>> de | en | fr  N° 67-2005 / 06.09.2005
 

VERWALTUNGSVORSCHRIFT DER KOMMISSION

Betrifft:      Aufsteigen in der Dienstaltersstufe bei Beamten der ehemaligen Besoldungsgruppen A7/6, A8/2, B5/4, C5/4 und D4/4
 (Artikel 2 des Anhangs XIII des Statuts)

Das Kollegium der Verwaltungsleiter hat auf seiner 242. Sitzung vom 16. Juni 2005 die Schlussfolgerung 238/05 (siehe Anlage) angenommen, die in der Kommission seit dem 1. Mai 2004 gilt.

Claude CHENE

Anlage

Luxemburg, den 20. Juni 2005

SCHLUSSFOLGERUNG 238/05

DER VERWALTUNGSLEITER, ANGENOMMEN AUF DER 242. SITZUNG VOM 16. JUNI 2005

Betrifft:       Aufsteigen in der Dienstaltersstufe bei Beamten der ehemaligen Besoldungsgruppen A7/6, A8/2, B5/4, C5/4 und D4/4
 (Artikel 2 des Anhangs XIII des Statuts)

Umfasst eine Besoldungsgruppe nach dem 1. Mai 2004 eine höhere Anzahl an Dienstaltersstufen als die entsprechende Besoldungsgruppe vor diesem Zeitpunkt, so wird davon ausgegangen, dass der Beamte, der am 30. April 2004 in die letzte Dienstaltersstufe einer solchen Besoldungsgruppe eingestuft war, vor dem 1. Mai 2004 in der Dienstaltersstufe Dienstalter für das Aufsteigen in die nächsthöhere Dienstaltersstufe gemäß Artikel 44 des Statuts erworben hat.

Das vor dem 1. Mai 2004 in der Dienstaltersstufe erworbene Dienstalter wird mit höchstens 24 Monaten angerechnet.

Beispiele:

  • Ein Beamter, der am 1. Januar 2003 die Dienstaltersstufe 4 der Besoldungsgruppe B5 (B*5 seit dem 1. Mai 2004) erreicht hat, steigt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 in die Dienstaltersstufe 5 der Besoldungsgruppe auf. Dabei wird gemäß Artikel 44 Absatz 1 des Statuts davon ausgegangen, dass er zu diesem Zeitpunkt ein Dienstalter von zwei Jahren in einer Dienstaltersstufe seiner Besoldungsgruppe hatte.
     
  • Bei einem Beamten, der sich seit dem 1. Januar 2000 in der Dienstaltersstufe 4 der Besoldungsgruppe B5 befindet und folglich am 1. Mai 2004 ein Dienstalter von 52 Monaten in der Dienstaltersstufe vorzuweisen hat, werden 24 Monate angerechnet. Der betreffende Beamte steigt zum 1. Mai 2004 in die Dienstaltersstufe 5 der Besoldungsgruppe B*5 auf.

Diese Schlussfolgerung gilt mit Wirkung vom 1. Mai 2004.

Das Kollegium der Verwaltungsleiter

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   Verfasser: ADMIN B1