BEURTEILUNGSVERFAHREN(1)
für den Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2005
Ein neues Beurteilungsverfahren für das Kalenderjahr 2005 wird in Kürze
eingeleitet. Nähere Einzelheiten zu den für die jährliche Beurteilung des
Personals geltenden Kriterien, den Vereinfachungen gegenüber dem Vorjahr,
den einzelnen Phasen des Beurteilungsverfahrens sowie den statistischen
Angaben zu den Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2005 können unter
folgender Anschrift abgerufen werden:
http://www.cc.cec/pers_admin/appraisal/2006_exercise_en.html
Folgendes ist zu beachten:
- Diejenigen Beamten, die beabsichtigen, im Jahr 2006 am
Bescheinigungs- und Leistungsnachweisverfahren teilzunehmen, müssen
ihren Beurteilenden bitten, den Unterabschnitt „Potenzial“ auszufüllen.
In diesem Fall darf die jährliche Beurteilung nicht im Wege der
Aufrechterhaltung einer vorhergehenden Beurteilung erstellt werden.
- Der Durchschnittswert der Gesamtnoten in den einzelnen
Besoldungsgruppen, den jede Generaldirektion anhand der vorherigen
Beurteilungsverfahren feststellen sollte, bleibt für das
Beurteilungsverfahren 2005 bei 14,25.
- Die von der GD ADMIN ausgearbeiteten gemeinsamen Kriterien für die
Beurteilung der Kompetenzen und der dienstlichen Führung müssen vom
beurteilenden Beamten angewendet werden. Zu diesen gemeinsamen Kriterien
können spezifische Kriterien der Generaldirektion hinzukommen.
- Die individuelle Leistung der Beamten, die mit Wirkung für das Jahr
2005 befördert wurden, wird in Bezug zu der Leistung der Beamten der
höheren Besoldungsgruppe, in die sie ernannt wurden, bewertet. Dies kann
dazu führen, dass ein Leistungsniveau, das mit dem im Jahr 2004
festgestellten Leistungsniveau identisch ist, Anlass zu einer anderen
Bewertung der Leistung in der höheren Besoldungsgruppe gibt.
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Footnotes
(1) Außer für die Beamten oder Bediensteten auf Zeit, die die Funktion
eines Generaldirektors oder eine gleichwertige Funktion bzw. eines
Direktors oder eine gleichwertige Funktion innehaben.
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