Sie über folgenden Link:

http://www.cc.cec/hrmforms

Sobald die Bescheinigung ausgestellt ist, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den Sie nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Ihres Passworts die Bescheinigung ansehen und ausdrucken können.

Sie können die Bescheinigung bis zu einem Monat nach Erhalt ausdrucken.

Zu dieser Anwendung wird auch Online-Hilfe angeboten. Sollten Sie Fragen haben, die nicht in der „Online-Hilfe“ behandelt werden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ADMIN-BXL-B3-ATTESTATIONS@ec.europa.eu .

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Intranetseite von ADMIN.B.3:

http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/index_en.html

Diese Anwendung wurde gemäß Verordnung 45/2001 dem behördlichen Datenschutzbeauftragten gemeldet und ist Gegenstand einer spezifischen Vertraulichkeitserklärung.


NEUE SELBSTBEDIENUNGSMÖGLICHKEIT BEI ÄNDERUNG DER ANSCHRIFT UND DER KONTAKTPERSON BEI UNFALL ODER IM NOTFALL

Die neue Selbstbedienungsanwendung „HRM-Forms“ steht dem gesamten fest angestellten Personal (Beamte und Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte und Vertragsbedienstete) der Kommission (an allen Standorten außer Luxemburg, GD Relex/K und den Forschungszentren in Ispra, Karlsruhe und Petten) zur Verfügung, und kann für Mitteilungen an die Dienststelle „Vorrechte und Befreiungen“ des Referats ADMIN.B.3 über Adressänderungen verwendet werden. Dies gilt auch für Änderungen betreffend die Familienmitglieder der Beamten und Bediensteten sowie die bei Unfall oder im Notfall zu kontaktierende Person.

Die Anwendung erreichen Sie über folgenden Link:

http://www.cc.cec/hrmforms

Wenn der zuständige Sachbearbeiter im Referat ADMIN.B.3 die von Ihnen eingegebenen Daten validiert, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den Sie nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Ihres Internet Passworts die validierte Adressänderung ansehen können.

Nach ihrer Validierung werden die aktuellen Daten in der „SYSPER“-Datenbank gespeichert, und Sie können sie nach spätestens drei Tagen ansehen.

Danach werden die Daten über die zuständige Abteilung des belgischen Außenministeriums an Ihre Gemeinde weitergeleitet.

Zu dieser Anwendung wird auch Online-Hilfe angeboten. Sollten Sie Fragen haben, die nicht in der „Online-Hilfe“ behandelt werden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ADMIN-BXL-B3-ATTESTATIONS@ec.europa.eu

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Intranetseite von ADMIN.B.3:

http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/index_en.html

Diese Anwendung wurde gemäß Verordnung 45/2001 dem behördlichen Datenschutzbeauftragten gemeldet und ist Gegenstand einer spezifischen Vertraulichkeitserklärung.

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   Verfasser: ADMIN B3