BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2005
LISTE DER 400 BEAMTEN, DIE SICH IM
LAUFE DES JAHRES 2006 AUF FREIE PLANSTELLEN DER FUNKTIONSGRUPPE
"ASSISTENZ" BEWERBEN KÖNNEN
Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die Beamten der Laufbahngruppen
C* und D*, die für die Teilnahme am Bescheinigungsverfahren 2005
zugelassen worden sind.
Die Anstellungsbehörde hat am 26. Januar 2006 die Liste der 400 Beamten
aufgestellt, die sich im Laufe des Jahres 2006 auf freie Planstellen der
Funktionsgruppe "Assistenz" (AST) bewerben können.
Zur Erinnerung: Nach Veröffentlichung des Entwurfs der Liste der
bestplatzierten Beamten (siehe Verwaltungsmitteilung
Nr. 86-2005 vom 29.11.2005
konnten die zum Bescheinigungsverfahren 2005 zugelassenen Beamten, die mit
ihrer Gesamtpunktzahl nicht einverstanden waren, innerhalb von 10
Arbeitstagen beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren
einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.
Am 10., 18. und 25. Januar 2006 hat der Paritätische Ausschuss zu den
einzelnen Einsprüchen Stellung genommen. Bei der Entscheidung über die
Einsprüche hat die Anstellungsbehörde diese Stellungnahmen zugrunde
gelegt.
Die Beamten, die jeweils Einspruch eingelegt haben, können ihre Akte
"Bescheinigungsverfahren" nun in Sysper2 einsehen und sich über die
Entscheidung der Anstellungsbehörde informieren. Die Informationen sind
unter "Résumé" in der Rubrik "Historique du dossier" zu finden.
Der Paritätische Ausschuss hat auch den am 29. November 2005
veröffentlichten Entwurf der Liste der bestplatzierten Beamten geprüft. Er
hat der Anstellungsbehörde einen Vorschlag für die Entscheidung zwischen
Beamten mit gleicher Punktzahl vorgelegt, bei dem Besoldungsgruppe,
Erwägungen im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Chancengleichheit und
Informationen bezüglich des Potenzials des Beamten, die in der Beurteilung
der beruflichen Entwicklung für das Jahr 2004 enthalten sind,
Berücksichtigung finden. Die Anstellungsbehörde ist dem Vorschlag des
Paritätischen Ausschusses gefolgt.
Gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts kann gegen die Entscheidung der
Anstellungsbehörde Beschwerde eingelegt werden. Die konkreten Einzelheiten
für die Einlegung von Beschwerden sind unter folgender Anschrift zu
finden:
http://www.cc.cec/pers_admin/appeals/complaints/index_fr.html
Die Beamten, die auf der als Anhang beigefügten Liste stehen, werden
aufgefordert, von nachstehenden Informationen Kenntnis zu nehmen.
Wenn Sie auf der als Anhang beigefügten Liste der 400 Beamten stehen,
können Sie sich im Laufe des Jahres 2006 auf speziell für die Zwecke des
Bescheinigungsverfahrens vorgesehene freie Planstellen bewerben. Gemäß
Artikel 10 Absatz 3 des Anhangs XIII zum Statut können Beamte, die in die
Laufbahnschienen C* und D* eingewiesen sind, auf der Grundlage eines
Bescheinigungsverfahrens als keinen Einschränkungen unterliegendes
Mitglied der Funktionsgruppe "Assistenz" eingestuft werden.
Beachten Sie bitte, dass Sie nicht vor dem 1. Mai 2006 auf eine dieser
Planstellen ernannt werden können, da die Funktionsgruppe AST erst ab dem
Zeitpunkt rechtsgültig ist.
In einer Übergangsphase (vom 1. Januar 2006 bis zum 30. April 2006) können
Sie sich auf sämtliche ausgeschriebenen Planstellen der Laufbahngruppe B*
bewerben. Diese Planstellen gelten dabei als Planstellen, die im
Bescheinigungsverfahren besetzt werden können. Wie gesagt, kann Ihre
Ernennung auf eine dieser Planstellen allerdings nicht vor dem 1. Mai 2006
erfolgen.
Ab dem 1. Mai 2006 werden die im Zuge des Bescheinigungsverfahrens zu
besetzenden Planstellen bei ihrer Ausschreibung mit einem "Fähnchen"
gekennzeichnet, das von der GD ADMIN bei ihrer Veröffentlichung eingefügt
wird.
Die Anstellungsbehörde hat die Zahl der Dienstposten der Funktionsgruppe
AST, die 2006 im Zuge des Bescheinigungsverfahrens mit Beamten der
Laufbahngruppe C* und D* besetzt werden können, auf 200 festgelegt. Die
Anzahl der ab dem 1. Mai 2006 auf für das Bescheinigungsverfahren
vorgesehene Planstellen ernannten C* oder D* Beamten wird in Sysper2
verbucht. Die GD ADMIN hält die Personalreferate der Generaldirektionen
auf dem Laufenden und steht Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Gemäß den allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 des Statuts
gilt: "Hat der Beamte ... die Laufbahngruppe gewechselt ... (fallen)
die im Laufe der vorhergehenden Beförderungsverfahren angesammelten Punkte
(...) weg."
http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/legislation_en.html#2
Demnächst wird der Kommission eine Änderung dieser Bestimmung vorgelegt
werden. Diese Änderung wird die Absolventen der Auswahlverfahren zum
Übergang in eine neue Laufbahngruppe von der Laufbahngruppe D in die
Laufbahngruppe C und von C nach B sowie die Beamten mit Bescheinigung
betreffen, die mit Wirkung vom 1. Mai 2006 auf B*-Stellen oder mit einer
"Flagge" gekennzeichnete Stellen ernannt werden. |