AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN FÜR DAS
BESCHEINIGUNGSVERFAHREN DES JAHRES 2005
Anhang XIII Artikel 10 Absatz 3 des Statuts sieht ein neues Verfahren -
das so genannte Bescheinigungsverfahren - vor, durch das Beamte, die vor
dem 1. Mai 2004 den Laufbahngruppen C* und D* angehört haben, in die
Funktionsgruppe Assistenz (im Folgenden: Funktionsgruppe AST) eingestuft
werden können, ohne in dieser Funktionsgruppe hinsichtlich ihrer Laufbahn
Einschränkungen zu unterliegen.
Die Einzelheiten für die Durchführung dieses Verfahrens wurden von der
Kommission am 7. April 2004 festgelegt (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html).
Laut dem Beschluss der Kommission wird ab 2005 jährlich ein
Bescheinigungsverfahren durchgeführt.
Diese Verwaltungsmitteilung ist als Aufforderung zur Einreichung von
Bewerbungen zu verstehen; sie leitet das Bescheinigungsverfahren für das
Jahr 2005 ein. Im Folgenden werden die einzelnen Verfahrensstufen und der
voraussichtliche Zeitplan erläutert.
- ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
1.1. Für wen kann das Bescheinigungsverfahren infrage kommen?
Das Bescheinigungsverfahren betrifft nur Beamte der Laufbahngruppen C*
oder D*, die bereits vor dem 1. Mai 2004 in den europäischen Organen
tätig waren.
Kolleginnen und Kollegen der Laufbahngruppen C* oder D*, die nach dem
30. April 2004 zu Beamten ernannt wurden, sind somit nicht betroffen.
Diese Kolleginnen und Kollegen gehören automatisch der Funktionsgruppe
AST an, ohne hinsichtlich ihrer Laufbahn Einschränkungen zu unterliegen.
1.2. Wozu dient das Bescheinigungsverfahren?
Beamte der Laufbahngruppen C* und D*, die bereits vor dem 1. Mai 2004
eingestellt waren, gehören zwei unterschiedlichen Laufbahnschienen an,
welche ein Aufsteigen in den Besoldungsgruppen bis zur Besoldungsgruppe
C*7 bzw. D*5 vorsehen.
Für C*- oder D*-Beamte, die eine Bescheinigung erhalten, gilt diese
Einschränkung nicht mehr. Als vollwertige Mitglieder der Funktionsgruppe
AST kommen sie abhängig von ihrer individuellen Leistung, ihrem
Dienstalter und ihrer Besoldungsgruppe für Beförderungen bis zur
Besoldungsgruppe 11 infrage.
- DIE EINZELNEN VERFAHRENSPHASEN
Das Bescheinigungsverfahren umfasst vier Phasen:
- die Bekanntmachung einer Aufforderung zur Einreichung von
Bewerbungen;
- die Prüfung der Bewerbungen im Hinblick auf die
Zulassungsvoraussetzungen laut dem Kommissionsbeschluss vom 7. April
2004 (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html);
- die Einstufung entsprechend einer Rangfolge der zugelassenen
Bewerber;
- die Bewerbung und Ernennung auf freie Planstellen der
Funktionsgruppe AST, bei denen die Anstellungsbehörde festgestellt
hat, dass sie mit C*- oder D*-Beamten, die eine Bescheinigung erhalten
haben, besetzt werden können.
2.1. Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen
Die Anstellungsbehörde hat die Anzahl der Planstellen der
Funktionsgruppe AST, die 2006 mit C*- oder D*-Beamten, welche im Besitz
einer Bescheinigung sind, besetzt werden können, auf 200 festgelegt.
Wer kann sich bewerben?
Wie bereits aus Nummer 1.1. hervorgeht, sind von dem
Bescheinigungsverfahren nur diejenigen C*- oder D*-Beamten betroffen,
die bereits vor dem 1. Mai 2004 in den europäischen Organen beschäftigt
waren.
