BESCHLUSS DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE ÜBER DIE ANZAHL DER
BEAMTEN, DIE 2005 DIE GENEHMIGUNG ERHALTEN, DAS FORTBILDUNGSPROGRAMM IM
RAHMEN DES LEISTUNGSNACHWEISVERFAHRENS („ZERTIFIZIERUNG") ZU DURCHLAUFEN
Laut Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses vom 22. Juni 2005 über
allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45a des Statuts(1)
legt die Anstellungsbehörde alljährlich nach Anhörung des paritätischen
Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren die Anzahl der Beamten
fest, die an dem obligatorischen Fortbildungsprogramm gemäß Artikel 45a
Absatz 1 des Statuts teilnehmen dürfen.
Der paritätische Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren wurde am 13.
September 2005 konsultiert.
Für 2005 wird die Anzahl der Beamten, die zu dem Fortbildungsprogramm
zugelassen werden, auf 110 festgesetzt.
Brüssel, den 17.10.2005
Claude Chêne
Generaldirektor der Generaldirektion „Personal und Verwaltung“
BESCHLUSS DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE ZU DEN KRITERIEN FÜR DIE FESTLEGUNG DER
RANGFOLGE IM RAHMEN DER DURCHFÜHRUNG DES LEISTUNGSNACHWEISVERFAHRENS
(„ZERTIFIZIERUNG") 2005
Laut Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses vom 22. Juni 2005 über
allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45a des Statuts(1)
erstellt die Anstellungsbehörde nach der Vorauswahlphase anhand folgender
Kriterien eine Rangliste der Beamten:
- in den Organen erworbene Berufserfahrung und Niveau der
Berufsbildung in Bereichen, in denen die Kommission einen besonderen
Bedarf hat;
- Gesamtnoten in den letzten jährlichen Beurteilungen der
beruflichen Entwicklung.
Vor Bekanntgabe des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen und nach
Stellungnahme des paritätischen Ausschusses für das
Leistungsnachweisverfahren legt die Anstellungsbehörde den genauen Inhalt
und den Wert der Kriterien sowie ihre Gewichtung fest.
Der paritätische Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren hat seine
Stellungnahme am 26. September 2005 abgegeben.
Der Wert der Kriterien für die Aufstellung der Rangordnung und ihre
Gewichtung für das Leistungsnachweisverfahren 2005 sind dem Anhang zu
entnehmen. Die Kriterien werden alljährlich im Lichte der Ergebnisse des
vorausgegangenen Verfahrens überprüft.
Brüssel, den 17.10.2005
Claude Chêne
Generaldirektor der Generaldirektion „Personal und Verwaltung“
KRITERIEN FÜR DIE AUFSTELLUNG EINER
RANGLISTE IM LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2005
- FESTLEGUNG DER KRITERIEN
1.1. Berufserfahrung und Ausbildungsniveau in den Bereichen, in
denen die Kommission vorrangigen Bedarf hat
1.1.1. Für 2005 festgelegte Bereiche
Für 2005 hat die Kommission in folgenden Bereichen und Tätigkeiten
einen vorrangigen Bedarf festgestellt:
- 1) Externe Kommunikation
- 2) Haushalt, Finanzen und Verträge
- 3) Programm- und Projektverwaltung
- 4) Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und Verfahren bei Verstößen
- 5) Audit und interne Kontrolle
- 6) Personalverwaltung
- 7) Informationstechnologie
Die in diesen Bereichen auszuübenden Tätigkeiten sind in Anhang I
aufgeführt.
1.1.2. Definition der Berufserfahrung
Beamte, die in den zehn vergangenen Jahren in den Gemeinschaftsorganen
in den oben genannten Bereichen Berufserfahrung erworben haben,
erhalten dafür wie folgt Punkte:
- 2 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die
zwischen dem 1. Oktober 1999 und dem 20. September 2005 erworben
wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen
Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 2/12 Punkte vergeben.
