>> de | en | fr  N° 82-2005 / 07.11.2005
 

AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN ZUR TEILNAHME AM LEISTUNGSNACHWEISVERFARHEN FÜR DAS JAHR 2005

  1. EINLEITUNG

    1.1. Worum geht es?

    Durch Artikel 45a des Statuts wird ein neues Verfahren eingeführt, das so genannte Leistungsnachweisverfahren (certification), welches Beamten der Laufbahngruppe B* ab der Besoldungsgruppe 5 die Möglichkeit eröffnet, in einen Dienstposten der Laufbahngruppe A* ernannt zu werden, sofern sie zur Teilnahme an einem obligatorischen Fortbildungsprogramm ausgewählt wurden und diese Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

    Das Leistungsnachweisverfahren tritt an die Stelle der internen Auswahlverfahren zum Aufstieg aus der Laufbahngruppe B* in die Laufbahngruppe A* (concours de passage de catégorie) und wird ab 2005 einmal jährlich durchgeführt.

    Die Anstellungsbehörde hat die Anzahl der Beamten der Kommission, die 2006 an der Fortbildung teilnehmen dürfen, auf 110 festgesetzt.

    Nähere Auskünfte sind über folgende Website erhältlich: http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_leg_en.html

    1.2. Wer kann sich bewerben?

    Das Leistungsnachweisverfahren steht ausschließlich B*-Beamten offen, die der Besoldungsgruppe 5 oder darüber angehören.

    Im Beschluss der Kommission vom 22. Juni 2005 (http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_leg_en.html) werden die genauen Teilnahmevoraussetzungen genannt:
     
    • Bewerben können sich Beamte, die am Tag der Bekanntgabe des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen im aktiven Dienst stehen, sich in Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im dienstlichen Interesse abgeordnet sind.
       
    • Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Beamte, die 2005 oder 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, für welche die Kommission eine Verfügung erlassen hat, die zum endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst führt, oder denen die Kommission Invalidengeld zugesprochen hat.
       
  2. DIE VERSCHIEDENEN PHASEN DES VERFAHRENS

    Im Beschluss der Kommission vom 22. Juni 2005 http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_leg_en.html wird festgelegt, welche Phasen das Leistungsnachweisverfahren umfasst:
     
    1. Bekanntgabe eines Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen
       
    2. Aufstellung der Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen
       
    3. Teilnahme am Fortbildungsprogramm; dieses wird von der Europäischen Verwaltungsakademie durchgeführt
       
    4. Aufstellung der Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden und damit das Fortbildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben
      Vorliegende Verwaltungsmitteilung bezieht sich auf die ersten beiden Phasen.

    2.1. Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen

    Vorliegende Verwaltungsmitteilung gilt als Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen; damit ist das Leistungsnachweisverfahren für das Jahr 2005 angelaufen.

    Bis wann kann eine Bewerbung eingereicht werden?

    Die Bewerbungsfrist läuft am 23. November 2005 ab.

    Wie ist eine Bewerbung einzureichen?

    Dies geschieht über Sysper2. Hierzu ist ein neues Modul (certification) entwickelt worden. Um es aufzurufen, klicken Sie im Sysper2-Menü das Feld „Mon historique“ unter „Attestation & Certification“ an. Danach haben Sie das Feld „Poser sa candidature“ anzuklicken.

    Welche Angaben müssen Sie liefern?

    Sie haben die Informationen zu liefern, die erforderlich sind, um Ihre Bewerbung anhand der Vorauswahl- und Auswahlkriterien zu beurteilen, die noch nicht in Sysper2 aufgeführt sind.