In dem Beschluss der Kommission vom 7. April 2004 (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html)
sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung geregelt:
- Es können sich Beamte bewerben, die zum 1. September 2005 im
aktiven Dienst stehen, sich in Elternurlaub oder in Urlaub aus
familiären Gründen befinden oder die im dienstlichen Interesse
abgeordnet sind.
- Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind Beamte, die im Laufe des
Jahres 2005 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, die
aufgrund eines Beschlusses der Kommission endgültig aus dem Dienst
ausscheiden oder denen die Kommission mit Wirkung ab dem Jahr 2005
Invalidengeld gewährt.
Bewerbungsfrist
Bewerbungsschluss ist der 9. September 2005.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung muss über Sysper 2 erfolgen. Zu diesem Zweck wurde eine
neue Funktion „Bescheinigungsverfahren“ entwickelt. Um diese Funktion
aufzurufen, müssen Sie im Sysper2-Menü in dem Feld
„Bescheinigungsverfahren und Leistungsnachweisverfahren“ auf
„Meine Vorgeschichte der Laufbahn“ klicken. Sodann ist „sich
bewerben“ anzuklicken.
Welche Angaben sind zu machen?
Es müssen alle nicht bereits in Sysper2 erfassten Angaben gemacht
werden, die erforderlich sind, um Ihre Bewerbung unter dem Gesichtspunkt
der Zulassungs- und Auslesekriterien (siehe hierzu die Nummern 2.2. und
2.3.) beurteilen zu können. Dabei handelt es sich um folgende Angaben:
- Ausbildungsniveau: anzugeben sind das höchste
Ausbildungsniveau, die Bezeichnung des Abschlusses, sein
Ausstellungsdatum und der Name der Einrichtung, die ihn ausgestellt
hat. Das Niveau des Abschlusses ist anhand der beigefügten
Übersicht zu bestimmen;
![](https://intracomm.ec.europa.eu/guide/publications/infoadm/img/picto_pdf.gif)
- die Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter in
anderen Gemeinschaftsorganen: anzugeben sind die Zeiträume, in
denen Sie in anderen Organen tätig waren; dabei ist für jeden Zeitraum
anzugeben, in welches Organ, welche Generaldirektion und welches
Referat Sie eingewiesen waren, in welchem Dienstverhältnis Sie standen
(Zeitbediensteter oder Beamter) und in welche Besoldungsgruppe Sie
eingestuft waren;
- die Berufserfahrung vor der Ernennung zum Beamten oder
Zeitbediensteten in einem Gemeinschaftsorgan: auch hier sind die
Zeiträume, der Name und die Anschrift des Arbeitgebers und die
ausgeübten Tätigkeiten anzugeben.
Wenn Sie diese drei Abschnitte ausgefüllt haben, haben Sie Zugang zu
Ihrer vollständigen Bewerbungsakte, welche die von Ihnen eingegebenen
Informationen sowie die in Sysper2 gespeicherten Daten (Dienstalter in
der Laufbahngruppe C* oder D* in der Kommission, Gesamtnoten, in der
Beurteilung der beruflichen Entwicklung im Abschnitt „Potenzial“
eingetragene Bemerkungen) enthält.
Sie können die Angaben auf dem Bewerbungsbogen überprüfen,
gegebenenfalls korrigieren und sodann ihre Bewerbung validieren. Durch
die Validierung wird ihre Bewerbung registriert, und Sie erhalten eine
Bestätigung.
Wie kann ich mich bewerben, wenn ich keinen Zugang zu Sysper 2 habe?
