>> de | en | fr  N° 86-2005 / 29.11.2005
 

BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2005

EINSTUFUNG DER BEAMTEN

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft Beamte der Laufbahngruppen C* und D*, die für die Teilname am Bescheinigungsverfahren 2005 zugelassen wurden.

Die zugelassenen Beamten wurden in diesem Stadium in eine Rangliste eingestuft. Der Entwurf der Liste der bestplatzierten Beamten ist im Anhang zu dieser Verwaltungsmitteilung veröffentlicht.

  1. Zugelassene Beamte

    Der Entwurf der Liste der zur Teilnahme am Bescheinigungsverfahren 2005 zugelassenen Beamten wurde in der Verwaltungsmitteilung Nr. 76-2005  und Nr. 77-2005 veröffentlicht.

    Auf die Einsprüche beim Paritätischen Ausschuss ??? hin hat die Anstellungsbehörde beschlossen, folgenden Beamten der Liste hinzuzufügen:

    M. SNIJKERS, Patrick     JRC
     
  2. Einstufung der zugelassenen Beamten in eine Rangliste

    Die Kriterien, anhand deren die zugelassenen Beamten eingestuft wurden, sind in Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses der Kommission vom 7. April 2004 festgelegt: Ausbildungsniveau; Dienstaltersstufe der Laufbahngruppe C* oder D*, Berufserfahrung und Leistung nach Maßgabe der letzten Beurteilungen der beruflichen Entwicklung.

    http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/attestation_2_leg_fr.html

    Der Wert dieser Kriterien und ihre Gewichtung sind mit Beschluss der Anstellungsbehörde vom 11. Mai 2005 nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren festgelegt worden.

    http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05033_fr.html

    Die zugelassenen Beamten können der Rubrik „Bescheinigungsverfahren“ (Attestation) in Sysper2 (über „Berechnungen“ (Calcul) und danach „Einstufung“ (Classement)) ab dem Tage der Bekanntgabe dieser Verwaltungsmitteilung entnehmen, wie viele Punkte sie erhalten haben und wie sie eingestuft worden sind. Außerdem können sie die Berechnungsmethode überprüfen.

    In dieser Phase der Einstufung können nur diejenigen Beamten Punkte erhalten, denen in der Beurteilung der beruflichen Entwicklung für das Jahr 2004 bestätigt wurde, dass sie das Potenzial zur Ausübung von Aufgaben der Laufbahngruppe B* besitzen.
     
  3. Entwurf der Liste der bestplatzierten Beamten

    Gemäß dem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 11. Mai 2005 muss die Liste der Beamten, die sich auf speziell für die Zwecke des Bescheinigungsverfahrens vorgesehene freie Planstellen bewerben können, umfassen:
     
    • die Namen der 270 bestplatzierten Beamten auf Grundlage der Kriterien Verdienst und Dienstalter und
       
    • die Namen der 130 bestplatzierten Beamten auf Grundlage der Kriterien Verdienst und Ausbildung.

    Beigefügt sind:
     

    • in Anhang 1 , die Namen derjenigen Beamten, die nach den Kriterien Verdienst und Dienstalter eine Gesamtpunktzahl erreicht haben, die gleich oder höher ist, als die Punktzahl des Beamten auf Platz 270;
       
    • in Anhang 2 , die Namen derjenigen Beamten, die nach den Kriterien Verdienst und Ausbildung eine Gesamtpunktzahl erreicht haben, die gleich oder höher ist, als die Punktzahl des Beamten auf Platz 130;

    Die Namen derjenigen Beamten, deren Name in beide Anhänge hätte aufgenommen werden können, erscheinen in Anhang 2, als Anhang, dem die Kriterien Verdienst und Ausbildung zugrunde liegen.

     

    ÜBERPRÜFUNG DER IN DER BEWERBUNG GEMACHTEN ANGABEN

    Die Informationen, die die in Anhang I und II aufgeführten Beamten in ihrer Bewerbung angegeben haben, sind anhand ihrer Personalakte überprüft worden.

    In den Fällen, in denen die Angaben nicht mit den Unterlagen in der Personalakte übereinstimmten, ist die Bewerbung entsprechend umgeändert worden. Die Betroffenen wurden hierüber in Kenntnis gesetzt. Anhand der geänderten Angaben wurde für diese Fälle eine neue Berechnung vorgenommen.


  4. Einspruch beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren

    Falls Sie mit Ihrer Gesamtzahl von Punkten nicht einverstanden sind, so können Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bekanntgabe der erwähnten Liste beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.

    Der Einspruch ist über „Sysper2“ in der Rubrik „Bescheinigungsverfahren“ (Attestation) einzulegen. Der Einspruch ist zu begründen. Für die Begründung steht ein Feld für einen beliebig langen freien Text zur Verfügung, das sich nach dem Anklicken von „Einspruch einlegen“ (Lancer un recours) öffnet. Offizielle Unterlagen, die den Einspruch stützen, sind beizufügen (über „Anlagen“ (Annexes)).

    Ist der betreffende Beamte auf Dauer daran gehindert, Sysper2 zu benutzen, so kann er den Einspruch mit einem Schreiben, welches die Begründung umfasst, einlegen, welches an folgende Anschrift zu richten ist:

    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 „Einsprüche – Bescheinigungsverfahren“
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel

    Das Schreiben ist innerhalb der genannten Zehntagesfrist zu übermitteln; es gilt das Datum des Poststempels.

    Nach Überprüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss veröffentlicht die Anstellungsbehörde die – gegebenenfalls abgeänderte – Liste der Beamten, die sich im Laufe des Jahres 2006 auf freie Planstellen der Funktionsgruppe AST bewerben können.
     
  5. Liste der 400 Beamten, die sich auf besonders ausgewiesene freie Planstellen bewerben können

    Die Anhänge I und II werden dem Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren vorgelegt.

    Dieser Ausschuss gibt auch eine Stellungsnahme bezüglich der eingelegten Einsprüche ab.

    Er unterbreitet der Anstellungsbehörde einen Vorschlag hinsichtlich der Trennung der ex aequo - Beamten.

    Wie im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 11. Mai 2005 festgelegt, finden in dieser Hinsicht der Grad, Erwägungen der Chancengleichheit sowie Informationen bezüglich des Potenzials des Beamten, die in der Beurteilung der beruflichen Entwicklung für das Jahr 2004 enthalten sind, Berücksichtigung.

    Nach den Beratungen des Paritätischen Ausschusses, wird die Anstellungsbehörde eine Liste der 400 Beamten veröffentlichen, die sich im Laufe des Jahres 2006 auf besonders ausgewiesene freie Planstellen der Funktionsgruppe AST bewerben können.

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   Verfasser: ADMIN A6