    Zunächst haben Sie sich für einen der Schwerpunktbereiche zu entscheiden, die im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005 enthalten sind http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05078_de.html

    Die zu besetzenden Planstellen sind nämlich auf verschiedene Bereiche aufgeteilt: 15 auf den Bereich „Politik der externen Kommunikation“; 15 auf den Bereich „Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und Bearbeitung von Verstößen“; 15 auf den Bereich „Haushalt, Finanzen und Verträge“; 20 auf den Bereich „Projekt- und Programmverwaltung“; 15 auf den Bereich „Audit“; 15 auf den Bereich „Personalverwaltung und entwicklung“ und 15 auf den Bereich „Informationstechnologien“.

    Um einen dieser Bereiche auszuwählen, haben Sie das Feld „choisir le domaine“ in der Rubrik „données de base“ anzuklicken.

    Danach haben Sie Angaben zu Ihrer Berufsbildung zu liefern. Unter der Rubrik „Etudes“ sind zugeben Hochschulabschlüsse sowie gleichwertige Abschlüsse, die Sie im Rahmen der beruflichen Ausbildung erworben haben.

    Bei jedem dieser Abschlüsse sind anzugeben:
     

    • Titel des Abschlusses
       
    • Niveau des Abschlusses (zur Bestimmung dieses Niveaus haben Sie beigefügte Tabelle zu benutzen)
       
    • Tag der Erlangung des Abschlusses
       
    • Stelle, die den Abschluss erteilt hat
       
    • der dem Abschluss entsprechende Studienzeitraum.

    Außerdem ist anzugeben, ob der Abschluss mit einem der oben aufgeführten Schwerpunktbereiche in Beziehung steht.

    Es ist nicht sinnvoll, auch Sekundarschulabschlüsse oder niedrigere Abschlüsse anzugeben. Diese werden im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt.

    Zuletzt haben Sie die Rubriken zu Ihrer Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter auszufüllen. Unter dem Titel „Expérience professionnelle“ sind zwei Arten von Angaben zu machen:
     

    • Die einen beziehen sich auf Ihre Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter der Laufbahngruppe B* oder A* in den anderen EU-Organen (Berufserfahrung des Typs 1). Sie haben im Einzelnen anzugeben, in welchem Zeitraum Sie im Dienst gestanden haben, und zwar jeweils unter Angabe des EU-Organs, der Generaldirektion und des Referats, in denen Sie tätig waren, Ihre dienstrechtliche Stellung (Zeitbediensteter oder Beamter) und Ihre Besoldungsgruppe.
       
    • Die anderen Informationen beziehen sich auf die oben genannten Schwerpunktbereiche (Berufserfahrung des Typs 2). Wenn Sie in einem dieser Bereiche seit dem 1. Oktober 1995 als Beamter oder Zeitbediensteter der Laufbahngruppe B* oder A* Erfahrungen bei einer der EU Institutionen erworben haben, so haben Sie für den betreffenden Bereich jeweils die ausgeübten Funktionen, die Dauer der Tätigkeit sowie die Generaldirektion und das Referat, in denen Sie tätig waren, Ihre dienstrechtliche Stellung und Ihre Besoldungsgruppe anzugeben.
      Für die im Zeitraum vom 1. Oktober 1999 bis zum 30. September 2005 erworbene Berufserfahrung müssen Sie eine Bescheinigung beibringen, die vom Leiter des Personalreferats der Dienststelle(n) unterzeichnet ist. Diese Bescheinigungen sind vor dem 16. Dezember bei der folgenden Adresse vorzuliegen:

      Referat : ADMIN A/6 „Leistungsnachweisverfahren“
      MO 34 5/15

      Ein Muster für die zu unterzeichnende Bescheinigung ist im Anhang beigefügt.

    Wenn Sie diese drei Rubriken ausgefüllt haben, haben Sie Zugang zu Ihrer vollständigen Bewerbungsakte. Sie können nun den Inhalt der Angaben überprüfen und gegebenenfalls berichtigen.
    Nach Validierung der Informationen gilt Ihre Bewerbung als „vorgelegt und unterzeichnet“ (soumise et signée): Wenn die entsprechende Angabe erscheint, so ist dies der Beleg dafür, dass Ihre Bewerbung registriert wurde.

