>> de | en | fr  N° 9-2006 / 06.02.2006
 

BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2005

LISTE DER 400 BEAMTEN, DIE SICH IM LAUFE DES JAHRES 2006 AUF FREIE PLANSTELLEN DER FUNKTIONSGRUPPE "ASSISTENZ" BEWERBEN KÖNNEN

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die Beamten der Laufbahngruppen C* und D*, die für die Teilnahme am Bescheinigungsverfahren 2005 zugelassen worden sind.

Die Anstellungsbehörde hat am 26. Januar 2006 die Liste der 400 Beamten aufgestellt, die sich im Laufe des Jahres 2006 auf freie Planstellen der Funktionsgruppe "Assistenz" (AST) bewerben können.

Zur Erinnerung: Nach Veröffentlichung des Entwurfs der Liste der bestplatzierten Beamten (siehe Verwaltungsmitteilung Nr. 86-2005 vom 29.11.2005  konnten die zum Bescheinigungsverfahren 2005 zugelassenen Beamten, die mit ihrer Gesamtpunktzahl nicht einverstanden waren, innerhalb von 10 Arbeitstagen beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.

Am 10., 18. und 25. Januar 2006 hat der Paritätische Ausschuss zu den einzelnen Einsprüchen Stellung genommen. Bei der Entscheidung über die Einsprüche hat die Anstellungsbehörde diese Stellungnahmen zugrunde gelegt.

Die Beamten, die jeweils Einspruch eingelegt haben, können ihre Akte "Bescheinigungsverfahren" nun in Sysper2 einsehen und sich über die Entscheidung der Anstellungsbehörde informieren. Die Informationen sind unter "Résumé" in der Rubrik "Historique du dossier" zu finden.

Der Paritätische Ausschuss hat auch den am 29. November 2005 veröffentlichten Entwurf der Liste der bestplatzierten Beamten geprüft. Er hat der Anstellungsbehörde einen Vorschlag für die Entscheidung zwischen Beamten mit gleicher Punktzahl vorgelegt, bei dem Besoldungsgruppe, Erwägungen im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Chancengleichheit und Informationen bezüglich des Potenzials des Beamten, die in der Beurteilung der beruflichen Entwicklung für das Jahr 2004 enthalten sind, Berücksichtigung finden. Die Anstellungsbehörde ist dem Vorschlag des Paritätischen Ausschusses gefolgt.

Gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts kann gegen die Entscheidung der Anstellungsbehörde Beschwerde eingelegt werden. Die konkreten Einzelheiten für die Einlegung von Beschwerden sind unter folgender Anschrift zu finden: http://www.cc.cec/pers_admin/appeals/complaints/index_fr.html 

Die Beamten, die auf der als Anhang beigefügten Liste stehen, werden aufgefordert, von nachstehenden Informationen Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie auf der als Anhang beigefügten Liste der 400 Beamten stehen, können Sie sich im Laufe des Jahres 2006 auf speziell für die Zwecke des Bescheinigungsverfahrens vorgesehene freie Planstellen bewerben. Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Anhangs XIII zum Statut können Beamte, die in die Laufbahnschienen C* und D* eingewiesen sind, auf der Grundlage eines Bescheinigungsverfahrens als keinen Einschränkungen unterliegendes Mitglied der Funktionsgruppe "Assistenz" eingestuft werden.

Beachten Sie bitte, dass Sie nicht vor dem 1. Mai 2006 auf eine dieser Planstellen ernannt werden können, da die Funktionsgruppe AST erst ab dem Zeitpunkt rechtsgültig ist.

In einer Übergangsphase (vom 1. Januar 2006 bis zum 30. April 2006) können Sie sich auf sämtliche ausgeschriebenen Planstellen der Laufbahngruppe B* bewerben. Diese Planstellen gelten dabei als Planstellen, die im Bescheinigungsverfahren besetzt werden können. Wie gesagt, kann Ihre Ernennung auf eine dieser Planstellen allerdings nicht vor dem 1. Mai 2006 erfolgen.

Ab dem 1. Mai 2006 werden die im Zuge des Bescheinigungsverfahrens zu besetzenden Planstellen bei ihrer Ausschreibung mit einem "Fähnchen" gekennzeichnet, das von der GD ADMIN bei ihrer Veröffentlichung eingefügt wird.

Die Anstellungsbehörde hat die Zahl der Dienstposten der Funktionsgruppe AST, die 2006 im Zuge des Bescheinigungsverfahrens mit Beamten der Laufbahngruppe C* und D* besetzt werden können, auf 200 festgelegt. Die Anzahl der ab dem 1. Mai 2006 auf für das Bescheinigungsverfahren vorgesehene Planstellen ernannten C* oder D* Beamten wird in Sysper2 verbucht. Die GD ADMIN hält die Personalreferate der Generaldirektionen auf dem Laufenden und steht Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Gemäß den allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 des Statuts gilt: "Hat der Beamte ... die Laufbahngruppe gewechselt ... (fallen) die im Laufe der vorhergehenden Beförderungsverfahren angesammelten Punkte (...) weg." http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/legislation_en.html#2 

Demnächst wird der Kommission eine Änderung dieser Bestimmung vorgelegt werden. Diese Änderung wird die Absolventen der Auswahlverfahren zum Übergang in eine neue Laufbahngruppe von der Laufbahngruppe D in die Laufbahngruppe C und von C nach B sowie die Beamten mit Bescheinigung betreffen, die mit Wirkung vom 1. Mai 2006 auf B*-Stellen oder mit einer "Flagge" gekennzeichnete Stellen ernannt werden.

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   Verfasser: ADMIN A6