VERWALTUNGSVORSCHRIFT DER KOMMISSION
Betrifft:
|
Aufsteigen in der
Dienstaltersstufe bei Beamten der ehemaligen Besoldungsgruppen A7/6,
A8/2, B5/4, C5/4 und D4/4
(Artikel 2 des Anhangs XIII des Statuts) |
Das Kollegium der Verwaltungsleiter hat auf seiner 242. Sitzung vom 16.
Juni 2005 die Schlussfolgerung 238/05 (siehe Anlage) angenommen, die in
der Kommission seit dem 1. Mai 2004 gilt.
Claude CHENE
Anlage
Luxemburg, den 20. Juni 2005
SCHLUSSFOLGERUNG 238/05
DER VERWALTUNGSLEITER, ANGENOMMEN AUF DER 242. SITZUNG VOM 16. JUNI 2005
Betrifft:
|
Aufsteigen in der
Dienstaltersstufe bei Beamten der ehemaligen Besoldungsgruppen A7/6,
A8/2, B5/4, C5/4 und D4/4
(Artikel 2 des Anhangs XIII des Statuts) |
Umfasst eine Besoldungsgruppe nach dem 1. Mai 2004 eine höhere Anzahl
an Dienstaltersstufen als die entsprechende Besoldungsgruppe vor diesem
Zeitpunkt, so wird davon ausgegangen, dass der Beamte, der am 30. April
2004 in die letzte Dienstaltersstufe einer solchen Besoldungsgruppe
eingestuft war, vor dem 1. Mai 2004 in der Dienstaltersstufe Dienstalter
für das Aufsteigen in die nächsthöhere Dienstaltersstufe gemäß Artikel 44
des Statuts erworben hat.
Das vor dem 1. Mai 2004 in der Dienstaltersstufe erworbene Dienstalter
wird mit höchstens 24 Monaten angerechnet.
Beispiele:
- Ein Beamter, der am 1. Januar 2003 die Dienstaltersstufe 4 der
Besoldungsgruppe B5 (B*5 seit dem 1. Mai 2004) erreicht hat, steigt mit
Wirkung ab dem 1. Januar 2005 in die Dienstaltersstufe 5 der
Besoldungsgruppe auf. Dabei wird gemäß Artikel 44 Absatz 1 des Statuts
davon ausgegangen, dass er zu diesem Zeitpunkt ein Dienstalter von zwei
Jahren in einer Dienstaltersstufe seiner Besoldungsgruppe hatte.
- Bei einem Beamten, der sich seit dem 1. Januar 2000 in der
Dienstaltersstufe 4 der Besoldungsgruppe B5 befindet und folglich am 1.
Mai 2004 ein Dienstalter von 52 Monaten in der Dienstaltersstufe
vorzuweisen hat, werden 24 Monate angerechnet. Der betreffende Beamte
steigt zum 1. Mai 2004 in die Dienstaltersstufe 5 der Besoldungsgruppe
B*5 auf.
Diese Schlussfolgerung gilt mit Wirkung vom 1. Mai 2004.
Das Kollegium der
Verwaltungsleiter |