    Wie ist eine Bewerbung einzureichen, wenn Sie keinen Zugang zu Sysper2 haben?

    Wenn Sie aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes zwischen dem Tag der Bekanntgabe dieser Verwaltungsmitteilung und dem Ablauf der Bewerbungsfrist (am 23. November 2005) keinen Zugang zu Sysper2 haben, so können Sie Ihre Bewerbung auf Papier (siehe in Anhang II beigefügtes Muster) an folgende Anschrift richten:

    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 „Bewerbung zur Teilnahme am Leistungsnachweisverfahren“
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel

    Die Bewerbung muss bis zum 23. November 2005 eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

    Muss man auch dann eine Bewerbung einreichen, wenn man beim letzten Beurteilungsverfahren den Beurteilenden gebeten hat, die neue Rubrik „Potenzial“ auszufüllen, die gerade zum Zwecke des Leistungsnachweisverfahrens geschaffen wurde?

    In der Tat muss eine Bewerbung eingereicht werden. Die Rubrik „Potenzial“ in der Beurteilung diente lediglich dazu zu klären, ob eine bestimmte für die Teilnahme am Leistungsnachweisverfahren erforderliche Voraussetzung gegeben ist, nämlich Ihre Fähigkeit, Aufgaben der Laufbahngruppe A* auszuüben.

    Mit Ihrer Bewerbung bestätigen Sie Ihr Interesse an der Teilnahme am Leistungsnachweisverfahren. Außerdem liefern Sie mit Ihrer Bewerbung der GD ADMIN die erforderlichen Auskünfte über Ihr Ausbildungsniveau und Ihre Berufserfahrung.

    Sind Ergänzungen der Personalakte notwendig?

    Falls die Urschriften oder beglaubigten Abschriften der betreffenden Abschlüsse sowie gegebenenfalls der Nachweis, dass die Abschlüsse von den staatlichen Stellen des ausstellenden Mitgliedstaats oder Drittlandes amtlich anerkannt sind, noch nicht in der Personalakte enthalten sind, so müssen die entsprechenden Unterlagen nunmehr in die Personalakte aufgenommen werden.

    Es sei darauf hingewiesen, dass die Angaben, die die zum Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie zugelassenen Beamten in ihrer Bewerbung geliefert haben, systematisch anhand der Bestandteile der Personalakte überprüft werden.

    Stehen die Angaben nicht mit Unterlagen in der Personalakte im Einklang oder ist die Personalakte unvollständig, so wird die Bewerbung als nicht zulässig betrachtet.

    2.2. Vorauswahlphase

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung validiert haben, überprüft die GD ADMIN, ob diese den Vorauswahlkriterien nach Artikel 4 des Beschlusses der Kommission vom 22. Juni 2005 entspricht. http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_leg_en.html

    Wie stellt man fest, dass die eigene Bewerbung tatsächlich den Vorauswahlkriterien entspricht?

    Die Anstellungsbehörde stellt die Liste der Beamten auf, die die Vorauswahl bestanden haben.

    Nach Bekanntgabe dieser Liste können Sie in der Rubrik „certification“ in Sysper2 (über „Calculs“, „Valorisation“ und „Présélection“) überprüfen, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis die Angaben in Ihrer Bewerbung im Rahmen der Vorauswahl analysiert worden sind.

    Welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es?

    Haben Sie die Vorauswahl nicht bestanden, so können Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bekanntgabe der entsprechenden Liste beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren Einspruch einlegen.

    Der Einspruch ist über Sysper2 in der Leistungsnachweis-Rubrik einzulegen. Er muss mit Gründen versehen sein: Hierfür steht, nachdem Sie „Lancer un appel“ angeklickt haben, ein Feld für einen beliebig langen Freitext zur Verfügung; amtliche Unterlagen zur Stützung des Einspruchs sind beizufügen (Titel „Annexes“).

    Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:

    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 „Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren“
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel

    Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.

    Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss veröffentlicht die Anstellungsbehörde gegebenenfalls eine geänderte Liste der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben.

    2.3. Erstellung einer Rangordnung der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben

    Nach welchen Kriterien werden die Beamten, die durch die Vorauswahl gekommen sind, in eine Rangliste eingestuft?

    Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses der Kommission vom 22. Juni 2005 handelt es sich um folgende Kriterien: In den Organen erworbene Berufserfahrung und Niveau der Berufsbildung in den Schwerpunktbereichen, die von der Anstellungsbehörde am 17. Oktober 2005 festgestellt wurden; sowie die Gesamtnoten in den letzten jährlichen Beurteilungen der beruflichen Entwicklung.
    http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_leg_en.html

    Der Wert dieser Kriterien und ihre Gewichtung sind per Beschluss der Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren festgelegt worden. Siehe http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05078_de.html

    Wie kann man sehen, wie man eingestuft worden ist?

    Die Anstellungsbehörde gibt die Liste der Beamten bekannt, die 2006 das Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie absolvieren dürfen.

    Nach Bekanntgabe dieser Liste fordert die GD ADMIN alle zugelassenen Beamten auf, die Rubrik „certification“ in Sysper2 (über „Calcul“ und „Classement“) aufzurufen, um die eigene Einstufung in dem gewählten Schwerpunktbereich, die aufgrund der genannten Einstufungskriterien erlangte Punktzahl sowie die Berechnungsmethode zur Kenntnis zu nehmen.

    Welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es?

    Wenn Sie die Vorauswahl bestanden haben, aber nicht auf der im Entwurf vorliegenden Liste der zum Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten stehen, können Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Entwurfs der Liste beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren Einspruch gegen diesen Entwurf erheben; der Einspruch ist zu begründen.

    Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik „certification“ einzulegen; dies hat auf dieselbe Weise wie in Bezug auf die Vorauswahlphase beschrieben (siehe Ziffer 2.2) zu geschehen.

    Im Anschluss an die Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses entscheidet die Anstellungsbehörde über die einzelnen Einsprüche und legt dann die endgültige Liste der Beamten fest, die 2006 am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen, und gibt die Liste bekannt.
     

  3. TERMINPLAN FÜR DEN ABLAUF DER AUSWAHL DER BEAMTEN, DIE AM AUSBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN

    Folgender Terminplan ist vorgesehen:
     
    • letzter Tag für den Eingang der Bewerbungen: 23 November 2005;
       
    • Bekanntgabe des Entwurfs der Liste der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben: Ende November 2005.
       
    • Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren: Mitte Dezember 2005.
       
    • Bekanntgabe der Liste der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben, und des Entwurfs der Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen: Mitte Januar 2006.
       
    • Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren: Anfang Februar 2006.
       
    • Bekanntgabe der Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie teilnehmen dürfen: Ende Februar 2006.

    Das Fortbildungsprogramm dürfte Ende März 2006 anlaufen. Zum Inhalt der Fortbildung hat die Kommission am 20. Juli 2005 eine Verwaltungsmitteilung veröffentlicht. http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_en.html
     



ANHANG I

Beispiele für Hochschulabschlüsse, die einem vollständigen Hochschulstudium von mindestens drei Jahren entsprechen
 


ANHANG II  

Bewerbung
LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN


Anhang III  

MUSTER EINER BESCHEINIGUNG, DIE VOM LEITER DES PERSONALREFERATS DER GENERALDIREKTION ZU UNTERZEICHNEN IST, BEI DER SIE DIE FUNKTIONEN AUSGEÜBT HABEN DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM SCHWERPUNKTBEREICHEN STEHEN.
(Eine Bescheinigung je Generaldirektion)
 

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   Verfasser: ADMIN A6