Wenn Sie zwischen dem Datum der Bekanntmachung dieser
Verwaltungsmitteilung und dem Bewerbungsschluss, also dem 9. September
2005, dauerhaft keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie Ihre
Bewerbung auf Papier (siehe hierzu
das Muster in Anhang II)
an folgende Anschrift senden:
Commission européenne
Unité ADMIN A/6 « Acte de candidature pour la procédure d’attestation »
MO 34 5/15
200, rue de la Loi
B-1049 Bruxelles
Diese Bewerbung ist vor dem 9. September 2005 zu übermitteln; maßgebend
ist der Poststempel.
Muss ich eine Bewerbung einreichen, wenn ich beim letzten
Beurteilungsverfahren den beurteilenden Beamten gebeten habe, den neuen,
für das Bescheinigungsverfahren geschaffenen Abschnitt über mein
Potenzial auszufüllen?
Sie müssen eine Bewerbung einreichen. In dem Abschnitt „Potenzial“ in
der Beurteilung der beruflichen Entwicklung wird nur ein Teil der
Informationen gesammelt, die für das Bescheinigungsverfahren
erforderlich sind, nämlich Informationen über Ihre Eignung, Aufgaben der
Laufbahngruppe B* wahrzunehmen.
Durch Ihre Bewerbung bestätigen Sie Ihr Interesse am
Bescheinigungsverfahren. Außerdem erhält die GD ADMIN dadurch
Informationen über Ihr Ausbildungsniveau und Ihre Berufserfahrung.
Muss ich meine Personalakte vervollständigen?
Erforderlichenfalls müssen Sie Ihrer Personalakte beifügen:
- das Original ihres Abschlusses oder eine beglaubigte Kopie sowie
den Nachweis dafür, dass dieser Abschluss von den Behörden des
Mitgliedstaats oder Drittlands, in dem er ausgestellt wurde, anerkannt
ist;
- die Arbeitgeberbescheinigungen über die vor der Ernennung zum
Beamten oder Zeitbediensteten in den europäischen Organen erworbene
Berufserfahrung.
Bei den Beamten, die die Genehmigung erhalten, sich auf freie
Planstellen der Funktionsgruppe AST (siehe Nummer 2.4) zu bewerben,
werden die Angaben in dem Bewerbungsbogen anhand der Angaben in den
Personalakten systematisch überprüft.
Wird dabei festgestellt, dass diese Angaben nicht mit den in Ihrer
Personalakte enthaltenen Informationen übereinstimmen oder dass Ihre
Personalakte unvollständig ist, so wird Ihre Bewerbung abgelehnt.
2.2. Zulassungsphase
Wenn Sie Ihre Bewerbung bestätigt haben, überprüft die GD ADMIN, ob Sie
die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne von Artikel 5 des Beschlusses der
Kommission vom 7. April 2004 ((http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html)
erfüllen.
Welches sind die Zulassungsvoraussetzungen?
Sie müssen die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Schul- oder Berufsbildungsabschluss, der mindestens den in Artikel
5 Absatz 3 Buchstabe a des Statuts genannten Voraussetzungen für die
Einweisung in eine Planstelle für Beamte der Funktionsgruppe
„Assistenz“ entspricht;
- Dienstalter von mindestens fünf Jahren in der Laufbahngruppe C*
oder D*. Werden in Bezug auf die im vorstehenden Unterabsatz genannte
Voraussetzung Dienstzeiten in der Laufbahngruppe C* oder D*
berücksichtigt, so wird das verlangte Mindestdienstalter um die Anzahl
an Monaten erhöht, die diesen Dienstzeiten entspricht.
Kann ein Schul- oder Berufsbildungsabschluss, der nicht dem Niveau
entspricht, das für eine Einstellung in die Funktionsgruppe AST verlangt
wird, durch Berufserfahrung ausgeglichen werden?
Laut Artikel 5 des Statuts ist ein „postsekundärer Bildungsabschluss
bescheinigt durch ein Diplom“ Voraussetzung für eine Einstellung in die
Funktionsgruppe AST. Siehe hierzu Spalte 4 der in
Anhang I beigefügten
Übersicht.
