>> de | en | fr  N° 56-2005 / 15.07.2005
 

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN FÜR DAS BESCHEINIGUNGSVERFAHREN DES JAHRES 2005

Anhang XIII Artikel 10 Absatz 3 des Statuts sieht ein neues Verfahren - das so genannte Bescheinigungsverfahren - vor, durch das Beamte, die vor dem 1. Mai 2004 den Laufbahngruppen C* und D* angehört haben, in die Funktionsgruppe Assistenz (im Folgenden: Funktionsgruppe AST) eingestuft werden können, ohne in dieser Funktionsgruppe hinsichtlich ihrer Laufbahn Einschränkungen zu unterliegen.

Die Einzelheiten für die Durchführung dieses Verfahrens wurden von der Kommission am 7. April 2004 festgelegt (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html). Laut dem Beschluss der Kommission wird ab 2005 jährlich ein Bescheinigungsverfahren durchgeführt.

Diese Verwaltungsmitteilung ist als Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen zu verstehen; sie leitet das Bescheinigungsverfahren für das Jahr 2005 ein. Im Folgenden werden die einzelnen Verfahrensstufen und der voraussichtliche Zeitplan erläutert.

  1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

    1.1. Für wen kann das Bescheinigungsverfahren infrage kommen?

    Das Bescheinigungsverfahren betrifft nur Beamte der Laufbahngruppen C* oder D*, die bereits vor dem 1. Mai 2004 in den europäischen Organen tätig waren.

    Kolleginnen und Kollegen der Laufbahngruppen C* oder D*, die nach dem 30. April 2004 zu Beamten ernannt wurden, sind somit nicht betroffen. Diese Kolleginnen und Kollegen gehören automatisch der Funktionsgruppe AST an, ohne hinsichtlich ihrer Laufbahn Einschränkungen zu unterliegen.

    1.2. Wozu dient das Bescheinigungsverfahren?

    Beamte der Laufbahngruppen C* und D*, die bereits vor dem 1. Mai 2004 eingestellt waren, gehören zwei unterschiedlichen Laufbahnschienen an, welche ein Aufsteigen in den Besoldungsgruppen bis zur Besoldungsgruppe C*7 bzw. D*5 vorsehen.

    Für C*- oder D*-Beamte, die eine Bescheinigung erhalten, gilt diese Einschränkung nicht mehr. Als vollwertige Mitglieder der Funktionsgruppe AST kommen sie abhängig von ihrer individuellen Leistung, ihrem Dienstalter und ihrer Besoldungsgruppe für Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe 11 infrage.
     
  2. DIE EINZELNEN VERFAHRENSPHASEN

    Das Bescheinigungsverfahren umfasst vier Phasen:
     
    • die Bekanntmachung einer Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen;
       
    • die Prüfung der Bewerbungen im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen laut dem Kommissionsbeschluss vom 7. April 2004 (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html);
       
    • die Einstufung entsprechend einer Rangfolge der zugelassenen Bewerber;
       
    • die Bewerbung und Ernennung auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST, bei denen die Anstellungsbehörde festgestellt hat, dass sie mit C*- oder D*-Beamten, die eine Bescheinigung erhalten haben, besetzt werden können.

    2.1. Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen

    Die Anstellungsbehörde hat die Anzahl der Planstellen der Funktionsgruppe AST, die 2006 mit C*- oder D*-Beamten, welche im Besitz einer Bescheinigung sind, besetzt werden können, auf 200 festgelegt.

    Wer kann sich bewerben?

    Wie bereits aus Nummer 1.1. hervorgeht, sind von dem Bescheinigungsverfahren nur diejenigen C*- oder D*-Beamten betroffen, die bereits vor dem 1. Mai 2004 in den europäischen Organen beschäftigt waren.

    In dem Beschluss der Kommission vom 7. April 2004 (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html) sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung geregelt:
     

    • Es können sich Beamte bewerben, die zum 1. September 2005 im aktiven Dienst stehen, sich in Elternurlaub oder in Urlaub aus familiären Gründen befinden oder die im dienstlichen Interesse abgeordnet sind.
       
    • Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind Beamte, die im Laufe des Jahres 2005 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, die aufgrund eines Beschlusses der Kommission endgültig aus dem Dienst ausscheiden oder denen die Kommission mit Wirkung ab dem Jahr 2005 Invalidengeld gewährt.

    Bewerbungsfrist

    Bewerbungsschluss ist der 9. September 2005.

