>> de | en | fr  N° 76-2005 / 11.10.2005
 

BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2005

LISTE DER BEAMTEN, DEREN BEWERBUNG ALS ZULÄSSIG GILT

Nach der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für das Bescheinigungsverfahren des Jahres 2005 (Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2005) wurden 1727 unterzeichnete Bewerbungen registriert.

1.     Liste der Beamten , deren Bewerbung als zulässig gilt

Die Liste der 1605 Beamten, deren Bewerbung als zulässig gilt, ist beigefügt.

Es wird daran erinnert, dass gemäß Artikel 5 des Beschlusses der Kommission vom 7. April 2004 die folgenden Zulassungsbedingungen zu erfüllen sind (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_fr.html):

  • Schul- oder Berufsbildungsabschluss, der mindestens den in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a des Statuts genannten Voraussetzungen für die Einweisung in eine Planstelle für Beamte der Funktionsgruppe „Assistenz“ entspricht;
     
  • Dienstalter von mindestens fünf Jahren in der Laufbahngruppe C* oder D*. Werden zur Erfüllung der im vorstehenden Unterabsatz genannte Voraussetzung Dienstzeiten in der Laufbahngruppe C* oder D* berücksichtigt, so wird das verlangte Mindestdienstalter um die Anzahl an Monaten erhöht, die diesen Dienstzeiten entspricht. Berücksichtigt wird jenes Dienstalter, das der Beamte am 31. Dezember 2005 erreicht hat.

Es müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein.

WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE BEWERBERINNEN UND BEWERBER

Sie werden darauf hingewiesen, dass die Zulassung auf Grundlage der Angaben im Bewerbungsbogen erfolgt ist. Im derzeitigen Verfahrensstadium sind diese Angaben noch nicht überprüft worden.

Wie aus der Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2005 hervorgeht, werden bei den Beamten, die die Genehmigung erhalten, sich auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST zu bewerben, die Angaben in dem Bewerbungsbogen anhand der Einträge in der Personalakte systematisch überprüft.

Wird dabei festgestellt, dass diese Angaben nicht mit den Einträgen in der Personalakte übereinstimmen oder dass die Personalakte unvollständig ist, so wird die Bewerbung abgelehnt.

Die beigefügte Liste gilt deshalb unter dem Vorbehalt einer späteren Überprüfung.

2.     Verfahren für die Zulassung einer Bewerbung

Jeder Beamte, der seine Bewerbung unterzeichnet hat, kann in der Rubrik „Bescheinigungsverfahren“ in Sysper2 (über „Berechnungen“ und danach „Rechnungsbasis“ sowie „Zulassung“) überprüfen, inwieweit die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben berücksichtigt wurden und zu welchem Ergebnis dies geführt hat.

3.     Einspruch beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren

Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer Bewerbung nicht einverstanden sind, so können Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bekanntgabe dieser Verwaltungsmitteilung beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit einer Begründung versehenen Einspruch einlegen.

Dieser Einspruch muss über Sysper2 in Ihrem Dossier „Bescheinigungsverfahren“ erfolgen. Der Einspruch ist zu begründen. Zu diesem Zweck müssen Sie auf „Einspruch erheben“ klicken, woraufhin ein freies Feld erscheint, in das Sie alle Ihre Bemerkungen eintragen können. Zur weiteren Begründung des Einspruchs müssen amtliche Unterlagen beigefügt werden („Anlagen“ anklicken)(1).

Hat der Beamte dauerhaft keinen Zugriff auf Sysper2, so kann er seinen Einspruch mittels eines mit Begründung versehenen Vermerks an folgende Anschrift senden:

Commission européenne
Unité ADMIN A/6 « Recours – Procédure d’attestation »
MO 34 5/15
B-1049 Bruxelles

Dieser Vermerk ist innerhalb von zehn Arbeitstagen (siehe oben) einzusenden; maßgebend ist das Datum des Poststempels.
Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss gibt die Anstellungsbehörde eine gegebenenfalls geänderte Liste der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Beamten bekannt.
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Footnotes

(1) Sysper2 ist kein Textverarbeitungssystem. Wir empfehlen deshalb, den Text des Einspruchs in Word zu verfassen und ihn in Sysper2 mittels der „copy/paste“-Funktion in das entsprechende Feld zu kopieren.

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   Verfasser: ADMIN A6