Brüssel, den 13. Juni 2005
K.2/AK/MDH REG.D(2005) 512818
VM 174/05
MITTEILUNG AN ALLE AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFT
DIENSTTUENDEN BEAMTEN
Betrifft:
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Erziehungszulage Typ B – Antrag –
Vorschuss - Schuljahr 2005/2006
[in Einklang mit Anhang VII Artikel 3, Anhang X Artikel 15 und den
allgemeinen Durchführungsbestimmungen] |
Alle außerhalb der Gemeinschaft diensttuenden Beamten werden hiermit
darauf hingewiesen, dass die Erziehungszulage für jedes
unterhaltsberechtigte Kind jedes Schuljahr anhand des beigefügten
Formulars (Anhang 1) neu beantragt werden muss. Dies gilt für Kinder,
die mindestens fünf Jahre alt sind und regelmäßig und vollzeitlich eine
Primar- oder Sekundarschule bzw. eine Hochschule besuchen.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formblatt ist
zusammen mit den Originalen der erforderlichen Bescheinigungen und
Belege bis spätestens 15. November 2005 für Schüler der nördlichen
Hemisphäre und bis spätestens 15. März für Schüler der südlichen
Hemisphäre (verbindliche Fristen) der zuständigen Dienststelle [RELEX/K.2]
zu übersenden. Sollte das Formular nicht vor Ablauf der genannten Fristen
übermittelt werden, wird die Zahlung der Zulage ausgesetzt.
Die Zulagen werden bis zur abschließenden Bearbeitung der Anträge des
betreffenden Jahres auf der Grundlage des vorherigen Schuljahres
weitergezahlt. Sollten nachträgliche Anpassungen erforderlich sein, so
gelten diese rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Änderung
eingetreten ist.
Für außergewöhnlich hohe Schulgebühren kann auf Antrag des/der Beamten/in
ein Vorschuss (80%) gewährt werden – alle weiteren Informationen hierzu
entnehmen Sie bitte der Mitteilung RELEX/K.2 Nr. 514734/VM 150/04 vom
07.06.2004 über die neuen Regeln. Ein Vorschuss auf die Erziehungszulage
kann nur gewährt werden, wenn die Unterlagen des vorherigen Schuljahres
vollständig sind (Bescheinigungen über den Schulbesuch und etwaige
Vorschusszahlungen).
Um Verzögerungen bei der Prüfung der Anträge zu vermeiden, werden die
Antragsteller gebeten, verständliche und vollständige Unterlagen
vorzulegen.
Unvollständige Anträge werden mit dem Vermerk gemäß Anhang 2 an den
Antragsteller zurückgeschickt.
Übersicht über die Verwaltungsverfahren für die Erlangung der
Erziehungszulage des Typs „B“:
Maßnahme |
Jährlicher Antrag
+
Bescheinigung über den Schulbesuch |
Erstattung der Schulgebühren |
Vorschuss auf Schulge-bühren |
Abrechnung des Vorschusses |
FRIST |
bis 15. November für die nördliche
Hemisphäre
bis 15. März für die südliche Hemisphäre |
auf Antrag, der vierteljährlich,
halbjährlich oder jährlich gestellt werden kann |
auf Antrag, dem die jährlichen
Gesamtkosten zugrunde liegen müssen, sofern die Schulge-bühren das
halbe monatliche Grundgehalt übersteigen |
6 Monate nach Erhalt der
Vorschuss-zahlung |
BEIZUFÜGEN-DE
UNTER-LAGEN |
Antrag auf Erziehungszulage und das
Original der Bescheinigung über den Schulbesuch (mit Dienstsiegel der
Schule) |
Originale der Rechnungen und
Zahlungsbelege |
Proforma-Rechnung der Schule mit
Angabe der Zahlungsfrist |
Originale der Rechungen und
Zahlungsbelege |
Anträge auf Überschreitung des Höchstbetrags müssen gemeinsam mit dem
Antrag auf Erziehungszulage für 2005/2006 eingereicht werden. Diesem
Antrag sind eine ausreichende Begründung (Kosten der Schulen vor Ort,
mangelnde Alternativen, pädagogische Erfordernisse usw.) sowie alle
weiteren für die Antragsgenehmigung relevanten Unterlagen beizufügen.
Nach Prüfung aller Anträge auf Überschreitung des Höchstbetrags werden die
Genehmigungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erteilt. Für jede
erteilte Genehmigung wird die Anstellungsbehörde einen Pauschalbetrag
festlegen der sich auf bis zu 100% der erstattungsfähigen Kosten belaufen
kann. (siehe Allgemeine Durchführungsbestimmungen).
Die Genehmigungen werden anhand folgender Kriterien erteilt:
- Preisniveau und Verfügbarkeit der Primar- und Sekundarschulen am
Dienstort
- Gewährleistung der Kontinuität des Unterrichts
- familiäre Situation
- die über dem Höchstbetrag liegenden Kosten übersteigen > 50 % des
Grundgehalts
- betrifft nur Beamte, die an Nachschulungsmaßnahmen teilnehmen:
erstattet werden nur Kosten für die letzten beiden Schuljahre der
Sekundarstufe.
Dieser Vermerk gilt nicht für Kinder die eine Vorschule besuchen und
für die eine Erziehungszulage Typ A gewährt wird. Das Verfahren für die
Erziehungszulage Typ A läuft im November 2005 an und die entsprechenden
Anträge werden im ersten Quartal 2005/2006 veröffentlicht. Verwenden Sie
daher dieses Antragsformular NICHT für die Erziehungszulage Typ A
(Kinder unter 8 Jahren, die noch keine Primarschule besuchen).
Allen außerhalb der Gemeinschaft diensttuenden Beamten empfehle ich daher
die allgemeinen Durchführungsvorschriften für die Gewährung der
Erziehungszulage (Anhang VII Artikel 3 des Statuts) auf der Website
http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2004/ia04053_de.html
sowie die Sondervorschriften für die Beamten der Europäischen
Gemeinschaften, die in einem Drittland Dienst tun, insbesondere die
Höchstbeträge für die Erziehungszulage (Anhang X Artikel 15 ) auf der
Website:
http://www.cc.cec/statut/anglais/ann149.htm einzusehen.
Stefan HUBER
unterschrieben
Anhänge:
1) Antrag auf Erziehungszulage und
Formular für die Erstattung der Kosten für die Beförderung mit privaten
Verkehrsmitteln
2) Standard-Vermerk für die
Rücksendung unvollständiger Unterlagen
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