    Bewerbungsverfahren

    Die Bewerbung muss über Sysper 2 erfolgen. Zu diesem Zweck wurde eine neue Funktion „Bescheinigungsverfahren“ entwickelt. Um diese Funktion aufzurufen, müssen Sie im Sysper2-Menü in dem Feld „Bescheinigungsverfahren und Leistungsnachweisverfahren“ auf „Meine Vorgeschichte der Laufbahn“ klicken. Sodann ist „sich bewerben“ anzuklicken.

    Welche Angaben sind zu machen?

    Es müssen alle nicht bereits in Sysper2 erfassten Angaben gemacht werden, die erforderlich sind, um Ihre Bewerbung unter dem Gesichtspunkt der Zulassungs- und Auslesekriterien (siehe hierzu die Nummern 2.2. und 2.3.) beurteilen zu können. Dabei handelt es sich um folgende Angaben:
     

    • Ausbildungsniveau: anzugeben sind das höchste Ausbildungsniveau, die Bezeichnung des Abschlusses, sein Ausstellungsdatum und der Name der Einrichtung, die ihn ausgestellt hat. Das Niveau des Abschlusses ist anhand der beigefügten Übersicht zu bestimmen;
       
    • die Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter in anderen Gemeinschaftsorganen: anzugeben sind die Zeiträume, in denen Sie in anderen Organen tätig waren; dabei ist für jeden Zeitraum anzugeben, in welches Organ, welche Generaldirektion und welches Referat Sie eingewiesen waren, in welchem Dienstverhältnis Sie standen (Zeitbediensteter oder Beamter) und in welche Besoldungsgruppe Sie eingestuft waren;
       
    • die Berufserfahrung vor der Ernennung zum Beamten oder Zeitbediensteten in einem Gemeinschaftsorgan: auch hier sind die Zeiträume, der Name und die Anschrift des Arbeitgebers und die ausgeübten Tätigkeiten anzugeben.

    Wenn Sie diese drei Abschnitte ausgefüllt haben, haben Sie Zugang zu Ihrer vollständigen Bewerbungsakte, welche die von Ihnen eingegebenen Informationen sowie die in Sysper2 gespeicherten Daten (Dienstalter in der Laufbahngruppe C* oder D* in der Kommission, Gesamtnoten, in der Beurteilung der beruflichen Entwicklung im Abschnitt „Potenzial“ eingetragene Bemerkungen) enthält.

    Sie können die Angaben auf dem Bewerbungsbogen überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und sodann ihre Bewerbung validieren. Durch die Validierung wird ihre Bewerbung registriert, und Sie erhalten eine Bestätigung.

    Wie kann ich mich bewerben, wenn ich keinen Zugang zu Sysper 2 habe?

    Wenn Sie zwischen dem Datum der Bekanntmachung dieser Verwaltungsmitteilung und dem Bewerbungsschluss, also dem 9. September 2005, dauerhaft keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie Ihre Bewerbung auf Papier (siehe hierzu das Muster in Anhang II) an folgende Anschrift senden:

    Commission européenne
    Unité ADMIN A/6 « Acte de candidature pour la procédure d’attestation »
    MO 34 5/15
    200, rue de la Loi
    B-1049 Bruxelles

    Diese Bewerbung ist vor dem 9. September 2005 zu übermitteln; maßgebend ist der Poststempel.

    Muss ich eine Bewerbung einreichen, wenn ich beim letzten Beurteilungsverfahren den beurteilenden Beamten gebeten habe, den neuen, für das Bescheinigungsverfahren geschaffenen Abschnitt über mein Potenzial auszufüllen?

    Sie müssen eine Bewerbung einreichen. In dem Abschnitt „Potenzial“ in der Beurteilung der beruflichen Entwicklung wird nur ein Teil der Informationen gesammelt, die für das Bescheinigungsverfahren erforderlich sind, nämlich Informationen über Ihre Eignung, Aufgaben der Laufbahngruppe B* wahrzunehmen.

    Durch Ihre Bewerbung bestätigen Sie Ihr Interesse am Bescheinigungsverfahren. Außerdem erhält die GD ADMIN dadurch Informationen über Ihr Ausbildungsniveau und Ihre Berufserfahrung.

    Muss ich meine Personalakte vervollständigen?

    Erforderlichenfalls müssen Sie Ihrer Personalakte beifügen:
     

    • das Original ihres Abschlusses oder eine beglaubigte Kopie sowie den Nachweis dafür, dass dieser Abschluss von den Behörden des Mitgliedstaats oder Drittlands, in dem er ausgestellt wurde, anerkannt ist;
       
    • die Arbeitgeberbescheinigungen über die vor der Ernennung zum Beamten oder Zeitbediensteten in den europäischen Organen erworbene Berufserfahrung.