- 1,25 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die
zwischen dem 1. Oktober 1995 und dem 30. September 1999 erworben
wurde.
- Es wird nur Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter ab der
Laufbahngruppe B* berücksichtigt.
1.1.3. Niveau der Berufsbildung
3 Zusatzpunkte für Beamte, die einen Hochschulabschluss oder einen
gleichwertigen, im Rahmen der Berufsbildung erworbenen Abschluss in
einem der genannten Tätigkeitsbereiche nachweisen.
1.1.4. Praktische Einzelheiten
Die Beamten müssen sich in ihrer Bewerbung für einen der genannten
Bereiche entscheiden.
Zur Berufserfahrung müssen die Beamten in ihrer Bewerbung für jeden
Bereich angeben:
- die Zeiträume, in denen sie in diesem Bereich tätig waren;
- die Generaldirektion und Dienststelle, in der sie diese Tätigkeit
ausgeübt haben.
Für die zwischen dem 1. Oktober 1999 und dem 30. September 2005
erworbene Berufserfahrung sind zur Bestätigung der in der Bewerbung
gemachten Angaben Bescheinigungen erforderlich. Diese Bescheinigungen
sind vom Referatsleiter des Personalverwaltungsreferats des Dienstes
auszustellen, in dem die Berufserfahrung erworben wurde, und der
Bewerbung beizufügen.
Zur Ausbildung sind die Art des Abschlusses, der mit einem der in
Ziffer 1.1.1 genannten Bereiche in Zusammenhang steht, die
ausstellende Einrichtung und das Ausstellungsdatum anzugeben.
Gegebenenfalls ist der Personalakte das Originalexemplar des
Abschlusses oder eine beglaubigte Kopie beizugeben und es ist
nachzuweisen, dass der Abschluss in dem Mitgliedstaat oder Drittland,
in dem er ausgestellt wurde, amtlich anerkannt ist.
1.2. Gesamtnoten
- Es wird der Mittelwert der in den drei letzten jährlichen
Beurteilungen der beruflichen Entwicklung erhaltenen Gesamtnoten
errechnet.
- Die Gesamtnoten werden ohne anteilige Berechnungen berücksichtigt.
- AUFSTELLUNG DER LISTE DER BEAMTEN, DIE ZU DEM FORTBILDUNGSPROGRAMM
ZUGELASSEN SIND
2.1. Rangfolge der Beamten nach der Vorauswahl
Die Beamten, die die Vorauswahl erfolgreich bestanden haben, werden
nach den in Ziffer 1 genannten Kriterien eingestuft.
2.2. Liste der Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen
dürfen
In die Liste der Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen
dürfen, werden aufgenommen
- die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Externe
Kommunikation“ gewählt haben;
- die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Einhaltung des
Gemeinschaftsrecht und Verfahren bei Verstößen“ gewählt haben;
- die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Haushalt, Finanzen
und Verträge“ gewählt haben;
- die 20 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Programm- und
Projektverwaltung“ gewählt haben;
- die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Audit“ gewählt
haben;
- die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Personalverwaltung“
gewählt haben;
- die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich
„Informationstechnologie“ gewählt haben;
2.3. Vorgehen bei Punktegleichheit
Ist es in Anbetracht der Zahl der angebotenen Stellen erforderlich,
eine Auswahl unter den Beamten mit gleicher Punktezahl zu treffen, so
sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
- zunächst einmal das Dienstalter in der Laufbahngruppe B*;
- und sodann bei gleichem Dienstalter die Chancengleichheit.
Für die Feststellung des Dienstalters in der Laufbahngruppe B* werden
die Dienstjahre als Beamter oder Zeitbediensteter berücksichtigt.
ANHANG I:
LISTE DER TÄTIGKEITEN IN DEN EINZELNEN BEREICHEN
(en - updated 25/10/2005 16:00)
____________
Footnotes
(1) Beschluss C(2005) 1940 vom 22.6.2005
über allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45a des Statuts.
|