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>> de | en | fr | N° 17-2005 / 15.03.2005 |
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NEUE SELBSTBEDIENUNGSMÖGLICHKEIT BEI BESCHEINIGUNGEN Die neue Selbstbedienungsanwendung „HRM-Forms“ steht dem gesamten fest
angestellten Personal (Beamte und Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte und
Vertragsbedienstete) der Kommission und der Forschungszentren zur
Verfügung und ermöglicht es, verschiede Arten von Bescheinigungen in
mehreren Sprachen anzufordern. Sobald die Bescheinigung ausgestellt ist, erhalten Sie eine E-Mail mit
einem Link, über den Sie nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Ihres
Passworts die Bescheinigung ansehen und ausdrucken können. http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/index_en.html Diese Anwendung wurde gemäß Verordnung 45/2001 dem behördlichen Datenschutzbeauftragten gemeldet und ist Gegenstand einer spezifischen Vertraulichkeitserklärung.
Die neue Selbstbedienungsanwendung „HRM-Forms“ steht dem gesamten fest
angestellten Personal (Beamte und Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte und
Vertragsbedienstete) der Kommission (an allen Standorten außer Luxemburg,
GD Relex/K und den Forschungszentren in Ispra, Karlsruhe und Petten) zur
Verfügung, und kann für Mitteilungen an die Dienststelle „Vorrechte und
Befreiungen“ des Referats ADMIN.B.3 über Adressänderungen verwendet
werden. Dies gilt auch für Änderungen betreffend die Familienmitglieder
der Beamten und Bediensteten sowie die bei Unfall oder im Notfall zu
kontaktierende Person.
Wenn der zuständige Sachbearbeiter im Referat ADMIN.B.3 die von Ihnen
eingegebenen Daten validiert, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link,
über den Sie nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Ihres Internet
Passworts die validierte Adressänderung ansehen können. http://www.cc.cec/pers_admin/privileges_bxl/index_en.html Diese Anwendung wurde gemäß Verordnung 45/2001 dem behördlichen Datenschutzbeauftragten gemeldet und ist Gegenstand einer spezifischen Vertraulichkeitserklärung. |
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