    Bei den Beamten, die die Genehmigung erhalten, sich auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST (siehe Nummer 2.4) zu bewerben, werden die Angaben in dem Bewerbungsbogen anhand der Angaben in den Personalakten systematisch überprüft.

    Wird dabei festgestellt, dass diese Angaben nicht mit den in Ihrer Personalakte enthaltenen Informationen übereinstimmen oder dass Ihre Personalakte unvollständig ist, so wird Ihre Bewerbung abgelehnt.

    2.2. Zulassungsphase

    Wenn Sie Ihre Bewerbung bestätigt haben, überprüft die GD ADMIN, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne von Artikel 5 des Beschlusses der Kommission vom 7. April 2004 ((http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html) erfüllen.

    Welches sind die Zulassungsvoraussetzungen?

    Sie müssen die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
     

    • Schul- oder Berufsbildungsabschluss, der mindestens den in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a des Statuts genannten Voraussetzungen für die Einweisung in eine Planstelle für Beamte der Funktionsgruppe „Assistenz“ entspricht;
       
    • Dienstalter von mindestens fünf Jahren in der Laufbahngruppe C* oder D*. Werden in Bezug auf die im vorstehenden Unterabsatz genannte Voraussetzung Dienstzeiten in der Laufbahngruppe C* oder D* berücksichtigt, so wird das verlangte Mindestdienstalter um die Anzahl an Monaten erhöht, die diesen Dienstzeiten entspricht.

    Kann ein Schul- oder Berufsbildungsabschluss, der nicht dem Niveau entspricht, das für eine Einstellung in die Funktionsgruppe AST verlangt wird, durch Berufserfahrung ausgeglichen werden?

    Laut Artikel 5 des Statuts ist ein „postsekundärer Bildungsabschluss bescheinigt durch ein Diplom“ Voraussetzung für eine Einstellung in die Funktionsgruppe AST. Siehe hierzu Spalte 4 der in Anhang I beigefügten Übersicht.

    Ein darunter liegender Bildungsabschluss kann jedoch durch Berufserfahrung ausgeglichen werden. Dabei wird folgendermaßen vorgegangen:
     

    • ist der höchste Bildungsabschluss, den Sie nachweisen können, in Spalte 3 der Übersicht aufgeführt, so benötigen Sie eine zweijährige Berufserfahrung;
       
    • ist Ihr Berufsabschluss in Spalte 2 aufgeführt, so benötigen Sie 5 Jahre Berufserfahrung;
       
    • ist Ihr Berufsabschluss in Spalte 1 aufgeführt, so benötigen Sie 9 Jahre Berufserfahrung.

    Wie wird das Dienstalter in den Laufbahngruppen C* und D* gezählt?

    Für das Dienstalter zählen die als Beamter oder Zeitbediensteter in den Organen erworbenen Dienstjahre. Das Dienstalter als Zeitbediensteter wird allerdings nur dann berücksichtigt, wenn es zwischen dem aktiven Dienst als Zeitbediensteter und als Beamter keine Unterbrechung gegeben hat.

    Berücksichtigt wird jenes Dienstalter, das der Beamte am 31. Dezember 2005 erreicht hat.

    Wie kann ich feststellen, ob meine Bewerbung den Zulassungsvoraussetzungen entspricht?

    Die Anstellungsbehörde veröffentlicht die Liste der Beamten, deren Bewerbung zulässig ist.

    Nach dieser Bekanntmachung können Sie in Sysper2 in Ihrem Dossier „Bescheinigungsverfahren“ (über „Berechnungen“ und „Zulassung“) überprüfen, wie die Angaben, die Sie in Ihrer Bewerbung gemacht haben, in der Zulassungsphase bewertet worden sind.

    Gibt es Einspruchsmöglichkeiten?

    Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer Bewerbung nicht einverstanden sind, so müssen Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bekanntgabe der vorgenannten Liste beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit einer Begründung versehenen Einspruch einlegen.

    Dieser Einspruch muss über Sysper2 in Ihrem Dossier „Bescheinigungsverfahren“ erfolgen. Der Einspruch ist zu begründen. Zu diesem Zweck müssen Sie auf „Einen Einspruch erheben“ klicken, woraufhin ein freies Feld erscheint, in das Sie alle Ihre Bemerkungen eintragen können. Zur weiteren Begründung des Einspruchs sind amtliche Unterlagen („Anlagen“ anklicken) beizufügen.

    Hat der Beamte dauerhaft keinen Zugriff auf Sysper2, so kann er seinen Einspruch mittels eines mit Begründung versehenen Vermerks an folgende Anschrift senden:

    Commission européenne
    Unité ADMIN A/6 « Recours – Procédure d’attestation - Procédure d’attestation »
    MO 34 5/15
    200, rue de la Loi
    B-1049 Bruxelles

    Dieser Vermerk ist innerhalb von zehn Arbeitstagen (siehe oben) einzusenden; maßgebend ist das Datum des Poststempels.

    Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss gibt die Anstellungsbehörde eine gegebenenfalls geänderte Liste der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Beamten bekannt.

    2.3. Einstufung gemäß einer Rangliste der zugelassenen Beamten

    Nach welchen Kriterien werden die zugelassenen Beamten in eine Rangliste eingestuft?

    Laut Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses des Kommission vom 7. April 2004 sind hierfür folgende Kriterien ausschlaggebend: Schul- und/oder Berufsbildungsabschluss, Dienstalter in der Laufbahngruppe C* oder D*, Erfahrung und Verdienste laut den letzten Beurteilungen der beruflichen Entwicklung (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html).

    Der Wert dieser Kriterien und ihre Gewichtung wurden gemäß dem Beschluss der Kommission in einem Beschluss der Anstellungsbehörde präzisiert, dem eine Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren vorausgegangen ist.

    http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05033_fr.html

    In die Rangliste der zugelassenen Bewerber werden nur diejenigen Beamten aufgenommen, deren Befähigung, Aufgaben der Laufbahngruppe B* wahrzunehmen, in der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Jahres 2004 anerkannt worden ist.

    Wie kann ich meine Einstufung überprüfen?

    Die Anstellungsbehörde gibt die Einstufung der zugelassenen Beamten bekannt.

    Danach fordert die GD ADMIN jeden zugelassenen Beamten auf, in Sysper2 sein Dossier „Bescheinigungsverfahren“ einzusehen (über „Berechnung“ und „Einstufung“), um festzustellen, wie viele Punkte er in Anwendung der vorstehend erläuternden Einstufungskriterien sowie der Berechnungsmethode erhalten hat.

    Einspruchsmöglichkeiten

    Wenn Sie nicht mit Ihrer Gesamtpunktezahl einverstanden sind, können Sie binnen zehn Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Liste beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit einer Begründung versehenen Einspruch einlegen.

    Dieser Einspruch ist über Ihr Dossier „Bescheinigungsverfahren“ in Sysper2 einzulegen; es gelten dafür dieselben Voraussetzungen wie für die Zulassungsphase (siehe hierzu Nummer 2.2).

    Nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses entscheidet die Anstellungsbehörde über den Einspruch.

    2.4. Bewerbung und Ernennung auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST, in die C*- oder D*-Beamte, die eine Bescheinigung erhalten haben, eingewiesen werden können

    Die Anstellungsbehörde legt die Liste der C*- bzw. D*-Beamten fest, die sich 2006 auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST bewerben können.

    Gemäß dem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 11. Mai 2005 (http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05033_fr.html) besteht die Liste der Beamten, die sich auf dafür eigens ausgewiesene freie Planstellen bewerben können, aus
     

    • den 270 bestplatzierten Beamten der im Vorbereitungsstadium anhand der Kriterien des Dienstalters und der Verdienste erstellten Liste;
       
    • den 130 bestplatzierten Beamten der im Vorbereitungsstadium anhand der Kriterien des Schul- und Berufsbildungsabschlusses und der Verdienste erstellten Liste.

    Beamte, die auf dieser Liste stehen, können sich während des gesamten Jahres 2006 auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST bewerben und in solche Planstellen eingewiesen werden. Planstellen, auf die sich C*- bzw. D*-Beamte, die eine Bescheinigung erhalten haben, bewerben können, werden bei ihrer Ausschreibung entsprechend gekennzeichnet.

    Nur die ersten 200 Beamte, die vor dem 31. Dezember 2006 tatsächlich in eine dieser Planstellen eingewiesen werden, gelten als Beamte, die eine Bescheinigung erhalten haben, um in Bezug auf ihre Laufbahn keinen Einschränkungen unterliegende Mitglieder der Funktionsgruppe AST zu werden.
     

  3. ZEITPLAN FÜR DAS BESCHEINIGUNGSVERFAHREN

    Für das Bescheinigungsverfahren ist folgender Zeitplan vorgesehen:
     
    • Bewerbungsschluss: 9. September 2005;
       
    • Bekanntmachung der Liste der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Beamten: Ende September;
       
    • Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren: zweite Oktoberhälfte;
       
    • Bekanntmachung der Rangliste der zugelassenen Beamten: erste Novemberhälfte;
       
    • Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren: zweite Novemberhälfte;
       
    • Bekanntmachung der Liste der Beamten, die sich 2006 auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST bewerben können: Anfang Dezember.

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   Verfasser: ADMIN A6