Ein darunter liegender Bildungsabschluss kann jedoch durch
Berufserfahrung ausgeglichen werden. Dabei wird folgendermaßen
vorgegangen:
- ist der höchste Bildungsabschluss, den Sie nachweisen können, in
Spalte 3 der Übersicht aufgeführt, so benötigen Sie eine zweijährige
Berufserfahrung;
- ist Ihr Berufsabschluss in Spalte 2 aufgeführt, so benötigen Sie 5
Jahre Berufserfahrung;
- ist Ihr Berufsabschluss in Spalte 1 aufgeführt, so benötigen Sie 9
Jahre Berufserfahrung.
Wie wird das Dienstalter in den Laufbahngruppen C* und D* gezählt?
Für das Dienstalter zählen die als Beamter oder Zeitbediensteter in den
Organen erworbenen Dienstjahre. Das Dienstalter als Zeitbediensteter
wird allerdings nur dann berücksichtigt, wenn es zwischen dem aktiven
Dienst als Zeitbediensteter und als Beamter keine Unterbrechung gegeben
hat.
Berücksichtigt wird jenes Dienstalter, das der Beamte am 31. Dezember
2005 erreicht hat.
Wie kann ich feststellen, ob meine Bewerbung den
Zulassungsvoraussetzungen entspricht?
Die Anstellungsbehörde veröffentlicht die Liste der Beamten, deren
Bewerbung zulässig ist.
Nach dieser Bekanntmachung können Sie in Sysper2 in Ihrem Dossier
„Bescheinigungsverfahren“ (über „Berechnungen“ und „Zulassung“)
überprüfen, wie die Angaben, die Sie in Ihrer Bewerbung gemacht haben,
in der Zulassungsphase bewertet worden sind.
Gibt es Einspruchsmöglichkeiten?
Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer Bewerbung nicht einverstanden sind, so
müssen Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bekanntgabe der
vorgenannten Liste beim Paritätischen Ausschuss für das
Bescheinigungsverfahren einen mit einer Begründung versehenen Einspruch
einlegen.
Dieser Einspruch muss über Sysper2 in Ihrem Dossier
„Bescheinigungsverfahren“ erfolgen. Der Einspruch ist zu begründen. Zu
diesem Zweck müssen Sie auf „Einen Einspruch erheben“ klicken, woraufhin
ein freies Feld erscheint, in das Sie alle Ihre Bemerkungen eintragen
können. Zur weiteren Begründung des Einspruchs sind amtliche Unterlagen
(„Anlagen“ anklicken) beizufügen.
Hat der Beamte dauerhaft keinen Zugriff auf Sysper2, so kann er seinen
Einspruch mittels eines mit Begründung versehenen Vermerks an folgende
Anschrift senden:
Commission européenne
Unité ADMIN A/6 « Recours – Procédure d’attestation - Procédure
d’attestation »
MO 34 5/15
200, rue de la Loi
B-1049 Bruxelles
Dieser Vermerk ist innerhalb von zehn Arbeitstagen (siehe oben)
einzusenden; maßgebend ist das Datum des Poststempels.
Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss gibt die
Anstellungsbehörde eine gegebenenfalls geänderte Liste der zum
Bescheinigungsverfahren zugelassenen Beamten bekannt.
2.3. Einstufung gemäß einer Rangliste der zugelassenen Beamten
Nach welchen Kriterien werden die zugelassenen Beamten in eine
Rangliste eingestuft?
Laut Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses des Kommission vom 7. April 2004
sind hierfür folgende Kriterien ausschlaggebend: Schul- und/oder
Berufsbildungsabschluss, Dienstalter in der Laufbahngruppe C* oder D*,
Erfahrung und Verdienste laut den letzten Beurteilungen der beruflichen
Entwicklung (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html).
