BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2005
LISTE DER BEAMTEN, DEREN BEWERBUNG ALS
ZULÄSSIG GILT
Nach der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für das
Bescheinigungsverfahren des Jahres 2005 (Verwaltungsmitteilung
Nr. 56-2005) wurden 1727 unterzeichnete
Bewerbungen registriert.
1. Liste der Beamten
, deren Bewerbung als
zulässig gilt
Die Liste der 1605 Beamten, deren Bewerbung als zulässig gilt, ist
beigefügt.
Es wird daran erinnert, dass gemäß Artikel 5 des Beschlusses der
Kommission vom 7. April 2004 die folgenden Zulassungsbedingungen zu
erfüllen sind (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html):
- Schul- oder Berufsbildungsabschluss, der mindestens den in Artikel 5
Absatz 3 Buchstabe a des Statuts genannten Voraussetzungen für die
Einweisung in eine Planstelle für Beamte der Funktionsgruppe „Assistenz“
entspricht;
- Dienstalter von mindestens fünf Jahren in der Laufbahngruppe C* oder
D*. Werden zur Erfüllung der im vorstehenden Unterabsatz genannte
Voraussetzung Dienstzeiten in der Laufbahngruppe C* oder D*
berücksichtigt, so wird das verlangte Mindestdienstalter um die Anzahl
an Monaten erhöht, die diesen Dienstzeiten entspricht. Berücksichtigt
wird jenes Dienstalter, das der Beamte am 31. Dezember 2005 erreicht
hat.
Es müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein.
WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE BEWERBERINNEN UND
BEWERBER
Sie werden darauf hingewiesen, dass die Zulassung auf Grundlage der
Angaben im Bewerbungsbogen erfolgt ist. Im derzeitigen
Verfahrensstadium sind diese Angaben noch nicht überprüft worden.
Wie aus der Verwaltungsmitteilung Nr.
56-2005 hervorgeht, werden bei den Beamten, die die Genehmigung
erhalten, sich auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST zu
bewerben, die Angaben in dem Bewerbungsbogen anhand der Einträge in
der Personalakte systematisch überprüft.
Wird dabei festgestellt, dass diese Angaben nicht mit den Einträgen in
der Personalakte übereinstimmen oder dass die Personalakte
unvollständig ist, so wird die Bewerbung abgelehnt.
Die beigefügte Liste gilt deshalb unter dem Vorbehalt einer späteren
Überprüfung. |
2. Verfahren für die Zulassung einer
Bewerbung
Jeder Beamte, der seine Bewerbung unterzeichnet hat, kann in der
Rubrik „Bescheinigungsverfahren“ in Sysper2 (über „Berechnungen“ und
danach „Rechnungsbasis“ sowie „Zulassung“) überprüfen, inwieweit die im
Bewerbungsbogen gemachten Angaben berücksichtigt wurden und zu welchem
Ergebnis dies geführt hat.
3. Einspruch beim Paritätischen Ausschuss für
das Bescheinigungsverfahren
Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer Bewerbung nicht einverstanden sind, so
können Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bekanntgabe dieser
Verwaltungsmitteilung beim Paritätischen Ausschuss für das
Bescheinigungsverfahren einen mit einer Begründung versehenen Einspruch
einlegen.
Dieser Einspruch muss über Sysper2 in Ihrem Dossier
„Bescheinigungsverfahren“ erfolgen. Der Einspruch ist zu begründen. Zu
diesem Zweck müssen Sie auf „Einspruch erheben“ klicken, woraufhin ein
freies Feld erscheint, in das Sie alle Ihre Bemerkungen eintragen können.
Zur weiteren Begründung des Einspruchs müssen amtliche Unterlagen
beigefügt werden („Anlagen“ anklicken)(1).
Hat der Beamte dauerhaft keinen Zugriff auf Sysper2, so kann er seinen
Einspruch mittels eines mit Begründung versehenen Vermerks an folgende
Anschrift senden:
Commission européenne
Unité ADMIN A/6 « Recours – Procédure d’attestation »
MO 34 5/15
B-1049 Bruxelles
Dieser Vermerk ist innerhalb von zehn Arbeitstagen (siehe oben)
einzusenden; maßgebend ist das Datum des Poststempels.
Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss gibt die
Anstellungsbehörde eine gegebenenfalls geänderte Liste der zum
Bescheinigungsverfahren zugelassenen Beamten bekannt.
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Footnotes
(1) Sysper2 ist kein
Textverarbeitungssystem. Wir empfehlen deshalb, den Text des Einspruchs in
Word zu verfassen und ihn in Sysper2 mittels der „copy/paste“-Funktion in
das entsprechende Feld zu kopieren. |