Der Wert dieser Kriterien und ihre Gewichtung wurden gemäß dem Beschluss
der Kommission in einem Beschluss der Anstellungsbehörde präzisiert, dem
eine Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das
Bescheinigungsverfahren vorausgegangen ist.
http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05033_fr.html
In die Rangliste der zugelassenen Bewerber werden nur diejenigen Beamten
aufgenommen, deren Befähigung, Aufgaben der Laufbahngruppe B*
wahrzunehmen, in der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Jahres
2004 anerkannt worden ist.
Wie kann ich meine Einstufung überprüfen?
Die Anstellungsbehörde gibt die Einstufung der zugelassenen Beamten
bekannt.
Danach fordert die GD ADMIN jeden zugelassenen Beamten auf, in Sysper2
sein Dossier „Bescheinigungsverfahren“ einzusehen (über „Berechnung“ und
„Einstufung“), um festzustellen, wie viele Punkte er in Anwendung der
vorstehend erläuternden Einstufungskriterien sowie der
Berechnungsmethode erhalten hat.
Einspruchsmöglichkeiten
Wenn Sie nicht mit Ihrer Gesamtpunktezahl einverstanden sind, können Sie
binnen zehn Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Liste beim Paritätischen
Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit einer Begründung
versehenen Einspruch einlegen.
Dieser Einspruch ist über Ihr Dossier „Bescheinigungsverfahren“ in
Sysper2 einzulegen; es gelten dafür dieselben Voraussetzungen wie für
die Zulassungsphase (siehe hierzu Nummer 2.2).
Nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses entscheidet die
Anstellungsbehörde über den Einspruch.
2.4. Bewerbung und Ernennung auf freie Planstellen der
Funktionsgruppe AST, in die C*- oder D*-Beamte, die eine Bescheinigung
erhalten haben, eingewiesen werden können
Die Anstellungsbehörde legt die Liste der C*- bzw. D*-Beamten fest, die
sich 2006 auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST bewerben können.
Gemäß dem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 11. Mai 2005 (http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05033_fr.html)
besteht die Liste der Beamten, die sich auf dafür eigens ausgewiesene
freie Planstellen bewerben können, aus
- den 270 bestplatzierten Beamten der im Vorbereitungsstadium anhand
der Kriterien des Dienstalters und der Verdienste erstellten Liste;
- den 130 bestplatzierten Beamten der im Vorbereitungsstadium anhand
der Kriterien des Schul- und Berufsbildungsabschlusses und der
Verdienste erstellten Liste.
Beamte, die auf dieser Liste stehen, können sich während des gesamten
Jahres 2006 auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST bewerben und
in solche Planstellen eingewiesen werden. Planstellen, auf die sich C*-
bzw. D*-Beamte, die eine Bescheinigung erhalten haben, bewerben können,
werden bei ihrer Ausschreibung entsprechend gekennzeichnet.
Nur die ersten 200 Beamte, die vor dem 31. Dezember 2006 tatsächlich in
eine dieser Planstellen eingewiesen werden, gelten als Beamte, die eine
Bescheinigung erhalten haben, um in Bezug auf ihre Laufbahn keinen
Einschränkungen unterliegende Mitglieder der Funktionsgruppe AST zu
werden.
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ZEITPLAN FÜR DAS BESCHEINIGUNGSVERFAHREN
Für das Bescheinigungsverfahren ist folgender Zeitplan vorgesehen:
- Bewerbungsschluss: 9. September 2005;
- Bekanntmachung der Liste der zum Bescheinigungsverfahren
zugelassenen Beamten: Ende September;
- Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das
Bescheinigungsverfahren: zweite Oktoberhälfte;
- Bekanntmachung der Rangliste der zugelassenen Beamten: erste
Novemberhälfte;
- Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das
Bescheinigungsverfahren: zweite Novemberhälfte;
- Bekanntmachung der Liste der Beamten, die sich 2006 auf freie
Planstellen der Funktionsgruppe AST bewerben können: Anfang Dezember.
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